Weshalb die Anleihekäufe der EZB nicht geldpolitisch begründet sind
0 Kommentare | Posted 05.10.2012 06:56
Der wohl wichtigste Satz aus dem ESM-Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts ist dieser: „Ein Erwerb von Staatsanleihen am Sekundärmarkt durch die Europäische Zentralbank, der auf von den Kapitalmärkten unabhängige Finanzierung der Haushalte der Mitgliedstaaten zielte, ist als Umgehung des Verbotes monetärer Haushaltsfinanzierung … untersagt“ (BVerfG, 2 BvR 1390/12 vom 12.09.12, Absatz Nr. 278).
Eine nähere Begründung gibt das Gericht nicht. Dazu wird es sich in einem weiteren Verfahren äußern. Aber die Rechtslage ist eindeutig. Artikel 123 AEUV lautet: „Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank … für … Zentralregierungen … der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Zentralbank“. Damit ist klar, dass die EZB Anleihen der Mitgliedstaaten nicht zum Zweck der Haushaltsfinanzierung aufkaufen darf und dass der mittelbare Erwerb von Anleihen im Sekundärmarkt, der erlaubt bleibt, nur geldpolitischen Zielen dienen darf.
Die EZB hat dies auch nie bestritten. Sowohl Trichet als auch Draghi haben behauptet, die Anleihekäufe seien nicht als monetäre Staatsfinanzierung gedacht, sondern geldpolitisch begründet. Durch die hohen Zinsen in einigen Mittelmeerländern werde die „Transmission der Geldpolitik“ gestört. Die Transmission zu welchen Zielvariablen?
Nach Art. 127 AEUV ist es „das vorrangige Ziel des ESZB, die Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union, um zur Verwirklichung der in Artikel 3 EUV festgelegten Ziele der Union beizutragen“.
Tatsächlich hat sich Präsident Draghi bei der Ankündigung der unbeschränkten Anleihekäufe auf das vorrangige Ziel der Preisstabilität berufen: „Unter den entsprechenden Bedingungen wird uns somit ein hochwirksamer Sicherungsmechanismus zur Vermeidung destruktiver Szenarien, die die Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet vor gravierende Herausforderungen stellen könnten, zur Verfügung stehen“ (Pressekonferenz der EZB am 06.09.12, in: Deutsche Bundesbank, Auszüge aus Presseartikeln, 2012, Nr. 39). Noch klarer äußerte er sich am 26.09.12 vor dem deutschen Bundesverband der Industrie (BDI): „Mit dem geplanten Anleihenkaufprogramm wolle man allein das Funktionieren der Geldpolitik wiederherstellen und die Preisstabilität in der Eurozone sichern, so Draghi“ (Neue Zürcher Zeitung, 27.09.12, S. 11). „Draghi begründete die umstrittenen Maßnahmen damit, dass die Finanzierungskosten in den verschiedenen Ländern der Euro-Zone nicht nur für Staaten, sondern vor allem von Unternehmen stark auseinander geklafft seien … Einzelne Länder hätten vor dem Risiko einer Deflation gestanden (ebenda).
Ganz ähnlich hat der Gouverneur der Banque de France, Christian Noyer, in einem Interview argumentiert: Die Kreditnehmer zahlten „unterschiedliche Zinsraten für ihre Kredite, weil die Bank die Abwertung einer Währung in Rechnung stellte. In einer solchen Lage ist eine Zentralbank nicht mehr in der Lage, die Preisstabilität zu sichern. Es kann zu viel Inflation in einem Teil des Währungsgebietes geben und Deflation in einem anderen“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.09.12, S. 12).
Die Verpflichtung der EZB, „die Preisstabilität zu gewährleisten“, bezieht sich auf das Preisniveau in der gesamten Euro-Zone, nicht auf die Preisniveaus in einzelnen Mitgliedstaaten. Deshalb hat die EZB ihrem Ziel, eine Preissteigerungsrate von möglichst nahe unter zwei Prozent – also … - zu erreichen, den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) der Euro-Zone zugrunde gelegt. Zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten gab es schon in der Vergangenheit erhebliche Abweichungen der Inflationsraten – z.B. im Jahr 2007 zwischen 3,8 Prozent in Slowenien und 1,6 Prozent in Finnland, Frankreich und den Niederlanden. Aber diese Inflationsdifferenzen sind realwirtschaftlich bedingt und notwendig. Sie zu vermindern kann kein Ziel der Geldpolitik sein. Sie deuten nur darauf hin, dass die Euro-Zone kein optimales Währungsgebiet ist.
Abwertungserwartungen rechtfertigen keine Anleihekäufe
Hindern die Zinsunterschiede in den Mitgliedstaaten die EZB daran, Preisstabilität für die Euro-Zone insgesamt zu gewährleisten, wie Noyer behauptet? Es ist richtig, dass sich die „Transmission“ von der Geldmenge zum Preisniveau in der Regel auch über die Marktzinsen vollzieht. Zum Beispiel führt eine unerwartete Erhöhung der Geldmenge vorübergehend zu einem Rückgang der Marktzinsen. Es ist dann nicht mehr so ungünstig, unverzinsliches Geld anstelle verzinslicher Wertpapiere zu halten. Dem Anstieg des Geldangebots steht damit ein Anstieg der Nachfrage nach Geld gegenüber. So bleibt der Geldmarkt im Gleichgewicht.
Draghi und Noyer führen den Anstieg der Marktzinsen in Griechenland und den anderen überschuldeten Ländern der Euro-Zone nicht auf zunehmende Bonitätsrisiken, sondern auf Abwertungs- und Inflationserwartungen zurück. Draghi sagte auf der Pressekonferenz: „Die Outright Monetary Transactions (OMT) werden uns dazu verhelfen, gegen schwere Verwerfungen an den Staatsanleihemärkten vorzugehen, die insbesondere auf unbegründete Ängste seitens der Anleger bezüglich der Reversibilität des Euro zurückzuführen sind“ (a.a.O.).
Wenn in Griechenland die Marktzinsen steigen, weil der Markt erwartet, dass Griechenland aus der Währungsunion austreten, abwerten und inflationieren wird, so reduziert der Zinsanstieg dort die Nachfrage nach Geld. Da das Preisniveau in der Euro-Zone von Geldnachfrage und Geldangebot bestimmt wird, würde der Rückgang der Geldnachfrage bei konstantem Geldangebot das Preisniveau in der gesamten Euro-Zone erhöhen. Da aber die EZB das Geldangebot kontrolliert, braucht sie es nur über ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte um so viel zu vermindern, wie die Geldnachfrage zurückgegangen ist, und schon bleibt das Preisniveau der Euro-Zone stabil. Die Zinsänderungen und Zinsunterschiede hindern die EZB daher nicht daran, ihrer Aufgabe, die Preisstabilität zu gewährleisten, nachzukommen. Sie rechtfertigen keine Notenbankinterventionen an den Anleihemärkten. Notwendig ist in diesem Fall ein Rückgang des Angebots an Zentralbankgeld. Wer trotz aufkommender Abwertungs- und Inflationserwartungen das Preisniveau stabilisieren will, muss eine restriktivere Geldpolitik betreiben. Die Anleihekäufe der EZB erhöhen stattdessen die Zentralbankgeldmenge, denn die Anleihen werden ja mit Zentralbankgeld gekauft. Zwar hat Draghi erklärt, die EZB werde die expansive Wirkung der Anleihekäufe an anderer Stelle kompensieren. Aber das ändert nichts daran, dass die Anleihekäufe nicht mit dem Ziel der Preisstabilität und Abwertungserwartungen begründet werden können.
Wenn die erhöhten Zinsen in Griechenland und den anderen überschuldeten Staaten weniger auf Inflationserwartungen, als vielmehr auf steigende Risikoprämien zurückzuführen sind, was ich für wahrscheinlich halte, haben sie keinen Einfluss auf die Geldnachfrage, denn die Zinsaufschläge sorgen ja dafür, dass die Anleger trotz überhöhter Risiken indifferent zwischen unverzinslichem Geld und verzinslichen Wertpapieren bleiben.
Können die Anleihekäufe der EZB vielleicht auf andere Weise geldpolitisch gerechtfertigt werden, als es Draghi und Noyer versuchen?
Mit der Aufgabe, die Preisstabilität zu gewährleisten, ist es vereinbar, dass die Zentralbank von Tag zu Tag Zinsglättung betreibt – eventuell auch durch Anleihekäufe. Dazu passt aber nicht, dass die Anleihebestände im Besitz der EZB seit dem Mai 2008 trendmäßig zunehmen und weiter zunehmen sollen.
Quantitative Easing?
Anleihekäufe können außerdem geldpolitisch begründet sein, wenn die Zentralbank ihren Notenbankzins auf Null gesenkt hat und die Banken trotzdem nicht so viel Zentralbankgeld nachfragen, wie die Zentralbank für nötig hält. Sie kann dann selbst die Initiative ergreifen und durch den Kauf von Anleihen Zentralbankgeld in den Markt geben. Die Bank of England und die amerikanische Federal Reserve haben dies im Gefolge der Finanzmarktkrise getan (sogenanntes „Quantitative Easing“). Anders als diese beiden Zentralbanken hat die EZB ihren Zinssenkungsspielraum aber noch gar nicht ausgeschöpft. Außerdem dürfte sie im Rahmen eines „Quantitative Easing“ nicht die Anleihen einzelner Staaten kaufen. Eine geldpolitische Rechtfertigung könnte es nur geben, wenn sie ein repräsentatives Marktportefeuille von Anleihen – übrigens auch von Privaten emittierte Anleihen, also Industrieobligationen – aufkaufen würde.
Wie wir gesehen haben, darf die EZB außerdem zur Verwirklichung der in Artikel 3 EUV festgelegten Ziele der Union beitragen, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Ziels der Preisstabilität möglich ist. Artikel 3 EUV nennt mehrere Dutzend Ziele, darunter auch ausgewogenes Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung, sozialen Fortschritt, soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Wirtschafts- und Währungsunion. Absatz 6 setzt solchen Bemühungen jedoch Grenzen: „Die Union verfolgt ihre Ziele mit geeigneten Mitteln entsprechend den Zuständigkeiten, die ihr in den Verträgen übertragen sind“. Artikel 123 AEUV hält ausdrücklich fest, dass die EZB nicht für die monetäre Staatsfinanzierung zuständig ist. Die EZB darf daher die genannten Ziele nicht über eine monetäre Staatsfinanzierung zu erreichen versuchen. Wahrscheinlich aus diesem Grund verzichten Draghi und Noyer darauf, Artikel 3 EUV zu bemühen. Selbst wenn Draghi den Erhalt der Währungsunion zu einem Unterziel der EZB gemäß Artikel 3 EUV erklären würde, schiede doch die monetäre Staatsfinanzierung als Mittel zu seiner Erreichung aus. Die EZB hat beschlossen, nur Staatsanleihen mit einer Laufzeit von ein bis drei Jahren zu kaufen. An dem Tatbestand der monetären Staatsfinanzierung ändert dies nichts.
Die EZB will nur dann Anleihen kaufen, wenn der emittierende Staat wirtschaftspolitische Auflagen des ESM akzeptiert hat und auch tatsächlich erfüllt. Damit begibt sich die EZB in Abhängigkeit vom Gouverneursrat des ESM, d.h. von den Finanzministern der Euro-Staaten. Sie gibt ihre Unabhängigkeit auf. Sie verstößt gegen ihr Statut (Artikel 7) und gegen die europäischen Verträge (Art. 282 AEUV). Weshalb leitet die Europäische Kommission nicht ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die EZB ein? Weshalb klagt keiner der Mitgliedstaaten beim Gerichtshof der Europäischen Union? Ist die Deutsche Bundesbank, die die Anleihekäufe ja aus rechtlichen Gründen ablehnt, nicht verpflichtet, die deutsche Bundesregierung zu einer Klage zu veranlassen?
©KOF ETH Zürich, 2. Okt. 2012 (zuerst erschienen bei Ökonomenstimme)
Blog lesen
Weshalb der Euro die deutsche Exportwirtschaft nicht vor der anstehenden realen Aufwertung schützt
0 Kommentare | Posted 06.09.2012 17:04
Die großen deutschen Wirtschaftsverbände (BDI und BDA) verteidigen die Bailout-Politik der Bundesregierung. Sie wollen nicht, dass irgendein Mitgliedstaat aus der Währungsunion austritt. Wie ist das zu erklären? Werden Verluste aus Bürgschaften und Krediten an überschuldete Staaten nicht in erheblichem Umfang durch Unternehmenssteuern finanziert werden? Mehrere Erklärungen kommen in Betracht.
Erstens könnte es sein, dass die Verbände einfach reflexhaft die Wirtschaftspolitik einer ursprünglich bürgerlichen Bundesregierung unterstützen. Aber die wichtigsten Oppositionsparteien sind ja ebenfalls – sogar noch hemmungsloser – für die Bailout-Politik. Dadurch nehmen sie der FDP den Mut, die Koalitionsfrage zu stellen, und können sie zugrunde richten. Ist das im Interesse der deutschen Unternehmer und Manager?
Zweitens sind die Unternehmer und vor allem die Manager von den Banken abhängig. In fast jedem Aufsichtsrat sitzt mindestens ein Banker, der Schwierigkeiten machen kann. Niemand möchte sich mit seiner Hausbank oder gar allen Banken anlegen. Die Situation erinnert fatal an die Jahre 1967-69, als sich die deutschen Wirtschaftsverbände unter Führung eines Bankers – Hermann Josef Abs – gegen die DM-Aufwertung und die Freigabe des DM-Wechselkurses sträubten. Auch damals hatten Banken und Industrie die überwältigende Mehrheit der Ökonomen – auch der liberalen Ökonomen (zum Beispiel Herbert Giersch und Egon Sohmen) – gegen sich. Kiesinger und Strauss folgten Abs und den Wirtschaftsverbänden. Sie verloren die Wahl von 1969 und bereiteten einer 13-jährigen Herrschaft sozialdemokratisch geführter Bundesregierungen den Weg. Dieses Muster könnte sich wiederholen.
Werden die Wirtschaftsverbände – genauso wie CDU/CSU und FDP – einfach nur von den Banken beeinflusst, oder steht – davon unabhängig – drittens auch das Interesse der deutschen Exportwirtschaft auf dem Spiel? Würde ein Auseinanderbrechen der Währungsunion wirklich die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gefährden, oder ist dies nur eine Schutzbehauptung, mit der die Manager ihre Abhängigkeit von den Banken zu kaschieren versuchen?
Wenn die Deutschen oder alle nicht überschuldeten Euro-Staaten aus der Währungsunion ausschieden und den Kurs der neuen Währung frei gäben, würde diese – so das Horrorszenario – dramatisch aufwerten und die deutsche Exportwirtschaft in eine schwere Krise gestürzt. Ist diese Befürchtung berechtigt? Man mag sie damit abtun, dass Deutschland auch vor 1999 kräftig exportiert hat. Aber es lohnt sich, der Sache auf den Grund zu gehen, selbst wenn mancher Betriebswirt damit überfordert ist.
Was für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Exporteure zählt, ist nicht der nominale, sondern der reale – d.h. der um Inflationsdifferenzen bereinigte – Wechselkurs. Der reale Wechselkurs misst den relativen Preis – die Preisrelation – zwischen dem in Deutschland produzierten Warenkorb und dem im Ausland produzierten Warenkorb. Er hängt von der Knappheit der betreffenden Güter und Dienstleistungen – also von Angebot und Nachfrage – ab. Wenn zum Beispiel die Nachfrage nach deutschen Gütern zunimmt, wird ihr relativer Preis steigen, d.h., die deutsche Währung real aufwerten – ganz gleich, ob der nominale Wechselkurs wie in einer Währungsunion fix ist oder nicht. Der gleichgewichtige reale Wechselkurs ist unabhängig vom nominalen Wechselkursregime, auch wenn „der Schleier des Geldes“ diese Einsicht verbergen mag.
Unter den Fachleuten besteht Einigkeit, dass Deutschland eine Phase der gleichgewichtigen realen Aufwertung vor sich hat. Zum einen flieht Kapital aus den überschuldeten Krisenstaaten nach Deutschland. Zum anderen nimmt der private Kapitalexport in diese Länder ab, weil sie nur wenig wachsen werden und ihre staatliche Neuverschuldung stark drosseln müssen. Der Anstieg des deutschen Kapitalbilanzsaldos erzwingt einen Rückgang des deutschen Leistungsbilanzsaldos, denn in einem System der doppelten Buchführung, wie es die Zahlungsbilanzstatistik ist, müssen sich die Teilsalden zu null addieren. Der Rückgang des deutschen Leistungsbilanzsaldos – genauer: des Handelsbilanzsaldos – erfordert eine reale Aufwertung. Oder vereinfacht: der deutsche Warenkorb verteuert sich relativ zum ausländischen Warenkorb, weil der Zustrom ausländischen Kapitals die Nachfrage nach deutschen Gütern und Dienstleistungen erhöht.
Eine gleichgewichtige reale Aufwertung steht außerdem aufgrund des sogenannten „Balassa-Effekts“ an. Schneller wachsende Volkswirtschaften werten nämlich real auf, weil sich die nicht-handelbaren Güter im Wachstumsprozess gegenüber den Exportgütern verteuern. Das liegt daran, dass der Binnensektor, in dem ja die Dienstleistungen eine viel größere Rolle spielen, arbeitsintensiver produziert und einen geringeren Anstieg der Arbeitsproduktivität aufweist als der Exportsektor. Es ist ja zum Teil einfach die geringe Arbeitsproduktivität, die dem Binnensektor das Exportieren unmöglich macht. Da das gleichgewichtige internationale Austauschverhältnis im Handel (terms of trade) nur durch die handelbaren Güter bestimmt wird, ist die reale Aufwertung für den gesamten Warenkorb desto größer, je mehr sich die nicht handelbaren Güter gegenüber den Exportgütern verteuern.
Bis zur Krise verbilligte sich der deutsche Warenkorb gegenüber den Warenkörben der südeuropäischen Euro-Länder, weil diese per Saldo zunehmend Kapital importierten und höhere Wachstumsraten verzeichneten. Da sich der deutsche Warenkorb verbilligen musste, wies Deutschland eine niedrigere – eine weit unterdurchschnittliche – Inflationsrate auf. Das – so der Konsens der Fachleute – wird sich in Zukunft ändern, wenn Deutschland in der Währungsunion bleibt. Die deutsche Inflationsrate wird deutlich höher als der Durchschnitt der Euro-Länder sein. Hinzu kommt für alle Euro-Länder der Inflationsimpuls durch die derzeitige hyperexpansive Geldpolitik, die – angesichts der Mehrheitsverhältnisse im EZB-Rat – kaum rechtzeitig beendet werden wird.
Karl Schiller gab 1971 und 1973 den Wechselkurs der D-Mark frei, weil die Preisstabilität für ein großes Land wichtiger ist als die Wechselkursstabilität. Diese Entscheidung führte damals tatsächlich zu einer gleichgewichtigen realen Aufwertung, denn damit wurden auch die Devisenkäufe der Deutschen Bundesbank beendet. Die Devisenkäufe waren eine Form des staatlichen Kapitalexports gewesen und hatten – da eine Kompensation durch den privaten Kapitalverkehr durch Kapitalverkehrskontrollen behindert wurde – den Leistungs- und Handelsbilanzsaldo künstlich aufgebläht. Der Verzicht auf Devisenkäufe beendete die „Exportlastigkeit“ der deutschen Wirtschaft und die Verkümmerung des Dienstleistungssektors. Dieser Effekt wäre heute jedoch nicht zu erwarten, denn weder die Bundesbank noch die EZB hat in den letzten Jahren in größerem Umfang am Devisenmarkt interveniert. Die Freigabe des Wechselkurses würde die gleichgewichtige reale Aufwertung nicht vergrößern.
Wenn die „Neue Mark“ bzw. der „Nord-Euro“ gegenüber den anderen Währungen am Markt auch nominal aufwerten würde, wäre seine Inflationsrate entsprechend niedriger, und dies würde sich in den Nominallohnsteigerungen niederschlagen. Eine nominale Aufwertung setzt voraus, dass die Geldpolitik restriktiver wird oder eine restriktivere Geldpolitik erwartet wird. Der Rückgang der Inflationsrate folgt jedoch erst mit einer Verzögerung von zwei bis drei Jahren. Während dieser Anpassungsphase weicht der reale Wechselkurs monetär bedingt von seinem realwirtschaftlichen Gleichgewichtskurs ab. Wenn die Geldpolitik unerwartet restriktiver wird, kann ein flexibler nominaler Wechselkurs sogar vorübergehend über sein Gleichgewichtsniveau hinaus schießen. Wenn man das verhindern will, muss man die Aufwertung über eine Paritätsänderung bewerkstelligen.
In der Anpassungsphase ist die deutsche Exportwirtschaft weniger wettbewerbsfähig, als sie es ohne nominale Aufwertung wäre, aber dieser Effekt ist erstens vorübergehend und wird zweitens in der Folgezeit kompensiert. Da der deutsche Leistungsbilanzsaldo in der Anpassungsphase geringer als optimal war, war auch der Nettokapitalexport geringer als optimal. D.h., die deutschen Sparer halten zu geringe Bestände an ausländischen Vermögenswerten, und die ausländischen Sparer besitzen zu große Bestände an deutschen Vermögenswerten. Da das Bestandsgleichgewicht gestört ist, wird es in der Folgezeit durch eine ebenfalls vorübergehende Erhöhung des deutschen Leistungsbilanzsaldos und Exports wiederhergestellt. Der Export verringert sich also im längerfristigen Durchschnitt nicht, wenn die Währung nominal aufgewertet wird, um die Inflation zu bekämpfen.
Für Manager ist dies vielleicht ein geringer Trost, denn ihr Zeithorizont ist kurz – zu kurz. Nur die Eigentümer – seien es Familienunternehmer oder Aktionäre – sind an der langen Frist interessiert. Weitsicht würde man sich ebenfalls von Politikern erhoffen. Doch auch sie haben die Macht nur für kurze Zeit gepachtet, und sie verstehen diese ökonomischen Zusammenhänge nicht.
Zuerst erschienen bei Wirtschaftliche Freiheit
Blog lesen
Die Tücken einer EU-Bankenunion
0 Kommentare | Posted 18.06.2012 11:28
Die Anreizwirkungen eines solchen Arrangements sind fatal. Der Hilfsbereitschaft müssen deshalb enge Grenzen gesetzt sein. Deutschland kann und darf sich nicht für alle maroden Banken Europas oder des Eurogebiets verbürgen. Es ist sinnvoll, die Hilfe auf diejenigen Länder zu beschränken, die sich nicht mehr selbst helfen können, weil sie zahlungsunfähig sind. Ein Staat ist zahlungsunfähig, wenn er seinen Schuldendienst nicht mehr leisten kann. Er ist nicht schon deshalb zahlungsunfähig, weil er am Kapitalmarkt erhebliche Risikoprämien zahlen muss.
Griechenland ist bankrott. Es hat die Hälfte seiner Schulden gestrichen. Es erhält von der EFSF einen Kredit, um seine Banken zu rekapitalisieren, die als Folge der Staatsschuldenkrise vor dem Konkurs stehen.
Spanien, Irland und Zypern sind nicht bankrott. Zwar müssen sie am Markt deutlich höhere Zinsen als die Bundesrepublik zahlen. Auf Dauer können sie das vielleicht nicht durchhalten. Aber das ist auch gar nicht nötig. Die hohen Risikoprämien sind ja gerade das Mittel, um diese Regierungen zu einer durchgreifenden Sanierung zu bewegen. Danach gehen die Risikoprämien wieder zurück.
Es ist nicht verwunderlich, dass die Bailout-Fonds immer stärker in Anspruch genommen werden. Erstens werden die Kredite den Regierungen der Krisenländer regelrecht aufgedrängt. Eine hohe Auslastung soll die Notwendigkeit der Fonds beweisen und den Forderungen nach weiteren Aufstockungen Nachdruck verleihen. Zweitens könnten die Politiker dieser Länder es ihren Bürgern nicht erklären, wenn sie weiter am Markt hohe Zinsen zahlen würden, obwohl es doch bei der EFSF billige Kredite gibt. Drittens können sie auf diese Weise das Ausland zum Sündenbock für die nun zu ergreifenden unpopulären Maßnahmen machen. Dass ihnen dies gelungen ist, zeigen die Meinungsumfragen in Griechenland.
Um die Finanzmärkte zu beruhigen und zu stabilisieren, ist es völlig ausreichend, wenn die EU oder die Euro-Staaten ihre Bankenhilfe auf die insolventen Mitgliedstaaten beschränken. Die zahlungsfähigen Mitgliedstaaten können ihre Banken selbst stützen.
Folgt aus der gemeinschaftlichen Hilfe für die Banken insolventer Mitgliedstaaten – wie zum Beispiel Griechenland –, dass nun auch die Bankenaufsicht – noch stärker – auf europäischer Ebene zentralisiert werden muss? Die Probleme der griechischen Banken beruhen nicht auf einem Versagen der griechischen Bankenaufsicht, sondern auf der hemmungslosen Verschuldungspolitik des griechischen Staates. Die Banken sind auch nicht für die Überschuldung des griechischen Staates verantwortlich, denn sie brauchten während der Finanzmarktkrise nicht von ihm gestützt zu werden.
Zur spanischen Bankenkrise ist es gekommen, weil die lokalen Immobilienpreise abgestürzt sind – ein Fall für die lokale Bankenaufsicht, nicht für die 27 Ratsmitglieder der Europäischen Bankenaufsicht in London. Die irischen Banken wurden Opfer der internationalen Finanzmarktkrise, die von der Wall Street ausging. Aber keine Bankenaufsichtsbehörde und keine internationale Organisation hat diese Krise vorhergesehen. Der Internationale Währungsfonds zum Beispiel schrieb noch im April 2008, dass den USA „eine milde Rezession“ bevorstehe. Weder der EU-Binnenmarkt-Kommissar noch andere Mitglieder der Europäischen Kommission oder anderer EU-Institutionen haben vor der herannahenden Krise gewarnt. Die Krise war das Ergebnis einer Finanzmarktinnovation – der Verbriefung und Tranchierung von Hypothekenforderungen –, die sich als Fehlschlag erwies. Sie beruhte im Kern auf einem Irrtum, nicht falschen Anreizen. Wo mangelnde Voraussicht das Problem ist, sind Wettbewerb und Diversifikation gefragt. Auch die Regulierung der Banken erfordert eine Vielfalt der Experimente, aus denen man lernen kann – nicht die Vereinheitlichung, das Großexperiment.
In der Europäischen Union kommt hinzu, dass sowohl der Ministerrat als auch der Rat der Europäischen Bankenaufsicht mit qualifizierter Mehrheit entscheiden. Das führt dazu, dass die Mehrheit der hochregulierten Staaten der Minderheit ihr hohes Regulierungsniveau aufzwingt, um ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Die über fünfzig Arbeitsmarktregulierungen, die die Europäische Union seit dem Vertrag von Maastricht eingeführt hat, folgten weitgehend diesem Muster. In der Politischen Ökonomie wird es als „die Strategie, die Kosten der Konkurrenten in die Höhe zu treiben“ bezeichnet. Ganz gleich, ob es um den Arbeitsmarkt oder die Banken geht, eine optimale Regulierung kann auf diese Weise nicht zustande kommen. Die einstimmigen Empfehlungen des Basler Ausschusses leiden nicht an diesem Konstruktionsfehler.
Aus der Finanzmarkt- und Staatsschuldenkrise werden die falschen Lehren gezogen.
Beitrag erschien zuerst auf wirtschaftlichefreiheit.de
Blog lesen
FDP und ESM
0 Kommentare | Posted 24.03.2012 11:06
Wir erinnern uns: nachdem die SPD trotz Godesberger Programm und Kanzlerkandidat Willy Brandt 1965 wieder die Mehrheit verfehlt hatte, bot Herbert Wehner der Union 1967 das folgende Tauschgeschäft an: die SPD würde für das Mehrheitswahlrecht stimmen und damit helfen, die FDP zu eliminieren, und die Union würde die SPD als Koalitionspartner akzeptieren, so dass diese ihre Regierungsfähigkeit unter Beweis stellen könnte. Das war für die Union ein schlechtes Geschäft, denn die SPD erhielt, was sie wollte, sofort, während das Mehrheitswahlrecht später folgen sollte. Die FDP – in Todesnöten – vollzog nun mit dem Freiburger Programm (1968) eine Linkswende und bot sich der SPD für die nächste Legislaturperiode als Koalitionspartner an. Die Union erhielt von der SPD nicht die versprochene Gegenleistung – das Mehrheitswahlrecht. Wehners Trick sicherte der SPD eine dreizehnjährige Regierungszeit.
Diesmal ist der von der SPD gewählte Spaltpilz nicht das Mehrheitswahlrecht, sondern die Bailout-Politik. Der SPD-Vorsitzende Gabriel weiß, dass Schäuble die Staatsschuldenkrise dazu benutzen will, eine zusätzliche permanente europäische Institution – den ESM – zu gründen. (‘‘‘We can only achieve a political union if we have a crisis‘, Mr. Schäuble said’’, New York Times, 18.11.11.) Gabriel weiß auch, dass die ganz überwiegende Mehrheit der bisherigen FDP-Wähler – zwölf der vierzehn Prozent, die 2009 FDP gewählt haben – die Bailout-Politik ablehnen. Sie wollten ein liberales Korrektiv – nicht eine FDP, die sich als Mehrheitsbeschafferin für die schon vor 2009 führungslos nach links driftende CDU versteht. Es hilft der FDP nicht, dass eine Mehrheit der Mitglieder oder der Parteitagsdelegierten für den Bailout-Kurs stimmt. Um zu überleben braucht sie Wähler. Indem die SPD den Schäuble-Kurs unterstützt, bietet sie sich der Union als alternativer Koalitionspartner an und nimmt der FDP den Mut, die Koalitionsfrage zu stellen.
In diese Regie passt, dass Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit zu Neuwahlen entschlossen genutzt hat. Auch die CDU-Führung tat nichts, um die Neuwahlen zu verhindern. Der Wahlkampf wird mit den parlamentarischen Beratungen über den ESM zusammenfallen. Einen ungünstigeren Zeitpunkt hätte es für die FDP nicht geben können. Das gleiche gilt für die Landtagswahlen im Saarland, die CDU und SPD vorgezogen haben. Der Geist von 1967 ist wieder da. Aber es ist höchst zweifelhaft, dass eine Mehrheit der Unionsabgeordneten im Bundestag für eine große Koalition stimmen würde, solange die Union auch mit einem kleineren, bürgerlichen Koalitionspartner regieren kann. Schon allein der Verlust an Minister- und Staatssekretärsposten würde in der Fraktion Widerstand wecken.
Die FDP steht vor einem doppelten Dilemma. Zum einen wollen ihre bisherigen Wähler etwas Anderes als ihre bisherigen Geldgeber – die Banken und die von ihnen beeinflussten Unternehmen. Die Banken profitieren von der Bailout-Politik – sie sind deren lautstärkste Befürworter. Ihre Vertreter sitzen in den Aufsichtsräten der Großunternehmen. Kein Unternehmer möchte die Unterstützung seiner Hausbank verlieren, und kaum einer kann es sich leisten, allen Banken zu widersprechen.
Zum anderen spaltet Schäuble die deutschen Liberalen – wie schon Bismarck 1879 – programmatisch an ihrer schwächsten Stelle: bei ihrem unreflektierten Verhältnis zur „politischen Einigung“, d.h., Zentralisierung. Die Nationalliberalen hielten 1879 dem Kanzler der Einheit die Treue und stimmten für die Schutzzölle, die dem Reich mehr Einnahmen und Macht verschaffen sollten. Der Wirtschaftsflügel um Eugen Richter dagegen gründete die liberale Fortschrittspartei und blieb seinem Bekenntnis zur Marktwirtschaft treu. Auch heute sind es vor allem die Nichtökonomen (Juristen) wie Westerwelle, Genscher, Leuthäuser-Schnarrenberger und Niebel, die die politische Zentralisierung – jetzt auf europäischer Ebene – betreiben, obwohl doch jede Zentralisierung der Politik dem Staat mehr Macht über die Bürger verleiht und die Freiheit des Einzelnen untergräbt. Die Gegner des ESM sind dagegen zumeist Ökonomen. Wenn die FDP überleben will, muss sie ihr Verhältnis zum ESM überdenken und die Koalitionsfrage stellen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, für ein vorübergehendes Problem wie die Staatsschuldenkrise und die temporäre Schwäche einiger Banken auf Dauer eine so gefährliche Institution wie den ESM zu gründen. Alles spricht dafür, auch den ESM zu befristen.
Es ist verständlich, dass sich Schäuble zum Ende seiner politischen Laufbahn ein bleibendes Denkmal setzen will. Es ist auch bekannt, dass Paris spätestens seit den siebziger Jahren – unter Präsident Giscard und Premierminister Barre – einen Europäischen Währungsfonds (ohne Saldenausgleich!) will. So auch Sarkozy: „Sarkozy sagte nach dem Treffen, dies sei der Beginn eines Europäischen Währungsfonds: ‚Von den Beschlüssen vom Mai 2010 zu den heutigen Beschlüssen führt ein gerader Weg‘“ (faz.online, 22.7.11). Auch die EU-Kommission verspricht sich vom ESM einen Machtzuwachs. Aber die Probleme des ESM-Projekts sind – auch für die FDP-Politiker – unübersehbar:
1. Der ESM wird Fehlverhalten belohnen und damit dauerhaft falsche Anreize setzen.
2. Mit den irrwitzigen Summen, für die die deutschen Steuerzahler haften sollen, verpfändet Deutschland seine Bonität und seine Zukunft. Die Deutschen werden Wolfgang Schäuble eines Tages verfluchen.
3. Der ESM widerspricht dem Bailout-Verbot des Art. 125 AEUV.
4. Eine hinreichende parlamentarische Kontrolle ist nicht vorgesehen.
Wolfgang Schäuble versucht, den Eindruck zu erwecken, dass das Moral-Hazard-Problem durch seinen „Fiskalpakt“ ausgeräumt wird. Denn wenn der Gerichtshof der Europäischen Union auf der Grundlage eines Berichtes der Kommission und auf Antrag eines oder mehrerer Mitgliedstaaten zu dem Schluss kommt, dass ein Mitgliedstaat seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und nicht die geforderten Maßnahmen ergreift, kann der Gerichtshof – verpflichtet ist er dazu nicht – eine Geldstrafe von bis zu 0,1 Prozent des BIP verhängen (Art. 8 Abs. 2). Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass dieser Fall jemals eintreten wird.
Zum einen sind Gerichte wenig geeignet, gegen übermäßige Haushaltsdefizite vorzugehen. 1969 wurde Artikel 115 des Grundgesetzes wie folgt erweitert: „Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“. Mehrfach ist deswegen beim Bundesverfassungsgericht gegen die Neuverschuldung des Bundes Klage erhoben worden. Jedesmal wurde die Klage abgelehnt, weil sich die Richter nicht berufen fühlten, über Störungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu urteilen. Die Richter (Juristen) – selbst wenn sie nicht von den Regierungsparteien ernannt worden sind – tun sich schwer, sind vielleicht auch überfordert, wenn es um die Beurteilung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge geht, zumal wenn die Kriterien so schwammig sind.
Der Gerichtshof der Europäischen Union könnte sogar zu dem Ergebnis kommen, dass der Fiskalpakt – ein einfacher völkerrechtlicher Vertrag einer Gruppe von Mitgliedstaaten – mit den europäischen Verträgen unvereinbar ist. Denn da Art. 126 AEUV ein Defizit von bis zu 3 Prozent zulässt, ist schwer zu sehen, wie der Gerichtshof der Europäischen Union einen Mitgliedstaat, dessen Defizit zwischen 0,5 und 3 Prozent liegt, bestrafen könnte. Art. 8 Abs. 3 des Fiskalpakts stellt im übrigen ausdrücklich fest, dass der Gerichtshof lediglich im Rahmen eines Schiedsverfahrens (Art. 273 AEUV) tätig wird.
Zum anderen ist es unwahrscheinlich, dass der Fiskalpakt zu Klagen führen wird. Denn die Kommission soll jede Überschreitung der Defizitgrenze „unter Berücksichtigung der länderspezifischen Risiken“ und „auf der Grundlage einer Gesamtbewertung“ beurteilen (Art. 3 Abs. 1b). „Eine rasche Annäherung“ genügt. Wahrscheinlich wird der Fiskalpakt – genauso wie der Stabilitäts- und Wachstumspakt – weder zu Verurteilungen noch zu Sanktionen führen.
Wolfgang Schäuble weiß das, aber er versucht, den Abgeordneten und den Wählern Sand in die Augen zu streuen. Er war schon immer ein Meister der politischen Irreführung.
1. version des Beitrages erschien zuerst auf wirtschaftlichefreiheit.de
Blog lesen
|