Nach Vergewaltigung einer damals Sechsjährigen

Zwanzig Monate Haft auf Bewährung für Asylbewerber

Ein 27-jähriger Asylbewerber aus Pakistan hatte im September 2016 in einer Flüchtlingsunterkunft ein sechsjähriges Mädchen vergewaltigt. Nun kam er vor Gericht mit einer Haftstrafe auf Bewährung wegen sexueller Nötigung davon.

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Das Berliner Landgericht in Moabit sprach das Urteil über den Vergewaltiger eines sechsjährigen Mädchens in einer Flüchtlingsunterkunft. Der 27-jährige Asylbewerber aus Pakistan, der im September 2016 auf einer Freifläche über das irakische Flüchtlingskind herfiel und ihr Gewalt antat, kam mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung davon. Das Gericht sah die strafverschärfenden Tatbestände in den Absätzen sechs bis acht des § 177 StGB (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) nicht als erfüllt an. 

Nach objektiver Bewertung der Tatbestände ist der Pakistani über das Kind hergefallen (laut Bericht der »BZ« räumt der Täter selbst ein, dass es eine spontane Tat war), hat es auf den Rücken gelegt, die Hose herunter gezogen und ist, um es einmal in Juristensprache auszudrücken, in das Opfer eingedrungen. Wer aber sexuelle Handlungen an anderen Personen gegen deren Willen vornimmt und diese »mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind«, begeht gemäß §177 Abs. 6 StGB eine Vergewaltigung, also einen besonders schweren Fall. In solchen Fällen ist laut Gesetz »auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen«. Sobald eine verhängte Strafe auf über zwei Jahre lautet, ist eine Bewährung ausgeschlossen.

Statt aber die Tat des Kinderschänders mit der gebotenen Härte des Gesetzes zu belangen, wird ein Asylant einmal mehr mit Glacé-Handschuhen angefasst und darf das Gericht verlassen. Das Kind wird vermutlich ein Leben lang an diesem Trauma leiden. Noch dramatischer wird der Sachverhalt dadurch, dass der Vater des Kindes bei dem Polizeieinsatz zur Festnahme des Schänders getötet wurde. Der 29-jährige Iraki war mit einem Messer und dem Ruf »Das wirst du nicht überleben!«auf den 27-jährigen losgestürmt. Die eingesetzten Polizisten stoppten den Mann mit mehreren Schüssen. An diesen Verletzungen erlag er später im Krankenhaus.

 

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Ercan Aslan

Oh mann! Ich bin so unglaublich fassungslos, voller Wut und Traurigkeit, dass ich kotzen könnte! ;-( Ich weiß nicht, was ich als Polizist gemacht hätte; wahrscheinlich hätte ich den Vater nicht aufgehalten! Wer selber Vater ist, versteht das! Und zu der Richterin und anderen Rechtsverdrehern sage ich jetzt nichts, sonst komme ich wahrscheinlich auch in den Knast; und was ich mit dem Vergewaltiger machen würde......Boah! Mir kommt echt die Galle hoch!!! Das ist alles so unglaublich unfassbar........

Gravatar: Jomenk

Diese Art der Rechtsprechung kann man niemanden mehr vermitteln. Wenn das Gesetz versagt, so befürchte ich, werden es die Menschen eines Tages selber in die Hand nehmen. Ich könnte irre werden, wenn ich mir vorstelle, das dieses Vieh so etwas mit meiner Tochter gemacht hätte. Bei allem was mir heilig ist, man hätte mich auch mit einer Kugel stoppen müssen. Ich habe in meinem ganzen Leben noch keiner Fliege was zuleide getan, aber in so einem Augenblick wäre mir das alles völlig egal. Und das ist die Reaktion eines Vaters, der sein Kind von Herzen liebt.

Unser Rechtssystem versagt, genauso wie unsere Demokratie. Man fragt sich wirklich ernsthaft, wohin das alles noch führen wird.

Frau Merkel will ja noch viele " Menschen " in unser Land lassen. Ich will diese Leute nicht, nicht um diesen Preis.
Angeblich sollen diese unseren Wohlstand sichern. Das ist ein Witz. Frau Merkel kann sich ihren Wohlstand stecken. Man kommt mit viel weniger aus, als man glaubt. Und das müssten wir dann lernen. Dazu bin ich bereit.

Gravatar: P.Feldmann

Die Gleichheit vor dem Recht ist ebenso ein konstitutiver Bestandteil des Rechtsstaates wie die Unbeugsamkeit des Rechtes! Daß Justizia meist mit Augenbinde dargestellt wird, heißt nicht, daß sie das Unrecht nicht vom Recht unterscheiden kann (dann wäre sie obsolet!), sondern es heißt: egal, wer es ist, der da vor mich hin tritt, er findet das EINE RECHT!

Ein anderer Bestandteil, der grundlegend ist, ist die Angemessenheit der Strafe an die Tat.
Betrachtet man, wie Zahlungsverweigerer der GEZ-Steuer oder Menschen, die ihren politischen Widerwillen gegen einen Politiker als GEfühlsäußerung in Proportion zu Vergehen durch Flüchtlinge geahndet werden, dann weiß man, daß sich der Rechtsstaat aufgegeben hat!

Wenn sich der Rechtsstaat aufgegeben hat, dann hat der Staat kein Recht mehr ... auf das Gewaltmonopol, auf Steuern, auf Eingriffe des Staates in das Leben der Bürger usf. ...!
Er ist mit Augustinus nichts mehr als eine Bande von Gaunern und Mördern (Papst Benedikt warnte mit diesem Augustinuszitat aus dem Gottesstaat in seiner Rede vor dem deutschen Bundestag 2011 die Parlamentarier! GEfruchtet hat es nachweislich nichts!)

Gravatar: H.von Bugenhagen

Na iss denn dass
Für mich war dass Vergewaltigung mit Todesfolge auch wenn es den Vater der hier im Recht war als Folgeschaden traf.Somit ist hier jeder Kindergarten und jede Grundschule ein Selbstbedienungsladen.Wer von den Migranten hat schon Angst vor Bewährung.Ein großen Dank an die Politik und die scheinheiligen Richter die sich mit Tätern auf eine Stufe stellen.
Wäre es meine Tochter würde sich der Richter und seine Familie mit Personenschutz umgeben müssen.

Gravatar: Theo

Da habe ich ja noch ein kleines, aber sehr relevantes Detail vergessen:

Als der Vater des sechsjährigen Kindes sich auf den Täter stürzte und ihm androhte: " Das wirst Du nicht überleben!", wurde er von Polizisten erschossen. Soviel also für das Thema, dass "man" seine Kinder in Deutschland schützen müsse.

Ich denke, da verlässt man doch besser das Land, anstatt sich von den den Täter schützenden Polizisten auch noch töten zu lassen, oder?

Gravatar: Mr. Muro

Dann soltlen mal die Töchter dieser sog. Richter vergewaltigt werden. Mal schauen ob die das noch immer so sehen mit ihren Urteilen. Ich bin mir zudem sicher, dass wenn ein Deutscher ein 6-jähriges Mädchen vergewaltigt hätte, er bestimmt für 3-5 Jahre in den Knast gegangen wäre und danach vielleicht noch in Sicherungsverwahrung, weil man so was der Gesellschaft nicht zumuten kann. Bei einem Pakistani ist das natürlich was anderes, das gehört zur kulturellen Bereicherung. Mal fragen ob sich das vergewaltigte Mädchen und dessen Familie jetzt bereichert fühlt.

Gravatar: Magnus

Unglaublich, was in diesem Lande vor sich geht! Aber die bescheuerten Deutschen wählen immer noch die verrückten, verkommenen Altparteien - wir werden es erleben! Anscheinend muss es erst noch viel, viel ärger werden, bis die große Masse sich erhebt, weil sie die Zustände nicht mehr ingnorieren kann. Merkel plant schon für die nächsten Millionen Einwanderer. Der Bürgerkrieg ist unausweichlich!

Gravatar: Theo

Es bringt hier nichts, gegen irgendwelche Richter in Berlin anzuschreiben.

Im Zweifel ist dies geübte Rechtspraxis in Berlin und es werden noch immer mehr muslimische Asylanten freigesprochen oder auf Bewährung freigelassen, egal wen oder was sie vergewaltigen, schlagen oder töten.

Daran ändert auch nichts, dass das kleine Kind selber ein Flüchtlingskind ist. Diese Täter nehmen, woran sie heran kommen. Wer sein Kind nicht ständig schützt, setzt es der Gefahr des deutschen (vermeidlichen) Rechtsstaates aus.

Die Tat als solche ist Beispielhaft. was ein namhafter (muslimischer) Autor wiederholt als das "Abschlachten" der Bevölkerung bezeichnet hat. Er muss sich im Übrigen wegen einem missverstandenen Satirevergleich in Dresden wegen Volksverhetzung strafrechtlich verantworten. Mein Gott, wen bestraft hier eigentlich die Deutsche Justiz, und wen bestraft die Justiz nicht.

Was an dem Berliner Urteil wichtig ist, ist doch die Erkenntnis, dass im Vergleich eine britische Kultur- und Rechtsnation, die die Menschenrechte in Europa u.a. mit der Magna Charta erst erschaffen hat, nach Rotherham mit Pakistanischen Sexualverbrechern gezielt effektiver umzugehen weis, als dies in Deutschland je der Fall sein wird. In Großbritannien, wo es im Übrigen auch eine Sexualstrafregister gibt, so dass Eltern auf Straftäter in der Nachbarschaft aufmerksam gemacht werden können, wird - Gott sei Dank - nach dem BREXIT der kontinentale PERVERSEN-Einfluss in der Strafjustiz abgeschafft. Darauf haben sich die relevanten Richtervereinigungen schon geeinigt.

In Deutschland wird das Berliner Urteil Schule machen, und am Ende werden 100.000ende Kinder vergewaltigt, weil die Täter in diesem Land immer wieder ihre Opfer finden (dürfen). In Deutschland fehlt der Wille und das Bewusstsein, diesem perversen Treiben effektive Grenzen zu setzen.

Der Täterschutz in all seinen Facetten hat völligen Vorrang vor dem Seelenleben kleiner Kinder. Deutschland ist das Land der Perversen, in dem die Perversen mitunter als Bundestagsabgeordnete mit ihren Laptops operieren dürfen. Sie werden noch nicht einmal aus ihrer (Regierungs-)Partei ausgeschlossen.

Beispielhaft sei an die Berliner Strafrichterin erinnert, die heldenhaft sich gegen diese muslimische Gewaltexzesse von Migranten zur Wehr setzen wollte. Am Ende fand man sie tot im Wald und von offizieller Seite wurde ein Selbstmord bzw. Freitod vorgetäuscht.

Es hat hier eben keinen Sinn, etwas zu tun. Entweder hierbleiben und mitlaufen oder raus.

Gravatar: mah

Ab wann ist es eigentlich gerechtfertigt zu sagen
-unsere Justiz weigert sich, ihre Aufgabe zu erfüllen
-unsere Justiz fördert Kriminalität
-unsere Justiz bevorzugt bestimmte Tätergruppen durch besonder Milde
-unsere Justiz demotiviert wissentlich die Polizei
-unsere Justiz gefährdet die öffentliche Ordnung und Sicherheit?

Wieviel braucht man an Beweisen, um den Weg zu Veränderungen frei zu machen?

Gravatar: Thomas Rießler

Der Thron Satans wurde von Pergamon auf die Berliner Museumsinsel geschleppt und die Moabiter Richterstühle sind nicht weit davon entfernt. Auch die Flüchtlinge sollten mal gehört haben, an welchen Ort sie da geflohen sind. Kinder werden vergewaltigt, ihre Väter erschossen, die Täter laufen gelassen. Alles im Namen des Deutschen Volkes, aber nicht in meinem. Björn Höcke, da hast du dein Denkmal der Schande.

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