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     Johannes Resch
Email:   Johannes.Resch@T-Online.de
Blog:  www.johannes-resch.de

1976 Arzt für Neurologie und Psychiatrie

1977-1981 Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Heidelberg (Arbeits- und Sozialmedizin)

1983 Arzt für Arbeitsmedizin

Seit 1987 Leitender Arzt des Versorgungsamts Karlsruhe

Nov. 2005 Pensionierung

 
RSS Blogeinträge von Johannes Resch

 
Gutachter als Sprachrohr einer verantwortungslosen Wirtschaftslobby
3  Kommentare | Posted 07.02.2013 00:38

Die Prognos-AG ist eine Firma, die vor allem Wirtschaftsunternehmen mit dem Ziel der Profitmaximierung berät. Soweit der Spiegel berichtet, ist zu schließen, dass die AG ihren Auftrag so verstanden hat, dass auch die familienpolitischen staatlichen Leistungen unter dem Gesichtspunkt der Optimierung der Volkswirtschaft zu bewerten seien. Das kam sicher der Wirtschaftslobby entgegen, die diese wirtschaftshörigen Gutachter der Bundesregierung möglicherweise angedient hat.

Die dem Spiegelbericht zu entnehmenden „Ergebnisse“ sehen dann auch danach aus. Sogar das angesichts der Kinderkosten mickrige Kindergeld wird als „wenig effektiv“ bezeichnet, aber nicht weil es mickrig ist, sondern weil es das überhaupt gibt. Den „Forschern“ (so werden die Gutachter im Spiegelbericht tituliert) ist offensichtlich nicht einmal bekannt, dass sich das Kindergeld überwiegend aus der verfassungsrechtlich gebotenen Steuerfreistellung des Existenzminimums der Kinder ergibt. Nach der Logik der Gutachter müssten dann auch die steuerlichen Grundfreibeträge als Leistung des Staates (als „Erwachsenengeld“) in Höhe von mindestens 120 Mrd. € bezeichnet werden.

Als einzige Leistung wird von den Prognos-Leuten der Ausbau der staatlichen Kinderbetreuung als „effektiv“ bewertet. Kurzum: Alles was den Eltern hilft, ihre Kinder selbst zu erziehen, wird in Frage gestellt und deren Streichung nahegelegt. Ziel ist offensichtlich, möglichst alle Eltern auf den Arbeitsmarkt zu drängen, nach dem Motto: Je mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt drängen, desto niedriger können die Löhne und desto höher die Profite sein. Um diese Entwicklung zu beschleunigen, liegt die ausschließliche „Effizienz“ des Ausbaus von Kinderkrippen auf der Hand.

Der Familienministerin Kristina Schröder ist zugute zu halten, dass sie sich sehr schnell von diesen „Forschungsergebnissen“ distanziert und sie zutreffend als „unseriös“ bezeichnet hat. Völlig unverständlich ist dagegen, dass der Spiegel diese profitgesteuerte Stimmungsmache gegen Eltern nicht durchschaut und sogar noch ins gleiche Horn bläst. Aber für viele andere Presseorgane gilt das auch. Die Gleichschaltung von Presse und Wirtschaftslobby ist offensichtlich schon weit fortgeschritten. Kritischer und investigativer Journalismus ist Mangelware.

200 Mrd. € familienpolitische Leistungen?

Aber was ist mit den 200 Mrd. €, die nach Ansicht der „Gutachter“ und des Spiegel wirkungslos verpulvert werden? Nach Angabe des Spiegel sind das 5% der Wirtschaftsleistung. Wenn das stimmt, wäre es eigentlich nicht viel. Schließlich sind deutsche Bürger heute im Schnitt über etwa 25% ihrer Lebenszeit Kinder und in Ausbildung befindliche Jugendliche. Sie hätten dann auch etwa 25% der Wirtschaftsleistung zu beanspruchen, um gleichberechtigt leben und lernen zu können. Aber schon hier zeigt sich, dass der Löwenanteil der Kinderkosten eben doch von den Eltern getragen wird und nicht vom Staat.

Aber stimmt denn das mit den 200 Milliarden überhaupt? Nach dem im Spiegel abgedruckten Diagramm sind 75 Mrd. € davon „ehebezogen“. Das Geld kommt zwar überwiegend, aber nicht vollständig den Familien zugute, weil es auch viele kinderlose Ehen gibt. Aber selbst durch das als „ziemlich unwirksam“ bezeichnete Ehegattensplitting, das ca 20 Mrd. € ausmacht, dürfte der Staat eher Geld sparen. Schließlich ergibt sich das Splitting, weil die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft gilt. Wäre das anders, ließe sich auch die gegenseitige Unterhaltspflicht in der Ehe nicht rechtfertigen. Vermutlich wäre das für den Staat teurer als das Splitting.

Und wie setzen sich die angeblichen 125 Mrd. € „Familienförderung“ zusammen? Dass die angeführten fast 40 Mrd. € Kindergeld überwiegend Steuer-Rückerstattungen sind, die dem Grundfreibetrag der Erwachsenen entsprechen, wurde bereits erwähnt. Dass Familien einen höheren Anteil ihres Einkommens verbrauchen müssen und deshalb überproportional Verbrauchssteuern (Mehrwertsteuer, Stromsteuer) bezahlen müssen, haben weder die Gutachter noch der Spiegel beachtet. Sie haben eben alle nur aus der Sicht eines Wirtschaftsunternehmens gedacht. Man könnte auf die Idee kommen, dass keine/r der sechs verantwortlichen Journalisten/Journalistin für Kinder Verantwortung trägt.

Ebenso absurd ist es, wenn die „beitragsfreie Mitversicherung“ der Kinder in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als „Familienleistung“ geführt wird. Sicher tragen die Eltern durch ihre Beiträge „nur“ etwa die Hälfte der Krankheitskosten ihrer Kinder selbst. Aber wenn die Kinder erwachsen sind, müssen sie die etwa fünfmal so hohen Krankheitskosten aller Rentner tragen. Wer keine Kinder hat, kauft sich also sehr „preiswert“ in die Krankenversicherung ein, wenn sie/ er zunächst die Krankheitskosten der Kinder mitträgt.

Aber gehen wir doch einfach mal super großzügig von der Annahme aus, die 200 Mrd. € des Spiegel-Diagramms seien tatsächlich eine Investition des Staates (d. h. der ganzen Gesellschaft) in die Kindergeneration. Was ist dann die „Effizienz“ (das Verhältnis des Nutzens zum Aufwand)?dieser Investition? Der Nutzen sind die Leistungen der erwachsen gewordenen Kinder an die alt gewordene Generation. Dazu gehören die gesetzlichen Renten, die Pensionen, die gesamten Krankheits- und Pflegekosten der Rentner/innen u. a.). Bezogen auf die heutigen Kosten kommen da mindestens 420 Mrd. €/ Jahr zusammen. Für den Staat ist das selbst bei dieser Rechnung immer noch ein Bombengeschäft, auf der anderen Seite aber ein Riesen-Verlustgeschäft für die Familien.

Der Denkfehler der Gutachter

Der „Denkfehler“ (von Oswald v. Nell-Breuning schon 1957 so beschrieben), den die „Forscher“ wie die Spiegelredakteure machen, liegt einfach darin, dass sie die Flüsse vom Staat zu den Kindern auflisten und sogar überzeichnen, aber die viel größeren Rückflüsse einfach ignorieren. Die Gutachter mögen ja volkswirtschaftlich geschult sein. Aber Kinder als Investition zu begreifen, überfordert sie offensichtlich. Sie würden auch nie einem Unternehmer empfehlen, eine teure Maschine zu kaufen, die erst nach 20 bis 30 Jahren zu arbeiten beginnt. Daran orientieren sich nun ihre Empfehlungen an die Politik.

Sicher war es von vornherein ein Fehler, Leute mit einem Gutachten zur Familienpolitik zu beauftragen, die schon von ihrer Ausbildung her auf kurzfristige Profitmaximierung programmiert sind. Das ist ungefähr so, wie wenn ein medizinischer Gutachter einen operativen Eingriff nach dem Gewinn für das Krankenhaus bewertet statt nach dem Nutzen für den Patienten. - Der Familienministerin merkte man förmlich an, wie peinlich es ihr war, sich mit dergleichen „Empfehlungen“ auseinanderzusetzen. Allerdings kann ihr kein Vorwurf gemacht werden, dieses „Gutachten“ in Gang gesetzt zu haben. Das Kuckucksei wurde ihr schon von ihrer Vorgängerin ins Nest gelegt.

Um einem Missverständnis vorzubeugen: Es geht hier nicht um Polemik gegen Kinderkrippen. Wenn Eltern eine Krippenbetreuung wünschen, um anderweitig erwerbstätig zu sein und das für richtig halten, steht ihnen das nach unserem Grundgesetz frei. Aber der Staat hat kein Recht, Eltern zu bevormunden, indem er eine gewünschte Betreuungsart einseitig begünstigt, wie er das heute unter dem Druck der Wirtschaftslobby tut. Nur die Eltern haben - abgesehen bei Gefährdung des Kindeswohls - das Recht über die Art der Kindererziehung zu entscheiden. In der Regel wird ihre Entscheidung besser und ihrer individuellen Situation angemessener sein als die einer profitorientierten oder anderweitig ideologisch begründeten staatlichen Vorgabe.

Der familienpolitische Sündenfall

Nun wäre es aber zu kurz gedacht, den ganzen berechtigten Unmut über eine tatsächlich verfehlte Familienpolitik auf die Prognos-AG und die Spiegelredakteure abzuladen. Die Ursachen sitzen viel tiefer. Der familienpolitische Sündenfall erfolgte schon mit der Rentenreform 1957 durch Adenauer. Damals wurden die Eltern quasi über Nacht enteignet, indem die Altersversorgung, die über Jahrtausende der Lohn für die Erziehung von Kindern gewesen war, an Erwerbsarbeit gekoppelt wurde. Plötzlich waren die Kinder – über ihre Sozialabgaben – ihren Eltern weniger verpflichtet als den kinderlosen Nachbarn. Kindererziehung wurde mit einem Schlag zu einem in der Regel lebenslangen Verlustgeschäft, was es zuvor niemals gewesen war. Das bedeutete aber nicht nur den Beginn einer fortschreitenden Verarmung der Familien in einer reicher werdenden Gesellschaft. Auch alle Wertvorstellungen, die zuvor mit Familie verbunden waren, verloren schrittweise ihre Grundlage. Kinder, seit Menschengedenken die Basis der eigenen sozialen Sicherheit, waren plötzlich zum größten Armutsrisiko geworden.

Von konservativen Kreisen wird die Schuld für den Verfall der Familie in der Regel auf „linke“ Ideologien“ geschoben, die tatsächlich z. T. die Familie als Lebensform für überholt halten. Dabei wird aber übersehen, dass erst die Sozialgesetzgebung Adenauers das bis dahin vitale „Unternehmen Familie“ unrentabel und damit auch unattraktiv gemacht hat. So wurde den „familienfeindlichen Ideologien“, die es auch schon vorher gab, sozusagen der rote Teppich ausgerollt, auf dem sie nur noch voranzuschreiten brauchten. Die These, die familiäre Lebensform sei überholt, schien dadurch bestätigt zu werden, dass in der Regel Leute ohne Kinder von den Kindern mehr profitierten als die Eltern. - Auch die „Pille“ sollte nicht zum Sündenbock gemacht werden. Sie kann ja nur unerwünschte Kinder verhindern. Für den nachgewiesenen Rückgang des Kinderwunsches kann sie nicht verantwortlich sein.

Die Ergebnisse der „Forscher“ können auch so gedeutet werden, dass sie die heutigen Erfahrungen kinderloser Bürger (geringster Einsatz = höchster Profit) einfach auf die Gesamtgesellschaft übertrugen: weniger Kinderkosten = höchste Wirtschaftsproduktivität. Tatsächlich stimmt das auch, wenn vom Gedankengang eines Investors ausgegangen wird, dessen Einsatz sich in wenigen Jahren lohnen soll. Wenn dann die Wirtschaft wegen des fehlenden Nachwuchses zu schwächeln beginnt, bleibt immer noch Gelegenheit, das Kapital abzuziehen, um es in Ländern anzulegen, die genügend Nachwuchs haben.

Allerdings schwächelt unsere Wirtschaft schon heute. Aber statt sich über die Ursachen Gedanken zu machen, empfehlen die Gutachter, aus den Eltern die letzten Reserven herauszupressen, um ein letztes Strohfeuer zu entfachen. Das mag sogar noch kurzfristig zu Exportüberschüssen und guten Profiten für Aktionäre führen. Der absehbar anschließende Zusammenbruch wird dann den immer wenigeren und immer weniger belastbaren Kindern überlassen. So weit denken weder die „Forscher“ noch die Spiegelredakteure. Es wäre schön, wenn die Familienministerin weiter denkt.

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Eine Diktatur des Kapitals?
5  Kommentare | Posted 29.11.2012 20:47

Die Wirtschaft hat sich an die angebliche „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ gewöhnt, die Eltern ins Hamsterrad und Kleinkinder in die Krippen treibt. Dass immer mehr Eltern im „Burn-out“ landen, interessiert die Wirtschaftsbosse ebensowenig wie der Stress, dem die Kinder in der Krippe und durch ihre ebenfalls gestressten Eltern ausgesetzt sind. Eltern gelten als „Arbeitsmaterial“ und Kinder als lästiges Beiwerk, für das wie bei einer Krankheit für ein Jahr „Verdienstausfall“ gezahlt wird, schönfärberisch „Elterngeld“ genannt. Ein Eigenwert wird der Kindererziehung nicht mehr zuerkannt. Wer trotzdem seine Kinder selbst erziehen will, dem wird die Gleichberechtigung abgesprochen, da nur noch die Gleichschaltung im Erwerbsleben zählt.

Das erinnert an den Frühkapitalismus. Nachdem die „Diktatur des Proletariats“ gescheitert ist, kommen wir der „Diktatur des Kapitals“ immer näher. Diese kommt nicht mit Polizeigewalt daher. Die Wirtschaft hat andere Mittel. Sie arbeitet mit Geld. Den Eltern werden nicht die eisernen, sondern die finanziellen Daumenschrauben angezogen bis sie parieren. Diese Diktatur kommt auf leisen Sohlen durch die Hintertür.

Inzwischen hat die Wirtschaft nicht nur die Politik, sondern auch die Sozialwissenschaft unterwandert. Vorbei sind die Zeiten einer unabhängigen Kritik wie noch im 5. Familienbericht. Der 7. und 8. Bericht wurde zur Hofberichterstattung für die wirtschaftshörigen Regierungen rot-grüner, schwarz-roter und schwarz-gelber Färbung. 

Um glaubwürdig zu erscheinen, wird nach pseudowissenschaftlichen Mäntelchen gesucht, die Otto Normalbürger nicht gleich durchschaut. So erstellt etwa ein mächtiger Wirtschafts- und Medien-Konzern obskure „Studien“ z. B. mit dem Ergebnis, der Aufenthalt in einer Krippe führe später zu einem um 40% häufigeren Besuch eines Gymnasiums. Flugs wird noch ein „Netto-Nutzen“ in Milliardenhöhe errechnet, der bei Erhöhung der Krippenquote eintrete. Das verbreitet der Konzern dann über die eigenen Medien, gedankenlos nachgeplappert von ARD und ZDF. 

Würde das stimmen, wäre die DDR wissenschaftlich und wirtschaftlich erfolgreicher als der Westen gewesen. War sie das? Ich spare mir die Antwort. Die Schüler/innen, die dort fast alle in der Krippe waren, hatten bei PISA 2000 keine besseren Ergebnisse. Aber sie zeigten bei der „sozialen Kompetenz“ in allen neuen Bundesländern durchweg schlechtere Werte als in den alten. Das stimmt mit großen Untersuchungen in den USA überein, die deutlich höhere Risiken für die spätere soziale Entwicklung bei früher Krippenbetreuung zeigten. 

Warum bleibt das in unseren Massenmedien unbeachtet?  Die Antwort ist traurig: Der Inhalt einer Nachricht spielt keine Rolle mehr. Was nicht zum „Mainstream“ passt, wird ignoriert; was passt, wird dagegen großartig hinausposaunt, auch wenn es noch so unsinnig ist. - Als ehemaliger DDR-Bürger habe ich immer häufiger De-ja-vus. 

 

Erstveröffentlichung dieses Beitrags in der Mittelbayerischen Zeitung vom 26. November 2012, S. 4.

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Die ursprüngliche Absicht der Familienberichte wurde pervertiert
1  Kommentare | Posted 15.10.2012 09:53

Während die ersten fünf Familienberichte(1) scharfe Kritik an der Familienpolitik der jeweiligen Bundesregierungen übten, kam der 7. Bericht (2006) wie eine Art Hofberichterstattung für die Bundesregierung daher. Der 8. Bericht (2012)(2) liest sich sogar in weiten Teilen wie ein Forderungskatalog der Wirtschaft an die Familien. Er ist vor dem Hintergrund der bisherigen Familienberichterstattung zu beurteilen.

Die Berichte 1 bis 5 (1968, 1975, 1979, 1986, 1994) zeigten nachdrücklich die mit der Kinderzahl zunehmende Benachteiligung der Familien auf. Schon im 2. Bericht wurde zum Abbau des bestehenden Gerechtigkeitsdefizits eindringlich ein Erziehungsgeld zur Honorierung der Erziehungsarbeit gefordert. Der 5. Bericht geißelte die „strukturelle Rücksichtslosigkeit unserer Gesellschaft“ gegenüber Familien, die insbesondere im Sozialrecht, namentlich dem Rentenrecht, begründet ist. Er wies darauf hin, dass „maximal 25 %“ dieses Nachteils durch den völlig unzureichenden „Familienlastenausgleich“ kompensiert werden.

Der 6. Bericht (2000) war der Situation der Migrantenfamilien gewidmet. Hier wurde die alle Familien betreffende und im 5. Bericht beschriebene „strukturelle Rücksichtslosigkeit“ nicht thematisiert.

Der 7. Bericht (2006) unter dem Titel „Familie zwischen Flexibilität und Verlässlichkeit. Perspektiven für eine lebenslaufbezogene Familienpolitik“ stellt eine deutliche Zäsur dar. Im Vorfeld wurden „die relevanten gesellschaftlichen Akteure“ befragt, welche Themen dieser Bericht behandeln solle. Wenngleich bei deren Aufzählung „Familienverbände, Kirchen, Gewerkschaften und Wirtschaft, Politik und Wissenschaft“(3) die Familienverbände als erste genannt sind, wird deutlich, dass vor allem Institutionen befragt wurden, die die bisherige Politik geprägt oder mitgeprägt hatten. Familienverbände spielten dabei eher eine Randrolle. Bei diesem Bericht sollte wohl eine sachorientierte, wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung vermieden werden, die nach den bisherigen Berichten die Bundesregierungen in Verlegenheit gebracht hatte. Tatsächlich wurde zu der im 5. Bericht beschriebenen „strukturellen Rücksichts­losigkeit gegenüber Familien“ überhaupt nicht mehr Stellung genommen. Stattdessen wurden Maßnahmen empfohlen (wie das einkommensabhängige Elterngeld), die von der Regierung schon längst konzipiert waren. Damit wurde der 7. Bericht zu einer Art „Hofberichterstattung“ für die Bundesregierung.

Nach dieser Entwicklung der Berichterstattung war auch vom 8. Familienbericht, der im März 2012 unter dem Titel „Zeit für Familie“ veröffentlicht wurde, keine sachliche Kritik zu erwarten. Von den acht beauftragten Kommissionsmitgliedern kamen fünf aus Bereichen der Arbeitsmarktforschung, wobei die Familienarbeit bekanntlich nicht zum „Arbeitsmarkt“ gezählt wird. Die drei übrigen sind Fachleute für Frühpädagogik, Gerontologie (Altersforschung) und Bevölkerungsforschung. Es gab in der Kommission zum 8. Familienbericht also niemanden, der/die als Vertreter/in umfassender Familienwissenschaft gelten könnte. Auch die kinderärztliche Kompetenz fehlt im Bericht völlig.

Ganz im Sinne des regierungsamtlichen Gender Mainstreamings nehmen Vergleiche zur Arbeitsverteilung zwischen Frauen und Männern einen großen Raum ein. Das Kindeswohl dagegen ist kaum Gegenstand der Überlegungen, obwohl es ursprünglich Ausgangspunkt für die Familienberichterstattung war.

Der Bericht könnte in weiten Passagen auch im Auftrag der Wirtschaft geschrieben worden sein. Es wird zwar nicht bestritten, dass „Zeit für Familie“ erforderlich ist, aber die entscheidende Frage, ob Eltern mehr Zeit für ihre Kinder brauchen, wird nicht gestellt. Stattdessen werden Wege gesucht, wie Defizite im Zeithaushalt der Eltern wegorganisiert werden können. Dass Familienarbeit – das heißt, der Umgang mit Kindern – nicht vergleichbar durchorganisiert werden kann wie die Abläufe in einer Fabrik oder einem Büro, ist den offensichtlich betriebswirtschaftlich geschulten Wissenschaftler/inne/n fremd.
Zitat (S. 7 des Berichts): Strukturell verursachte Zeitknappheit entsteht, wenn die Zeitstrukturen unterschiedlicher gesellschaftlicher Teilsysteme nicht miteinander abgestimmt sind und Akteure, die sich in zwei oder mehr dieser Systeme bewegen, systematisch Zeitkonflikte zu bewältigen haben. (Gemeint sind hier Eltern, die unter dem Spannungsverhältnis von Erwerbsarbeitszeit und Öffnungszeiten von Kitas und Behörden leben.)

Auf die viel näherliegende Ursache für die Zeitknappheit, nämlich die Nichtbezahlung der Familienarbeit, was dann zu zusätzlicher Erwerbsarbeit mit wiederum daraus folgendem Zeitmangel führt, kommen die Wissenschaftler/innen nicht. Oder ignorieren sie diesen Zusammenhang, weil sie wissen, dass die Bundesregierung das nicht hören will?
Auch die Methodik lässt darauf schließen, dass es den Autoren und Autorinnen gar nicht um eine wirklichkeitsnahe Beschäftigung mit dem Zeithaushalt von Eltern ging. So wird in Tab. 2.2 (S. 24) der Zeithaushalt von Kinderlosen und Eltern minderjähriger Kinder verglichen. Dabei ist der Zeitbedarf für Hausarbeit bei Eltern etwa doppelt so groß im Vergleich zu den Kinderlosen, was statistisch der Wirklichkeit entsprechen dürfte. Trotzdem ergibt sich daraus kein realistisches Bild für den Zeithaushalt von Eltern, weil weder Kinderzahl noch Alter der Kinder berücksichtigt werden. Wenn die Zeithaushalte von Eltern eines/einer 16-Jährigen und von Eltern dreier Kinder im Alter von 0 bis 6 in einen Topf geworfen und dann mit dem Zeithaushalt von Kinderlosen verglichen werden, ist das Ergebnis so gut wie wertlos. Eigentlich ist ein solcher Vergleich nur unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaft sinnvoll, wieviel Zeit der Eltern durch Auslagerung der Kinder aus der Familie „mobilisiert“ werden kann.

Eine gewisse Aussage zur Zeitnot erwerbstätiger Eltern ergibt sich aus Tab. 2.16 (S. 43). Auf die Frage: „Haben Sie sich in den letzten vier Wochen gehetzt oder unter Zeitmangel gefühlt?“ antworteten rund 51 Prozent der Eltern in Paarhaushalten, die für ihre minderjährigen Kinder sorgen und beide vollerwerbstätig sind: „immer“ oder „oft“. Mütter/Väter minderjähriger Kinder, ebenfalls aus Paarhaushalten, bei denen aber nur ein Elternteil vollerwerbstätig ist, bejahen diese Frage nur zu rund 40 Prozent. Alleinerziehende erwerbstätige Frauen haben sich „in den letzten vier Wochen“ sogar zu 61 Prozent „immer“ bzw. „oft“ „gehetzt oder unter Zeitmangel gefühlt“. Auch hier wären die Unterschiede sicher erheblich krasser, wenn Alter und Anzahl der Kinder berücksichtigt worden wären.
Die alte Volksweisheit „Zeit ist Geld“ bleibt von der Kommission unbeachtet. Es interessiert nicht, dass Eltern, die nicht unter Zeitknappheit leiden, das in der Regel durch niedrigeres Einkommen erkaufen müssen.

Die aktuelle Frage: „Warum leiden Eltern unter Zeitknappheit?“ war in der älteren Literatur noch kein Thema. Der Schlüssel liegt in unserem Sozialsystem: Früher verursachten Kinder zwar ebenso viel Arbeit wie heute. Aber die Eltern erarbeiteten durch die Erziehung ihrer Kinder gleichzeitig ihre Altersversorgung, da sie in der Regel später von ihren Kindern versorgt wurden. Menschen ohne Kinder mussten dagegen die Energie, die Eltern für ihre Kinder brauchten, in zusätzliche Erwerbsarbeit stecken, um sich eine den Eltern vergleichbare Alters­sicherung zu erarbeiten. So waren Eltern und Kinderlose bei vergleichbarem Arbeitseinsatz in ihrem Alter auch vergleichbar abgesichert. Erst unser Sozialrecht, insbesondere die gesetzliche Rentenversicherung, hat Eltern zu den Verlierern der Gesellschaft gemacht. – Diese Tatsache war Gegenstand der ersten fünf Familienberichte, wird aber im 7. und 8. Bericht völlig ignoriert. Selbst eine Leugnung der noch im 5. Familienbericht beschriebenen „strukturellen Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien“ hätte ja einer Begründung bedurft.

Es ist von einer gewissen Brisanz, dass die vermutlich von Wirtschaft und Bundesregierung gewünschte Tendenz dieses Berichts zur Mobilisierung letzter Arbeitsreserven der Eltern für den Erwerbsarbeitsmarkt eine Folge des Geburtenrückgangs ist, der seinerseits weitgehend als Folge der Benachteiligung der Eltern in den letzten Jahrzehnten anzusehen ist. Trotzdem empfiehlt der Bericht nicht den Abbau der Benachteiligung von Eltern. Im Gegenteil: sie sollen unter noch stärkeren Zeitdruck gesetzt werden. So empfiehlt der Bericht tatsächlich eine Verkürzung der Elternzeit von drei auf zwei Jahre. Langfristige gesellschaftliche Perspektiven spielen keine Rolle. Es geht nur noch um kurzfristige Profite für die deutsche Wirtschaft. Selbst ein Familienbericht wird dazu benutzt, die Ausbeutung der Eltern zu verschleiern, zu beschönigen und sogar weiter auszubauen. Aus dem Kontrollinstrument „Familienbericht“ ist ein Rechtfertigungsinstrument für eine familienfeindliche Politik im Auftrag von Wirtschaft, Krippenbetreibern und Ideolog/inn/en geworden.

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Der Autor bietet auf seiner Webseite www.johannes-resch.de unter dem Titel „Die traurige Geschichte der Familienberichte“ eine Besprechung aller acht Familienberichte an.

Quellen:

1) Die Familienberichte 1–7 stehen als PDF zum Download zur Verfügung. Die Berichte 6, 7 und 8 sind als Druckexemplar zu beziehen beim Publikationsversand der Bundes­regierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock; E-Mail: publikationen@bundesregierung.de 

2) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Zeit für Familie. Familienzeitpolitik als Chance einer nachhaltigen Familien­politik. Achter Familienbericht. (2012).

3) 7. Familienbericht, S. XXIII u. S. 4

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Rechtsstaat auf tönernen Füßen
5  Kommentare | Posted 18.06.2012 12:13

Aus dem oben zitierten Kammerbeschluss, Rn 18: 

Die mittelbar angegriffene Regelung ist zudem im Hinblick auf den Verfassungsauftrag des Art. 3 Abs. 2 GG gerechtfertigt. Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen und überkommene Rollenverteilungen zu überwinden.

Aus dem Urteil vom 17. Jan. 1957 (BVerfGE 6, 55, 81 - 1 BvL 4/54):
Wie bereits oben dargelegt, ist Art. 6 Abs. 1 GG im Sinne der klassischen Grundrechte ein Bekenntnis zur Freiheit der spezifischen Privatsphäre für Ehe und Familie; es entspricht damit einer Leitidee unserer Verfassung, nämlich der grundsätzlichen Begrenztheit aller öffentlichen Gewalt in ihrer Einwirkungsmöglichkeit auf das freie Individuum. Aus diesem Gedanken folgt allgemein die Anerkennung einer Sphäre privater Lebensgestaltung, die staatlicher Einwirkung entzogen ist.

Wer der deutschen Sprache mächtig ist und diese Kenntnis anwendet, kann nicht bestreiten, dass ein klarer Widerspruch zwischen der vorgeblichen Verpflichtung des Gesetzgebers „überkommene Rollenvertreilungen zu überwinden“ (obiges Zitat) und der „Leitidee unserer Verfassung“ besteht, wie sie darunter definiert ist.

Nun haben auch Urteile des Bundesverfassungsgerichts keinen Ewigkeitscharakter und sind änderbar. Aber das kann nur durch die Entscheidung eines Senats (bestehend auch acht Richtern/Richterinnen) geschehen und niemals durch einen Beschluss einer aus nur drei Personen bestehenden Kammer.

Die Kammer begründet ihre Behauptung mit Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG, der erst 1994 ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Dieser Satz („Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“) steht aber in keinem Widerspruch zur „Leitidee unserer Verfassung“, wie sie im 2. Zitat niedergelegt ist.

Damit soll nicht etwa behauptet werden, „die herkömmliche Rollenverteilung“ sei nicht mit Nachteilen für Frauen verbunden. Es wurde auch vom Bundesverfassungsgericht festgestellt , dass die Erziehungsaufgabe mit Nachteilen für Mütter verbunden ist (BVerfGE 87, 1 <37> vom 7. Juli 1992). Daraus ergibt sich die Forderung nach Abbau dieser Nachteile. Das kann aber nicht so geschehen, dass den Eltern eine Rollenverteilung vorgeschrieben bzw. verweigert wird, ohne dass ihre Wünsche berücksichtigt werden. - Die Kammer setzt hier die „Gleichberechtigung der Geschlechter“ mit einer bestimmten Rollenverteilung gleich. Dieser Kurzschluss kann aber nur idoelogisch begründet werden und steht in klarem Widerspruch zum Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Bei einer „Überwindung“ überkommener Rollenverteilungen würde all denen, die sich diese Rollenverteilung wünschen, generell die Gleichberechtigung verwehrt. Damit wäre der Gleichheitssatz wertlos.

Der Nichannahmebeschluss einer Kammer kann zwar nicht die bisherige Auslegung des Grundgesetzes aufheben. Er ist nur für das entsprechende Verfahren „unanfechtbar“. Da aber neue Verfahren zum gleichen Gesetz immer wieder vor der gleichen Kammer landen, verfügt diese über eine „Riegelwirkung“ für die Überprüfung eines Gesetzesn, in diesem Fall des Elterngeldgesetzes, auf seine Verfassungsmäßigkeit. Wenn aber nur drei Personen die Überprüfung eines Gesetzes auf seine Verfassungsmäßigkeit verhindern können, dann steht der ganze Rechtsstaat auf tönernen Füßen. - Wenn sich diese drei Personen statt am Grundgesetz an der Linie der für das Gesetz verantwortlichen Regierung orientieren, sei es nun zufällig oder nach gezielter Besetzung, kann die Beachtung des Grundgesetzes verhindert werden. - Das kommt einer „kalten Außerkraftsetzung“ gleich. Der Umgang mit dem Elterngeldgesetz zeigt, dass es sich hier nicht um eine theoretische Möglichkeit, sondern um die heutige deutsche Wirklichkeit handelt.

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Kammer des BVerfG gegen Grundrechte der Eltern
0  Kommentare | Posted 20.04.2012 10:16

"Das Elterngeldgesetz ist als einzige nicht-kausale steuerfinanzierte Entgeltersatzleistung ein Fremdkörper im deutschen Sozialrecht" (Gutachten Kingreen, S. 66, Link siehe unten). Dieses völlig neue Element lässt sich nicht mit dem Sozialstaatsgebot rechtfertigen, da es Besserverdienende begünstigt. Es ist aber auch nicht als Versicherungsleistung zu rechtfertigen wie andere Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I), da es steuerfinanziert ist. Es bedarf demnach einer ganz neuen im bisherigen Sozialrecht völlig unbekannten Rechtfertigung.

 

Nun steht im obigen Beschluss ganz richtig, dass die "Sonderstellung" eines Gesetzes für sich genommen noch kein "Gleichheitsverstoß" sei (Randnummer 8). Das kann aber nicht bedeuten, dass es gar keiner Rechtfertigung bedürfe. Als Rechtfertigungsgründe werden denn auch die von der Bundesregierung angeführten "Gründe" kritiklos übernommen, die allerdings schon jeder nachdenkende Bürger als von vornherein unsinnig erkennen kann.

 

Von der Bundesregierung wurde nämlich geltend gemacht, mit dem Elterngeldgesetz darauf zu "reagieren, dass Männer und Frauen sich immer später und seltener für Kinder entscheiden" (Rn 15). Nun versteht es sich von selbst, dass dann, wenn das Elterngeld an das Einkommen im Jahr vor der Geburt gebunden wird, das eher ein Anreiz ist, eine Geburt hinauszuschieben, bis ein höheres Einkommen erzielt wird, was dann wegen des begrenzten "biologischen Fensters" auch der St. Nimmerleinstag sein kann. - Im Übrigen führte das Elterngeldgesetz nur für eine Minderheit von besserverdienenden Eltern zu höheren Leistungen als beim bis dahin geltenden Erziehungsgeld. Die Mehrheit der Eltern erlitt durch das Elterngeld erhebliche Nachteile gegenüber dem früheren Erziehungsgeld. Wie geringere Leistungen ein Anreiz für mehr Geburten sein sollen, erschließt sich dem denkenden Bürger ebenfalls nicht.

 

Es ist den drei Mitgliedern der Kammer wohl auch nicht zu unterstellen, dass sie diese einfachen Zusammenhänge übersehen hätten. Naheliegender ist, dass sie diese gar nicht sehen wollten, um einer kritischen Würdigung des Regierungsstandpunkts von vornherein auszuweichen.

 

Die Frage, warum beim Elterngeld Wohlhabende höhere steuerfinanzierte Sozialleistungen erhalten als weniger Wohlhabende, blieb offen. Eine nähere Begründung ist nach Auffassung der Kammer auch nicht erforderlich, da das keine "grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung" habe. Der Unterschied macht aber bis zu 18 000 € aus, für ein junges Elternpaar eine beträchtliche Summe.

 

Aber es geht hier nicht nur um die Ungleichbehandlung nach Art 3 Abs 1 GG. Noch rigoroser geht die Kammer mit Art 6 GG um. So sei die Benachteiligung von Eltern, die vor einer Geburt bereits mehrere Kinder betreuten und deshalb weniger Einkommen erzielen konnten, und die deshalb weniger Elterngeld erhalten, "allenfalls am Rande" von Bedeutung. Dass damit ausgerechnet kinderreiche Familien, die ohnehin schon am stärksten von Armut betroffen sind, zusätzlich verarmen müssen, ist für die Kammer ebenfalls nicht "von grundsätzlicher Bedeutung". Wie diese gezielte Diskriminierung kinderreicher Familien mit dem Auftrag des Grundgesetzes zu deren Schutz vereinbar sein soll, erfährt der Leser nicht.

 

In einen offenen Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts begibt sich die Kammer mit folgender Formulierung (Rn 18, Satz 2):

"Art 3 Abs 2 Satz 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen und überkommenene Rollenverteilungen zu überwinden."

Da das Elterngeldgesetz ausgerechnet die ohnehin schon am stärksten benachteiligten Mütter mehrerer Kinder zusätzlich benachteiligt, wirkt es schon deshalb der Gleichberechtigung entgegen statt sie zu fördern. Darüber hinaus maßt sich die Kammer an, "überkommene Rollenverteilungen" mit einer negativen Wertung zu versehen. Sie verstößt damit eindeutig gegen das Neutralitätsgebot gegenüber der Ehe und Familie, das bisher nach höchstrichterlicher Rechtsprechung als eine "Leitidee unserer Verfassung" galt. Dazu aus BVerfGE 6, 55 <81>:

 

"Wie bereits oben dargelegt, ist Art. 6 Abs. 1 GG im Sinne der klassischen Grundrechte ein Bekenntnis zur Freiheit der spezifischen Privatsphäre für Ehe und Familie; es entspricht damit einer Leitidee unserer Verfassung, nämlich der grundsätzlichen Begrenztheit aller öffentlichen Gewalt in ihrer Einwirkungsmöglichkeit auf das freie Individuum. Aus diesem Gedanken folgt allgemein die Anerkennung einer Sphäre privater Lebensgestaltung, die staatlicher Einwirkung entzogen ist ."

 

Demnach ist die Kammer ganz wesentlichen Fragestellungen ausgewichen, die sich beim Elterngeldgesetz stellen. Sie hat sowohl die offensichtliche Besserstellung Wohlhabender als auch die Schlechterstellung kinderreicher Familien um bis zu 18 000 € ignoriert mit der Behauptung, beides habe keine "grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung". Zur Frage,ab welchem Geldbetrag das Gleichbehandlungsgebot nach Art 3 Abs 1 und das Schutzgebot gegenüber der Familie nach Art 6 eine solche Bedeutung erlangen, hat die Kammer nicht Stellung bezogen. - Der Bürger bleibt mit dieser Frage hilflos zurück.

 

Völlig verwirrend und unverständlich wird es, wenn die zusätzliche Benachteiligung von kinderreichen Müttern, damit begründet wird, "die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen" (Rn 18).

 

Als willkürliche Auslegung des Grundgesetzes muss es erscheinen, wenn sich die Kammer von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts löst und eine bisher als "Leitidee unserer Verfassung" "im Sinne der klassischen Grundrechte" betrachtete Regel durch Vorgabe einer neuen "Rollenverteilung" "überwinden" will.

 

An die Tatsache, dass sich Regierungspolitik häufig wenig oder gar nicht ums Grundgesetz schert, haben wir uns gewöhnen müssen. Die Hoffnung auf eine Korrektur durch das höchste Gericht war immer noch eine Hoffnung. Wenn aber nun eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts zentralen Fragen zu den Grundrechten der Bürger einfach ausweicht mit der Behauptung, sie hätten keine "grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung", dann stellt sich die Frage, ob den im Grundgesetz verankerten Grundrechten in unserem Land überhauppt noch eine "grundsätzliche Bedeutung" zugeordnet wird.

 

Kann eine aus drei Personen bestehende Kammer die gefestigte Rechtsprechung des Bundes-verfassungsgerichts einfach ins Gegenteil verkehren? Ist das mit einem Rechtsstaat vereinbar?

 

Der eingangs erwähnte Kammerbeschluss ist im Original (einschließlich einer Kommentierung der einzelnen Randnummern) nachzulesen unter:

 

http://www.oedp.de/fileadmin/user_upload/bundesverband/aktuelles/aktionen/K.-Beschluss_ausfuehrl._Kommentar.pdf

 

Das Gutachten von Prof. Kingreen zur Verfasuungsmäßigkeit des Elterngeldgesetzes:

 

http://www.oedp.de/fileadmin/user_upload/bundesverband/programm/programme/RechtsgutachtenElterngeldklage.pdf

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