EU- Agrarbeihilfen- wofür der größte Posten des EU- Haushaltes verwendet wird!
3 Kommentare | Posted 03.04.2013 11:47
Bis Anfang der neunziger Jahre erfolgten die Zahlungen vor allem über die Subventionierung der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise. Dies führte zur Überproduktion, zu Milchseen, Butterbergen und Schlachthäusern mit zwischengelagerten Rinderhälften.
Anfang der neunziger Jahre schlug der damalige EU- Agrarkommissar MacSharry deswegen ein neues System der Beihilfen für die Landwirtschaft vor, wonach die Agrarbeihilfen nach der Fläche des Betriebes und der Anzahl der gehaltenen Rinder und Schafe berechnet wurden. Einige landwirtschaftliche Produktionszweige wie Kartoffelerzeugung, Schweine- und Geflügelhaltung verblieben ohne Beihilfen. Die Vorschläge sahen weiterhin eine einzelbetriebliche Obergrenze für die Beihilfen vor, um einer Fehlsubventionierung vorzubeugen.
Die Vorschläge des Kommissars MacSharry wurden verwirklicht und gelten im Kern bis heute. Die entscheidende Ausnahme besteht darin, daß es keine einzelbetriebliche Subventionsobergrenze gibt, wie von MacSharry vorgeschlagen. Die Vorschläge der einzelbetrieblichen Begrenzung der Agrarbeihilfen wurden in den folgenden Jahren zur Agenda 2000, bei den Vorschlägen des EU- Agrarkommissars Fischler 2002, durch die EU- Agrarkommissarin Fischer-Boel 2007 und der jetzigen Agrarkommissar Ciolos 2011 jeweils wieder in die politische Diskussion eingeführt. Die Kappung der Beihilfen für Großbetriebe wurde nie umgesetzt und auch jetzt im Jahr 2013 hat die EU- Agrarministerkonferenz die verbindliche Kappung der einzelbetrieblichen Agrarbeihilfen und die mit zunehmender Betriebsgröße degressive Ausgestaltung der Beihilfen aus den Vorschlägen herausgenommen.
Zwei Fragen stellen sich:
1. Inwiefern verwirklicht das seit 20 Jahren angewendete Prinzip der Berechnung der EU- Agrarprämien das angestrebte Ziel der Angleichung landwirtschaftlicher Einkommen an das anderer Sektoren? 2. Welcher Machtfaktor ist so stark, daß er seit 20 Jahren die Vorschläge für eine einzelbetriebliche Obergrenze bei den Agrarsubventionen mittlerweile zum vierten Mal zu Fall bringt, einer Obergrenze, von der weniger als 1 % der Großbetriebe in Europa betroffen wäre?
Zu 1. Mit dem ursprünglichen Ziel, Einkommensangleichung/Einkommensstabilisierung hat die Verteilung von mehr als 40 Milliarden € an EU- Geldern nichts mehr gemein. Rationalisierte Großbetriebe über 1000 ha erhalten als Marktfruchtbetriebe bei dem heute möglichen Stand der Rationalisierung jährlich über 150.000 € /ha an Agrarprämien, während der durchschnittliche bäuerliche Betrieb in Deutschland weniger als 10.000- 12.000 €/ha jährlich erhält. Die zwanzig Prozent der größten Betriebe in der EU erhalten 85% der Agrarsubventionen.
Bei den auf diese Weise in besonderem Maße begünstigten Betrieben handelt es sich vorwiegend um 1.000- 1.200 ostdeutsche Großbetriebe. Diese Betriebe erhalten zwar bezogen auf ihre Mitarbeiter hohe Subventionen, geben aber nur einen kleinen Bruchteil an ihre Mitarbeiter weiter, die teilweise bis heute Brutto- Stundenlöhne unter 7, teilweise sogar unter 6 €/Stunde erhalten. In Ostdeutschland haben die EU- Agrarbeihilfen auch dazu geführt, daß vor allem die Erzeugnisse in der Landwirtschaft produziert werden, die hoch mit Subventionen belegt sind, Getreide, Raps, Mais, gering subventionierte Produktionszweige wie Kartoffeln, Gemüse und Tierhaltung wurden aufgegeben. Also die Produktionszweige mit einer hohen Wertschöpfung auf der Fläche sind vielfach weg rationalisiert worden. Das ist der Grund, warum die juristischen Personen in der Ostdeutschen Landwirtschaft mit ihren großen Flächen eine so geringe Beschäftigung aufweisen,- die ländlichen Regionen im Osten werden auch deswegen entvölkert. Und schließlich ist die Effizienz der Agrarsubventionen in der ostdeutschen Großbetriebslandwirtschaft sehr gering; ein Euro Agrarprämien für die Großbetriebslandwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern führte zur einer landwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung von 1,70 Euro, der Bundesdurchschnitt liegt mit 2,45 Euro deutlich höher und wird durch die bäuerlich strukturierten westdeutschen Bundesländer in die Höhe getrieben.
Zu 2. Die Verhinderung von grundlegenden Reformen bei den EU- Agrarbeihilfen dauert mittlerweile mehr als 20 Jahre. Die für diese Verhinderung entscheidende Lobbygruppe sind die ehemalige DDR- Agrarkader, die rund 1.200 ostdeutsche Großbetriebe leiten bzw. deren Eigentümer sind. Sie sind in den ostdeutschen Landesbauernverbänden organisiert und nehmen über den ursprünglich konservativen und (west)deutschen Bauernverband (DBV) zentralen Einfluss auf die EU- Agrarpolitik. Die ostdeutschen Landesbauernverbände betreiben bis heute in allen zentralen Punkten, vor allen in der Bodenpolitik und bei den EU- Agrarprämien eine Verbandspolitik gegen bäuerliche Landwirtschaft. Es sind die hohen Agrarsubventionen für LPG- Nachfolger und ehemalige DDR- Agrarkader, die bis heute eine bäuerliche Landwirtschaft in Ostdeutschland verhindert haben. Dies führt zur Agrarindustrialisierung. Und im Weg zur Agrarindustrialisierung sind sich ostdeutsche Agrarkader und westdeutsche DBV- Funktionäre einig. Und da der DBV im Westen und über die ostdeutschen Landesbauernverbände noch mehr im Osten die Agrarpolitik auf Länder- und Bundesebene bestimmt, und da die Bundesrepublik der wichtigste Nettozahler in der EU ist, so sorgt die Lobbyarbeit für diese 1.000- 1-200 ostdeutschen Großbetriebe dafür, daß sich an dem EU- Agrarprämiensystem nichts ändert.
Die Parteien im Bundestag, Regierung wie Opposition spielen dabei ihre Rolle.
Die Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner (CSU) hat alles getan, Reformen zu verhindern. Damit nimmt sie die Benachteiligung der Bauern ihrer bayrischen Heimat weiterhin billigend in Kauf. Aigner hat sogar in einem Interview 2013 behauptet, die hohen Agrarbeihilfen an die ostdeutschen Großbetriebe, die Ministerin nannte sie entsprechend der DBV- Nachwendepropaganda „Mehrfamilienbetriebe“, seien gerechtfertigt, da diese mehr Mitarbeiter beschäftigten. Tatsächlich beträgt die durchschnittliche Mitarbeiterzahl in der Großflächenlandwirtschaft von Mecklenburg-Vorpommern 1 Mitarbeiter je 100 ha, in der bäuerlich verfassten Landwirtschaft Westdeutschlands 3,3 Mitarbeiter je 100 ha. Die jetzige Bundeslandwirtschaftsministerin täuscht damit die Öffentlichkeit. Die CDU insgesamt versucht mit allen Mitteln, eine auch nur geringe Beschneidung der Agrarprämien für ostdeutsche Großbetriebe zu verhindern. Dabei macht sich in der Ost-CDU besonders bemerkbar, daß diese nach der Wende die „Demokratische Bauernpartei Deutschlands“ (DBD) aufgenommen hat. Diese Partei war in der DDR weder demokratisch organisiert, noch hat sie die Belange der Bauern vertreten, sie war die militante Version der SED auf dem Lande. Die Landwirtschaftsministerien in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden seit 1990 bzw. 1998 von SPD- Ministern geleitet. Diese sind die treibende Kraft der Lobbyarbeit für ostdeutsche Großbetriebe. Gleichzeitig fordern vergleichsweise einflusslose SPD- Parlamentarier im EU- Parlament eine weitgehende Abschmelzung der Prämien für Großbetriebe. Aus Gründen der Ehrlichkeit täten diese Parlamentarier gut daran, erst einmal ihre Brandenburger und Mecklenburger Parteigenossen zu kritisieren. Die Linke/PDS muß noch nicht einmal besonders politisch aktiv werden. In der Lobbyarbeit für die ostdeutschen Großbetriebsagrarkader übernehmen SPD und Ost- CDU gerne die Schmutzarbeit und geben diese auch noch als Interessenvertretung für die Region aus. Zusammen mit der SPD fordert die Linke seit Jahren für viele Branchen einen Mindestlohn. Im Agrarbereich hätte die Zahlung der Agrarprämien schon vor einem Jahrzehnt sehr einfach an die Bezahlung von Tariflöhnen gebunden werden können. Bis heute sind in der ostdeutschen Landwirtschaft Bruttostundenlöhne deutlich unter 7 € keine Seltenheit.
FDP und Grüne könnten sich in diesem Feld durch eigene Vorschläge profilieren. Hier ist es auch bei diesen beiden Parteien dunkel. Beispielsweise hat sich die FDP in Thüringen in ihrem letzten Landtagswahlkampf im agrarpolitischen Programm weitgehend darauf beschränkt, ausführlich zu begründen, warum an den Agrarprämienzahlungen keine Änderungen vorgenommen werden sollten. Eine merkwürdige Position für eine liberale Partei mit einem kritischen Blick auf Subventionen. In den anderen ostdeutschen FDP- Landesverbänden ist es agrarpolitisch nicht heller. Die Grünen sind mittlerweile agrarpolitisch außerordentlich mächtig, sie stellen fünf Landesagrarminister. Allerdings gab es auch hier eine ehe halbherzige Unterstützung für die Beschneidung der Agrarprämien für Großbetriebe. Die ehemalige grüne Agrarministerin Künast hat in ihrer Amtszeit nicht anders gehandelt als Aigner jetzt. Dies ist nicht verwunderlich, da sich in der Spitze der Grüne mehrere dezidierte DBV- und Großbetriebslobbyisten befinden, z.B. die Landwirtschaftsministerin von Rheinland-Pfalz, Höffken und die Bundesgeschäftsführerin Lemke.
Die politische Diskussion zu den Agrarbeihilfen im Zeitraum 2014- 2020 war nur Fassade. Es wurde ein öffentlicher Diskurs simuliert. Es bleibt im wesentlichen beim Alten. Jörg Gerke, 3.4. 2013
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Bäuerliche Landwirtschaft systematisch schwer gemacht
0 Kommentare | Posted 18.02.2013 11:46
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Grüne hat Ende 2011 und im August 2012 zwei detaillierte und umfangreiche Anfragen an die Bundesregierung zur Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft (BVVG) eingebracht. Diese Anfragen wurden durch die Bundesregierung von Staatssekretär Steffen Kampeter (CDU) aus dem Bundesfinanzministerium mit öffentlich verfügbaren Schreiben (Bundestagsdrucksache 2012/85174 sowie 2012/ 846085) beantwortet.
Verpachtung an Große
Mit der Stellungnahme der Bundesregierung werden zum ersten Mal Daten zur Pachtflächenverteilung auf unterschiedliche Betriebsgrößen in Ostdeutschland mitgeteilt (Tab. 1). Die landwirtschaftlichen Betriebe über 500 ha haben zum 01.01.2010 fast 75 Prozent der BVVG-Pachtflächen gepachtet, obwohl die Betriebe dieser Größe anteilig weniger als 15 bis 20 Prozent der ostdeutschen Betriebe ausmachen. Auch in Ostdeutschland ist jedenfalls bis jetzt der überwiegende Anteil der Betriebe unter 100 ha groß. Diese haben zum Stichtag nur rund 2 Prozent der BVVG-Flächen gepachtet.
Tabelle 1: Verpachtung der BVVG- Flächen auf Betriebsgrößenklassen, Stichtag 1.1. 2010, in Klammern: davon bis zum 30.9. 2011 von der BVVG direkt gekauft
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Unter 100 ha
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100 -250 ha
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250 - 500 ha
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500 - 1.000 ha
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über 1.000
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5.770 (528)
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20.807 (1.062)
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35.541 (3.047)
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71.038 (7.456)
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154.873 (19.489)
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Weiterhin gibt Tabelle 1 Auskunft darüber, in welchem Umfang die Pächter direkt Flächen von der BVVG im Zeitraum vom 01.01.2010 bis 30.09.2011 erworben haben. Betriebe bis zu 250 ha Flächengröße haben in dem Zeitraum von ihren schon geringen BVVG-Pachtflächen rund 6 Prozent direkt erworben, Betriebe mit mehr als 1.000 ha dagegen mehr als 12 Prozent. Haben also die kleineren Betriebe kein Interesse am Erwerb der von ihnen gepachteten Flächen gezeigt? Landwirtschaftliche Betriebe konnten von Anfang an nur BVVG-Flächen erwerben, für die diese langfristige Pachtverträge mit der BVVG abgeschlossen hatten und wenn der Eigentumsanteil bei den bewirtschafteten Flächen unter 50 Prozent lag. Diese Regelung führte, da sie von der Größe des Betriebs unabhängig war, zu folgenden absurden Ergebnissen:
Beispiele
Ein Betrieb mit 45 ha Gesamtwirtschaftsfläche, davon 25 ha Eigentum und angenommenen 20 ha BVVGPachtflächen, durfte aufgrund des Eigenanteils von über 50 Prozent von Anfang an keinen einzigen Hektar von der BVVG erwerben, obwohl die langfristige Sicherung der BVVG-Flächen für diesen Betrieb zentral für dessen Sicherung war.
Zweites Beispiel: Ein Betrieb dagegen mit 2.000 ha Wirtschaftsfläche und 1.500 ha BVVG-Pachtfläche konnte bisher von der BVVG zu größtenteils stark subventionierten Preisen 450 ha erwerben, das Neunfache der durchschnittlichen Betriebsgröße in Nordrhein-Westfalen.
Diese 50-Prozent-Regelung hat von Anfang an bäuerliche Betriebe benachteiligt und bei Großbetrieben zu absurd hohen Subventionen bei Pacht und Kauf von BVVG-Flächen geführt. Die Benachteiligung bäuerlicher Betriebe wurde durch die neuen Bund-Länder-Vereinbarungen zur BVVG nochmals verschärft. Auch dies geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor. Wurde bisher für die Kaufberechtigung für BVVG-Flächen allein der Eigenanteil des Betriebsleiters angerechnet, so werden ab 2010 auch die Eigentumsflächen der engen Familienmitangehörigen bei den landwirtschaftlichen Familienbetrieben hinzugerechnet. Diese Regelung gilt nicht für juristische Personen oder GbRs.
Weitere Diskriminierung
Eine weitere Regelung ab 2010 diskriminiert die kleineren Betriebe zusätzlich. Wenn der Eigenanteil an der bewirtschafteten Fläche über 50 Prozent liegt, so werden die Pachtverträge für die BVVG-Flächen gekündigt. Im Beispielbetrieb mit 45 ha und 20 ha BVVG-Flächen werden die 20 ha BVVG-Pachtfläche gekündigt und damit dessen Existenz in Frage gestellt. Und genau dies ist die Zielrichtung der Bund-Länder-Vereinbarung von 2010. Die wenigen BVVG-Pachtflächen der Betriebe bis 250 ha werden diesen durch Kündigung weitgehend entzogen und gegebenenfalls ausgeschrieben. Das führt zur Umverteilung auf die großen Betriebe oder zum Kauf durch ortsfremde Investoren. An dieser Regelung lässt sich auch zeigen, dass der Verkauf der landwirtschaftlichen Flächen in Ostdeutschland an ortsfremde Investoren kein ungewollter Nebeneffekt, sondern das Ziel der ostdeutschen Agrarpolitik ist. Alle Bundesregierungen ab 1998, also rot-grün, rot-schwarz und schwarz-gelb, haben jeweils im Regierungsprogramm im Bereich Agrarpolitik sinngemäß formuliert, dass kein Betrieb wegen seiner Größe oder Rechtsform benachteiligt werden dürfe. Bäuerliche Familienbetriebe werden durch die ostdeutsche Bodenpolitik vorsätzlich und in immer noch steigendem Maße benachteiligt. Dies dokumentiert die Verpachtung der BVVG- Flächen (Tab. 1). Gleichzeitig entkräftet es das gern verwendete Argument, die Verteilung der BVVG-Flächen ließe sich darauf zurückführen, dass zuwenig Bauern nach der Wende wieder die Bewirtschaftung aufgenommen hätten.
Tabelle 2: Verkäufe landwirtschaftlicher Flächen durch die BVVG verbilligt (nach EALG) und nach „Verkehrswert“ (in ha), von 1992 bis einschließlich 2011
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Nach ELAG
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nach Verkehrswert
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an Pächter
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an Alteigentümer
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an Pächter
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nach allgem.
Ausschreibung
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nach Beschränkter
Ausschreibung
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371.051
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20.436
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262.384
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44.455
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5.519
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Verkauf an Pächter
In ihrer Antwort hat die Bundesregierung auch die Frage beantwortet, in welchem Umfang und an wen die BVVG von 1992 bis 2011 Flächen verkauft hat (Tab. 2). Der Verkauf der BVVG-Flächen erfolgte in den letzten zwanzig Jahren zu rund 90 Prozent an die Pächter (Tab. 2). Die Pächter sind bis heute aber vor allem die Betriebe über 500 ha (Tab. 1). Kleinere Betriebe haben nur wenig BVVG-Fläche gepachtet und konnten aufgrund der 50-Prozent-Eigentumsregelung nur in Ausnahmefällen BVVG-Flächen erwerben. Die Legitimation und der Umfang des so bedeutsamen Kaufs durch die Pächter war zu keinem Zeitpunkt Gegenstand einer angemessenen öffentlichen Debatte. Stattdessen wird – wenn es um die BVVG geht – in der Öffentlichkeit nur über das gesprochen, was kaum eine Rolle spielt. Umfangreiche Debatten gab es über den verbilligten Verkauf an die Alteigentümerfamilien und den Verkauf nach beschränkter Ausschreibung, die zusammen bisher weniger als 4 Prozent der landwirtschaftlichen BVVG-Verkäufe ausmachen (Tab. 2). Bezüglich des begrenzten Verkaufs an die Alteigentümerfamilien von 15 bis 50 ha je Familie gab es in den ostdeutschen Medien sogar eine von SPD und Linken groß angelegte Kampagne unter dem Titel „Die Rückkehr der Junker“. Die tatsächlichen neuen Junker sind aber die durch die Bodenpolitik im Osten hoch subventionierten Großbetriebe mit ursprünglich 500, 1.000 oder mehr Fläche von der BVVG, deren Gesamtbetriebsfläche mittlerweile in einigen Fällen über 10.000 ha liegt. Wenn es in der ostdeutschen Bodenpolitik tatsächlich um die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft gegangen wäre, dann wäre der Anteil des über beschränkte Ausschreibungen verkauften Bodens der dominierende Posten, weil hier die Verkäufe an Biobetriebe, Gartenbaubetriebe, viehhaltende Betriebe und andere mit besonderer Wertschöpfung zusammengefasst sind. Tatsächlich aber macht dieser Verkauf noch nicht einmal 1 Prozent der Privatisierungsfläche aus (Tab. 2). Die Lehrstuhlinhaber für Agrarpolitik an den Universitäten hätten schon vor 15 Jahren darauf hinweisen müssen, dass der Zugang zu den landwirtschaftlichen Flächen des mit Abstand größten Verpächters in Deutschland, der gleichzeitig im Eigentum des Bundes ist, also der BVVG, für alle landwirtschaftlichen Betriebe ähnlich möglich sein muss. Stattdessen fällt auf, wie gering das wissenschaftliche Interesse für diesen die ländlichen Regionen Ostdeutschlands prägenden Sachverhalt ist. Unter solchen Bedingungen des Schweigens ist es für die ostdeutschen agrarpolitischen Akteure möglich, nochmals nahezu geräuschlos die Rahmenbedingungen für die BVVG-Pachten und Verkäufe so zu verändern, dass die bäuerlichen Betriebe die wenigen BVVG-Flächen auch noch verlieren.
Jörg Gerke,
AbL-Bauer und Buchautor
Der Beitrag erschien zuerst in der „Bauernstimme“ 12/2012 S.3
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Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" - Ein Fallbeispiel für journalistischem Qualitätsverlust
0 Kommentare | Posted 08.05.2012 11:13
Der Bund hatte in Ostdeutschland nach der Wende umfangreiche landwirtschaftliche Flächen übernommen, die seit 1992 in der Verwaltung des Treuhandnachfolgers Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft (BVVG) standen, bzw. stehen. Diese Flächen stammen aus der Enteignung 1945/46 im Rahmen der Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone. Dieser die Agrarstruktur bestimmende Flächenanteil wurde nach der Wende fast ausschließlich an LPG-Nachfolger, DDR- Agrarkader und einige westdeutsche Bauernverbandsfunktionäre verpachtet, vielen bäuerlichen Betriebsgründungen damit von Anfang an, die Existenzgrundlage verwehrt. In zwei Beiträgen des Spiegels von 1995 wird genau dies mittels kritischer Recherche beschrieben: „Doch nicht einmal ein Fünftel dieses Junker-Landes wurde an ortsansässige Wiedereinrichter (Bauern) verpachtet...“ (Spiegel, 1995a). Weiterhin wird in den Spiegel- Artikeln von 1995 ausgeführt, daß fast 70% dieses BVVG- Landes an die DDR- Agrarkader verpachtet wurde, oft mit vielen 100 Hektar Pachtland (Spiegel, 1995a). Es wurde, belegt durch umfangreiche Recherche, festgestellt, daß die ostdeutschen Bauern, also die Wiedereinrichter massiv benachteiligt wurden (Spiegel, 1995 b).
Seitdem hat sich an diesem Zustand der Landverteilung im Eigentum des Bundes und auch der ostdeutschen Bundesländer nichts verändert (Gerke, 2008, Kap. IV., Gerke, 2012). Pachtverträge mit der BVVG wurden mittlerweile auf 27 Jahre verlängert, mehr noch, aufgrund einer aberwitzigen Regelung durften in der Vergangenheit allein die Pächter von BVVG- Flächen diese verbilligt, das bedeutete fast zum Nulltarif kaufen, die 80%der bäuerlicher Betriebe in Ostdeutschland waren und sind davon weitgehend ausgeschlossen.
Seit etwa dem Jahre 2000 ist es im „Spiegel“ merkwürdig still gewesen, um die ostdeutsche Bodenpolitik, diese fand dort nicht mehr statt, obwohl beim verbilligten BVVG- Verkauf und -Verpachtung mittlerweile Subventionen in einem zweistelligen Milliardenbereich für im wesentlichen wenige 1000 ostdeutsche Agrargroßbetriebe angefallen sind.
Bis Ende 2010 sind fast 700.000 ha an BVVG- Flächen meist zu stark subventionierten Preisen an eine kleine Gruppe ostdeutscher Großagrarier verkauft worden. Die verbliebenen 350.000- 400.000 ha an BVVG- Flächen müssten eigentlich zu Marktpreisen auf dem freien Markt verkauft werden. Es bestand für die ostdeutsche Agrarlobby die Gefahr, daß diese verbliebenen Flächen den bisherigen Profiteuren verloren gingen.
„Der Spiegel“ hat darauf mit vier Beiträgen von 2009- 2012 reagiert (Spiegel, 2009, Spiegel, 2010a, 2010b, Spiegel online, 2012).
Die schwarz- gelbe Koalitionsregierung hat 2009 in ihrem Koalitionsvertrag eine gewisse Entschädigung der 1945/46 im Rahmen der Bodenreform enteigneten Familien beschlossen, die in einem verbilligten Verkauf von BVVG- Flächen an diese Familien bestehen sollte. Unter dem Titel „Die Rückkehr der Junker“ machte der Spiegel dies zum Thema (Spiegel, 2009), er machte dagegen mobil. Die ehemals enteigneten Familien sollten nach dem Willen der CDU/CSU- FDP- Koalition zwischen 15 und 50 ha zum verbilligten Erwerb erhalten. Unter diesem Vorzeichen von „Junkern“ zu schreiben, war blanke Propaganda. Der Beitrag des Spiegels erwähnte die damit verbundenen Subventionen für die Alteigentümer- Familien durch den Bundeshaushalt in einem zweistelligen Millionen- EUR- Bereich kritisch. Daß die verbilligten BVVG- Bodenverkäufe und die verbilligte Verpachtung dieser Flächen an DDR- Agrarkader und an Agrarfunktionäre staatliche Subventionen in einem zweistelligen Milliarden-EUR- Bereich in den letzten zwei Jahrzehnten bedeuteten, ist dem Spiegel seit mehr als einem Jahrzehnt keine Erwähnung wert. Ebenso daß einzelne DDR- Agrarkader mit 200, 500 oder sogar mehr als 1000 ha an BVVG- Flächen bedacht wurden, also das 10- 100- fache dessen, was für die Alteigentümerfamilien geplant war. Die Gruppe der ehemaligen DDR- Agrarkader und einiger Agrarfunktionäre sind die neuen Junker in Ostdeutschland. Der Beitrag (Spiegel, 2009) diente dazu, die geringfügige Beschneidung der Privilegien der neuen Junker in Ostdeutschland durch eine gewisse Rückgabe an Alteigentümerfamilien zu unterbinden.
Anfang 2010 einigten sich Bund und ostdeutsche Bundesländer für die verbliebenen 350.000- 400.000 ha BVVG- Flächen darauf, daß die bisherigen Pächter, also die ostdeutschen Großbetriebe, auch noch für zusätzliche BVVG- Flächen Vorkaufsrecht erhielten, also damit für die bisherigen Profiteure bei den BVVG- Flächen ein neuer Subventionsschub begründet wurde. In einem weiteren Spiegel- Beitrag (Spiegel, 2010 a) wurde diese Einigung thematisiert, aber die Subventionen allein in Bezug auf die flächengebundenen EU- Agrarbeihilfen thematisiert. Die Subventionen bei Verkauf und Verpachtung von BVVG- Flächen für die Großbetriebe blieben ausdrücklich unerwähnt. Eine kritische Betrachtung der ostdeutschen Bodenpolitik hat im Spiegel keinen Platz mehr.
Trotz Vorkaufsrecht für die Großbetriebe hätte die BVVG ab 2010 die Flächen nur noch zum Verkehrswert, also zu Marktpreisen verkaufen dürfen, also ohne Subventionen.
Um dies zu verhindern, also um den bisherigen Profiteuren bei den Subventionen im ostdeutschen Bodenkauf auch weiterhin Kaufsubventionen aus dem Bundeshaushalt zuzubilligen, wurde im Herbst 2010 eine mediale Kampagne in Gang gesetzt, an der die meisten ostdeutschen Tageszeitungen, NDR, WDR, MDR und sogar die Tagesthemen beteiligt waren. Auch der Spiegel war in die Kampagne einbezogen (Spiegel 2010 b). Unter dem Titel: „Bauernland in Bonzenhand“ war die Botschaft der Kampagne, daß die BVVG ihre restlichen Flächen billig verkaufen solle, damit keine fremden Investoren Ostdeutschland aufkaufen könnten. Dabei geht es wiederum um den verbilligten Verkauf an die kleine Gruppe von weniger als 15% der ostdeutschen Großbetriebe. Daß die 80% der bäuerlichen Betriebe seit der Wende weitgehend von den BVVG- Flächen ausgeschlossen sind, ist auch für diesen Spiegel- Beitrag kein Thema. Diese gesamte Medienkampagne vom Herbst 2010 und im besonderen der Spiegel- Artikel
(Spiegel, 2010 b) ignorieren folgende Sachverhalte. Die im Beitrag als Bonzen beschworenen außerlandwirtschaftlichen Investoren sind beim Kauf an großen, zusammenhängenden Flächen interessiert. Diese bieten vor allem die BVVG und die ostdeutschen Bundesländer, die Eigentümer zusammenhängender landwirtschaftlicher Flächen sind. Die ostdeutsche Bodenpolitik von Bund und ostdeutschen Bundesländern als Eigentümer dieser Flächen ist also für den Ausverkauf verantwortlich. Es ist bizarr, daß dies ausgespart wird (Spiegel, 2010 b). Die Abbildung des Brillenfilialisten Fielman in dem Beitrag (Spiegel, 2010) hätte den Autor, wenn er nicht so schlampig oder möglicherweise sogar mit Absicht tendenziös recherchiert hätte, auf die richtige Spur bringen müssen. Fielmann hatte 2004 in einem Interview darauf hingewiesen, daß er sich seinen Ackerbaubetrieb in M-V nur zusammen kaufen konnte, weil der damalige Ministerpräsident Ringsdorf (SPD) ihn beim Erwerb von BVVG- Flächen unterstützte. Die ostdeutschen Politiker als Vermittler des Ausverkaufs. Der Spiegel- Beitrag lenkt von den Akteuren beim Verkauf an außerlandwirtschaftliche Investoren ab, nämlich den ostdeutschen Landesregierungen und versucht Akzeptanz dafür zu schaffen, daß die bisherigen Profiteure beim Bodenkauf auch weiterhin dabei hohe Subventionen erhalten (Spiegel, 2010 b). Damit wird aber der Ausverkauf nicht verhindert, sondern die Großagrarier können beim anschließenden Verkauf ihrer arrondierten Großbetriebe an externe Investoren eine vom Steuerzahler finanzierte größere Handelsspanne realisieren.
Der bizarre Journalismus in diesem Themenbereich wird in einem Beitrag von Spiegel- Online vom 24.4. 2012 auf die Spitze getrieben. Der Titel lautet: „Deutsches Ackerland. Agrarminister kämpfen gegen Bodenspekulation.“ An den oben beschriebenen Sachverhalten hat sich bis heute nichts geändert. Verantwortlich für den Ausverkauf ist die Bodenpolitik der ostdeutschen Landesregierungen und dabei zentral die der Agrarminister. Statt aber diese Sachverhalte zur Kenntnis zu nehmen, wird im Spiegel-Online Beitrag unter anderen der Landwirtschaftsminister von Mecklenburg- Vorpommern zitiert, der seit 1998 amtierend alle bodenpolitischen Entscheidungen zum Ausverkauf aktiv befördert hat. Wenn dann ohne weiter Argumentation und Realitätsbezug in dem erwähnten Spiegel-Online Beitrag schon in der Überschrift von den Verantwortlichen des Ausverkaufs behauptet wird, diese kämpften dagegen, dann hat dies wenig mit Journalismus und viel mit Akzeptanzeinwerbung für eine Politik zu tun, die Milliardensubventionen an eine kleine ostdeutsche Gruppe von Großagrariern verteilt hat und dies auch weiter tun will.
Welche Schlußfolgerungen lassen sich für die Berichterstattung des Spiegels in diesem Themenbereich ziehen?
- Die beiden Beiträge von 1995 waren gut recherchiert und haben illegale und hoch subventionierte Sachverhalte in der ostdeutschen Landwirtschaft zutage gefördert. Bei den 2009- 2012 zum selben Themenbereich veröffentlichen Beiträgen handelt es sich unter anderem auch durchweg um schlechten Journalismus.
- In den Beiträgen 2009- 2012 zum ostdeutschen Bodenverkauf werden die Akteure nicht kritisch befragt, sondern es wird das jeweilige aktuelle Darstellungsinteresse und Handeln für eine kleine Gruppe ostdeutscher Großagrarier der ostdeutschen Agrarminister und der Landesregierungen bedient. Diesem Bedürfnis wird dabei schon in den Überschriften Rechnung getragen.
- Die Beiträge 2009- 2012 wurden, so einheitlich deren Tendenz war, von mehreren Journalisten verfasst. Es fehlt in allen Beiträgen der Hinweis darauf, daß es für die ostdeutschen Großbetriebe, aber nicht die dortigen bäuerlichen Betriebe Subventionen bei Kauf und Pachtung von BVVG- Flächen im Milliarden EUR- Bereich gegeben hat. Dies legt die Vermutung nahe, daß dieser Sachverhalt ein Tabu- Thema für die gesamte Spiegel Redaktion ist. Kritischer Journalismus über einen der größten Skandale des Deutsch- Deutschen Einigungsprozesses findet im Spiegel nicht mehr statt.
PD Dr. Jörg Gerke, 7.5. 2012
Literatur
Der Spiegel 1995a: Belogen und betrogen. Ausgabe 24.
Der Spiegel 1995 b: Im Zweifel gibt es Druck. Ausgabe 25.
Der Spiegel 2009: Die Rückkehr der Junker. Ausgabe 45.
Der Spiegel 2010a: Ausgabe 7, Seite 17.
Der Spiegel 2010 b: Bauernland in Bonzenhand. Ausgabe 43.
Spiegel- Online vom 24.4. 2012. Deutsches Ackerland. Agrarminister kämpfen gegen Bodenspekulanten.
Gerke, Jörg 2008: Nehmt und euch wird gegeben. Das ostdeutsche Agrarkartell.Hamm.
Gerke, Jörg 2012: Ostdeutsche Bodenpolitik nach 1990. Das Zusammenspiel von Politik, Justiz und Verwaltung. Hamm.
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Das Erbe der DDR- Landwirtschaft in Ostdeutschland
0 Kommentare | Posted 10.04.2012 10:38
Nun ist Michael Beleites nicht irgendwer. Er hatte vor der Wende die Untergrundschrift „Pechblende“ über die Folgen des sowjetisch- deutschen Uranbergbaus in der DDR verfasst. Damit wurde er in der DDR für den Staatssicherheitsdienst zu einem operativen Schwerpunktgegner. Nach der Wende hat Beleites Agrarwissenschaften studiert und war von 2000- 2010 Leiter der Stasi- Unterlagenbehörde in Sachsen.Er ist integer und kompetent, eine Kombination, die nicht häufig ist.
Die Agrarpolitik der SED in der DDR bestand nach Beleites aus drei aufeinander folgenden Phasen, der Bodenreform mit der Enteignung der Betriebe über 100 Hektar, der Kollektivierung der Landwirtschaft bis 1960 und deren Industrialisierung in den siebziger Jahren.
Beleites nimmt in seinem Beitrag ein Zitat des sächsischen Agrarministers aus dem Herbst 2011 auf der von „gewachsenen Agrarstrukturen in der ostdeutschen Landwirtschaft“ spricht. Er hält dagegen: „ Gewachsen sind die Besonderheiten der ostdeutschen Agrarstrukturen ganz und gar nicht. Sie verdanken sich blanker Gewalt und den flächendeckenden Zwangsmaßnahmen einer menschenverachtenden Diktatur. Die Bodenreform, die Kollektivierung und die Industrialisierung waren drei Teile desselben Plans und sie dienten einem zentralen Ziel der kommunistischen Ideologie, der kompletten Auslöschung des Berufsstandes der freien Bauern“.
Diese Diagnose zur Agrarpolitik in der DDR ist eindeutig und man hätte erwarten können, daß nach der Wende die Agrarpolitik im Osten die Bildung bäuerlicher Landwirtschaft nicht nur ermöglicht hätte, sondern diese begünstigte, zur Kompensierung des Terrors gegen die Bauern in der DDR.
Dies ist jedoch seit mittlerweile 22 Jahren nicht der Fall. Dazu wieder Beleites: „Was die DDR noch nicht zu Ende gebracht hatte, wird nun vollbracht. Die 1945 von den Gutsbesitzern enteigneten Flächen werden heute dazu verwendet, um die Begünstigten der Kollektivierung mit riesigen Eigentumsflächen auszustatten... Die Begünstigten der SEED- Agrarpolitik wurden in den letzten 20 Jahren weiter begünstigt und die von den Kommunisten geschädigten wurden weiter benachteiligt. Diese (Roten Barone) haben nun einen Großgrundbesitz, der den jener Gutsbesitzer und Junker, die von den Kommunisten als zu groß befunden und enteignet wurden, etwa um das zwanzigfache übertrifft“.
Die vereinigte Bundesrepublik führt das zu Ende, was die DDR schon weit voran gebracht hatte, die Vernichtung der Bauern. Und dies mit Hilfe westdeutscher Kollaborateure, die auch ein Stück vom Subventionskuchen erhalten wollen.
Ein anderer Bürgerrechtler, der Sozialwissenschaftler Uwe Bastian, hat in seiner Dissertation (Bastian, 2003) beschrieben, wie der westdeutsche, ursprünglich konservativ ausgerichtete Deutsche Bauernverband die DDR- Agrarkaderstrukturen nach der Wende mit den entsprechenden Stasi- Strukturen übernommen hat.
Die Konsequenzen dieser ostdeutschen Agrarpolitik werden wiederum von Beleites in seinem Beitrag zusammengefasst: „Es geht um die Befestigung der Dominanz einer agrarindustriellen Monostruktur, die im Osten Deutschlands zu einer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verarmung der Dörfer, sowie zu einer beispiellosen Einebnung der bäuerlichen Kulturlandschaft geführt hat. „
Es ist an der Zeit, daß diese ostdeutsche Agrarpolitik ein öffentliches Thema in ganz Deutschland wird!
Literatur:
Bastian, Uwe, 2003. Sozialökonomische Transformationen im ländlichen Raum der neuen Bundesländer. Dissertation FU Berlin.
Beleites, Michael, 2012. An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen...Wird im Osten Deutschlands die DDR- Agrarpolitik fortgesetzt? Bauernstimme, 4/2012.
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Ostdeutsche Bodenpolitik nach 1990 das Zusammenspiel von Politik, Justiz und Verwaltung
0 Kommentare | Posted 09.03.2012 12:56
Bei einzelnen Personen akkumulierten diese staatlichen, flächengebundenen Subventionen zu einem zweistelligen Millionenbetrag (€). Die insgesamt einen zweistelligen Milliardenbetrag erreichenden, an die Verteilung des Bodens gebundenen Subventionen im Osten Deutschlands (s. dazu Gerke, 2008, Kap. IV) werfen die Frage nach den Handelnden in diesem Prozess und nach den Zielen der Verteilung dafür auf.
Grund dafür, dass in Ostdeutschland nach 1990 überhaupt von einer Bodenpolitik gesprochen werden kann, ist die Tatsache, dass sich zur Wende, regional unterschiedlich, zwischen 40 und 55% der landwirtschaftlichen Nutzfläche in der Verwaltung durch die öffentliche Hand, insbesondere des Bundes und der neuen Bundesländer, befanden. Zusätzlich wurde in der vereinigten Bundesrepublik eine ganze Gruppe von Erben von Bodenreformland nach 1992 enteignet, mit Zustimmung aller damals im Bundestag vertretenen Fraktionen, also PDS, SPD, CDU/CSU und FDP. Die Grünen im Westen sind bei der ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl an der 5%-Hürde gescheitert. Dadurch wurde ein zusätzlicher Pool an landwirtschaftlichen Flächen in das Eigentum der neuen Bundesländer überführt.
Untersuchungen dazu haben gezeigt, dass die einseitige Bevorzugung einer kleinen Gruppe von landwirtschaftlichen Betrieben in der Bodenpolitik ein Zusammenwirken der politischen Akteure im Rahmen eines Kartells verlangte (s. dazu ausführlich Gerke, 2008). Das gemeinsame Vorgehen politischer Akteure aus allen Parteien in diesem Bereich erforderte darüber hinaus ein Handeln ohne Rücksicht auf rechtliche oder verwaltungstechnische Mindestanforderungen. Die dabei Handelnden finden sich nicht nur unter den ostdeutschen Politikern, sie kommen auch aus Westdeutschland. Sie wären in ihrem Sinne nicht erfolgreich gewesen, wenn nicht maßgebliche Gerichte, von ostdeutschen Verwaltungsgerichten über das Bundesverfassungsgericht bis zu den Europäischen Gerichten in Luxemburg und Straßburg, sich politischen Imperativen unterworfen und teilweise unverständliche Urteile gefällt hätten. Siehe zu einem besonders bizarren Urteil aus Sachsen Bastian (2003, S. 164 - 167) und Gerke (2008, S. 181 - 184). Sie wären auch nicht in ihrem Sinne erfolgreich gewesen, wenn Verwaltungen, ausgehend von den Ämtern für Landwirtschaft im Osten bis zur Generaldirektion Landwirtschaft bei der EU-Kommission in Brüssel, ihren Aufgaben und Pflichten bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und bei der Kontrolle nachgekommen wären. Wer heute durch die ländlichen Regionen Ostdeutschlands fährt, sieht die durch die Bodenpolitik eingeleiteten Prozesse. Großflächenlandwirtschaft und Agrarindustrialisierung auf der einen Seite, korrespondierend mit Abwanderung bis zur Neubildung von Wüstungen auf der anderen Seite. Der Geograph Prof. Dr. Helmut Klüter spricht dabei sogar von neofeudalen Strukturen in der nordostdeutschen Landwirtschaft (Klüter, 2011). Es hat in den letzten zwanzig Jahren politische und rechtliche Anstrengungen gegeben, diese Bodenpolitik zu ändern. Die Abwehr dieser Anstrengungen durch die ostdeutschen Landesregierungen, durch die politischen Parteien, durch die Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht, Berliner Staatsanwaltschaft und durch die EU-Kommission hat die Fehlentwicklungen zementiert. Nicht zuletzt wird in einem internen Arbeitspapier des Jahres 2009 aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV, CSU-geführt) an das Bundesfinanzministerium (BMF, zu dem Zeitpunkt SPD-geführt) im letzten Absatz formuliert: „ Ich bin mir sicher, dass ein grundsätzlich neues Aufrollen der Privatisierungstätigkeit der BVVG auf Ebene der europäischen Institutionen auch den Interessen des BMF keinesfalls entsprechen wird. Die drohenden politischen Turbulenzen brauche ich an dieser Stelle nicht nochmals zu betonen.“ (interne Anlage 1)
II. Die Klage von Alteigentümern gegen die Enteignungen im Rahmen der Boden- und Industriereform 1945 - 1949
Vorraussetzung dafür, dass nach 1990 die ostdeutschen Landesregierungen überhaupt Bodenpolitik betreiben konnten, war die Boden- und Industriereform in der sowjetischen Besatzungszone. Der für die Landwirtschaft zentrale Enteignungsprozess der Bodenreform ist mehrfach ausführlich dargestellt worden (Bauerkämper, 1996; Bastian, 2003; Paffrath, 2004) und stand von Anfang an in engem Kontext zur Kollektivierung der Landwirtschaft (Schöne, 2008; Beleites et al., 2010). Es war nach der Wende die feste Absicht der damaligen Regierung Kohl, die in der SBZ im Rahmen der Boden- und Industriereform enteigneten Güter, Bauernhöfe, Industrieanlagen und Handwerksbetriebe nicht zurück zu geben. Diese Entscheidung wurde durch diese Regierung in der Öffentlichkeit fälschlicherweise als Vorbedingung von Sowjetunion und DDR für die Vereinigung ausgegeben. Eine solche Vorbedingung hat es nachweislich nicht gegeben, tatsächlich besteht die gut begründete Vermutung, dass die Regierung Kohl durch den Verkauf dieser Immobilien die Kosten des Vereinigungsprozesses bestreiten wollte (Paffrath, 2004). Die enteigneten Immobilien, also auch die land- und forstwirtschaftlichen Flächen, wurden unter der Verwaltung durch die Treuhand zusammengefasst. Diese leistete entgegen den ursprünglichen Annahmen keinen positiven finanziellen Beitrag zur Einigung, im Gegenteil, die Treuhand benötigte bis Ende 1994 fast 300 Milliarden DM an Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt (Willgerodt, 1996). Ab 1991, dem Zeitpunkt, als das finanzielle Desaster der Treuhand absehbar war, lagen die Motive für die verweigerte Restitution vor allem im landwirtschaftlichen Bereich. Mit Anlage 2 ist dazu ein Beitrag beigefügt, der mit einer Unterüberschrift versehen in der Internetzeitschrift „Freie Welt“ im Mai 2011 veröffentlicht wurde. Eine Teilrestitution von bis zu 100 ha landwirtschaftliche Nutzfläche an die enteigneten Familien wäre möglich gewesen, ohne den redlichen Erwerb durch DDR-Bürger in Frage zustellen. Aber damit wäre ein großer Teil der ostdeutschen Landwirtschaftsfläche dem Einfluss der öffentlichen Hand entzogen worden, mit vermutlich positiven Wirkungen für eine breitere Eigentumsstreuung und landwirtschaftliche Vielfalt. Paffrath (2004) zeigt in ihrer Arbeit, wie durch koordinierte Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht Öffentlichkeit und betroffene Familien bis heute getäuscht werden. Um aber die heutigen ostdeutschen Agrarstrukturen zu erreichen, bei denen die sehr großen Betriebe über 500 ha 65 - 90% der landwirtschaftlichen Nutzfläche bewirtschaften, bedurfte es nach 1991 einer weiteren Vielzahl politischer Täuschungen, Aussetzung verabschiedeter oder vereinbarter Grundsätze, vielfältiger Willkür in den ostdeutschen Behörden in allem, was den landwirtschaftlichen Boden betrifft und nicht zuletzt der Willfährigkeit der ostdeutschen Justiz gegenüber den Großagrariern, seien es nun alte DDR-Agrarkader, externe Investoren oder westdeutsche Agrarfunktionäre. Gesetze wurden gebrochen oder einfach nicht angewendet, Verordnungen ignoriert, wenn es einer kleinen Gruppe privilegierter Gewinner der Wende diente. Und wenn dann bäuerliche Betriebe, Alteigentümerfamilien oder Erben von Bodenreformland einen verwaltungstechnischen oder juristischen Weg beschritten, um ihre vielfach berechtigten Ansprüche durchzusetzen, so bewegt man sich in eine faktisch rechtsfreie Zone hinein, die von ostdeutschen Verwaltungen und deutschen Gerichten bis zur Generaldirektion Landwirtschaft der EU-Kommission (GD Agri) reicht.
III. Die Rolle der EU- Kommission
Die Verpachtung der Flächen des Treuhand-Nachfolgers Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft (BVVG) Anfang der neunziger Jahre vor allem an LPG- Nachfolger und DDR-Agrarkaderpersonal wurde nach wenigen Jahren durch neue Pachtverträge auf anfangs 12 Jahre verlängert; mittlerweile sind diese Verträge für viele dieser Flächen auf 27 Jahre verlängert worden. Da aber nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) von 1994 der verbilligte Kauf von BVVG-Flächen an langfristige Pachtverträge gebunden ist, ist es für Betriebe ohne langfristige BVVG-Pachtverträge nicht möglich, solche Flächen zu erwerben. Durch die willkürliche Bindung des Kaufs an die langfristige Pacht wurden einerseits mehr als 80% der ostdeutschen Landwirtschaftsbetriebe der begünstigte Kauf von BVVG-Flächen verwehrt, es wurde auch das oberste Ziel des EALG, das die „… Förderung und Stabilisierung von neuen Unternehmen, deren Inhaber selbständig wirtschaftende und persönlich haftende Landwirte sind“, vollständig verfehlt (dazu ausführlich Gerke, 2008, S. 138 - 168). Genau dies beschreibt auch ein internes Dokument aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus dem Jahr 2009 (interne Anlage 3, S.2). Darin heißt es unter anderem: „Die beschlossene Aussetzung der Ausschreibungen führt zu einer einseitigen Bevorzugung der Betriebe, die in der Vergangenheit landwirtschaftliche Nutzflächen langfristig von der BVVG gepachtet haben. Das sind in erster Linie LPG-Nachfolgebetriebe. Diese Unternehmen können nach wie vor trotz Moratoriums im Wege des Direkterwerbs Flächen von der BVVG kaufen oder pachten. Die Betriebe hingegen, die keine oder nur in sehr geringem Umfang Flächen von der BVVG langfristig gepachtet haben (in erster Linie Wieder- und Neueinrichter), sind benachteiligt. Ihnen wird während der Dauer des Moratoriums der Zugang zur Verwertung der BVVG-Flächen, der für sie nur über Ausschreibung eröffnet ist, verwehrt. Dies widerspricht dem Ziel der Wahrung der Chancengleichheit der Betriebe bei der Privatisierung der BVVG-Flächen und der angestrebten breiten Eigentumsstreuung“. Dieser Absatz des BMELV-Dokuments lässt nicht an Deutlichkeit zu wünschen übrig. Er bestätigt die Ergebnisse von Gerke (2008, Kap. IV.). Nur eine kleine Gruppe ostdeutscher Betriebe konnte bisher BVVG-Flächen langfristig pachten. Allerdings wird die richtige Beschreibung der Treuhand/BVVG-Bodenpolitik in dem BMELV-Papier nur dazu verwendet, den Gegensatz von im Sommer 2009 CSU-geführtem BMELV und SPD-geführtem Bundesfinanzministerium (BMF) bezüglich eines kurzfristigen Verkaufsmoratoriums herauszustreichen. Die viel weitreichendere Konsequenz, dass die Wieder- und Neueinrichter vom EALG-Kauf weitgehend ausgeschlossen sind, ergibt sich ebenfalls aus dem zitierten Passus, dennoch wird noch 2009 von einer „angestrebten breiten Eigentumsstreuung“ geschrieben. An dieser Stelle zeigt sich besonders deutlich, dass die großen, durch die ostdeutsche Bodenpolitik verursachten Wettbewerbsverzerrungen unthematisiert bleiben, wenn über diese zwischen den großen Parteien Konsens herrscht. Mit den Erkenntnissen des BMELV, die ja nicht erst 2009 vorlagen, hätte eine Revision der BVVG-Politik durch die Bundesregierung spätestens ab 2000 eingeleitet werden müssen. Die Situation, dass die breite Mehrheit der ostdeutschen Betriebe, nämlich die Wieder- und Neueinrichter, durch die Bodenpolitik von der langfristigen Verpachtung der BVVG-Flächen ausgeschlossen sind und durch die absurde Bindung des EALG-Kaufs an die langfristige Verpachtung auch keine BVVG-Flächen kaufen können, ist eine zentrale Wettbewerbsverzerrung (s. ausführlich dazu Gerke, 2008, Kap. IV.). Nach Verabschiedung des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) im Jahre 1994 und dem Bekanntwerden der ersten Durchführungsverordnungen dazu, ist eine Vielzahl von Beschwerden bei der EU-Kommission eingegangen (Bastian 2003, S.148 - 150; Gerke, 2008, S. 138 - 158). Die Kommission leitete daraufhin ein Verfahren gegen die Bundesrepublik ein (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft v. 10.7.1998, 17/98) und formulierte darin wörtlich: „Aufgrund von Beschwerden von Tausenden von Beschwerdeführern aus Deutschland sowie aus den anderen Mitgliedsstaaten, die der Europäischen Kommission zugegangen sind, ist sie zu der Erkenntnis gelangt, dass das Flächenerwerbsprogramm gemäß dem Ausgleichsleistungsgesetz möglicherweise Elemente einer staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 92, Absatz 1, EG-Vertrag beinhaltet. Die Kommission hat daraufhin mit Schreiben vom 4.7.1996 die deutschen Behörden um zusätzliche Informationen gebeten. Dieses Schreiben blieb unbeantwortet.“ Nach Verabschiedung des EALG gingen bei der Kommission gegen dieses Gesetz in der Zeit von Ende 1994 bis Mitte 1996 offenbar mehrere Tausend Beschwerden ein. Diese große Zahl ist verständlich, wenn man bedenkt, dass das ausdrückliche Ziel des Gesetzes die Förderung von Wieder- und Neueinrichtern war, während im Gesetz selbst festgelegt wurde, dass der verbilligte Erwerb von BVVG-Flächen an langfristige Pachtverträge gebunden ist. Damit wurden die meisten Wieder- und Neueinrichterbetriebe vom verbilligten Kauf ausgeschlossen. Ausgeschlossen wurden der landwirtschaftliche Mittelstand, die bäuerlichen Betriebe. Die EU-Kommission ermittelte im Rahmen des Verfahrens gegen die Bundesrepublik in zwei Richtungen (s. dazu Bastian, 2003, S. 148 - 150): 1. Nach Ermittlungen der Kommission lag die Kaufpreissubventionierung beim verbilligten Kauf von BVVG-Flächen in den Jahren 1996 - 1998 bei bis zu 75%. Tatsächlich lagen die in diesen Jahren geforderten Kaufpreise beim dreifachen des Einheitswertes von 1935, damit lag die Subventionierung in vielen Fällen noch weit höher (Gerke, 2008, S. 138). Im weiteren Verlauf ergab sich, dass eine Kaufpreissubventionierung von 35% von der Kommission als EU-konform angesehen wurde. 2. Die Kommission stellte eine Diskriminierung fest, da im Gesetz Personen vom EALG-Kauf ausgeschlossen wurden, die zum 3.10.1990 nicht ihren ersten Wohnsitz in Ostdeutschland hatten. Die Bundesregierung reagierte auf das Verfahren der Kommission in zweierlei Hinsicht. Zum einen sicherte sie eine Begrenzung der Kaufpreissubventionierung zu, zum anderen wurde der Passus des Wohnsitzes in Ostdeutschland zum 3.10.1990 gestrichen. Die EU-Kommission zeigte sich durch diese Korrekturen befriedigt, sodaß der verbilligte EALG-Verkauf ab dem Jahr 2000 fortgesetzt werden konnte. Die Zugeständnisse der Bundesregierung an die Kommission waren jedoch nur scheinbare. Die Aufhebung des Stichtagsdatums 3.10.1990 hatte allein eine geringere Bedeutung. Genauso folgenreich und in der gleichen Richtung weit wirksamer war für landwirtschaftliche Betriebsgründungen nach 1991, dass diese neuen Betriebe nur in Ausnahmefällen noch BVVG-Flächen langfristig pachten konnten. Durch die schon abgeschlossenen langfristigen 12-jährigen Pachtverträge, die während des Prüfungszeitraumes nach Intervention durch die ostdeutschen Landesbauernverbände auf 18 Jahre verlängert wurden (Gerke, 2008, S. 128), und die Bindung des verbilligten BVVG-Kaufs an langfristige Pachtverträge wurde eine weitreichendere Diskriminierung der Landwirte auch aus den EU-Staaten erreicht, die denselben Effekt wie die Stichtagsregelung vom 3.10.1990 hatte. Im Übrigen betrifft, wie oben ausgeführt und durch interne Anlage 3 belegt, dieses nicht allein EU-Bürger, die in Ostdeutschland nach der Wende einen landwirtschaftlichen Betrieb gegründet haben, sondern die Masse der bäuerlichen Betriebe, der Wieder- und Neueinrichter. Das ist 2009 auch Stand der Kenntnis des BMELV. Wörtlich nochmals die Formulierung aus dem Landwirtschaftsministerium dazu: „(…) Die beschlossene Aussetzung der Ausschreibungen führt zu einer einseitigen Bevorzugung der Betriebe, die in der Vergangenheit landwirtschaftliche Nutzflächen langfristig von der BVVG gepachtet haben. Dies sind in erster Linie LPG-Nachfolgebetriebe (...) Die Betriebe hingegen, die keine oder nur in geringem Umfang Flächen von der BVVG langfristig gepachtet haben (in erster Linie Wieder- und Neueinrichter) sind benachteiligt (...). Dies widerspricht dem Ziel der Wahrung der Chancengleichheit der Betriebe bei der Privatisierung der BVVG-Flächen und der angestrebten breiten Eigentumsstreuung“. (interne Anlage 3). Für das Verfahren der EU-Kommission aus dem Jahre 1998 muß deswegen der Schluss gezogen werden, dass die EU-Kommission zu keinem Zeitpunkt die Absicht hatte, eine ergebnisoffene Prüfung durchzuführen. Tatsächlich sollte ersichtlich nur die Vielzahl der Beschwerdeführer ruhig gestellt werden (Gerke, 2008, S. 144).
Gegen das nur scheinbare Eingehen der Bundesregierung auf die Vorgaben der Kommission wurde im Herbst 2002 bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt (Beschwerde wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechtes eingereicht 2.10. 2002, Aktenzeichen AGR 015057). Was war das Ziel der Beschwerde? Die Darstellung bis hierher hat ergeben, dass die überwiegende Mehrheit der landwirtschaftlichen Betriebe von der Verpachtung der BVVG-Flächen ausgeschlossen ist. Nach der internen Anlage 3, dem Papier des BMELV, sind es die Neu- und Wiedereinrichter, also die bäuerlichen Betriebe. Es zeigte sich weiterhin, dass die mit verbilligtem Verkauf erzielten Subventionen auch nach 2000 so hoch sind, dass diese den Maßstäben der EU-Kommission im Überprüfungsverfahren von 1998/99 nicht standhalten. Weiterhin zeigte sich, dass die Zurückzahlung der zu hohen Kaufpreissubventionen aus den Jahren 1996 - 1998 nicht oder nur in geringer Höhe erfolgt ist. In welcher Weise nun die Beschwerde aus dem Jahre 2002 durch die Generaldirektion Landwirtschaft (GD Agri) der EU-Kommission bearbeitet wurde, fasst ein Schreiben des Beschwerdeführers an den Kommissionspräsidenten Barroso vom Dezember 2009 zusammen (Anlage 4). Dieses Schreiben wurde vom Präsidenten wiederum der GD Agri übergeben und dort von Generaldirektor Demarty bearbeitet, demjenigen, der zu einem großen Teil die schleppende und sachfremde Bearbeitung der Beschwerde zu verantworten hatte. Entsprechend hatte das Schreiben trotz der schwerwiegenden Vorwürfe keine Konsequenzen, ein auch nur in Ansätzen sachliches Eingehen auf die Vorwürfe unterblieb. Allerdings fühlte sich die damalige EU-Agrarkommissarin M. Fischer Boel herausgefordert, persönlich zu beantworten (Anlage 5). Bemerkenswert in dem Schreiben der ehemaligen EU-Agrarkommissarin sind einige Antworten, die ein Licht auf die Arbeit der GD Agri werfen. Darin wird auf der ersten Seite behauptet, „(…) dass (…) die GD Agri seit Eingang ihrer Beschwerde (…) in ständiger Korrespondenz … mit den Beschwerdeführern der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft gestanden sind.“ Formal gibt es einen Beschwerdeführer, der, wie ausführlich erläutert (Anlage 4), über mehrere Jahre über den Fortgang der Beschwerde im Unklaren gelassen wurde. Offenbar ist der ehemaligen Agrarkommissarin selbst während der Anfertigung des Briefes noch nicht einmal klar, wer Beschwerdeführer war. Die ehemalige EU-Agrarkommissarin verweist weiter auf ein Schreiben der Bundesregierung vom 23.9.2007, das zentral für die Ablehnung der Beschwerde war (Anlage 5, S. 2). Dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers ist es erst nach langwierigen Nachfragen gelungen, dieses Schreiben im Nachgang in Kopie zusammen mit dem Fragenkatalog der GD Agri zu erhalten. Drei Punkte sind von Frau Fischer Boel in Bezug auf das Schreiben der Bundesregierung vom 19.9. 2007 (eingegangen bei der GD Agri am 21.9.2007 und nicht wie von Frau Fischer Boel in Anlage 5 formuliert am 23.9.2007) in ihrem Schreiben (Anlage 5) angesprochen worden: a. Vollständige Rückforderung unrechtmäßiger Beihilfen aus den EALG-Verkäufen 1996 - 1998. Das Schreiben der Bundesregierung bietet dazu keine neuen Erkenntnisse, der Beschwerdeführer hatte der Kommission schon die internen Unterlagen aus BMELV und BMF dazu zugesendet. Die Bundesregierung hat keine Angaben zum Umfang der verbilligten Flächenverkäufe 96 - 98 in ihrem Schreiben gemacht. Damit konnte GD Agri auch nach 2007 nicht beurteilen, ob die vom Bund nachverlangte Summe von etwas mehr als 12 Millionen EUR eine ausreichende Nachforderung darstellte (interne Anlage 6). Damit hat GD Agri nicht geprüft, ob die Auflagen eingehalten wurden. Es war der Generaldirektion Landwirtschaft der EU-Kommission ersichtlich unwichtig, ob angemessene Rückzahlungen erfolgten. Die durchschnittlichen Verkaufspreise in den neuen Bundesländern 1996, 97, 98, die von GD Agri nachgefragt wurden, sind unwichtig. Wichtig ist für den Verkauf Arrondierung, Bonität und Nutzung der Flächen (Ackerland oder Grünland), die über den Verkehrswert und damit über die Kaufpreissubventionierung entscheiden. GD Agri hätte zur Prüfung der ja von ihr selbst formulierten Maßstäbe mindestens bei einer repräsentativen Stichprobe der Verkäufe 96 - 98 je im Einzelfall überprüfen müssen, ob eine angemessene Rückzahlung vorgenommen wurde. Eine recht präzise Berechnung zeigt schon das Ausmaß der Verbilligung in den Jahren 96 - 98. Nach neuesten Angaben der Bundesregierung (Bundestagdrucksachennummer 17/8538) wurden zwischen 1996 und 1998 rund 40.000 ha nach dem EALG verbilligt verkauft. Bei den Nachzahlungen von rund 12 Millionen EUR ergibt sich eine mittlere Nachzahlung von rund 300 EUR/ha. Dies kompensierte die von der EU geforderten Nachzahlungen nicht im Ansatz, da die EALG-Verkäufe in den Jahren 1996 - 1998 zum dreifachen des Einheitswertes von 1995 durchgeführt wurden, was einem Verschenken der Flächen fast gleichkam. In jedem Fall konnte GD Agri die Angemessenheit der Nachforderungen überhaupt nicht beurteilen, da von der Bundesregierung keine Informationen zum Umfang der EALG-Verkäufe in diesen Jahren geliefert wurden. Das Ausmaß der Kaufpreissubventionen ist an anderer Stelle detailliert beschrieben worden und dürfte auch unter Einschluss der Rückzahlungen bei 70% liegen (Gerke, 2008, S. 138). b. Zur Frage der regionalen Wertansätze, also den von der BVVG verwendeten Daten zur Verkehrswertermittlung. Dieses wurde vom Beschwerdeführer den Bearbeitern bei der Kommission mehrfach vorgetragen, im Mai 2007 sogar direkt in Brüssel. Das Ausmaß der Subventionierung von wenigen Betrieben in Ostdeutschland durch die Umsetzung des EALG zeigt sich an einem Prüfbericht des Bundesrechnungshofes (BRH) vom Mai 2005. Im Schreiben (interne Anlage 4) behauptet nun die Bundesregierung zur Kritik an der Bewertung landwirtschaftlicher Flächen im BRH-Bericht wortwörtlich: „Damit ist nicht die Methodik der Verkehrwertermittlung, sondern lediglich die Dokumentation der einzelnen Prüfungsschritte bei der Herleitung der begünstigten EALG-Verkaufspreise kritisiert.“ Diese Einschätzung ist nicht aus dem Bericht des BRH zu entnehmen (s. dazu auch Abschnitt V). Im Gegenteil! Der Bundesrechnungshof stellt nicht nur allein die Methodik der Kaufpreisermittlung in Frage, er kritisiert auch konsequenterweise ausdrücklich deren Ergebnisse. Das Ausmaß der Fehlbewertung der Verkehrwerte ergibt sich aus zwei Beispielen des BRH-Berichtes, die ausführlich diskutiert wurden (Anlage 7, aus Gerke, 2008, S. 149 - 152) und auch hier in Abschnitt V. detailliert besprochen werden. Dass GD Agri das Schreiben der Bundesregierung (interne Anlage 6) und die dazu gehörigen Sachverhalte nicht einer detaillierten Prüfung, nämlich der Prüfung aller BVVG- Kaufverträge, unterzog, ist unverständlich. Es zeigt einmal mehr das Fehlen einer sachlichen Prüfung durch GD Agri. Dies wird auch durch die Einschätzung des BMELV (interne Anlage 1) belegt, in der es wörtlich heißt: „Die EU-Kommission hatte das Hauptprüfungsverfahren gegen Deutschland nur unter der Bedingung zum Ruhen gebracht, dass keine weiteren Klagen und Beschwerden gegen die Privatisierungspraxis der BVVG insbesondere in Zusammenhang mit der Preisermittlung vorgebracht werden. Eine Sachentscheidung des EuGH könnte die EU-Kommission sogar faktisch dazu zwingen, das ruhende Hauptprüfungsverfahren fortzusetzen und das bisherige Entgegenkommen der Kommission aufzugeben.“ Unmissverständlich wird hier zum Ausdruck gebracht, dass die Kommission keine Überprüfung vorgenommen hat und dies auch nicht beabsichtigte. Auch die Bundesregierung war und ist nicht bereit, Konsequenzen aus den fehlerhaft ermittelten Verkehrwerten zu ziehen. Aus einem Schreiben vom 28.11.2006 des damaligen Staatssekretärs Diller im BMF an den Haushaltsausschuss des Bundestages ignoriert dieser das Problem der Verkehrswertermittlung aus den Beispielen des BRH. Tatsächlich ist auch dem BMF die Fehlerhaftigkeit der regionalen Wertansätze, die die BVVG spätestens seit 2000 verwendet, bekannt (interne Anlage 8). In dieser Anlage 8, einem Dokument vom 7.9.2009 aus dem BMF, heißt es dazu ausdrücklich, dass in der Vergangenheit die von der BVVG gebrauchten regionalen Wertansätze (RWA) dem Marktgeschehen nicht entsprachen. Weiter heißt es dort wörtlich: „Nur auf dem Wege von Ausschreibungen und vergleichbaren Verkaufsverfahren kann der Verkehrswert bestimmt werden“. Die regionalen Wertansätze sind also selbst nach Auffassung des Ministeriums, das die BVVG kontrolliert, fehlerhaft. Diese aber sind Grundlage des EALG-Verkaufs, sodass dessen Verkaufspreisermittlung fehlerhaft ist. Das Papier des BMF, in dem dies festgestellt wird, liegt der Kommission als Anlage zum Schreiben vom 8.12.2009 vor (Anlage 4), ohne dass es zu weiteren Überprüfungen kam. Man muss an dieser Stelle feststellen, dass GD Agri keinen Grund zur Überprüfung des verbilligten Kaufs von BVVG-Flächen sah, obwohl spätestens seit Dezember 2009 ein Schreiben des dafür zuständigen deutschen Ministeriums vorlag, das die Fehlerhaftigkeit der Bewertung der Verbilligung ausdrücklich feststellte. c. Auch zu der Frage der Pachtpreissubventionen für BVVG-Flächen äußerte sich die ehemalige EU- Agrarkommissarin in Anlage 5. Zentral für die Einschätzung der Bundesregierung zur BVVG-Verpachtung ist deren Schreiben vom 7.7.2003 (Anlage 9). Von diesem behauptet die EU-Agrarkommissarin, dass es GD Agri nie erhalten habe. Nun ist es aber so, dass dieses Schreiben, eine Ausarbeitung der BVVG, mit Anschreiben an die EU-Kommission durch das BMF weitergeleitet wurde. Das Schreiben stellt also die Einschätzung der Bundesregierung dar. Zu der Behauptung der ehemaligen EU-Agrarkommissarin, dass dieses Schreiben die GD Agri nicht erreicht hätte, ist Anlage 10 angefügt, ein Schreiben von GD Agri aus dem Jahre 2005. Darin wird z.T. wortwörtlich aus dem Schreiben des BMF vom 7.7.2003 zitiert, um weitere Fragen zu stellen. Auch entspricht die Reihenfolge der Fragen dem Aufbau des Schreibens (interne Anlage 9). Schließlich hat der Beschwerdeführer zusätzlich in einem Schreiben an Frau Fischer Boel im Jahre 2006 daraus wörtlich zitiert. Wenn das Schreiben des BMF nicht bei der GD Agri vorgelegen hätte, so hätte diese nicht daraus zitieren können. Weiterhin hätte GD Agri die unbekannten Unterlagen nachgefordert. Dies ist nicht erfolgt, sodass davon ausgegangen werden muß, dass GD Agri dieses Schreiben spätestens 2005 vorlag. Die Brisanz von Anlage 9 rührt daher, dass die BVVG den Mechanismus der Pachtpreissubventionierung selbst beschreibt. Die geringe Ausschreibung durch die BVVG erzeugt eine Zweiteilung des Pachtmarktes mit niedrigen Pachten für langfristige BVVG-Pächter und, weil die BVVG kaum Flächen zur Pacht ausgeschrieben hat, aber dominierend am ostdeutschen Pachtmarkt ist, mit sehr hohen Pachten auf dem freien Markt. Die von der BVVG induzierte Pachtsubventionierung ist also eine doppelte und benachteiligt die ca. 80% der ostdeutschen Betriebe, die nicht nur vom verbilligten Kauf von BVVG-Flächen ausgeschlossen sind, sondern auch Flächen nur zu sehr hohen Pachtpreisen neu pachten könnten. Anlage 11 (aus Gerke, 2008, S. 152- 154) fasst diese Ergebnisse zusammen. Es besteht der begründete Verdacht, dass sich GD Agri und die Bundesregierung im nachhinein darauf geeinigt haben, dass dieses Schreiben vom 7.7.2003 nie abgesandt wurde. Dass der Inhalt GD Agri erreicht hat und dass der Inhalt ein authentisches Schreiben aus dem BMF ist, damit deren Einschätzung darstellt, daran gibt es keinen Zweifel. Aus der internen Anlage 3 ergibt sich weiterhin, dass auch zukünftig eine breite Verteilung von BVVG-Flächen nicht stattfinden wird. Rund 75% der relativ geringen Menge an BVVG-Flächen, die zur Ausschreibung vorgesehen sind (dies sind maximal 20%), werden direkt an die langfristigen Pächter verkauft. Wörtlich heißt es dazu in Anlage 3: „ Das Regel-(Ausschreibung)-Ausnahme (Direktverkauf)-Verhältnis ist schon jetzt mit 25 zu 75% auf den Kopf gestellt. Außenstehende Landwirte haben schon jetzt keine angemessene Chancen zum Direkterwerb.“ Damit wird in Zukunft eine maximale Umverteilung von 5% der BVVG-Flächen stattfinden. Auch dies ist mit Schreiben vom 8.12.2009 der Kommission bekannt und hätte zu einem neuerlichen Verfahren führen müssen bzw. zur Wiederaufnahme des Verfahrens. Das Zitat verdeutlicht aber auch, dass politische Regelungen und Vereinbarungen zur BVVG-Privatisierungspraxis jederzeit durchbrochen werden können, wenn diese den Interessen einer kleinen Gruppe zuwiderlaufen. Es ist jetzt schon absehbar, dass die in der ostdeutschen Bodenpolitik Agierenden auch möglichst den letzten Hektar an BVVG-Fläche an die DDR-Agrarkader, Industrielle und Agrarfunktionäre verteilen wollen. Dies erklärt das Agieren von SPD, Linken und ostdeutschen CDU-Politikern, den verbilligten Verkauf von BVVG-Flächen als Entschädigung an Alteigentümerfamilien auch in dem geplanten geringen Umfang möglichst zu verhindern. Dadurch würden Ansätze einer geringfügig breiteren Eigentumsstreuung in Ostdeutschland verwirklicht und dies ist bisher nicht Ziel ostdeutscher Bodenpolitik. In dem Schreiben der ehemaligen EU-Agrarkommissarin wird schließlich darauf hingewiesen, dass das fehlerhafte Schreiben von GD Agri (Anlage 12) auf Übersetzungsfehlern beruhen sollte. Wie aber lässt sich damit vereinbaren, dass der Vorsitzende der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE), der mit dem hier beschriebenen Verfahren nicht befasst ist, ein gleich lautendes Ablehnungsschreiben erhalten hat? Dies erklärt kein Übersetzungsfehler. Wie lässt sich weiterhin mit Übersetzungsfehlern erklären, dass das entsprechende Schreiben kein Aktenzeichen hat? Zudem wurde der Beschwerdeführer nicht darüber informiert, dass das Hauptprüfungsverfahren lediglich zum Ruhen gebracht wurde (interne Anlage 1). Die Generaldirektion Landwirtschaft der EU-Kommission hat damit zum wiederholten Male den Beschwerdeführer getäuscht. Die Generaldirektion Landwirtschaft hatte und hat offenbar kein Interesse daran, eine ergebnisoffene Prüfung der Beschwerde durchzuführen. Eine sachgerechte Prüfung der Beschwerde ist nicht erfolgt und lag ersichtlich nicht in der Absicht der Generaldirektion Landwirtschaft.
IV. Klage der Familie Bienstein gegen die BVVG
Der Fall der Familie Bienstein ist in wichtigen Zügen schon beschrieben worden (Gerke,2008, S. 155 - 157, hier Anlage 13). Ein Pachtvertrag der BVVG mit dem LPG-Nachfolger über mehr als 700 ha im Jahre 2000 und die Erwähnung von älteren Vertragsabschlüssen darin zeigte, dass die Familie von der BVVG über Jahre getäuscht wurde. Der Familie wurde von der BVVG über Jahre mehrfach mitgeteilt, dass aktuell keine Pachtflächen zur Verfügung ständen. Der Pachtvertrag der BVVG mit dem LPG-Nachfolger zeigte, dass diese Mitteilungen unwahr waren. Deswegen entschloss sich die Familie im Jahre 2005 vor dem Landgericht Berlin gegen die BVVG zu klagen. Das Landgericht wies die Klage noch im Jahre 2005 ab. Die zentrale Begründung war, dass die Familie als Pachtbewerber kein Betriebskonzept vorgelegt habe, jedenfalls nicht nachweisen könne, dass die Familie dies eingereicht habe. Dabei hat sich das Gericht ganz auf die Argumentation der BVVG gestützt, ohne auch nur im Ansatz dazu kritische Fragen zu stellen. Mehr noch, es wurde in dem Verfahren noch nicht einmal zu diesem wichtigen Punkt ein Beweisverfahren eingeleitet. Das Gericht richtete sich im Urteil allein nach den unbewiesenen, und, wie weiter unten gezeigt wird, unwahren Behauptungen der BVVG. Familie Bienstein ging Anfang 2006 in Berufung vor das Kammergericht Berlin. Dabei erlebte sie eine weitere juristische Überraschung. Das Verfahren ruhte über 4 Jahre bis 2010. Deswegen wurde zusätzlich Klage vor dem Europäischen Gericht für Menschenrechte in Straßburg eingereicht, wegen überlanger Verfahrensdauer. Nach Bekanntwerden der Klageeinreichung wurde vor dem Kammergericht das Verfahren sofort wieder aufgenommen. Das Gericht setzte nicht einmal mehr einen mündlichen Verhandlungstermin an, sondern wies die Klage binnen Kurzem ab. Das Kammergericht wollte offenbar das Verfahren möglichst lange in Schwebe halten, ohne eine Entscheidung zu treffen. Eine detaillierte Wiederaufnahme, gegebenenfalls noch mit einem Medienecho, hätte möglicherweise politische Folgen gehabt. Diese sind in der internen Anlage 1 beschrieben: „Die EU-Kommission hatte das Hauptprüfungsverfahren gegen Deutschland nur unter der Bedingung zum Ruhen gebracht, dass keine weiteren Klagen oder Beschwerden gegen die Privatisierungspraxis der BVVG (insbesondere in Zusammenhang mit der Preisermittlung) vorgebracht werden.“ Dieser Passus aus einem Arbeitspapier des BMELV legt die Vermutung nahe, dass das Handeln des Kammergerichtes durch politische Vorgaben gesteuert wurde. Und in der Sache hat das Kammergericht ein Fehlurteil gesprochen. Dies lässt sich zwingend beweisen. In den neunziger Jahren wurde über die Verpachtung nicht von der BVVG entschieden, sondern von Pachtkommissionen bei den Ämtern für Landwirtschaft. Anlage 14, ein Schreiben des Bundeslandwirtschaftsministeriums aus dem Jahre 1996, belegt dies. Darin heißt es wörtlich: „Die BVVG holt als Entscheidungsgrundlage Empfehlungen der zuständigen Landesbehörden ein, die zur Prüfung und Bewertung der Pachtanträge so genannte Pachtempfehlungskommissionen eingerichtet haben.“ Auch im zuständigen Amt für Landwirtschaft Wittenburg wurde so verfahren. So heißt es in einem Schriftsatz der Rechtsvertreter der BVVG an das Landgericht Berlin vom 25.7.2005 zur Verpachtung von mehr als 500 ha im Umkreis des Betriebes der Familie Bienstein: „Eine entsprechende Entscheidung hatte die Pachtempfehlungskommission bereits im August 1995 vorgeschlagen“. Das zuständige Amt für Landwirtschaft Wismar (das dann bei einer Umbildung im Amt für Landwirtschaft Wittenburg aufgegangen ist) hatte im Jahre 1993 der Familie Bienstein schriftlich bestätigt, dass das Interesse an Pacht oder Kauf von BVVG-Flächen bekannt sei. Nun ist es aber so, dass im Jahre 2002 der Leiter des Amtes für Landwirtschaft Wittenburg mitteilte, dass dem Amt keine Pachtakte des Landwirtes Bienstein vorliegt (Anlage 15). Das heißt, dass die Verpachtung von BVVG-Flächen an den Betrieb Bienstein in den Pachtkommissionen nicht verhandelt wurde. Die Familie Bienstein wurde, wie die Unterlagen zwingend belegen, im Vorfeld aus den potentiellen Pachtinteressenten ausgesondert, bevor die Frage des Betriebskonzeptes überhaupt zur Diskussion stand. Darauf hat der Rechtsvertreter der Familie Bienstein mit Schreiben vom 25.5.2010 an das Kammergericht aufmerksam gemacht, sodass das Gericht das Schreiben noch in das Urteil hätte einbeziehen können (Auszug davon Anlage 16). Für das Verfahren vor dem Landgericht und Kammergericht hätte also das Gericht die BVVG jeweils auffordern müssen, die Stellungnahmen der Pachtkommissionen des Amtes für Landwirtschaft Wismar, später Wittenburg, vorzulegen, in denen schriftlich festgehalten ist, dass die Familie Bienstein den Zuschlag für Fläche X wegen fehlenden Betriebskonzeptes nicht erhalten hat. Dann jedoch hätte sich das Amt für Landwirtschaft dafür rechtfertigen müssen, warum im Vorfeld der Pachtkommissionssitzung die Familie Bienstein nicht geladen wurde. Dass solche Schreiben aus den Ämtern für Landwirtschaft Wismar bzw. Wittenburg nicht existieren, belegt schließlich Anlage 15. Dennoch hat auch das Kammergericht die Klage der Familie Bienstein vor allem mit der Begründung des fehlenden Betriebskonzeptes abgewiesen, obwohl der Ausschluss der Familie Bienstein nachweislich schon im Vorfeld stattfand, sie wurde als Bewerber aus der Betrachtung der Pachtkommissionen ausgeschlossen. Das Urteil des Kammergerichts ist ein Fehlurteil. Tatsächlich ist der Fall Bienstein exemplarisch der einer wirtschaftlichen Diskriminierung. Die Familie Bienstein ergriff nun die verbliebenen juristischen Optionen, eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht und Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Annahme des Verfahrens ab, die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ist anhängig.
V. Klage gegen die Spitze der BVVG bei der Staatsanwaltschaft Berlin
Der Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) an die BVVG vom 30.5.2005 über ausgewählte Aspekte der Kaufpreisbemessung für Landwirtschaftsflächen (interne Anlage 17) gab Anlass, die Verkaufspraxis durch die BVVG kritisch unter die Lupe zu nehmen. Deswegen hat die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) durch ihren Rechtsvertreter im März 2007 Strafanzeige gegen die Vorstandsmitglieder und den Generalbevollmächtigten der BVVG wegen Veruntreuung gestellt. Aus dem Bericht des BRH ist sofort ersichtlich, dass dessen Verkaufspraxis einer grundlegenden Überprüfung bedurfte. Mehr noch, einige Verkaufsbeispiele aus dem BRH-Bericht begründeten den starken Anfangsverdacht der Veruntreuung. Die Strafanzeige der AbL war mit der festen Erwartung verbunden, dass die Staatsanwaltschaft Berlin den Anfangsverdacht zu weitreichenden Ermittlungen nutzen würde.
Zwei Beispiele geben einen Eindruck der brisanten Ergebnisse des BRH-Berichtes (interne Anlage 17): Beispiel 1: Mit Vertrag vom 4.6.2003 (…) verkaufte die BVVG nach dem AusglLeistG verbilligt 136 ha landwirtschaftliche Flächen, davon 132 ha Ackerland. Den Verkaufspreis von durchschnittlich 1.861 €/ha Ackerland (AZ 45) ermittelte die BVVG anhand des RWA 2002 (Regionaler Wertansatz der BVVG, J.G.), den sie mittels Formel dem Bodenwert anpasste. Das Ergebnis minderte sie um 35%. Der ihr vorliegende Grundstücksmarktbericht des GAA (Gutachterausschuss, J.G.) wies für den gesamten Landkreis zum 31.12.2002 bei einer mittleren Ackerzahl von 42 einen durchschnittlichen BRW (Bodenrichtwert J.G.) von 3.800 €/ha aus. Die Bodenrichtwertkarte enthielt gemeindebezogen zum 31.12.2002 4.700 €/ha (AZ 45). Ein Vergleich dieser Werte zeigt die Ungeeignetheit des RWA für die Vergünstigung in diesem Fall. Beispiel 2. Mit Vertrag vom 6.3.2001 (...) verkaufte die BVVG 155 ha landwirtschaftlicher Flächen, davon 139 verbilligt nach dem AusglLeistG und 16 ha zwecks Arrondierung zum Verkehrswert. Die landwirtschaftlichen Flächen setzten sich aus drei großen Flurstücken, davon 148 ha Ackerflächen (132 ha verbilligt) mit einer durchschnittlichen Ackerzahl von 45, in der gleichen Gemarkung zusammen. Die BVVG ging bei der Festlegung des Kaufpreises von unterschiedlichen Ausgangswerten aus. Sie bestimmte den Kaufpreis für die vergünstigten Flächen anhand des RWA 2000, welcher für die Gemarkung 3.221 €/ha bei einer Ackerzahl von 42 auswies. Daraus resultierte ein durchschnittlicher Verkaufspreis von 2.161 €/ha für die verbilligten Ackerflächen. Ein der BVVG vorliegendes Verkehrsgutachten für das gesamte Pachtobjekt wies für die Ackerflächen einen durchschnittlichen Hektarbetrag von 5.083 €/ha aus. Für die verbleibenden Ackerflächen (16 ha) einigten sich die Vertragsparteien auf einen Verkehrswert von 5.527 €/ha. Gleichzeitig veräußerte die BVVG (…) weitere 591 ha mit einer durchschnittlichen Ackerzahl von 42 in derselben Gemarkung. Von dem Gesamtkaufpreis von (...) entfielen 2.722.529 € auf Ackerflächen mit einer Größe von 507 ha. Dies entspricht einem durchschnittlichen Hektarpreis von 5.369 €/ha. Gründe für die unterschiedlichen Ausgangswerte bei der Kaufpreisermittlung dokumentierte die BVVG nicht. Die Beispiele zeigen, dass die BVVG die regionalen Wertansätze für den begünstigten Verkauf bewusst niedrig ansetzt, um damit einen Flächenverkauf fast zum Nulltarif für wenige Begünstigte in Ostdeutschland zu erreichen. Gleichzeitig akzeptiert sie in den beiden Beispielen Mindereinnahmen für den Bund jeweils im sechsstelligen €-Bereich. Dies ist durch die Parallelverkäufe zum Verkehrswert bzw. durch vorliegende Richtwerte belegt. Dazu kommt noch, dass es sich bei den landwirtschaftlichen Verkaufsflächen häufig um hoch arrondierte Ackerflächen mit hoher Qualität handelt, deswegen, weil die 1945/46 enteigneten Güter häufig arrondiert waren und die Gunststandorte einnahmen, beides Faktoren, die die Verkehrswerte stark nach oben steigen lassen. Es gab also einen begründeten Anfangsverdacht auf zu hohe Subventionierung beim begünstigten Verkauf, damit die wirtschaftliche Schädigung vieler Bauern, die von diesem Kauf ausgeschlossen sind, und eine Veruntreuung gegenüber dem Bund. Doch wie ging die Staatsanwaltschaft mit dieser Strafanzeige der AbL aus dem März 2007 um? Sie stellte das Ermittlungsverfahren nach wenigen Monaten ein, mit der Begründung, dass die durchgeführten Ermittlungen nicht mit hinreichender Sicherheit ergeben hätten, dass die Beschuldigten sich strafbar gemacht hätten. Doch wie sahen die vermeintlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Berlin aus? Wörtlich heißt es dazu weiter: „ Zur Prüfung des Sachverhaltes ist das Bundesministerium der Finanzen (…) um Auskunft zur Bewertungspraxis der BVVG gebeten worden“. Statt staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen in diesem Fall wurde allein die schriftliche Stellungnahme ausgerechnet des Ministeriums, das von Anfang an die BVVG-Arbeit geleitet und verantwortet hat, für die Einstellung des Verfahrens als ausreichend angesehen. Noch dazu kommt, dass die Stellungnahme des BMF mit der Verteidigung der Wertansätze der BVVG vom selben Sachbearbeiter verfasst wurde, der als Mitautor eines Arbeitspapiers des BMF (interne Anlage 8) festgestellt hatte, dass „die regionalen Wertansätze in der Vergangenheit dem Marktgeschehen nicht entsprachen“. Mehr noch, wie schon oben erläutert, ist im Arbeitspapier des BMF - Anlage 8 - klar vermerkt, dass nur auf dem Wege von Ausschreibungen und vergleichbaren Verkaufsverfahren der Verkehrswert bestimmt werden kann. In der Stellungnahme des BMF konnten die Fehler aus dem Bericht des BRH nicht gänzlich bagatellisiert werden, man schreibt dort von Einzelfällen. Das BMF wurde zu der Strafanzeige der AbL in Agrar Europe schon einen Monat, nachdem die Strafanzeige gestellt wurde, so zitiert, dass es nur um Einzelfälle gehe. Das BMF konnte diese Aussage, die in der Stellungnahme für die Staatsanwaltschaft Berlin wieder auftauchte, allein aus zeitlichen Gründen nicht prüfen (s. dazu Gerke, 2008, S. 170 - 171).Um so wichtiger war es bei dem ersichtlichen Unwillen des BMF, Missstände im eigenen Verantwortungsbereich aufzudecken, dass die Staatsanwaltschaft Berlin selbst tätig wurde. Die Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wurde ebenfalls abgewiesen. Eine Überprüfung der durch die BVVG abgewickelten Einzelfälle lehnte die Generalstaatsanwaltschaft „vor dem Hintergrund der Mehrdimensionalität der Zielvorgaben in Treuhandanstaltsfällen“ ab. Mit solch einer Begründung ist fast jedes staatliche Agieren legitimierbar, ist Misswirtschaft Tür und Tor geöffnet. Für eine deutsche Generalstaatsanwaltschaft ist dies eine bemerkenswerte Aussage.
Literatur Bastian, Uwe (2003): Sozialökonomische Transformation im ländlichen Raum der neuen Bundesländer. Diss. FU Berlin, Berlin. Bauerkämper, Arnd, HRG. (1996): Junkerland in Bauernhand? Stuttgart. Beleites M. et al., HRG. (2010): Klassenkampf gegen die Bauern. Berlin. Gerke, J. (2008): Nehmt und euch wird gegeben. Das ostdeutsche Agrarkartell. Hamm. Klüter, H. (2011): Ein Vergleich landwirtschaftlicher Strukturen Nordostdeutschlands mit denen in Westdeutschland, Unabhängige Bauernstimme 9/2011. Paffrath, C. (2004): Macht und Eigentum. Köln, Weimar und Wien. Schöne, J. (2008): Das sozialistische Dorf. Leipzig. Willgerodt, H. (1996): Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Rückgabeverbots. In: Rechberg, HRG, Restitutionsverbot. München, Landsberg/Lech.
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