Und noch einmal: eine Islamisierung findet nicht statt

Weibliche Genitalvertümmelung in Deutschland auf dem Vormarsch

In Deutschland lebten im Jahr 2017 schätzungsweise rund 50.000 Frauen, deren Genitalien aus religiösen Gründen verstümmelt wurden. Diese »Beschneidungen« stehen im Einklang mit dem Koran, nicht aber mit den in Deutschland geltenden Gesetzen.

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In islamisch geprägten Staaten ist die Genitalverstümmelung bei Frauen ein religiöses Zeremoniell, das im Einklang mit dem Koran und der Scharia steht. Frauen werden die Klitoris wie auch die äußeren und inneren Schamlippen auf teilweise bestialische Art beschnitten respektive entfernt. Insbesondere in Ägypten, Eritrea, Somalia, Äthiopien, Mali und dem Irak ist diese Praxis extrem weit verbreitet. Frauenschutzorganisationen berichten, dass weltweit mehrere Millionen Frauen jährlich dieser Folter unterzogen werden. Die Folgen davon sind verheerend. Viele Opfer sterben unmittelbar oder kurz nach der Prozedur. Diejenigen, die überleben, leiden ihr Leben lang an heftigen Schmerzen und tragen psychische Schäden davon. 

Das, was einst weit weg erschien, hat nun aber längst Deutschland erreicht. Mehr als 50.000 von dieser Verstümmelung betroffene Frauen lebten im Vorjahr hierzulande, Tendenz steigend. Die Dunkelziffer soll vermutlich noch weit höher liegen. Denn nicht nur, dass im Zug der Flüchtlingskrise zahlreiche dieser Opfer das Land erreicht haben; auch aktuell setzt sich bei den islamisch geprägten »Flüchtlingen« sowie auch schon länger hier lebenden Migranten mehr und mehr diese Form der Islamisierung durch. Immer öfter berichten Ärzte, dass Frauen und Mädchen jedes Alters aufgrund der Schmerzen nach diesen Verstümmelungen vorstellig werden. Häufig werden vor allem jüngere Mädchen unter dem Vorwand einer großen Festlichkeit in die Heimatländer ihrer Vorfahren geschickt, um dort dann diese Tortur über sich ergehen lassen zu müssen.

Absurderweise werden diese Taten nicht in der kriminalpolizeilichen Statistik erfasst, da religiös motivierte Körperverletzungen als der Religion zugehörig Rituale und nicht als Straftaten verstanden und bezeichnet werden. 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Franz Horste

Bereits vor der großen Flüchtlingslawine sind Ärzte auf die Barrikaden gegangen gegen jede Beschneidung, auch die von kleinen Jungs. In Folge saßen entrüstete Rabbis in Talksendungen und haben sich extrem aufgeregt darüber, dass angeblich ohne diese Beschneidung kein Judentum möglich sei. Das Ende vom Lied: Man kann doch die armen Juden nicht so in ihren religiösen Rechten "beschneiden". Ein Gericht hat die Klage von Ärzten abgeschmettert. Was man Juden erlaubt, darf man Moslems nicht verweigern, scheint die logische Schlußfolgerung! Dass Beschneidungen nun besonders in Deutschland keine Grenzen mehr kennen, ist das Resultat einer falsch verstandenen Toleranz! Es kann nur eine Lösung geben: Sämtliche Beschneidungen an Kindern verbieten, egal welcher Religion! Wer seine Kinder hierfür ins Ausland verbringt, muss schwer bestraft werden.
http://wort-woche.blogspot.de/2017/02/genitalverstummelung-zum-zwecke-einer.html

Gravatar: Kai Stiglat

Gleichberechtigung von Mann und Frau ist im Koran ja ein Fremdwort. Ansonsten müßte es auch Genitalverstümmelungen bei muslimen Männern geben. Was für eine absurde, kranke religiöse Ideologie! Was hat das mit Religionsfreiheit zu tun?

Gravatar: Hajo

Seit wann zeichnen wir denn verantwortlich was innerhalb der muslimischen Gesellschaft geschieht, solange sie sich an unsere Gesetzgebung halten und wenn es der Koran erlaubt, aber die deutsche Gesetzgebung dagegen spricht ist es eine Straftat und sollte diese dann zur Anzeige kommen ist sie so zu behandeln wie alle anderen Vergehen und dabei spielt es keine Rolle warum und weshalb, Tat bleibt Tat, und sie ist auch nicht religiös zu begründen, denn wir haben eine Trennung zwischen Staat und Kirche, die zuletztgenannte ist für das Seelenheil zuständig und der Staat für Recht und Ordnung, so einfach ist das, wenn da nicht zur Zeit die großen Versager am Werke wären.

Gravatar: ropow

§ 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien:

(1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

Die Verstümmelung weiblicher Genitalien wird aus religiösen („milde Sunna“ = Entfernung der Klitorisvorhaut) und aus kulturellen Gründen vorgenommen, weil in vielen Gesellschaften erst die beschnittene Frau zum vollwertigen (heiratsfähigen) Mitglied wird.

Die Verstümmelung männlicher Genitalien wird aus religiösen (Beschneidung = Entfernung der Vorhaut ) und aus kulturellen Gründen vorgenommen, weil in vielen Gesellschaften erst der beschnittene Mann zum vollwertigen Mitglied wird.

Kann mir jemand erklären, warum in Deutschland bei geltendem Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs 1 GG („Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“) nur die weibliche Genitalverstümmelung bestraft wird, während bei der männlichen Genitalverstümmelung ohne mit der Wimper zu zucken Art. 2 Abs 2 GG („Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“) übergangen wird?

Gravatar: Mirko Juwick

Selbst EINE wäre schon zuviel !
Was wird eigentlich mit dem ganzen Mist, den die Herrschaften hier einschleppen, bezweckt?
Wer profitiert davon?
Warum machen unsere politischen Vertreter das alles mit?
Da steckt doch mehr dahinter...

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