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     Professor Dr. Wolf Schäfer
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Zypern führt multiple Wechselkurse ein
0  Kommentare | Posted 09.04.2013 10:35

Das Wichtigste sei, daß die Währungsunion nicht zerbrochen ist. So klingt die Überschrift über das euro-politische Loblied auf die Zypern-„Rettung“, wie man es im offiziellen Berlin und Brüssel wieder einmal singt. Zwar nicht mehr – wie bisher immer – in strahlendem Dur, sondern eher im verhaltenen Moll, weil doch lösungstechnisch so viel schief gelaufen ist.

Die Währungsunion dürfe nicht zerbrechen, auch nicht wegen Zypern, damit die Vergangenheit der ökonomisch schädlichen Auf- und Abwertungen der Mitgliedswährungen untereinander nicht wieder auflebe und den Währungsverbund sprenge. Obwohl diese Philosophie als polit-ökonomisches Mantra alle Rettungsaktivitäten „alternativlos“ überwölbt, ist mit Zypern genau das passiert, was man  für die Krisenländer offiziell verhindern will: die Währungsabwertung.

Wieso hat Zypern denn abgewertet? Die Erklärung ist einfach. Zwar ist der „Zypern-Euro“ nach wie vor implizit mit 1:1 gegenüber den anderen „Mitglieds-Euros“ offiziell bewertet, aber die Einführung von Kapitalverkehrskontrollen, die die freie Verfügbarkeit über die in Euro denominierten Einlagen bei zyprischen Banken einschränken, wirken für die Inhaber der Konten de facto  wie eine Abwertung ihrer Euro-Zahlungsmittel gegenüber dem Ausland.

So entspricht ein totales Verbot von Überweisungen ins Ausland für die betroffenen Konteninhaber einem Abwertungssatz von 100 %, also einer totalen Kaufkraftenteignung in Bezug auf Auslandsdispositionen. Differenzierte Ausgestaltungen dieses Verbots in Bezug auf Inhaber (reich oder arm), Zeitperiode (nur übers Wochenende oder für längere Zeit), Höhe der Überweisungsbeträge (ab zwanzig- oder hunderttausend Euro o. ä.), Zweck der Auslandsüberweisung (Bezahlung eines Handelsgeschäfts, Direkt- oder Portfolioinvestition, reiner Finanztransfer u. ä.) implizieren dann differenzierte Abwertungsraten, also multiple implizite Wechselkurse zwischen dem „zyprischen“ Euro und den anderen „nationalen“ Euros der Währungsunion sowie gegenüber Drittwährungen. Wenn nicht nur die Auslandsüberweisungen, sondern zudem noch, wie in Zypern,  inländische Bargeldabhebungsbeschränkungen administriert werden, dann existieren auch implizite multiple Wechselkurse innerhalb des Landes zwischen Euro-Bargeld und Euro-Buchgeld. Politisch initiierte multiple Wechselkurse beinhalten stets politische Willkür, sie generieren ideenreiche Umgehungsstrategien der Kapitaldisponenten, sie bedingen einen mächtigen administrativen Kontrollapparat, sie fördern Korruption und illegalen Mißbrauch von Insiderwissen. Dies alles steht zurzeit in Zypern in voller Blüte, und es wird noch schlimmer kommen, wenn die Kapitalverkehrsbeschränkungen nicht alsbald wieder aufgehoben werden. Verhängnisvoll wäre es also, wenn sie – wie wohl geplant – für ein Jahr oder mehr strategisch angedacht werden.

Nach Artikel 63 AEUV sind Beschränkungen des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs in der EU verboten. Diese Vorschrift repräsentiert eine gute konstitutionenökonomische Regel für eine der vier Binnenmarktfreiheiten, die nun nicht mehr in der EU verlässlich gilt. Da hilft auch nicht der Artikel 65,3 AEUV, der die Außerkraftsetzung der Freiheit des Kapitalverkehrs erlaubt „zum Schutz der öffentlichen Ordnung“. Eine solche Klausel ist ein Freibrief für politisch willkürlich begründete Eingriffsrechte. Hätten die politischen Manager Zyperns den Schutz der öffentlichen Ordnung bereits vor Jahren tatsächlich im Auge gehabt, dann hätten sie das zypriotische Banken-Geschäftsmodell nicht in ein Fahrwasser lenken dürfen, das durch Überexpansion, Risikoblindheit, Geldwäsche und Illegalität mächtig durchströmt ist, der „öffentlichen Ordnung“ also alles andere als „Schutz“, sondern das glatte Gegenteil, nämlich den Zerfall, gegeben hat.

Zu welcher Willkür die Berufung  auf Artikel 65,3 AEUV durch die zyprische Politik führt, zeigt ein in der letzten Woche verabschiedetes Gesetz, das es der Zentralbank erlaubt, nicht nur die Bargeldabhebung zu begrenzen, sondern auch langfristige Kündigungsfristen für die Auflösung von Konten festzulegen. Darüber hinaus kann die Zentralbank per Dekret auch Girokonten zu Termineinlagen erklären, den Überweisungsverkehr beliebig einschränken und jede andere Kontrollmaßnahme verfügen, die vom Finanzminister oder Zentralbankgouverneur „unter den gegebenen Umständen (sic!) für notwendig gehalten wird, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrechtzuerhalten“.

Die Folge einer solchen Politik der willkürlichen Gestaltung impliziter multipler Wechselkurse in Abwertungsrichtung ist immer ein massiver Vertrauensschwund in die eigene Währung, der sich regelmäßig nicht in verminderter, sondern in erhöhter Kapitalflucht ins Ausland niederschlägt. Diese Politik bewirkt mithin das Gegenteil dessen, was man mit ihr bezweckt. Politiker sprechen stets warnend von negativen  „Ansteckungseffekten“ innerhalb der Euro-Zone, die man vermeiden müsse. Die mit EU-offizieller Unterstützung  vorgenommene Zypern-Zuflucht zur Willkür von Kapitalverkehrskontrollen, insbesondere wenn diese als für andere Krisenländer exemplarisch empfohlen werden, wirkt mit Sicherheit ansteckend auf den Vertrauensschwund der Kapitaldisponenten in Bezug auf ihre Engagements in der gesamten Euro-Zone. Sie werden sich zunehmend zurückhalten, was in der Tendenz einer US-Dollar-Aufwertung zu Hilfe kommt.

Im Nachhinein kann die „öffentliche Ordnung“ in Zypern glaubhaft nur dadurch wiederhergestellt werden, daß nach kürzester Zeit die Kapitalverkehrskontrollen aufgehoben, die politisch willkürlichen multiplen Wechselkurse also wieder abgeschafft werden. Da dies vermutlich nicht passiert, wird Zypern für längere Zeit Schwierigkeiten haben, über den internationalen Kapitalmarkt Auslandskapital zu attrahieren: Barriers to exit are barriers to entry.

Die Binnenmarktintegration, die angeblich durch nominale Wechselkursänderungen nationaler EU-Währungen gestört und deshalb durch eine vermeintlich wechselkurslose Gemeinschaftswährung befördert werde, erhält also durch die zyprische Abwertungs-Lösung eine verheerende Gegenbewegung. Dies vor allem deshalb, weil nunmehr der Bann gebrochen ist für weitere Beschränkungen des Kapitalverkehrs zum Beispiel durch jene Krisenländer der Euro-Zone, deren Banken- und Staateninsolvenz  in Kürze bevorsteht, die dann aber wohl durch dieselbe Philosophie verhindert werden soll, daß nämlich die Euro-Zone „auf  jeden Fall“ zusammengehalten werden müsse.

Auch hier wird stets vor dem negativen „Ansteckungseffekt“ auf andere Länder gewarnt, den es zu verhindern gelte, wenn ein Land die Euro-Zone als erstes verließe. Das ist eine falsche Warnung, denn umgekehrt wird ein Schuh draus: Verläßt ein Land wie Zypern die Euro-Zone nicht, obwohl es aufgrund seiner ökonomischen Performance dort nicht hineingehört, und greift in seiner Rettungsnot zur Willkür durch Kapitalverkehrskontrollen, die dann auch noch durch EU, EZB und IWF abgesegnet werden, dann ist der negative Ansteckungs-Bann gebrochen für andere Länder in der Euro-Zone, es Zypern gleichzutun und gleichwohl „gerettet“ zu werden. Die Umsetzung der grandiosen Idee der vier Binnenmarktfreiheiten in der EU wird dann zunehmend erodieren.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf wirtschaftlichefreiheit.de

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Zypern führt multiple Wechselkurse ein
3  Kommentare | Posted 06.04.2013 16:56

Die Währungsunion dürfe nicht zerbrechen, auch nicht wegen Zypern, damit die Vergangenheit der ökonomisch schädlichen Auf- und Abwertungen der Mitgliedswährungen untereinander nicht wieder auflebe und den Währungsverbund sprenge. Obwohl diese Philosophie als polit-ökonomisches Mantra alle Rettungsaktivitäten „alternativlos“ überwölbt, ist mit Zypern genau das passiert, was man  für die Krisenländer offiziell verhindern will: die Währungsabwertung.

Wieso hat Zypern denn abgewertet? Die Erklärung ist einfach. Zwar ist der „Zypern-Euro“ nach wie vor implizit mit 1:1 gegenüber den anderen „Mitglieds-Euros“ offiziell bewertet, aber die Einführung von Kapitalverkehrskontrollen, die die freie Verfügbarkeit über die in Euro denominierten Einlagen bei zyprischen Banken einschränken, wirken für die Inhaber der Konten de facto  wie eine Abwertung ihrer Euro-Zahlungsmittel gegenüber dem Ausland.

So entspricht ein totales Verbot von Überweisungen ins Ausland für die betroffenen Konteninhaber einem Abwertungssatz von 100 %, also einer totalen Kaufkraftenteignung in Bezug auf Auslandsdispositionen. Differenzierte Ausgestaltungen dieses Verbots in Bezug auf Inhaber (reich oder arm), Zeitperiode (nur übers Wochenende oder für längere Zeit), Höhe der Überweisungsbeträge (ab zwanzig- oder hunderttausend Euro o. ä.), Zweck der Auslandsüberweisung (Bezahlung eines Handelsgeschäfts, Direkt- oder Portfolioinvestition, reiner Finanztransfer u. ä.) implizieren dann differenzierte Abwertungsraten, also multiple implizite Wechselkurse zwischen dem „zyprischen“ Euro und den anderen „nationalen“ Euros der Währungsunion sowie gegenüber Drittwährungen. Wenn nicht nur die Auslandsüberweisungen, sondern zudem noch, wie in Zypern,  inländische Bargeldabhebungsbeschränkungen administriert werden, dann existieren auch implizite multiple Wechselkurse innerhalb des Landes zwischen Euro-Bargeld und Euro-Buchgeld. Politisch initiierte multiple Wechselkurse beinhalten stets politische Willkür, sie generieren ideenreiche Umgehungsstrategien der Kapitaldisponenten, sie bedingen einen mächtigen administrativen Kontrollapparat, sie fördern Korruption und illegalen Mißbrauch von Insiderwissen. Dies alles steht zurzeit in Zypern in voller Blüte, und es wird noch schlimmer kommen, wenn die Kapitalverkehrsbeschränkungen nicht alsbald wieder aufgehoben werden. Verhängnisvoll wäre es also, wenn sie – wie wohl geplant – für ein Jahr oder mehr strategisch angedacht werden.

Nach Artikel 63 AEUV sind Beschränkungen des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs in der EU verboten. Diese Vorschrift repräsentiert eine gute konstitutionenökonomische Regel für eine der vier Binnenmarktfreiheiten, die nun nicht mehr in der EU verlässlich gilt. Da hilft auch nicht der Artikel 65,3 AEUV, der die Außerkraftsetzung der Freiheit des Kapitalverkehrs erlaubt „zum Schutz der öffentlichen Ordnung“. Eine solche Klausel ist ein Freibrief für politisch willkürlich begründete Eingriffsrechte. Hätten die politischen Manager Zyperns den Schutz der öffentlichen Ordnung bereits vor Jahren tatsächlich im Auge gehabt, dann hätten sie das zypriotische Banken-Geschäftsmodell nicht in ein Fahrwasser lenken dürfen, das durch Überexpansion, Risikoblindheit, Geldwäsche und Illegalität mächtig durchströmt ist, der „öffentlichen Ordnung“ also alles andere als „Schutz“, sondern das glatte Gegenteil, nämlich den Zerfall, gegeben hat.

Zu welcher Willkür die Berufung  auf Artikel 65,3 AEUV durch die zyprische Politik führt, zeigt ein in der letzten Woche verabschiedetes Gesetz, das es der Zentralbank erlaubt, nicht nur die Bargeldabhebung zu begrenzen, sondern auch langfristige Kündigungsfristen für die Auflösung von Konten festzulegen. Darüber hinaus kann die Zentralbank per Dekret auch Girokonten zu Termineinlagen erklären, den Überweisungsverkehr beliebig einschränken und jede andere Kontrollmaßnahme verfügen, die vom Finanzminister oder Zentralbankgouverneur „unter den gegebenen Umständen (sic!) für notwendig gehalten wird, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrechtzuerhalten“.

Die Folge einer solchen Politik der willkürlichen Gestaltung impliziter multipler Wechselkurse in Abwertungsrichtung ist immer ein massiver Vertrauensschwund in die eigene Währung, der sich regelmäßig nicht in verminderter, sondern in erhöhter Kapitalflucht ins Ausland niederschlägt. Diese Politik bewirkt mithin das Gegenteil dessen, was man mit ihr bezweckt. Politiker sprechen stets warnend von negativen  „Ansteckungseffekten“ innerhalb der Euro-Zone, die man vermeiden müsse. Die mit EU-offizieller Unterstützung  vorgenommene Zypern-Zuflucht zur Willkür von Kapitalverkehrskontrollen, insbesondere wenn diese als für andere Krisenländer exemplarisch empfohlen werden, wirkt mit Sicherheit ansteckend auf den Vertrauensschwund der Kapitaldisponenten in Bezug auf ihre Engagements in der gesamten Euro-Zone. Sie werden sich zunehmend zurückhalten, was in der Tendenz einer US-Dollar-Aufwertung zu Hilfe kommt.

Im Nachhinein kann die „öffentliche Ordnung“ in Zypern glaubhaft nur dadurch wiederhergestellt werden, daß nach kürzester Zeit die Kapitalverkehrskontrollen aufgehoben, die politisch willkürlichen multiplen Wechselkurse also wieder abgeschafft werden. Da dies vermutlich nicht passiert, wird Zypern für längere Zeit Schwierigkeiten haben, über den internationalen Kapitalmarkt Auslandskapital zu attrahieren: Barriers to exit are barriers to entry.

Die Binnenmarktintegration, die angeblich durch nominale Wechselkursänderungen nationaler EU-Währungen gestört und deshalb durch eine vermeintlich wechselkurslose Gemeinschaftswährung befördert werde, erhält also durch die zyprische Abwertungs-Lösung eine verheerende Gegenbewegung. Dies vor allem deshalb, weil nunmehr der Bann gebrochen ist für weitere Beschränkungen des Kapitalverkehrs zum Beispiel durch jene Krisenländer der Euro-Zone, deren Banken- und Staateninsolvenz  in Kürze bevorsteht, die dann aber wohl durch dieselbe Philosophie verhindert werden soll, daß nämlich die Euro-Zone „auf  jeden Fall“ zusammengehalten werden müsse.

Auch hier wird stets vor dem negativen „Ansteckungseffekt“ auf andere Länder gewarnt, den es zu verhindern gelte, wenn ein Land die Euro-Zone als erstes verließe. Das ist eine falsche Warnung, denn umgekehrt wird ein Schuh draus: Verläßt ein Land wie Zypern die Euro-Zone nicht, obwohl es aufgrund seiner ökonomischen Performance dort nicht hineingehört, und greift in seiner Rettungsnot zur Willkür durch Kapitalverkehrskontrollen, die dann auch noch durch EU, EZB und IWF abgesegnet werden, dann ist der negative Ansteckungs-Bann gebrochen für andere Länder in der Euro-Zone, es Zypern gleichzutun und gleichwohl „gerettet“ zu werden. Die Umsetzung der grandiosen Idee der vier Binnenmarktfreiheiten in der EU wird dann zunehmend erodieren.

 

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Cameron spricht aus, was schon lange stimmt: Die EU ist bestreitbar
0  Kommentare | Posted 09.02.2013 21:16

Der Test auf ihre Wettbewerbsfähigkeit gelingt am besten, wenn die Märkte offen sind. Denn nur bei offenem Marktzugang wird die dem Wettbewerb inhärente Effizienz wirksam, die zum Beispiel durch die bekanntlich von Hirschman präzisierten Verhaltensalternativen exit, voice und loyalty ausgelöst wird. Sie sind es, die in der realen Welt als beste Indikatoren aufzeigen, was die Bürger, die Unternehmer,  die Arbeitnehmer, die Manager, die Kapitaldisponenten, die Steuerzahler, die Künstler, Schauspieler und alle Anderen von den institutionellen und konstitutionellen Regeln halten, die die politischen Entscheider als verbindliche Rahmenbedingungen fixieren und für unumstößlich und zumeist für ewig gültig erklären, wie dies die Reaktionen der Europa-Politiker auf die EU-Rede des britischen Premierministers Cameron dokumentieren. 

Cameron hat in seiner Rede alle drei Verhaltensalternativen in den Fokus genommen. Exit: Er droht mit dem potentiellen Austritt Großbritanniens aus der EU auf der Basis eines zukünftigen Referendums, falls die Fehlentwicklungen in der EU nicht korrigiert werden. Voice: Er erhebt seine Stimme zum Protest gegen die zunehmende Zentralisierung, Harmonisierung und Umverteilung in der EU, die dem traditionellen britischen Verständnis von freier Marktwirtschaft, freiem Handel, Eigenverantwortung und schlankem Staat entgegenlaufen. Loyalty: Er preist die Freiheiten des EU-Binnenmarktes, und indem er das tut, dokumentiert er zugleich Großbritanniens Loyalität zur EU, wenn diese die britische Antipathie gegenüber einem den Binnenmarkt überregulierenden politischen Überbau korrigierend aufnimmt und zum Beispiel die Renationalisierung von vielen EU-Kompetenzen zur Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips akzeptiert.

Mit dieser Rede hat Cameron der EU einen großen Dienst erwiesen, weil er ihre institutionellen Arrangements weltöffentlich und höchst vernehmlich für  bestreitbar erklärte: EU-intern bestreitbar durch den Wettbewerb der divergierenden Finalitätsvorstellungen der Mitgliedsländer und der sie implizierenden konstitutionellen Infrastrukturen. Und von außerhalb der EU, also EU-extern, bestreitbar durch die divergierenden Wettbewerbsfähigkeiten der Länder dieser Welt, mit denen die EU sich messen lassen muß.

Man sollte hoffen, daß Cameron weitere Mitstreiter bekommt, die die angemaßte Selbstgewißheit in Bezug auf die Unbestreitbarkeit der offiziellen Europa-Politik öffentlich an den Pranger stellen. Zentral dabei ist die Einsicht, daß die zunehmende Harmonisierung und Zentralisierung von Politikfeldern im Verbund mit der expansiven Philosophie der Umverteilung und Haftungssozialisierung in der EU den institutionellen Wettbewerb im Integrationsraum Europa ausschaltet und damit das Institut der Bestreitbarkeit abschafft.

Das Ergebnis solcher Politik ist immer dasselbe: institutionelle Sklerose.  Sie macht die EU nicht stärker, sondern schwächer, weil sklerotische Institutionen innerhalb der EU wohlstandsmindernd sind und nach außen dem internationalen dynamischen Institutionenwettbewerb (aus Asien, USA, Südamerika) dauerhaft nicht standhalten können. Je mehr der EU-interne Kritikwettbewerb politisch abgeblockt wird, desto schärfer wirken die Bestreitbarkeitsmechanismen, die von außerhalb auf die EU einwirken..

Die von Cameron geforderte Renationalisierung bestimmter EU-zentralisierter Politikbereiche schwimmt gegen den politisch korrekten Strom, der sich insbesondere in Deutschland als „Renaissance des doch hoffentlich überwundenen Nationalismus“ ausformt. Diese Sicht der Dinge verstellt den Blick auf das EU-vertraglich kodifizierte Prinzip der Subsidiarität, das im Kern dem nüchternen Prinzip der komparativen Wettbewerbsvorteile in Bezug auf Bürgernähe und Aktivitätskosten entspricht: Wenn in der EU eine Kommune, eine Region oder ein Land komparative Kostenvorteile in der Gestaltung spezieller Politikbereiche gegenüber der EU-Zentrale besitzt, ist eine Zurückübertragung von der Zentrale auf die jeweils wettbewerbsfähigste institutionelle Ebene sinnvoll. In diesem Sinne ist das Subsidiaritätsprinzip ein zentrales Institut der vertikalen institutionellen Bestreitbarkeit im Mehrebenensystem der EU und ist das glatte Gegenteil von einer rückschrittlichen Entwicklung der EU zu nationalstaatlichen Segmentierungen, die den europäischen  Integrationsprozeß hemmen.

Oberflächliche Negativreaktionen auf die Cameron-Rede, wie sie in der EU-offiziellen politischen Klasse zu vernehmen sind, zeigen, daß sich entgegen dieser  Erkenntnis die EU-Politikkartelle gegen innovative interne und externe Bestreitbarkeitsoffensiven dennoch zu festigen versuchen. Kurzfristig mag diese Strategie scheinbar erfolgreich sein, langfristig ist sie wegen ihrer hohen Opportunitätskosten der institutionellen Protektion zu teuer, um unter dem Druck des Institutionenwettbewerbs von außerhalb der EU Bestand zu haben. Es wird wohl bald mehr Camerons geben in der EU.

 

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Es ist soweit: Griechenland wird ausscheiden
4  Kommentare | Posted 26.07.2012 08:13

Der IWF will sich an weiteren Zahlungen an Griechenland nicht mehr beteiligen, der deutsche Wirtschaftsminister sieht einen Euro-Austritt Griechenlands mittlerweile „ohne Schrecken“, und selbst die Kanzlerin will nicht noch einmal vor dem Bundestag um weitere Zahlungen an Griechenland bitten. Nüchternheit und Realitätssinn derjenigen Ökonomen, die interessenungebunden und mit ziemlich treffsicherer Analytik den kostenexplosiven Irrweg der Euro-Retter seit langem warnend vorausgezeichnet haben, scheinen zunehmend auch auf die nationalen Inhaber euro(pa)-politischer Macht überzuspringen: Griechenland muss ausscheiden, es wird ausscheiden, es gilt nun, die Modalitäten zu regeln.

 

Da die Euro-Zone, anders als die EU, keine eigenständige Organisation ist und alle EU-Mitglieder der Währungszone angehören, wobei einige in Bezug auf die gemeinsame Geldpolitik eine Ausnahmegenehmigung haben (z. B. Dänemark, Großbritannien, Schweden), bedeutet ein „Austritt“ aus der Euro-Zone, der bisher rechtlich nicht geregelt ist, eigentlich nichts anderes als die Übertragung dieser Ausnahmegenehmigung auf das „austretende“ Land. Damit erhält es die Souveränität über die eigene Geldpolitik und den eigenen Wechselkurs zurück.

Natürlich hat jedes Ausscheiden eines Landes aus einem währungspolitischen Arrangement seine Kosten und Nutzen. In der gegenwärtigen Diskussion, die die Tabuisierung des Ausscheidens Griechenlands (und anderer Krisenländer) aus der Euro-Zone mit den gegenüber dem Verbleiben im Währungsclub viel zu hohen Kosten begründet, wird der Nutzen des Ausscheidens entweder negiert oder völlig in den Hintergrund gedrängt. Worin liegt der Nutzen des Ausscheidens?

Zuvorderst sei hier auf die Wiedergewinnung der nationalen Wechselkurssouveränität Griechenlands verwiesen. Griechenland muss zurzeit einen Euro ertragen, der für das Land stark überbewertet ist, wahrscheinlich in der Größenordnung 35-50 %. Eine derartig hohe Überbewertung des „Griechenland-Euro“ hat für das Land erdrückende Konsequenzen: Sie wirkt wie eine implizite Besteuerung aller Exporte und eine implizite Subventionierung aller Importe mit der Folge, dass das Land viel zu wenig exportiert und viel zu viel importiert, also einen hohen Importüberschuss aufweist. Das bedeutet zudem, dass die Produktionsstruktur des Landes völlig verzerrt ist: Der Export- und Importsubstitutions-Sektor sind unterentwickelt, der Importsektor ist überdimensioniert.

Die griechische Wirtschaft, die ohnehin traditionell einen binnenwirtschaftlichen Bias mit überdimensioniertem Staatssektor hat, ist mithin Euro-wechselkursbedingt zunehmend fehlstrukturiert worden. Die Folge dieser Fehlallokation: Verstärkung der – schon beim Eintritt in die Euro-Zone – fehlenden internationalen Wettbewerbsfähigkeit aufgrund mangelnder Orientierung an den Mustern komparativer Vorteile in der internationalen Arbeitsteilung.

Wenn Griechenland die Euro-Zone verlässt, kann und wird es durch eine kräftige Abwertung der (neuen) Drachme die Fehlallokation in seiner Produktionsstruktur beseitigen: nicht schlagartig, aber doch sukzessive im zeitlichen Anpassungsprozess. Damit öffnet sich das Land und orientiert sich zunehmend entlang den Mustern der internationalen Wettbewerbsvorteile. Diese realistische Analyse, die in der allgemeinen Theorie und Politik des Wechselkurses eigentlich common sense ist, widerspricht vehement den gegen den Euro-Austritt Griechenlands argumentierenden politischen Euro-Rettern, eine Abwertung werde dem Land nicht helfen sondern eher schaden, weil seine schmale Exportbasis (im wesentlichen: Touristik, Schiffe & Reederei, Agrar) keinen für das Land merklichen positiven Effekt, aber zugleich einen negativen importpreisbedingten Kaufkrafteffekt bringen würde.

Dass aber die Abwertung die Exportbasis um neue, aufgrund des überbewerteten Euro in Griechenland bisher nicht produzierte Güter erweitern, das Exportportfolio sich also – auch über ausländische Investitionen – verbreitern wird, weil die implizite Exportbesteuerung wegfällt, wird als allokativ-dynamischer Effekt nicht erkannt. Ebenso vernachlässigt wird der Effekt, dass über die Abwertung die heimische Kaufkraft stärker von den Importen auf  heimische Importsubstitute gelenkt wird. Auch hier gilt dann, dass das Portfolio der Güter, die bisher importiert, nun aber wegen des Wegfalls der impliziten Importsubventionierung im Inland produziert werden, die griechische Importsubstitutionsindustrie also in den Aufschwung versetzt wird. Ebenfalls ein dynamischer Restrukturierungseffekt. Das Fazit: Der Austritt Griechenlands aus der Euro-Zone wird über die nötige und dann mögliche Abwertung der Drachme die gesamte heimische Produktionsstruktur allokativ verbessern und verbreitern und damit die mangelhafte internationale Wettbewerbsfähigkeit des Landes verbessern.

Das kann keine Rettungsschirmphilosophie zustande bringen, wie sie derzeit in immer neuen und kostenexplosiven Varianten von den Euro-Rettern propagiert und politisch installiert wird. „Zeit kaufen“ heißt die bedingungslose Devise, aber Rettungsschirme geben in der gekauften Zeit falsche Signale, weil ihre Anreize so sind, dass sie bestehende allokative Strukturen eher (statisch) konservieren als (dynamisch) verändern: Der Reformdruck schwindet, weil die „Budgetbeschränkung“ des Landes immer weiter in die Zukunft verschoben wird. Griechenland ist das Paradebeispiel dafür, dass das Land zur breiten und tiefen Restrukturierung von Wirtschaft und Gesellschaft, die noch von starken osmanisch-türkisch gefärbten Elementen anti- und nebenstaatlicher Netzwerke und Privilegien durchzogen ist, allenfalls zögerlich bereit ist trotz vielfältiger Auflagen und angedrohter, allerdings unglaubwürdiger Sanktionen bei Nichterfüllung.

Und da unter den Rettungsschirmen die Überbewertung des „Griechen-Euros“ konserviert und das Land somit weiterhin von den internationalen Preisrelationen abgeschottet wird, wird es auch keinen internen Anpassungsprozess – über sinkende Löhne, Einkommen usw. – geben, der sich genügend hart an diesen Preisrelationen orientiert. Dies hat die Vergangenheit der letzten zwei bis vier Jahre eindrucksvoll gezeigt.

Es gilt zudem zu erkennen, dass bei Abwertung der Drachme die Last der griechischen Anpassung sich teilt: zwischen Lohn- und Einkommensreduktion einerseits und Abwertung der Drachme andererseits, also zwischen interner Restriktion von Löhnen und Einkommen und externer Reallokation von Exporten, Importen und Importsubstituten. Ein solcher Lastenmix der Anpassung, der den Wechselkurs in seinen Anpassungswirkungen nicht tabuisiert, ist, wie die Erfahrung mit alternativen Währungsarrangements zeigt, für die Bürger leichter akzeptierbar als die schwere Anpassungslast allein über sinkende Löhne, Einkommen und Beschäftigung bei fixiertem Wechselkurs, die sich, wie wir sehen können, in Streiks, bürgerkriegsähnlichen Straßenkrawallen und Hasstiraden gegenüber den Gläubigerländern Bahn bricht.

Nun wird bisher, wenn Griechenland austritt und abwertet, von Austrittsgegnern argumentiert, dass die damit verbundenen Folgewirkungen auf die mit Griechenland verbundenen Gläubiger- und Schuldnerbeziehungen so schwer zu organisieren seien, dass man diesen Schritt verhindern müsse. Die Schwierigkeiten sind in der Tat nicht klein, aber einige Grundüberlegungen können helfen, sie zu bewältigen.

Eine Abwertung der Drachme würde zunächst bedeuten, dass alle bisher in Euro denominierten Bestandsgrößen (Forderungen und Verbindlichkeiten) sowie Stromgrößen (Löhne und Gehälter) innerhalb Griechenlands mit der Abwertungsrate entwertet werden. Ein entscheidendes Problem tritt auf, wenn zum Beispiel griechische Banken auf der Aktivseite ihrer Bilanz die Forderungen um die Abwertungsrate verkürzen, dies jedoch auf der Passivseite mit ihren Verbindlichkeiten nicht gleichermaßen durchführen können, weil es dann zu ökonomisch negativen Massenwirkungen kommen würde: Im Vorfeld der Abwertung könnte es zu einem bankrun kommen, in dem Inhaber von Sicht- und anderen Bankguthaben ihre Konten gegen Euro-Bargeld auflösen oder an Banken außerhalb des Landes transferieren. Das geschieht im Übrigen ja jetzt schon in signifikantem Ausmaß.

Um dem akuten Problem des bankrun entgegenzutreten, müssten die Banken Garantien geben, dass für jeden privaten Bankkunden zunächst einmal seine Sichtguthaben so gut wie Euro-Bargeld sind, es also keine Notwendigkeit zum panikartigen bankrun-Bargeldumtausch gibt. Euro-Bargeld und Euro-Sichtguthaben würden dann zunächst – oder auch für längere Zeit – die Funktion einer Parallelwährung zur Drachme einnehmen.

Die mit dieser Garantie in den Bankbilanzen verursachten Wertdisparitäten zwischen abgewerteten Forderungen und nicht abgewerteten Verbindlichkeiten müssten, um damit verbundene Verluste der Banken zu verhindern, ausgeglichen werden: Hier könnten und sollten die bisher über die alternativen Rettungsschirmmechanismen „zur Rettung Griechenlands und des Euro“ geplanten Gelder – nunmehr treffsicher umgelenkt – eingesetzt werden. Dabei gäbe es die Chance, Banken zu identifizieren, die aus strukturellen Gründen insolvent und deshalb einem Insolvenzverfahren zuzuführen, die also gegebenenfalls abzuwickeln und nicht mehr über allgemeine Rettungsschirmgelder zu erhalten sind.

Mit den über die privaten Sichtguthaben hinausgehenden Verbindlichkeiten der Banken müsste in Bezug auf deren Wertgarantie bzw. Abwertungsrate spezifiziert nach Art der Einlagen sowie kundenspezifisch (Banken oder Nichtbanken im In- oder Ausland) vorgegangen werden. Dies ist das Feld mannigfaltiger Insolvenzverfahren und differenzierter Gläubigerverzichte (haircuts) die unumgänglich sind, weil sie strukturbereinigend wirken. Aber auch hier werden differenzierte Ausgleichszahlungen an Banken nötig sein.

Dieses nüchterne Konzept der Organisation eines Griechenlandaustritts aus der Euro-Zone könnte – bei aller Differenziertheit im Einzelfall – prinzipiell auf alle Euro-(Krisen-)Länder übertragen werden, die Griechenland zu folgen ökonomisch gezwungen werden. Es ist das Gegenteil von der überhöhten politischen Pathetik einer „Schicksalsgemeinschaft“, deren Verlassen zu unkontrollierbaren „Ansteckungsgefahren“ der Zerstörung des europäischen Einigungswerks führen würde. Solche Austrittsszenarien zeigen vielmehr, wie es ohne politischen Alarmismus zu einer Befreiung von einer für das Austrittsland erdrückenden Überbewertung des Euro gehen kann. Wenn aus diesen Gründen weitere Euro-Mitglieder ausscheiden, so stärkt dieser „Ansteckungseffekt“ nicht nur diese Länder selbst, sondern auch die verbleibende kleinere Euro-Zone. Es gibt im Übrigen viele historische Vorbilder für den gelungenen Austritt (und möglichen Wiedereintritt) von Ländern aus unterschiedlichen Währungsarrangements, nicht zuletzt auch die mit der Währungsumstellung verbundene deutsche Wiedervereinigung, aus deren positiven Erfahrungen hinsichtlich unterschiedlicher Kurse der Umrechnung von Bestands- und Stromgrößen man lernen kann, allerdings auch aus deren konzeptionellen Fehlern.

Wir dürfen zudem folgendem Szenario gedanklich nicht ausweichen: Dem Austritt Griechenlands wird die harte Austrittsnotwendigkeit für Spanien folgen, wenn das Land sich unter den ESM begibt und dieser nicht ausreicht, um die Verschuldungskrise nicht nur der spanischen Banken, sondern auch der 17 Regionen aufzufangen. Alles andere als unwahrscheinlich ist zudem, dass Italien der nächste ESM-Kandidat sein wird. Dann werden sämtliche politischen Phantasien über die realistischen Möglichkeiten der Aufstockung der ESM-Kapazitäten obsolet. Und wenn man auch Frankreich auf seinem neu intensivierten Weg in den Sozialismus nicht aus dem Dunstkreis der potentiellen ESM-Bewerber ausschließen kann, dann sind ESM und Euro am Ende.

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Die Euro-Zone wird sich gesundschrumpfen müssen
2  Kommentare | Posted 05.06.2012 08:21

Es ist rational, nicht zu erwarten, daß die Exit-Option aus der Euro-Zone allein bei Griechenland hängenbleibt. Es ist vielmehr weitsichtig, davon auszugehen, daß weitere Krisenländer über kurz oder lang Griechenland folgen werden. Es ist deshalb vernünftig, für die mittlere und längere Frist zu erwarten, daß die Euro-Zone zusammenschrumpft auf einen Kern von Mitgliedern, die willens und in der Lage sind, die notwendigen Regeln für eine funktionsfähige Euro-Währungsunion zu erfüllen.  Es wäre erfreulich, diese Entwicklung nicht als Schwächung, sondern im Gegenteil als Stärkung des verbleibenden Euro-Währungsclubs zu klassifizieren. Es ist deshalb sachdienlich zu erkennen, daß ein solcher Euro  dann überhaupt keinen „Rettungsschirm“ welcher Art auch immer benötigt. Schließlich ist es ehrlich zuzugestehen, daß – wie die Erfahrung seit der Euro-Einführung 1999 zeigt – politischer Währungskonstruktivismus gegen marktliche Fundamentalprinzipien nicht erfolgreich ist: in der Vergangenheit nicht, heute nicht, zukünftig nicht.

 

Spätestens seit den Wahlen in Frankreich zeigt sich aber, daß dieser Konstruktivismus flächendeckend politischen Aufwind bekommt: Europa wird sozialistischer und entfernt sich zunehmend von den ordnungspolitischen Grundsätzen der Stabilität. Verkettungseffekte des ökonomischen Denkens offenbaren sich transnational: Die Renaissance Keynes-affiner Theoriegebäude, denen sich insbesondere Frankreich traditionell verbunden fühlt, blüht  und schwappt grenzüberschreitend – auch aus den USA – in die politischen Konstruktionsbüros der institutionellen Euro-Retter. Neben den Rettungsschirmen und Brandmauern zum sogenannten Euro-Schutz gegen unerwünschte Spekulanten sei mehr Binnennachfrage  in den Euro-Krisenländern vonnöten, um deren Rezession zu begegnen, aber auch in Deutschland, damit es die Funktion der europäischen Konjunkturlokomotive – mit einem Fiskalmultiplikator von angeblich weit über 1 – erfüllt. Dem würden auch kräftige Lohnsteigerungen über die Produktivitätsentwicklung hinaus dienen, denn diese schwächen ja „zum Wohle der Krisenländer“ die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, weil der für sie „schädliche“ deutsche Außenhandelsüberschuß abgebaut würde.

Dieser marktferne Euro-Konstruktivismus generiert die krisenbedingte Neuauflage der Nachfragepolitik: Expansive Fiskalpolitik sei gefordert, finanziert über  zusätzliche Staatsschulden bei monetärer Akkomodierung ohne Limit durch das System Europäischer Zentralbanken. Gute Regeln der Geldpolitik, wie sie so erfolgreich, auch und gerade in Währungskrisen, von der Deutschen Bundesbank jahrzehntelang praktiziert wurden und heute im Zentralbankrat der EZB nur noch ein müdes Lächeln erzeugen, sind suspendiert: Die Geldpolitik der EZB verwischt die Abgrenzung zur Fiskalpolitik, der Geldwert hat seine Priorität verloren. Zwei fundamentale Tabubrüche mit – das ist gewiß – verheerenden Langfristfolgen: Inflation bei steigenden Zinsen. Die EZB – wie übrigens auch die amerikanische FED – verhehlt nicht, daß es so kommt, im Gegenteil: Sie annonciert (halb)öffentlich, daß Zukunftsinflation entstehen wird, um  bewußt Inflationserwartungen für morgen zu erzeugen, damit heute im Vorzieheffekt mehr Nachfrage der Konsumenten und Investoren  entsteht. Eine solche Strategie hülfe den Krisenländern heute, aber morgen werde man zur Stabilitätsorientierung zurückkehren. Versprochen!

Das politische Festhalten am Euro-Konstruktivismus soll also mit höherer Inflation erkauft werden. Das ist der Preis, den die Euro-Bürger zahlen sollen für den politischen Irrtum, die fundamentalen Strukturprobleme der Krisenländer, die die Euro-Zone so heterogen und deshalb instabil  machen, mit rettungsschirmgestützter makroorientierter Nachfragepolitik zu bekämpfen, anstatt mit wachstumsstimulierender mikroorientierter Angebotspolitik zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit beizutragen.

Zu Letzterem benötigt zum Beispiel Griechenland – unter den jetzigen Bedingungen des für das Land überbewerteten Euro – wohl 10 bis 20 Jahre. Der Austritt aus der Euro-Zone mit der wiedergewonnenen Souveränität über die eigene Politik einer abgewerteten neuen Drachme, die das Land von der ökonomischen Binnenorientierung auf die außenwirtschaftliche Integration in die internationale Arbeitsteilung ausrichtet und verbunden ist mitwachstumsorientierter Angebotspolitik und Strukturhilfen von außen, könnte diese Zeitspanne signifikant verkürzen. Cum grano salis gilt dies  für die meisten Euro-Krisenländer: Sie würden besser außerhalb der Euro-Zone wechselkurssouverän und angebotsorientiert wettbewerbsfähig werden. Rettungsschirme und Binnenmarktorientierung, die die außenwirtschaftliche Bewertung der ökonomischen Performance der Krisenländer über die Marktindikatoren Risikoprämie und Wechselkurs ausschalten und durch politisch genehme Bewertungen ersetzen sollen, also falsche Signale aussenden, sind deshalb ein Irrweg, der keine Währungsunion dauerhaft „rettet“. Und dies schon gar nicht, wenn diese Politik verbunden ist mit Transfermechanismen der Umverteilung, deren Ausmaß unter der politisch erzwungenen Überschrift „Solidarität“ die Euro-Bürger der Zahlerländer heute und zukünftig  überfordert.

Da nun aber Europa sozialistischer wird, verhärtet sich wohl die polit-ideologische Sperre gegen diese erfahrungsträchtige Erkenntnis. Zu befürchten ist, daß die Macht der Mehrheit in den Euro(pa)-politischen Entscheidungsgremien der grenzenlos  akkomodierenden Geldpolitik, der Rettungsschirmphilosophie, der Nachfragesteuerung, der Inflationsproduktion, der Schuldenvergemeinschaftung (über Euro-Bonds und Schuldentilgungsfonds) und der politischen Abschottung von marktgesteuerten Risikoprämien und Wechselkursen weiterhin und  verstärkt Raum geben wird.

Da stellt sich die Frage nach der deutschen Position. Im EZB-Rat kämpft der Bundesbankpräsident offensichtlich vergeblich gegen die geldpolitischen Tabubrüche durch die Mehrheitsmacht der Krisenländer. In der Kommission wird zwar der Plan B des Euro-Austritts Griechenlands konzeptionell durchgespielt, aber dennoch alles unternommen, damit es nicht dazu kommt. Im Rat will der französische Präsident die angebliche Dominanz deutscher Stabilitätsvorstellungen brechen. Der deutsche Finanzminister wird, so die Erfahrung, nicht wesentlich Widerstand leisten.

Wird die Bundeskanzlerin die Stärke besitzen einzugestehen, daß Europa nicht „scheitert, wenn der Euro scheitert“, wenn also Griechenland und andere Krisenländer die Euro-Zone verlassen und dadurch sowohl sich selbst als auch der Euro-Zone einen befreienden Dienst der ökonomischen Belebung erweisen? Und daß, wie die Währungshistorie lehrt, politischer Zusammenbruchsalarmismus fehl am Platze ist, wenn sich Länder von spezifischen Wechselkursarrangements lösen und die daraus resultierenden negativen Verkettungseffekte im Vorhinein – zumeist politisch und ökonomisch bewußt interessegeleitet – übertrieben kalkuliert werden? Kann die Erkenntnis Raum greifen, daß der Euro nicht gescheitert ist, wenn er die gemeinsame Währung einer gesundgeschrumpften Euro-Zone repräsentiert, deren Währung deshalb stark ist, weil die Mitglieder in Wirtschaftsstruktur und Stabilitätskultur einigermaßen homogen sind? Und wenn die Chance offengehalten wird, daß das Ausscheiden eines Landes aus dem Währungsclub keinen Ewigkeitscharakter hat, sondern immer auch die Wiedereintrittschance offenhält, wenn das Land die Eintritts- und Stabilitätsbedingungen wieder zu erfüllen fähig und willens ist? Das entspricht dann natürlich nicht der überhöhten Rhetorik der Währungsunion als „Schicksalsgemeinschaft“, sondern der nüchternen Bezeichnung als Währungsclub, der den Mitgliedern Nutzen stiftet. So nüchtern sehen es ja zum Beispiel auch Dänemark, Großbritannien, Schweden und andere EU-Mitglieder.

Trotz oder gerade wegen der schleichenden Expansion sozialistischer Politikarrangements in Europa sollte jedenfalls die Erfahrung lehren:  Im Machtspiel zwischen Politik und Markt zieht die Politik längerfristig stets den Kürzeren, wenn sie ihre konstruktivistischen Desiderata gegen die Bewertungskraft der Märkte durchzusetzen versucht.

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