Was ist Familie? Stabilität und Verlässlichkeit als Qualitätskriterien
4 Kommentare | Posted 14.03.2013 12:25
Ist dies Zufall oder opportunistischer Tribut an den Zeitgeist? Denn die Frage, welche Art des Zusammenlebens die optimalsten Bedingungen für das Aufwachsen von Kindern bereitstellt, ist zukunftsweisend für die nachwachsende Generation und den Wirtschaftsstandort Deutschland. Aber beim Thema Qualitätsanforderungen zu Erziehung und Familie wird eher ‘das Schweigen der Lämmer’ in Szene gesetzt. Wie unscharf oft Begriffe verwendet werden, wird durch folgende Sequenz einer Podiumsdiskussion offenkundig:
‚Familie ist da, wo Kinder leben’! So das Statement einer Politikerin. Dazu kam sofort die Anmerkung: ‚Dann leben die unzähligen Kinder in den Slums der Welt quasi als Groß-Familie’. Leichte Irritation, dann der nächste Versuch, versehen mit der Randbemerkung, dass da doch wohl nichts auszusetzen wäre. ‚Familie ist da, wo Erwachsene mit Kindern leben’! Aber auch diese Formulierung löste ein deutliches Unverständnis bei einem Mitdiskutanten aus. Bevor er sich äußern konnte, die Situation im Podium wirkte schon leicht angespannt, kam: ‚Wollen sie hier etwa konservatives Denken propagieren und dabei die vielen modernen Familienformen ausgrenzen’? Als Entgegnung kam ein deutliches: ‚Nein, es geht um Klarheit’. Denn wenn diese Beschreibung so stehen bliebe, dann wären die unter einem Dach mit Kindern lebenden Vernachlässiger, Missbraucher und Gewaltanwender ja eine traute und auch zu fördernde Familie.
Daher folgende qualitative Definition:
„Familie ist da, wo Eltern und Kinder in gegenseitigem Respekt eine in die Zukunft weisende Verantwortung füreinander übernehmen,
- in Bezug zu den Kindern, die Beziehungs- und Erziehungsverantwortung!
- als gegenseitige Beistandschaft in Freud, Leid und Not!
- in Bezug zu den Eltern, eine Mitverantwortung für das Leben im Alter!“
Es geht also keinesfalls um Haarspalterei, sondern um eine punktgenaue Erfassung dessen, was im Zentrum einer gesellschaftlichen Förderung stehen soll.
Auf der Sprachebene wird der Kampf der Gesinnungen offensichtlich. So geben sich Menschen, die in recht instabilen familienähnlichen Formen leben, per Selbstetikettierung das Vorzeichen „modern“ und beschreiben sich als bunt, facettenreich und lebendig. Im Gegenzug wird versucht, stabile familiäre Lebensformen als alt, konservativ und nicht mehr lebbar abzuqualifizieren.
Dass es auch viele Eltern gibt, die sich nicht aus Fahrlässigkeit trennten, ist trauriger Alltag. Bei diesen wird jedoch selten eine Glorifizierung der neu gefundenen Form eines (Zusammen)-Lebens jenseits der Ursprungsfamilie offenbar. Frei gewählt hat in der Regel eine solche Situation niemand. Somit bringt eine Klassifizierung nach ‚alt’ oder ‚neu’ nichts. Viele solch ‘offener Formen des Zusammenlebens von Erwachsenen mit Kindern’ offenbaren jedenfalls dem Sehenden, dass emotionale Verunsicherung und Instabilität ein beträchtliches Konfliktpotential in sich bergen. Wenn in einer Gesellschaft jedoch stabile und eher instabile Formen des Zusammenlebens von Erwachsenen mit Kindern als frei wählbar betrachtet werden, dann hat der Staat seine besondere Unterstützung denen zu geben, welche die größten Chancen für eine optimale Erziehungswahrnehmung bieten, so der renommierte Familienforscher Franz-Xaver Kaufmann. Außerdem entspricht dies genau dem Geist und Anspruch des Grundgesetzes.
Das Wasser nur bei Gefälle fließt, ist eine uralte Erkenntnis. Dass Viren PC-Systeme zerstören, belegen aktuelle Ereignisse. Die Frage, ob eine Lebensform ‘alt’ oder ‘neu’ genannt wird, sollte möglichst bald überwunden werden. Dagegen sind regelmäßig die Bedingungen für das Aufwachsen von Kindern einer Bewertung zu unterziehen. Und dazu gehören insbesondere die Qualität der Erziehung sowie die Verlässlichkeit des Zusammenlebens als Familien.
Blog lesen
Wer will schon sitzenbleiben?
2 Kommentare | Posted 27.02.2013 17:12
Ja, Sitzenbleiben steht nicht auf der Hitliste von Schülerinnen und Schülern. Es ist immer ein deutlicher Einschnitt. Oft wird diese als Schmach empfunden. Ob damit die Einsicht wächst, ab nun engagierter zu lernen, ist oft ungewiss. Ja, den Zug zu verpassen oder durch falsches Verhalten eine Bewerbung zu vermasseln, bringt in der Regel Ärger, wirft einen zurück. Nun aber z.B. den Zug anhalten zu wollen, weil Franz oder Franziska mal wieder zu lange herumtrödelten, oder Firmen vorzuschreiben alle Bewerber gleichermaßen annehmen zu sollen, kann nicht die Lösung sein. Das Leben lehrt uns immer neu, dass jegliches Verhalten Konsequenzen nach zieht, alles seinen Preis hat. Auf die amtliche Mitteilung: ‚Versetzung nicht möglich’ nun mit einer politischen Initiative: ‚Wir schaffen das Sitzen-Bleiben ab’ zu reagieren, blendet Ursache und Wirkung weitestgehend aus. Mit anderen Worten: Wer so agiert, zäumt das Pferd von hinten auf und betreibt Augenwischerei.
Wenn die Politik sagen würde, unsere Schulen sollen so werden, dass Kinder eine optimale Förderung erhalten, dann braucht man keine Diskussion ums Sitzenbleiben. Wer jedoch beim Sitzenbleiben ansetzt, wird in der Regel Leistungen reduzieren und durch geschönte Noten dokumentieren. Der Schritt, das Benoten ganz zu lassen, ist dann naheliegend. Dann fällt das Sitzenbleiben von alleine aus. Von daher ist zu klären, warum es geht. Wenn die Politik eine gute Schule machen will, dann soll sie eine gute Schule machen. Und wenn diese wirklich gut funktioniert, gibt es ohne populistischen Aktionismus von selbst keine Sitzenbleiber.
Wenn wir bei den Schülerinnen und Schülern ansetzen, werden schnell drei Personengruppen erkennbar. Da sind zunächst einmal Schülerinnen und Schüler, die nach objektiven Kriterien überfordert sind. Sie sind auf der falschen Schule, weil diese für das vom Kind Einbringbare nicht passt. Der zweite Personenkreis sind die - meist 11- 16jährigen - ‚Rumhänger’, die nichts oder alles Mögliche außer Schule toll finden: Jungs, Mädels, neue Medien, Freizeitinteressen. Dann gibt es Kinder, die aufgrund von belastenden Familienverhältnissen überfordert sind, weil die Eltern sich getrennt haben, weil sie keine Liebe und keine Zuwendung bekommen oder weil andere wichtige Grundbedürfnisse unerfüllt bleiben. In allen drei Fällen müsste eigentlich zusätzlich zum Wiederholen etwas ganz Unterschiedliches passieren.
Bei der ersten Gruppe muss es einen Hinweis an die Eltern geben, ihr Kind in eine passendere Schulform zu geben. Es macht keinen Sinn, alle aufs Gymnasium zu drängen. In der zweiten Gruppe brauchen die Betroffenen einen kräftigen Anstoß, müssten Eltern, Schule und Schüler regelmäßig Zielvereinbarungen - mit entsprechenden Konsequenzen bei Nichteinhalten - zum Lernen und Verhalten treffen. Ergänzend sind konkrete Termine zu Überprüfungsgesprächen zu vereinbaren, in welchen die jeweiligen Zwischenschritte überprüft werden. Im dritten Fall wären - in Ergänzung zu einem ‚Klartext-Gespräch mit den Eltern - Schulsozialarbeiter, das Jugendamt oder eine Erziehungsberatungsstelle einzuschalten, um so Hilfemöglichkeiten ausloten, wie das Kind in einer solch schwierigen Lebenssituation stabilisiert werden kann.
Aber die aktuelle Diskussion greift auch die unterschiedlichen strukturellen Gründe für mehr oder weniger offensichtliche Leistungsmängel nicht auf. Liegt es überhaupt an den Schülern, oder müsste nicht manchmal - salopp gesagt - die Lehrkraft sitzenbleiben? Oder gehört vielleicht das Schulsystem insgesamt, das Lernsystem dieser Schule auf den Prüfstand? Wie gut ist das Zusammenwirken Schule und Eltern? Wird hier wirklich gemeinsame Mitverantwortung gelebt?
Ob das das Wiederholen für die Schüler ein Anreiz, sich zusammenzureißen und zu lernen, oder vielleicht auch den gegenteiligen Effekt hat, ist ungewiss. Sicher werden einige nun erst recht keine Lust mehr auf Schule haben. Hier sind dann Schule und Elterhaus gleichermaßen gefordert. Fakt scheint zu sein, dass viele Kinder heute kein - oder ein zu geringes - Durchhaltevermögen haben und Ehrgeiz eher ein Fremdwort ist. Aber unsere Gesellschaft baut darauf, dass Leistung erbracht wird, eine Voraussetzung für Ansehen und Besitz. Zu beobachten ist jedoch, dass zu viele - ob Groß oder Klein - nach dem Grundsatz handeln, sich möglichst viel leisten zu wollen, ohne selbst Leistung einzubringen. Ob solche Zusammenhänge gerne zur Kenntnis genommen werden, ändert nichts daran, dass wir selbst- oder mit-verursachte Dinge auch auslöffeln müssen. Das sollten - neben den anderen Beteiligten - auch Kinder von früh auf lernen.
Alfred Adler, der Begründer der Individualpsychologie, äußert sich zu solchen Vorgängen sinngemäß wie folgt. Es ist kein Schaden, wenn ein Kind sich minderwertig fühlt, sondern ein Glück, weil es dem - gesunden - Kind ein Ansporn zur weiteren Entwicklung ist. Es wird schnell versuchen, durch Kompensation diesen Mangel anzugleichen, um so wieder einen anerkannten Platz in der Gesellschaft zu haben. Setzt dieser Vorgang nicht ein, was bei nicht wenigen der heutigen Kindern und Jugendlichen anzunehmen ist, dann wird es höchste Zeit, diese Selbstverantwortung erlernen zu müssen. Denn nach der Erfahrung, nicht mehr ‚Sitzenbleiben zu können’, wird diese - falls überhaupt noch im Blick ist, durch Arbeit Geld zu verdienen - aufs Berufsleben übertragen werden. Können bzw. Leistungsbereitschaft als Voraussetzung für ein eigenständiges Leben werden so ausgeklammert, ein Leben im Schlaraffenland angestrebt. Es waren Jugendliche, die ‚Harzen’ zur Berufs- und Lebens-Perspektive erklärten.
Kinder und Jugendliche benötigen zum Heranwachsen stabile emotionale Rahmenbedingungen, um sie zu einem Leben in Eigenständigkeit und Selbstverantwortung zu führen. Um zu lernen, sich für Zielerreichungen auch anstrengen zu wollen, sind ergänzend auch bald einsetzende positive bzw. negative Konsequenzen unabdingbar. Das belegen alle Lernforscher gleichermaßen. So erfahren wir ständig neu, dass Menschen sich dann engagiert in Gang setzen, wenn sie Wichtiges erreichen oder Negatives bzw. Bedrohliches vermeiden wollen. Also sollte auch unser Nachwuchs in Schule und im Elternhaus diese Lern-Motivation lebensnah erfahren. Auf das Elternhaus bezogen gebe ich in meiner Beratungsarbeit folgenden Denkimpuls mit: Wenn ein Schüler wegen Herumhängen oder direkter Lernverweigerung das Versetzungszeugnis nicht bekommt, ist das ja so ähnlich, als wenn sein Geburtstag ausfallen würde. Und dann fallen auch alle damit verbundenen Privilegien wie Geschenke, späteres Nachhausekommen oder erhöhtes Taschengeld aus. Wenn das im Vorhinein klar ist, würde der Anreiz wesentlich größer sein, sich während des Jahres mehr anzustrengen. ‚Ohne Fleiß (und Schweiß) meist kein Preis’, sagt uns der Mund des Volkes immer neu. Wir sollten diesen Wissens- und Erfahrungs-Schatz auch Kindern und Jugendlichen nicht vorenthalten.
Blog lesen
Wohl bekomm's
4 Kommentare | Posted 19.02.2013 11:08
Nein, es geht weder um das Verteufeln von Alkohol noch um Gesundheitsfanatismus. Aber dass ein exzessiver Alkoholkonsum von Jugendlichen und jungen Erwachsenen für viele zum Freizeitsport wird, ist nicht hinnehmbar. Ob Karnevals-Treff, Wochenend-Fete oder Kneipenbesuch, immer häufiger sehen Jugendcliquen einen Anlass, sich – häufig schon „vorgeglüht“ – mit alkoholischen Getränken bis zum Umkippen volllaufen zu lassen. Innerhalb einer Trinkwette hatte sich beispielsweise ein 16-Jähriger in Berlin in einer Kneipe mehr als 45 Gläser Tequila reingeschüttet. Als Toter wurde bei ihm ein Alkohol-Pegel von 4,4 Promille ermittelt.
Dieses Jahr werden die Kosten auf bis zu 22 Millionen Euro steigen
Die Zahl der wegen Alkoholvergiftung eingewiesenen Kinder und Jugendlichen steigt beständig, wie Krankenkassen und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung berichten. „Alkohol ist bei Jugendlichen immer noch das am weitesten verbreitete Suchtmittel“, so Elisabeth Pott, Direktorin der BZgA. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise stiegen die Fälle einer vollrauschbedingten Einlieferung ins Krankenhaus vom Jahre 2000 bis zum Jahre 2009 um fast 170 Prozent, von 2003 bis 2012 um 60 Prozent an.
Laut Berechnungen der Krankenkassen liegen die stationären Kosten pro Fall bei circa 550,- Euro, plus die Kosten für den Einsatz der Rettungskräfte in Höhe von 200,- bis 400,- Euro. Während beispielsweise ältere Menschen schnell in eine Mangelversorgung geraten, kann ein von Jahr zu Jahr sprunghaft ansteigender Kreis von jungen Leuten ganz entspannt innerhalb der Maximen einer Spaßgesellschaft den nächsten Sauf-Exzess ansteuern. Für dieses Jahr werden die Kosten nach Berechnungen der Krankenkassen auf 20 bis 22 Millionen Euro ansteigen.
Bei allen Diskussionen und Präventionsinitiativen wird aber ein wichtiger Aspekt bisher konsequent ausgeklammert. Während die Krankenkassenbeträge steigen und die Leistungen reduziert werden, übernimmt der Sozialstaat – trotz leerer Taschen – großzügig die Rechnung der Vollrausch-Trinker für die medizinische Notintervention. Diese leichtfertige Übernahme der Folgekosten von Spaß-Saufen durch die Allgemeinheit ist zu stoppen. Einerseits sollen die teuren Präventionsprogramme der Bundesregierung dieses den Einzelnen und die Gesamtgesellschaft schädigende Verhalten des Nachwuchses reduzieren, aber gleichzeitig bleibt der Missbrauch von Hilfeeinrichtungen folgenlos und die Solidargemeinschaft tritt auch inkonsequenterweise für die finanziellen Folgen ein. Das grenzt fast an staatliche Beihilfe zum Missbrauch.
Daher wird hier gefordert, dass für diese Vorfälle unbedingt das Verursacherprinzip greifen muss: Wenn es sich herumgesprochen hat, dass die so gerne groß sein wollenden Jung-Trinker (erwachsene Vollrausch-Zeitgenossen sind natürlich gleich zu behandeln) vor ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus erst einmal ihre Rechnung zu begleichen haben, wird dies schnell in der Szene Wirkung zeigen. Und falls dem jungen Konto die Bonität fehlen sollte, können die Eltern ja mit einem Kredit aufs zukünftige Taschengeld einspringen.
Kaum war der Vorstoß des CDU-Politikers Jens Spahn, Eltern an den Behandlungskosten zu beteiligen, in der Öffentlichkeit, setzte die Abwehr ein. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung „hält eine Kostenbeteiligung für keine geeignete Maßnahme, um junge Menschen vom Rauschtrinken abzuhalten“. Das mag in Einzelfällen sein. Aber dann zahlen die Verursacher wenigsten die Kosten. DieNRW-Gesundheitsministerin geht noch weiter und lehnt „elterliche Strafzahlungen“ ab. Wie eine Ministerin die Übernahme der Folgekosten als Strafe bezeichnen kann, ist nicht nachvollziehbar. Da wird Nachhilfe zum Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht offensichtlich. Aber dieser Denkansatz wird – besonders von Politikern – immer dann eingebracht, wenn es um das Zulassen spürbarer Konsequenzen geht. Hier wird angemerkt, dass diese Idee zwar die wichtige elterliche Mitverantwortung ins Blickfeld rückt, aber auf keinen Fall die sich per Alkohol erwachsen zeigen wollenden Verursacher ernst nimmt.
Die Konsequenzen des Fehlverhaltens müssen deutlicher erfahren werden
Der Alltag lehrt uns immer neu: Veränderungen setzen meist dann ein, wenn uns die Folgen unguten Verhaltens an den Nerv gehen. Noch ist es recht selbstverständlich, dass Jugendliche für Vandalismus-Schäden altersgemäß in die Verantwortung genommen werden. Ob demnächst die Reinigungs- bzw. Wiederherstellungskosten von jugendlichen Sprayeraktionen auch über die Krankenkassen abgerechnet werden, weil sie Ausdruck einer punktuellen geistigen Verwirrtheit sind?
Ständige Appelle, in die Aufklärung investieren zu müssen, verdeutlichen nur, die Augen vor wichtigen Zusammenhängen zu verschließen. Dass Fett dick macht, Rauchen schädigt und Alkohol das Reaktionsvermögen reduziert bzw. ausschaltet und alle Suchtpraktiken die Gesundheit ramponieren, wissen die Betroffenen. Was fehlt, ist der Wille, diese Fakten auch zu berücksichtigen. Die Motivationsforschung lehrt uns, dass wir meist nicht aus Einsicht, sondern aus dem Vermeiden-Wollen deutlich spürbarer Nachteile lernen. „Den Schlaf des Geistes weckt der Schmerz“, sagt der Volksmund. Also müssen die Konsequenzen des Fehlverhaltens viel deutlicher erfahren werden. Die Kostenübernahme ist ein erster Schritt. Bei „Mehrfach-Tätern“ ist dann ein Verfahren wegen Behinderung von öffentlichen Notfalldiensten einzuleiten. Und wenn andere Jugendliche oder Erwachsene sich durch Alkohol-Überlassung, Anfeuern oder ausbleibende Stoppversuche an solchen Sauf-Aktionen beteiligen, sind diese sowohl zivil- als auch strafrechtlich in die Mitverantwortung zu nehmen.
Zuerst erschienen auf TheEuropean.de.
Blog lesen
Ein WEIHNACHTS-TRAUM im Jahre 2012
0 Kommentare | Posted 22.12.2012 13:35
Ich träume davon, dass Menschen auch bei Verletztheit und Trauer zueinander finden und sich nicht selbst an die Erstarrung binden.
Ich träume davon, dass in Kriegen und Konflikten die Friedenstaube den Ölzweig entdeckt und ihre Botschaft nicht im Granaten-Regen verreckt.
Ich träume davon, dass die Notwendigkeiten des Tages mich nicht um die Muße des Seins betrügen sondern mir offenbaren: - dort ja, aber hier muss es genügen!
Ich träume davon, dass Schneeflocken das Weihnachtsfest einhüllen und gute Düfte von Mandel-Gebäck, Tannengrün und Bienenwachskerzen das Haus und unsere Herzen erfüllen.
Ich träume davon, dass der Advent sich seiner Kunde von der Verheißung eines Neubeginns besinnt und nicht mehr in der Wüste der Geschäftigkeit zerrinnt.
Ich träume davon, dass die Botschaft der Christ-Nacht in uns anklingen lässt eine neue und friedvolle Zeit, welche unser Leben prägt und uns macht zum Zeugnis bereit! A.W.
Copyright: Dr. Albert Wunsch, 41470 Neuss, Im Hawisch 17
Blog lesen
Kritik am Betreuungsgeld durch Bildungsbericht war Medienkonstrukt
2 Kommentare | Posted 26.06.2012 10:23
Dies war natürlich Wasser auf die Mühlen der Gegner dieser ‚Gerechtigkeits-Prämie’. Weshalb sich die angeblich sparbewussten Betreuungsgeld-Kritiker so verhalten, ist angesichts des Betrages von 100,- bzw. 150,- Euro schwer nachvollziehbar, denn diese Eltern schenken gleichzeitig dem Staat 1.200,- Euro pro Monat für einen nicht in Anspruch genommenen Krippenplatz. In finanzknappen Zeiten eigentlich ein ‚Supergeschäft’. Dass aber Ideologen nur rechnen und Fakten aufgreifen, wenn es ihnen passt, wurde nun durch folgendes Dementi offensichtlich. So veröffentlich heute das Heidelberger Büro für Familienfragen (HBF) folgende Meldung:
„Der Bildungsbericht 2012 ist nicht als Warnung vor der Einführung des geplanten Betreuungsgeldes zu verstehen! - so stellte am Wochenende ein federführender Forscher in einem Interview klar. Die Bildungsexperten hätten zu diesem Thema inhaltlich gar keine Bewertung oder Empfehlung abgegeben. Die gegenteilige, von der Nachrichtenagentur dpa ausgelöste, breite Medienberichterstattung vor der Veröffentlichung sei sachlich falsch. Die einmalige Nennung des Betreuungsgeldes in dem 360-seitigen Dokument sei ausschließlich mit Blick auf die finanzpolitische Prioritätensetzung erfolgt, die angesichts bereits laufender bildungspolitischer Vorhaben notwendig erscheine. Diese Bedenken hätten sich zudem nicht nur auf die neue Familienleistung bezogen, sondern in gleicher Weise auf die politischen Bemühungen, das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei zu stellen.“
Die Bildungsexpertin der SPD-Bundestagsfraktion, die zuvor noch - wie andere Politiker und Medienkommentatoren auch - ausdrücklich das "mutige" Expertenvotum gegen das Betreuungsgeld gelobt hatte, zeigte sich von dieser Klarstellung des Wissenschaftlers nicht nur enttäuscht; sie stellte darüber hinaus den Sinn des gesamten Bildungsberichtes in Frage. Mit anderen Worten: Bei Nichtgefallen werden Fakten ignoriert oder abgewertet. Tatsächlich sind die vorgelegten Daten der Experten/innen einerseits gar nicht dafür geeignet, das Betreuungsgeld zu bewerten. Diese Falschmeldung ist nach Kenntnis des HBF nur einer überregionalen Redaktion aufgefallen. Andererseits benennt der Bericht ein schwerwiegendes, strukturelles Problem bei der bestehenden Förderung in den "frühkindlichen Bildungseinrichtungen", das - anders als der vermeintliche Risikofaktor Betreuungsgeld - medial keinerlei Niederschlag gefunden hat. Soweit die wichtigsten, vom HBF am 25.6.2012 zusammengestellten Kernaussagen.
Nun kann es immer mal wieder vorkommen, dass Nachrichten durch Unaufmerksamkeit nicht der Sachlage entsprechen. Dies wird gemeinhin als Zeitungsente bezeichnet. Im Gegensatz dazu handelt es sich hier nicht um einen Irrtum, sondern um eine bewusste Fälschung. Solche gezielten Irreführungen durch die Beschreibung von etwas nicht vorhandenem werden im Pressewesen ‚Tatarenmeldung’ genannt. Es kann also resümiert werden. Menschen, welche wie besessen nur Fakten sehen bzw. hören wollen, wie es der eigenen Zielsetzung entspricht, werten nach einer Entlarvung die vorher noch hoch gelobten Befunde - selbst wenn es sich um den Bildungsbericht der Bundes handelt - einfach ab. Bleibt zu fragen, wann werden solche Meinungs-Macher bzw. Tatsachen-Verdreher in die wüsten Steppen des Tataren-Königs Dschingis Khan ausgewiesen?
Copyright: Dr. Albert Wunsch, 41470 Neuss, Im Hawisch 17
Blog lesen
|