Enthauptung vor laufender Kamera im Namen des Islam

Terrornetzwerk IS/DAESH ermordet zwei Geistliche in Ägypten

Die Abscheulichkeiten und Greueltaten des Terrornetzwerks IS/DAESH nehmen kein Ende. Vor einigen Tagen wurden zwei ältere Beduinen durch Abschlagen des Kopfes ermordet. Man hielt sie für koptische Christen.

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Ein islamischer Richter, in Anlehnung an die islamische Rechtsgrundlage Scharia als "Schari" bezeichnet, hatte das Urteil über die  beiden älteren Beduinen verlesen. Da man sie irrtümlich für in Ägypten lebende koptische Christen hielt, wurden sie analog zu der verbrecherischen und menschenverachtenden Grundlage der Scharia zum Tode verurteilt. Ein ganz in schwarz gekleideter IS-Terrorist mordete nach der Verlesung des Urteils beide Männer, indem er ihnen mit einem Krummsäbel den Kopf abschlug; einer Methode, die man in der zivilisierten Welt allenfalls noch aus Schauerromanen oder Erzählungen über das tiefste Mittelalter kennt.

Das Terrornetzwerk IS/DAESH hält in Ägypten enge Beziehungen zur Hamas und ist verstärkt in den Regionen um Al-Arish und Rafah an der Grenze zum Gazastreifen aktiv. Angeblich betreiben beide Gruppen einen regen Waffenhandel untereinander und es soll sogar gemeinsame Trainingseinheiten und Übungen zwischen Kämpfern beider Gruppen gegeben haben.

Die im Sinai agierende Terrorgruppe nennt sich Wilayat Sinai, ist aus der Terrorgruppe Ansar Bait al-Maqdis entstanden und die Mitglieder bekennen sich zu Abu Bakr al-Baghdadi als ihrem Führer. Als Anführer des IS wird al-Baghdadi verantwortlich gemacht für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Ethnische Säuberungen und Strafen wie Enthauptungen, Kreuzigungen, Ertränkungen und Verbrennungen bei lebendigem Leib. Auf seinen Kopf hat die US-Regierung eine Belohnung von zehn Millionen US-Dollar ausgesetzt.

Die Liste der Hinrichtungen durch die Terromiliz IS/DAESH ist lang. Die Mörder berufen sich stets auf die Scharia als Rechtsgrundlage. Bedenklich ist, dass die Scharia bereits durch die Hintertür in Deutschland Einzug gehalten hat. Denn auch zwangsweise geschlossene Kinderehen werden als in Übereinstimmung mit der Scharia geschlossen. Aber die Merkel-Regierung sieht keine Veranlassung, dieser Schaffung einer Paralleljustiz in diesem Land Einhalt zu gebieten. Wider besseres Wissens bleibt man untätig.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: H.von Bugenhagen

Na iss denn dass.
Ermessensvergehen

Alle anderen Fälle, die nicht zu den Kapitalverbrechen und Verbrechen mit Wiedervergeltung gehören, sind bei der Bestrafung in das Ermessen des Richters gestellt. Aufruhr, falsches Zeugnis, Beleidigung, Bestechung, Urkundenfälschung, Unterschlagung, Verkehrsverstöße, Betrug, Erpressung, Kidnapping u. a., sowie Kapitalvergehen, die z. B. durch einen Mangel an Beweisen nicht als Kapitalverbrechen bestraft werden können, gehören zu den Ermessensvergehen.

Der Richter kann harte Strafen verhängen, wie lange Gefängnisstrafen (begrenzte und unbegrenzte Haft), Verbannung, Auspeitschung (die Ansichten variieren von 20 bis 99 Peitschenhieben ) oder Geldstrafen. Der Richter kann den Täter seines Amtes entheben oder seinen Besitz beschlagnahmen, ihn ermahnen oder tadeln. In schweren Fällen kann der Richter nach Meinung einiger Gelehrter sogar die Todesstrafe verhängen und zwar vor allem bei Gewohnheitstätern ohne Aussicht auf Besserung: Homosexuelle, Häretiker, die die islamische Gemeinschaft spalten, Mörder, sofern ihre Tat nicht durch Vergeltung gerächt wird, Rauschgifthändler oder Spione.

Die Scharia ist zu keiner Zeit und an keinem Ort je vollständig zur Anwendung gekommen. Auch heute wird sie in den Staaten (wie z. B. Sudan oder Iran), die die "volle Wiedereinführung" der Scharia postuliert haben, nur teilweise praktiziert. In den meisten islamischen Ländern kommt heute ein Konglomerat zur Anwendung aus koranischen Geboten, Elementen der islamischen Überlieferung, dem arabischen Gewohnheitsrecht, vorislamischen sowie dem europäischen Recht entlehnten Elementen, die insbesondere während der Kolonialzeit in die islamische Welt Eingang fanden.
,,Das Passt auch noch zu Merkel BRD GmbH aber nicht zu Deutschland.

Gravatar: H.von Bugenhagen

Na iss denn dass.
Verbrechen mit Wiedervergeltung (arab. qisas) richten sich gegen Leib und Leben. Mord oder Totschlag verletzten nach Auffassung der Scharia nur menschliches Recht und gehören nicht zu den Kapialverbrechen. Verbrechen mit Wiedervergeltung erfordern die Zufügung derselben Verletzung bzw. die Tötung des Schuldigen unter Aufsicht des Richters. Falls der Berechtigte darauf verzichtet, kann dies in Zahlung von Blutgeld umgewandelt werden, sowie in eine religiöse Bußleistung wie z. B. zusätzliches Fasten (2,178-179). Allerdings kann nur der nächste männliche Verwandte des Opfers die Tötung fordern. Dabei gilt streng das Prinzip der Gleichheit: eine Frau für eine Frau, ein Sklave für einen Sklaven (Sure 2,178). Kann die Gleichheit nicht hergestellt werden, darf keine Wiedervergeltung geübt werden. Die Familie des Opfers kann auf die Tötung des Schuldigen verzichten und stattdessen die Zahlung eines Blutpreises (arab. diya) fordern. Im Iran beträgt der Blutpreis für einen muslimischen Mann derzeit 100 fehlerlose Kamele, 200 Kühe oder 1.000 Hammel, 200 jemenitische Gewänder und 1.000 Dinar oder 10.000 Silberdirham. Für eine Frau beträgt er in der Regel die Hälfte, ebenso ist er für einen Nichtmuslim meist geringer.

Wurde einem Opfer nur eine Verletzung zugefügt, kann dem Täter dieselbe Verletzung zugefügt werden, aber nur vom Opfer selbst. Auch hier ist eine Entschädigung möglich.

,,Das Passt auch zu Merkel BRD GmbH aber nicht zu Deutschland.

Gravatar: H.von Bugenhagen

Na iss denn dass.
"Grenzvergehen" (oder Kapitalverbrechen) sind Verbrechen, die der Koran oder die Überlieferung mit einem bestimmten Strafmaß belegen. Als "Grenzvergehen" verletzen sie nicht menschliches Recht, sondern das Recht Gottes. Ein Gerichtsverfahren darf daher nicht durch eine außergerichtliche Einigung abgewendet, noch darf die Strafe verschärft oder vermindert werden. Es muss genau die in Koran oder Überlieferung vorgesehene Strafe vollstreckt werden. Zu den Grenzverbrechen gehören:
1. Ehebruch und Unzucht (arab. zina'): Der Koran bedroht den unzüchtigen Unverheirateten nach Sure 24,2-3 mit 100 Peitschenhieben, die Überlieferung den Verheirateten mit der Todesstrafe. War die Frau unverheiratet, der Mann aber verheiratet, soll die Frau im Haus eingesperrt werden, "bis der Tod sie abberuft oder Gott ihr einen Ausweg schafft" (4,15). Ist der Mann unverheiratet, die Frau aber verheiratet, soll er für ein Jahr verbannt werden; die Frau erhält 100 Peitschenhiebe.
2. Verleumdung wegen Unzucht (arab. qadhf) erfordert nach Sure 24,2-3 80 Peitschenhiebe. Diese wohl zum Schutz vor ungerechtfertigter Anzeige gedachte Regelung kann sich auch gegen das Opfer einer Vergewaltigung wenden, wenn eine Frau weder vier männlichen Zeugen noch ein Geständnis erbringen kann. Dann droht ihr eine Gegenklage wegen Verleumdung von Unzucht und damit 80 Peitschenhiebe.
3. Schwerer Diebstahl (arab. sariqa): Sure 5,33+38 fordert ebenso wie die Überlieferung beim ersten Mal die Amputation der rechten Hand und im Wiederholungsfall des linken Fußes. Die islamische Rechtswissenschaft erkennt allerdings einen Diebstahl nur unter gewissen Bedingungen als echten Diebstahl an (z. B. keinen Taschendiebstahl).
4. Schwerer Straßen- und Raubmord (arab. qat' at-tariq) sowie Wegelagerei (ohne Raub oder Mord) soll gemäß einigen Rechtsgelehrten mit Gefängnis oder Verbannung bestraft werden. Wegelagerei in Verbindung mit Raub fordert die Amputation der rechten Hand und des linken Fußes. Kommt zur Wegelagerei die Tötung eines Menschen hinzu, ereilt den Täter die Todesstrafe. Raub in Verbindung mit Totschlag erfordert die Hinrichtung und Kreuzigung des Täters.
5. Der Genuss von Wein (arab. shurb al-hamr) bzw. aller berauschender Getränke. Vielfach wird auch jede Art von Drogen darunter gefasst. Die Überlieferung fordert 40 (andere Überlieferungen: 80) Schläge zur Bestrafung.
Die Überlieferung benennt unter den Kapitalverbrechen zudem Homosexualität und Vergewaltigung, allerdings wird das Strafmaß dafür unter muslimischen Theologen kontrovers diskutiert. Auch der Abfall vom Islam verlangt nach Auffassung aller vier Rechtsschulen die Todesstrafe.
,,Das Passt doch alles zu Merkel BRD GmbH aber nicht zu Deutschland.

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