Schwerwiegendes Versäumnis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Tausende Asylbewerber nicht erkennungsdienstlich behandelt

Das Asylverfahrensgesetz schreibt vor, Asylbewerber erkennungsdienstlich mit Fingerabdrücke und Fotos zu erfassen - auch wegen Doppelidentitäten. Jetzt gestand das BAMF ein, dass dieses in rund 5.000 Fällen nicht erfolgte.

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll rund 5.000 Asylbewerbern einen Bleibestatus gewährt haben, ohne sie erkennungsdienstlich zu behandeln, wie deren Präsidentin Jutta Cordt in einer internen Sitzung im Innenausschuss des Bundestages eingestand.

Eine genau Zahl werde jetzt von der Behörde erhoben. Zuvor wurde noch versichert, alle Asylbewerber wären erkennungsdienstlich erfasst, dabei ihre Fingerabdrücke abgenommen und Fotos erstellt worden, was sich nun aber als falsch herausstellt.

Damit wurde in vierstelliger Zahl gegen das Asylverfahrensgesetz verstoßen, welches vorsieht, »die Identität eines Ausländers, der um Asyl nachsucht, durch erkennungsdienstliche Maßnahmen zu sichern«

Die SPD-Fraktion kritisierte das Versäumnis. »Es ist schlicht unglaublich, daß wir im Sommer 2017 noch immer 5.000 Asylbewerber haben, bei denen noch keine eindeutige Identitätsfeststellung erfolgt ist«,erklärte deren innenpolitischer Sprecher, Burkhard Lischka.

Der Unions-Obmann im Innenausschuss, Armin Schuster, forderte mehr Sicherheitsvorkehrungen ein: »Die Sensibilität für Sicherheits- und Gefahrenabwehrbelange sollte über externen Sachverstand gesteigert werden«, monierte der CDU-Politiker. 

Jetzt sollen noch einmal bis zu 100.000 positive Asylentscheide überprüft werden, wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) nach der Sitzung ankündigte. Damit werde man im Sommer beginnen.

Mehr dazu unter n-tv.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: ropow

Wenn schon § 18 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes („Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn … er aus einem sicheren Drittstaat einreist“) gebrochen wird, dann ist es doch nur folgerichtig, dass auch § 18 Abs. 5 des Asylverfahrensgesetzes („Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln“) nicht eingehalten wird.

Und genau so folgerichtig ist es auch, dass man bei den Zweidritteln jener, die ohne Papiere hier illegal einreisen, unter keinen Umständen ihr Handy zur Identitätsfeststellung benützen will. Und noch folgerichtiger ist es dann natürlich, dass man jeden nur erdenklichen Grund - und sei er an noch so langen Haaren herbeigezogen - erfindet, um illegal hier eingereiste Ausländer nicht wieder abzuschieben.

Die Kette der folgerichtigen Begleitumstände ist natürlich noch viel länger, sie reicht vom Transfer von Milliarden an Steuergeldern an und für die eindringenden „Schutzsuchenden“ bis zu den von der Regierung unterstützten NGOs, die mit einem eigenen Taxi-Dienst Zigtausende vor der libyschen Küste abholen, um den Nachschub an „Flüchtlingen“ nach Deutschland nie abreissen zu lassen.

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