Alexander Gauland kritisiert ungerechte Justiz:

»Strafmilderung gegenüber kriminellen Migranten ist genau der falsche Weg«

»Religiöse, ethnische oder kulturelle Hintergründe dürfen kein Grund für Strafmilderung sein, besonders dann nicht, wenn es sich um Kapitalverbrechen handelt.«

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Zum Skandal-Urteil von Cottbus erklärt AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland:

»Ein junger Tschetschene ermordet auf brutalste Weise seine Frau. Das Motiv: Eifersucht. Der Richter aus Cottbus urteilt Totschlag, nicht Mord, da man den religiös-kulturellen Hintergrund einbeziehen müsse.

Das Urteil ist ein Skandal und untergräbt den deutschen Rechtsstaat. Religiöse, ethnische oder kulturelle Hintergründe dürfen kein Grund für Strafmilderung sein, besonders dann nicht, wenn es sich um Kapitalverbrechen handelt.

Gerade Migranten, die zu uns als Gäste kommen, haben sich anzupassen und sollten besonders auf die persönliche Einhaltung von deutschem Recht und Gesetz achten. Toleranz gegenüber Straftaten ist da genau der falsche Weg.

Ideologieverblendete Professoren wir Herr Mitsch sollten ihren Lehrstuhl in Potsdam nicht auch noch für pseudowissenschaftliche Rechtfertigungen eines solchen Skandals missbrauchen.«

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Karl Brenner

Die merken, daß sie alles dürfen, und "diejenigen, die schon länger hier leben" müssen das ausbaden.

Inclusive körperlichen Übergriffen, Raub, Mord, Vergewaltigung und ein illegaler Griff in die Sozialkassen

Die Medien (oder soll man besser sagen "Propagandaunternehmungen") haben die Aufgabe zu verschweigen und zu lügen

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

Im Deutschland der Nachkriegszeit agierte die Justiz mit deutlicher Milde gegenüber ehemaligen "Nazis", während die – oftmals gerade der Verfolgung im NS entkommenen - Kommunisten ungleich härter verfolgt wurden.

Wenn nun bei den kriminellen und deshalb bedauernswerten(?) Migranten auch noch ein islamreligiöser Hintergrund hinzukommt kommt und man Art. 3 unseres(?) Grundgesetzen beachtet https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html:

Ist da die „beträchtliche Strafmilderung“ etwa nicht der einzig verfassungskonform gangbare Weg???

Ist unser Grundgesetz derartig interpretierbar, weil nicht nur die Gründerjahre der damaligen BRD mit Nazibraunen verseucht waren? http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-83422497.html

Weil die alten Nazis aber langsam aussterben – wobei die Neofaschisten mit ihrer Aufgabe(?) scheinbar maaslos überfordert sind:

Könnte es da nicht es sogar möglich sein, dass Washington anno 2005 deshalb als Alternative einer EX-Kommunisten die Möglichkeit zur Kanzlerschaft gab???

Offensichtlich bewährt sich Merkel unter seiner Führung, denn der mit dem Friedensnobelpreis Benadelte lobte sein Engelchen für „seine“ Arbeit überschwänglich und bedankte sich höflich bei „ihm“!!!

Gravatar: Franz Horste

Wie hieß das früher immer gleich? Ach ja, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" Eifrige Helferlein haben 2015 besserwisserisch erklärt, man dürfe den "Flüchtlingen nicht ständig erklären, was richtig und falsch sei, oder gar unsere Moral aufzwingen. Das seien schließlich Menschen genau wie wir und sie wüßten ganz genau, wie sich zivilisierte Menschen zu benehmen hätten, weil sie ja auch alle genauso zivilisiert seien wie wir und keine Affen. Aha!
( Auch die schwererziehbaren Flüchtlings"Kinder", die einen Obdachlosen, ausgerechnet an Weihnachten, angezündet haben, gingen mit Bewährung nach Hause.)
Nun erfahren sie aber ständig juristische Ausnahmebehandlung, die sie vor der gleichen Strafe schützt, die uns "Biodeutsche" ereilen würde. Hat nicht ein Bundesdeutscher Politiker mal behauptet, bei uns macht die Regierung die Gesetze und nicht der Mufti? Gilt das nicht mehr? Langsam habe ich den Eindruck, dass es tatsächlich so ist. Schämt Euch in den Boden---Ihr deutschen Richter!
Habt Ihr diesen Fall der Ungleichbehandlung von 2015 schon vergessen?
http://wort-woche.blogspot.de/2015/09/wohnungskundigung-einer-56jahrigen-frau.html

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