Verfassungsgericht bremst ungezügelte Überwachung aus

Zahlreiche Regelungen zur Bestandsdatenauskunft sind verfassungswidrig

Die Sicherheitsbehörden hierzulande haben in den vergangenen Jahren immer mehr Zugriffsrechte erhalten, um die Menschen des Landes zu überwachen und zu kontrollieren. Selbstverständlich nur zur eigenen Sicherheit. Doch der Staat geht zu weit. Zumindest zahlreiche Regelungen zur Bestandsdatenauskunft sind verfassungswidrig, urteilt aktuell das Verfassungsgericht.

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Bei der Bestandsdatenauskunft handelt es sich um die Abfrage von Polizei, Bundeskriminalamt und der Nachrichtendienste bei Telefongesellschaften und Netzanbietern nach Name, Anschrift und Geburtsdatum eines Anschlussinhabers sowie der von ihm genutzten IP-Adressen. Dieser Abfrage in dieser steht laut dem Telekommunikationsgesetz fast keine begründete Erfordernis als rechtliche Hemmschwelle vor. Das, so urteilt das Bundesverfassungsgericht aktuell, ist verfassungswidrig und muss bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden. 

Bereits 2012 kassierte das Bundesverfassungsgericht die damals geltenden Bestimmungen des Telekommunikationsgesetz ein und forderte eine Überarbeitung. Doch auch die jetzt reformierte Version des Gesetzes ist nicht verfassungskonform. Eine Abfrage von derart sensiblen Daten muss bestimme Voraussetzungen erfüllen. Mindestens die Abwehr einer konkreten Gefahr oder aber der Anfangsverdacht einer Straftat muss begründet vorliegen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil zweier seit geraumer Zeit anhängiger Verfassungsgbeschwerden stattgegeben. Der Merkel-Regierung wurde somit von höchstrichterlicher Instanz einmal mehr bestätigt, dass sie in ihrer Gesetzgebung sich außerhalb der Verfassung bewegt. Das ist nicht das erste Mal, dass der Versuch der permanenten Überwachung und Kontrolle der Bürger des Landes durch staatliche Institutionen ausgebremst wird.

Für das von Heiko Maas initierte Zensurgesetz, offiziell Netzwerkdurchsetzungsgesetz, musste sich die Merkel-Regierung sogar von den Vereinten Nationen anzählen lassen. Das Gesetz gefährde die Menschenrechte auf Meinungsfreiheit und Privatsphäre, schrieb der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit der Merkel-Regierung ins Stammbuch.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Alfred

Sozialisten kennen keine Schranken, Gesetze und ihn fehlt der Respekt vor dem Geld der anderen. Sie sind engstirnig und radikal.
Solange diese Klientele an der Macht ist, wird sich nichts ändern. Also, waren wir ab bis Miss Piggy verschwindet.
Vielleicht wird sich dann etwas ändern.

Gravatar: lutz

Wir würden viel Zeit und Tinte sparen, wenn wir darüber schrieben, was verfassungskonform ist?

In diesem Land durften früher nur die Polizei, der Bundesgrenzschutz und die Sicherheit der Bundeswehr den PA erfragen. Heute tut das jeder Depp. Er darf es nicht, aber er tut es. Er tut es, weil ihn ein verfassungsfeindliches Gesetz dazu zwingt.

Staatlichen Stellen dürfen nicht zensieren. Das ist in der Verfassung so festgelegt.
Auch die Staatsräson hat zensuristischen Charakter. Obwohl die erlaubt ist, genießen trotzdem widersprechende Tatsachen den Vorrang.

Ist das nicht interessant, daß es immer hoch hergeht, wenn die Sozialallergikerpartei den Ton angibt?

Das Hasskriminalitätsgesetz und die Hassrichtlinien sind eine angebräunte Kopie des Fascho-Nazi-Gesetzes gegen "Hetzer und Schwätzer". Noch spannender ist der Umstand, daß das angebräunte Gesetz in einem Ausstellungskatalog des Bundesministeriums für Justiz minutös beschrieben wird.

Solange das Wissen den Kommentarbereich nicht verläßt, ist es, als habe man gar nicht kommentiert. Dabei ist es eine prima Brechstange.

Gravatar: Michael

"unter die Kontrolle des Verfassungsschutzes"

Irgendwie hat jeder in Deutschland die Vorstellung, der "Verfassungsschutz" wäre eine unabhängige Organisation welche sich um die "Verfassung" kümmern würde? Der Verfassungsschutz ist der Inlandsgeheimdienst und untersteht einzig und alleine der Bundesregierung. Es ist also mehr oder weniger ein "Regierungsschutz", nicht mehr und nicht weniger!

Gravatar: Sören

"Dieser Abfrage in dieser steht laut dem Telekommunikationsgesetz fast keine begründete Erfordernis als rechtliche Hemmschwelle vor. "

Eine typische Nebelkerze des Gerichts. Während bei "Rechten" jede noch so höflich formulierte Kritik als "Hassrede" einen Anfangsverdacht darstellt, werden bei "Linken" gröbste Beleidigungen als "Satire" gewertet.

Das Urteil sagt also folgendes: Bei "Rechten" ist so gut wie immer ein Anfangsverdacht gegeben ("Hassrede") und die Daten dürfen abgefragt werden. Bei Linken hingegen ist kein Anfangsverdacht gegeben ("Satire") und die Daten dürfen nicht abgefragt werden.

Gravatar: werner

Die Merkel-Regierung probiert immer wieder penetrant, in der BRD Verhältnisse, wie in China zu schaffen.
Probieren wir es mal, vielleicht bringen wir es durch. Ganz auf die Verbrecher-Tour von Junker.

Gravatar: Rita Kubier

@Ekkehardt Fritz Beyer 17.07.2020 - 11:55

Sollte dies nicht Grund genug dazu bieten, die GroKo samt der sie unterstützende Block- bzw. Altparteien unter die Kontrolle des Verfassungsschutzes zu stellen???"

Das wird aber nicht geschehen, solange Merkel & Co an der Macht sind. Man muss ja sogar schon darüber erstaunt sein, dass das Verfassungsgericht erlassene Regelungen und Festlegungen dieser politischen Machthaber als verfassungswidrig beurteilt bzw. beurteilen "DARF". DAS ist ja schon eine kleine Sensation in diesem linksgrünen Merkel-Staat!

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Die Sicherheitsbehörden hierzulande haben in den vergangenen Jahren immer mehr Zugriffsrechte erhalten, um die Menschen des Landes zu überwachen und zu kontrollieren. Selbstverständlich nur zur eigenen Sicherheit. Doch der Staat geht zu weit. Zumindest zahlreiche Regelungen zur Bestandsdatenauskunft sind verfassungswidrig, urteilt aktuell das Verfassungsgericht.“ ...

Sollte dies nicht Grund genug dazu bieten, die GroKo samt der sie unterstützende Block- bzw. Altparteien unter die Kontrolle des Verfassungsschutzes zu stellen???

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