Geburtenregister soll künftig auch »Intersexuelle« aufnehmen

Verfassungsrichter wollen drittes Geschlecht

Bis zum Bundesgerichtshof scheiterten entsprechende Klagen. Die Karlsruher Verfassungsrichter entschieden anders. Diese fordern neben »männlich« und »weiblich« bis Ende 2018 ein drittes Geschlecht wie »inter« im Geburtenregister einzuführen.

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Das Bundesverfassungsgericht fordert in Deutschland die Einführung eines dritten Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister. Demnach soll intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität »positiv« eintragen zu lassen. Begründet wurde das Urteil mit dem im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht. (Az. 1 BvR 2019/16)

Damit folgen die Richter der Klage eines intersexuellen Menschen, der sein Geschlecht im Geburtenregister geändert haben wollte. Er war als Mädchen eingetragen, sei aber laut Chromosomenanalyse weder Frau noch Mann. Bisher scheiterten alle vorherige Klagen, zuletzt vor dem Bundesgerichtshof, doch das Bundesverfassungsgericht entschied anders.

Der Gesetzgeber wurde von Karlsruhe aufgefordert, bis Ende 2018 eine Neuregelung zu schaffen, in die als drittes Geschlecht neben »männlich« und »weiblich« noch etwa »inter«, divers« oder eine andere »positive Bezeichnung des Geschlechts« aufgenommen wird. Vor Einführung des Begriffs »Intersexuelle« war meist von »Zwittern« die Rede, allerdings wird diese Bezeichnung von manchen als diskriminierend empfunden.

Laut Experten sollen auf etwa 1.500 bis 2.000 Geburten ein Fall von Intersexualität kommen. Dann sind nicht alle geschlechtsbestimmenden Merkmale wie Chromosomen, Hormone, Keimdrüsen oder äußere Geschlechtsorgane eindeutig einem Geschlecht zuzuordbar. Es finden sich gleichzeitig - vollständig oder teilweise - Geschlechtsmerkmale, die typischerweise entweder bei Frauen oder bei Männern vorhanden sind.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: M.B.H.

Wie verrückt ist das denn?
Wollen die deutschen Verfassungsrichter die ganze Welt verdrehen. Da sieht man wieder wie schräg unsere Gesellschaft geworden ist. Als würde es keine andere Probleme zu lösen geben.
Schon allein die Sprache, die eh schon von vielen unserer Gesellschaft nicht mehr beherrscht wird. Wie sollen dies unsere Kinder, Menschen in und aus anderen Ländern lernen, wenn es diese Formen nirgends gibt. Wenn dies in sehr wenigen Fällen durch einen Fehler in der Natur entsteht, dann ist es mit einer Fehlbildung gleichzusetzen und nicht mit einer bestehenden Norm.
Dann müsste man ja für andere Behinderungsarten auch entsprechend extra Gesetze machen.
Einfach schräg unsere Gesellschaft und vor allem unsere Richter. Deutschland wird so langsam zum Gespött und zum unberechenbaren Partner auf der ganzen Welt.

Gravatar: K Becker

Das Wichtige muß natürlich schnell erledigt werden. Lebenswichtig.
Nun werden alle mit diesem Defekt sich in ihren Identitätspapieren dies eintragen lassen, oder war das nur ein Einzelfall, der sich mit Prozessen verlustiert hat.
Was kommt nun?
Die "Lespenmann" und der "Schwulenfrau"?

Gravatar: Dirk S

@ Karl

Zitat:"?? laut Chromosomenanalyse ?? wer macht denn sowas?"

Studenten, Messknechte, Forensiker, Leute mit zuviel Langeweile usw.

Zitat:"weder Frau noch Mann......."

Chromosomentechnisch ist definiert:

Mann: XY
Frau: XX

Weitere Formen, von denen ich weiß: XYY (quasi "hypermännlich", soll bei Gefängnisinsassen gehäuft vorkommen)

Dann gibt es noch das Turner-Syndrom ( https://de.wikipedia.org/wiki/Turner-Syndrom ), bei dem es nur ein X-Chromosom gibt. Die sind tatsächlich irgendwie undefiniert, weil ein X-Chromosom bei beiden Geschlechtern vorkommt.

Zitat:"bei meiner Chromosomenanalyse stellte sich ja auch heraus, das ich kein freiwilliger Steuerzahler bin...."

Gibt es überhaupt freiwillige Steuerzahler? Ich glaube, da braucht man keine Chromosomenanalyse sondern nur eine einfache Gehaltsanalyse (Wenn "Gehalt" > "Steuergrenze" dann "unfreiwilliger Steuerzahler").

@ Alfred

Zitat:"Ich bin ein Alien. Ich bitte dies zur Kenntnis zu nehmen."

Haben Sie denn überhaupt ein Visum?

Zitat:"Passeintragung fällt flach, weil wir in Zukunft keine Pässe mehr benötigen,"

Na, na. Können Sie denn überhaupt einen Reisepass von Ihrem Heimatplaneten vorweisen? Und natürlich ein Visum und eine Aufenhaltsgenehmigung? Und wie sind Sie den Geheimdiensten entkommen? Und noch wichtiger: Dem Finanzamt ihres Heimatplaneten?

Zitat:"aber ein eigenes öffentliches Klo für Alien muss schon sein."

Da müssen Sie erst einmal nachweisen, dass Ihre Anatomie so etwas verlangt. Dann muss geprüft werden, ob Ihre Ausscheidungen überhaupt umweltverträglich sind oder nicht etwa Sondermüll. Und überhaupt, wenn Sie solche Ansprüche stellen, wird Ihr Visum widerrufen und Sie dem meistbietenden Geheimdienst übergeben. Oder dem Finanzamt ihrer Heimatwelt.

@ Gerd Müller

Zitat:"Und wie erkennt man die dann ?"

Daran, dass sie weder männlich noch weiblich aussehen. Der Typ, den die vor die Kamera gezerrt haben, wirkte auf mich irgendwie weiblich ohne weibliche Attribute. Letztendlich ist es ein Problem auf chromosomaler Ebene.

Zitat:"Ich meine bei Mann oder Frau ist das ja klar, aber bei derlei Individuen wohl eher nicht."

Die Chormosomen lügen nicht. Die sind tatsächlich zwischen Männlein und Weiblein. Was, wie ich finde, durchaus im Personenstandsregister niederschlag finden sollte. Menschen mit solchen Eigenschaften könnte man ja durchaus ein spezifisches Geschlecht zuweisen. "Keine Angabe" ist da aus meiner Sicht zu wenig.

Zitat:"Müssen diese dann eine Armbinde tragen, damit keine Irrungen entstehen ?"

Äh, nein. Die sehen halt komisch aus.

Zitat:"Oder bekommen die dann einen extra Ausweis für Absurdistan ?"

Nein, das Turner-Syndrom ist tatsächlich ein Grenzfall. Weder männlich XY noch weiblich XX, sondern einfach nur X. Eine durchaus unterscheidene Eigenschaft, die ein unterschiedliches quasi "rechtliches Geschlecht" berechtigt. Wobei die Urteilskritik von Hadmut Danisch ( http://www.freiewelt.net/nachricht/verfassungsrichter-wollen-drittes-geschlecht-10072650/ ) aufzeigt, dass die Urteilsbegründung des BVerfG nicht die beste Leistung des Gerichtes ist. Dass man durchaus Richtiges falsch begründen kann, aua.

Schmerzfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: ropow

Intersexualität ist eine Störung der Geschlechtsentwicklung (Disorders of sex development, DSD) und genau so wird es nach dem „Consensus Statement on management of intersex disorders“ einer Konsensuskonferenz der Lawson Wilkins Pediatric Endocrine Society (LWPES) und der European Society for Paediatric Endocrinology (ESPE) im Oktober 2005 auch überall genannt. In der Klassifikation nach ICD-10 wird diese Störung unter Q56 geführt.

Ich verstehe nicht, wie jemand (zurecht) Himmel und Erde in Bewegung setzt, damit seine Störung (zurecht) allgemein anerkannt und ihr (zurecht) in jeder Hinsicht Rechnung getragen wird - nur um dann das Erreichte hinter dem euphemistischen Oxymoron einer „positiven Bezeichnung für diese Störung“ wieder zu verstecken.

Gravatar: Tom

Wir sollten wirklich mal einen Generalstreik machen ( ob erlaubt oder nicht ) und diesem kranken Land den Rest geben. Solch ein unfaßbarer Schwachsinn wäre vor zehn Jahren undenkbar gewesen. Wer weiß, welche irrsinnigen Ideen demnächst durchgesetzt werden ? -" Ich lese sehr viel, also bin ich ein Buch" - oder " Ich fahre jeden Tag mit dem Auto, also nennt mich BMW"

Die Krönung aber ist: Die wagen es wirklich, sich auf das GG zu berufen ? WO sind denn die " Persönlichkeitsrechte" wenn mißliebige Bürger und besonders AfD- Politiker öffentlich herabgewürdigt, verfolgt und bedroht werden ?

Gravatar: Grit

Ich habe zwar nur die Überschrift gelesen aber mir war sofort klar das unser Verfassungsschutz scheinbar nicht anderes zu tun hat. Ich bleibe bei der Auffassung es gibt für mich nur männlein und weiblein.

Gravatar: Gerd Müller

Und wie erkennt man die dann ?
Ich meine bei Mann oder Frau ist das ja klar, aber bei derlei Individuen wohl eher nicht.
Müssen diese dann eine Armbinde tragen, damit keine Irrungen entstehen ?
Oder bekommen die dann einen extra Ausweis für Absurdistan ?

Fragen, Fragen, Fragen !

Gravatar: Alfred

Ich bin ein Alien. Ich bitte dies zur Kenntnis zu nehmen. Passeintragung fällt flach, weil wir in Zukunft keine Pässe mehr benötigen, aber ein eigenes öffentliches Klo für Alien muss schon sein.

Gravatar: Karl

erstaunlich auf welche Hirnrissige ideen die menscheit kommt, die natur unterscheidet erstmal an den äusseren Merkmalen zu welchem Geschlecht man angehört!
?? laut Chromosomenanalyse ?? wer macht denn sowas?
weder Frau noch Mann.......
bei meiner Chromosomenanalyse stellte sich ja auch heraus, das ich kein freiwilliger Steuerzahler bin.... hahaha

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