Juristen über Merkel-Lockdown

Zentrale Maßnahmen sind verfassungswidrig

Nach Ansicht von Verfassungsrechtlern verstoßen die Maßnahmen des Merkel-Lockdowns gegen die Verfassung.

Foto: pixabay
Veröffentlicht:
von

Die von Union und SPD gebildete Regierung verstößt nach Ansicht von Verfassungsrechtlern mit den verhängten Anti-Corona Maßnahmen des Merkel-Lockdowns gegen die Verfassung. Doch die Parteioberen halten das mittlerweile für selbstverständlich.

Die Kritik richtet sich zuerst gegen die Impfregelung, nach der mehrere Klassen impfwerter Personenkreise definiert worden sind. Wer nicht zur Gruppe gehört, muss warten. Unabhängig davon, ob jemand den Schutz für sinnvoll oder eher für gefährlich hält – ihm wird von der Regierung ein notwendiger Schutz seiner Gesundheit verweigert.

Die Verfassungsrechtler halten nicht unbedingt das Verfahren für rechtswidrig. Sicher rechtswidrig ist jedoch die fehlende gesetzliche Grundlage. Der Bundestag hätte die Priorisierung längst in einem Gesetz beschließen müssen. Die von der Regierung verhängten Vorschriften und gemachten Vorgaben sind nichtig. »Sie dürfen von den Behörden nicht angewendet werden und müssen von den Bürgern nicht beachtet werden.« erklärte die Staatsrechtlerin Anna Leisner-Egensperger laut focus.

Und nicht nur die Priorisierung steht in der Kritik. Auch die nächtliche Ausgangssperre sei reiner Aktionismus. Sie sei in keinem Fall inhaltlich begründet, denn das Virus verbreite sich tagsüber und nachts. Damit verstoße die Regelung gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Bewegungsfreiheit.

Gegen den gleichen Grundsatz verstößt auch die 15-Kilometer-Beschränkung. Der Skandal ist hier nicht nur, dass eine Regel verfügt wird, die rechtswidrig ist – skandalös ist, dass die Merkel-Regierung auf Mittel und Methoden des SED-Staats zurückgreift. Die Beschränkung der Reisefreiheit war eine Grundfeste des Regimes.

Die Selbstverständlichkeit, mit der die Bürger es akzeptieren, dass ihnen Grundrechte genommen werden, lässt Schlimmes befürchten, wenn sich Mutationen von Covid-19 ausbreiten sollten. Karl Lauterbach, SPD, bringt ja seit einiger Zeit genug Vermutungen in Umlauf.

Nachdem die Merkel-Regierung den Ausnahmezustand bestimmt hat und über mögliche Mutationen jederzeit fortsetzen und ausweiten kann, macht sie ihn nunmehr Schritt für Schritt zur Normalität.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Wolle

Es wird ja jetzt besser, denn die WHO hat die Regeln zum PCR-Test 1 Stunde nach der Amtseinführung von Biden in der Art geändert, daß nur noch die Ergenbnisse von Infizierten gezählt werden sollen. Damit ist schon mal der Erfolg der Plandemiebekämpfung durch den Halbdebilen gesichert. Als Gegenleistung macht er den von Trump erklärten Austritt der USA rückgängig. Damit ist die Welt wieder ein Stück weit gerettet. Und die China infiltrierte WHO arbeitet ihrem Herrn im Osten erfolgreich zu.So geht "gute" Politik.

Gravatar: Wolle

Die Gerichte kippen inzwischen nach und nach die politischen Maßnahmen, wie hier aktuell: "Saarlouis – Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die coronabedingten Kontaktbeschrän­kun­gen im Familienkreis vorläufig außer Kraft gesetzt. Es gebe in der Coronaverordnung des Saarlandes einen Widerspruch, den die Landesregierung nun klären müsse, teilte das OVG heute in Saarlouis mit (Az.: 2 B 7/21)." Auch wenn nur für das Saarland entschieden wurde, dürfte die Entscheidung auch in anderen Ländern zitierfähig sein. Das AG Weimar hat gleich mal in einem Bußgeldverfahren die gesamten allgemeinen Lockdown-Maßnahmen als verfassungswidrig erklärt, allerdings noch nicht rechtskräftig u. auch nur die untere Justizebene. Aber die Begründungen dürften auch anderweitig nutzbar sein. Und die FFP2-Maskenpflicht dürfte allein schon wegen der Musterzulassung der Teile nicht lange bestand haben, denn sie sind für den privaten /allgemeinen Gebrauch gar nicht zugelassen, sondern nur für eingewiesenes medizinisches Personal nach Vorlage einer ärztlichen Untersuchung, die Risiken für den Träger ausschließt. Entweder sind die Merkelidioten im Lande zu doof, derartige Vorschriften zu kapieren oder sie sind völlig ignorant. Das sollte ihnen um die Ohren fliegen. Und wer eine solche Berufsmaske trägt und ihm wird übel, einfach mal in den Zug oder ins Geschäft kotzen. Gleichzeitig Strafanzeige gegen die Behördenignoranten wegen Körperverletzung.Dann kippt
diese Regel sdchneller als die Alte sich den Blödsinn ausgedacht hat.

Eine Regelung der Verordnung (Paragraf 6 Abs. 1) sehe vor, dass private Treffen auf einen Haushalt und eine nicht in diesem Haushalt lebende Person beschränkt seien. Eine andere Regelung (Paragraf 1 Abs. 2) dagegen nenne als Ausnahme vom Kontaktverbot den familiären Bezugskreis, zu dem Ehegatten, Le­benspartner sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder plus Haushaltsangehöri­ge gehörten.

Gravatar: Doris Mahlberg

@Arne Schuermann

"Das Geschreibe" hier fällt wohl eher in den Bereich der Meinungsäußerung oder des Meinungsaustausches zwischen vernünftigen Menschen.

Klagen Sie doch !! Nehmen Sie sich einen guten Fachanwalt (der ist richtig teuer) und klagen Sie gegen die Maßnahmen ! Wenn Sie ganz viel Glück haben, treffen Sie sogar auf einen Richter, der kein weisungsgebundener Merkel-Diener ist. Geduld müssen Sie auch mitbringen, denn so ein Verfahren dauert und dauert und dauert ..................

Gravatar: Arne Schuermann

Liebe User, die Ihr hier so ausführlich postet, geht doch lieber zum Anwalt und klagt gegen die Massnahmen. Das Geschreibe hier bringt gar nichts.

Gravatar: Ketzerlehrling

Und? Wer unternimmt etwas dagegen? Niemand. DE, das Land der Schwätzer.

Gravatar: germanix

Achgut.com von Carlos A. Gebauer -
Zitat:

Vorbildlicher Akt richterlicher Souveränität: Lockdown gecrashed.

Ein soeben veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichtes Weimar vom 11. Januar 2021 bestätigt in beeindruckender Argumentationstiefe die Vermutung, dass die „Lockdowns“, die unser aller Leben seit Monaten einfrieren, mit unserem Grundgesetz schlechterdings nicht in Einklang zu bringen sind.

Bei dieser Entscheidung handelt es sich auch nicht „nur“ um ein unbedeutendes amtsgerichtliches Urteil. Die gerichtliche Verteidigung eines Menschen, der wegen „Corona-Verstößen“ mit einem Bußgeld bedacht wird, beginnt nämlich stets just dort: vor Amtsgerichten. Jeder, der einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen Corona-Auflagen zugestellt erhält, ist gut beraten, sich mit diesem Urteil aus Weimar auseinanderzusetzen (6 OWi-523 Js 202518/20).

Dem Urteil war eine Geburtstagsfeier vorangegangen, zu der sich 8 Menschen aus 7 Haushalten am 24. April 2020 in einem Hinterhof versammelt hatten. Die Polizei sah in diesem Fest einen Verstoß gegen die „Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“. Minutiös legt das Amtsgericht Weimar nicht nur der örtlichen Polizei nun dar, warum der Betroffene dieses Bußgeldverfahrens freizusprechen war: Die Landesverordnung ist verfassungswidrig und nichtig.

Merkel muss vor Gericht und lebenslänglich in den Knast!

Gravatar: Alfred

Was kümmerte es die Braunen Sozialisten die Verfassungswidrigkeiten?
Die Schwarzen, Grünen, Roten Sozialisten handhaben es doch genauso.
Wie viele Anzeigen sind schon anhängig und werden von den sozialistischen Gerichten nicht bearbeitet?
Die Sache stinkt zum Himmel!

Gravatar: Gerhard G.

@ lupo 21.01.2021 - 12:24

Wenn auch 30 Jahre älter geworden ...wir könnten es noch.
Aber nochmal vom Westen beleidigt/erniedrigt zu
werden ... nicht noch einmal (angeblich waren wir ja faule Schweine, uns müsse man erst das Arbeiten lehren). Wir hatten unsere Revolution gehabt ...jetzt ist der Westen dran ... und drückt sich wo er kann...ist es Dummheit oder Feigheit...oder steht die Raffgier über Allem ? Es komme mir keiner das es nichts bringe alte Geschichten aufzuwärmen. Das Geld gab es doch nur damit wir stillhalten/ruhig sein sollten. Ich bin 91 in den Westen gekommen ...die Schulbank gedrückt ...Vollzeitstelle bis zum gesundheitl. Aus. 1 Jahr früher in Rente gegangen worden

Gravatar: Markus Becher

Ich habe vor dem Verfassungsgerichtshof in Bayern Klagen gegen die verschiedenen Einschränkungen eingereicht.

Warum macht z. B. die AfD so wenig?

Warum klagen andere nicht?

Gravatar: Doris Mahlberg

@Gipfler, 21.1.21, 9:26

Sie bringen es auf den Punkt. Totale Isolation, Quarantäne, Angst und zum-Schweigen-bringen sind die wichtigsten Kriegs-Strategien der Merkel-Regierung gegen uns, das Volk. Diese Maßnahmen sind nicht von Medizinern auf den Weg gebracht worden (kein seriöser Arzt würde das tun), sondern von Psychologen, die sich in den Dienst der Satanisten gestellt haben. Es ist ein Psycho-Krieg, der uns alle zermürben und krank machen soll. Isolation macht Widerstand unmöglich und Widerstand ist der größte Feind für Täter wie Merkel und ihre Strippenzieher. Darum muß jeder, der sich ihr und ihrem Größenwahn in den Weg stellt, gnadenlos vernichtet werden, auf welche Weise auch immer. Sehr hilfreich dabei sind vor allen Dingen die Medien und die Polizei.Gesetze spielen sowieso keine Rolle mehr.

Wir Menschen sind soziale Wesen. Wir brauchen Kontakte, Geselligkeit, Sport, Theaterbesuche oder auch die Disco und den Kegelverein. Wir brauchen das Zusammensein mit Freunden und Familie, wir brauchen unsere Sprache und Sauerstoff. All das hat man uns genommen und es wird verheerende Folgen haben. Die meisten Menschen merken es nicht, denn der ganze perfide Plan wird ihnen noch als Wohltätigkeit verkauft : " Seht her, ich will doch nur euer Bestes. Ich mache mir Sorgen um das Wohlergehen des Volkes.Ich will doch nur, daß es euch allen gut geht, darum sperre ich euch ein,nehme euch die Luft zum Atmen und vernichte eure Existenzen.Das muß sein, damit es euch bald besser geht."

Die Frage, wer uns denn krank gemacht hat, kommt den meisten Menschen gar nicht in den Sinn.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang