Im Sommer 2017 forderte sie noch eine Verlängerung der Karenzzeit für Politiker

Simone Peter (Bündnis 90/Grüne) ist jetzt Lobbyistin

Simone Peter war bis letzten Monat noch Chefin von Bündnis90/Grüne. In dieser Funktion forderte sie mehrfach lautstark, die Karenzzeit für Politiker, also die Übergangszeit eines Politikers vor der Übernahme einer neuen Aufgabe, zu verlängern. Jetzt, einen Monat später, ist sie Lobbyistin.

Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC-BY-SA 3.0
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Im Sommer 2017 forderte Simone Peter in ihrer Funktion als Chefin von Bündnis90/Grüne in einem Gespräch mit der Rheinischen Post nachdrücklich, die Karenzzeit für Politiker von einem Jahr auf drei Jahre zu verlängern. Erst nach Ablauf dieser längeren Frist sollten die Politiker dann eine Aufgabe in der Wirtschaft übernehmen dürfen. Denn, so Peter damals, in Deutschland stelle man »eine unerträgliche Verfilzung zwischen Politik und Wirtschaft fest«.

Bei der Wahl zum neuen Präsidium von Bündnis90/Grüne am 08. Januar 2018, also vor nicht einmal sieben Wochen, trat sie nicht erneut an. Stattdessen wird sie ab dem 01. März 2018 Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien, sprich also Cheflobbyistin dieses Verbandes. Zwischen Niederlegung des Chefamtes ihrer Partei und Übernahme einer führenden Rolle in der Wirtschaft werden dann gerade einmal 51(!) Tage liegen. Das ist doch sehr weit von der von ihr angedachten Karenzzeit von drei Jahren entfernt.

Einmal mehr stellt eine führende Politikerin der Altparteien nachhaltig unter Beweis, welch Einstellung bei der Mehrheit dieser Protagonisten vorherrscht. Man will den Menschen im Land irgend etwas weis machen, ihnen vorgaukeln, dass man sich für bestimmte Dinge, Themen und Forderungen einsetzt. Doch bei der nächstbesten Gelegenheit, so es denn für den eigenen Vorteil ist, hat man diese hehren Worte vergessen und achtet lediglich darauf, seine Interessen zu berücksichtigen. Da ist es egal, was man den Bürgern und Wählern vorher erzählt hat.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Hajo

Worin unterscheidet sich ein führender Kommunist von einem herrschenden Kapitalisten? In nichts, denn beide sind von der Gier nach Macht getrieben und warum soll es bei Grünem Führungspersonal anders sein, als bei allen Raff & Piefkes dieser Republik und da spielt die Parteinzugehörigkeit nur eine untergeordnete Rolle, denn das gesprochene Wort ist ehedem nur Schall und Rauch, wie man nun bei dieser Dame exemplarisch sehen kann. Der einzige Unterschied im Gegensatz zu früher ist nur der, daß mittlerweile mehr Frauen bei der Umsetzung kommunistischer Ideale aktiv mitwirken und auch ihre Art des Totalismus unterscheidet sich von früheren Despoten, aber in einem sind sie sich alle einig, der Gedanke der konsequenten Umsetzung von Umverteilung, Freiheitseinengung und Staatszersetzung durch Rechtsbeugung zum Zwecke einer Neuformierung in einer totalitäten EU.

Gravatar: adlerauge

Hauptsache ich muss dieses "Gesicht" nicht mehr jeden Tag in den TV-Nachrichten und den Tagszeitungen sehen.
Da geht es mir schon entscheidend besser!

Gravatar: francomacorisano

Wenn zwei das Gleiche tun, ist es immer noch nicht das Selbe....!

Gravatar: Günter

Das ist er, der von Merkel geförderte Großkapital- und Großkonzern- Sozialismus. Beide werden kräftig sub-
ventioniert, auf Kosten der 'kleinen Leute'. Hauptsache, der Laden läuft und brummt, damit das Wahlvieh tüchtig was zu arbeiten hat und bis zum 'geht-nicht-mehr' ausgenommen werden kann. Da lese ich gerade, daß das Exportvolumen Richtung Türkei drastisch ansteigt. Dazu ist anzumerken, daß allein Italien mit über 700 Milliarden und Spanien mit über 400 Milliarden bei uns in der Kreide stehen. Beide sind überschuldet und können diese Beträge nie begleichen. Und trotzdem geht der Irrsinn namens Start2 (von den Medien verheimlicht)
weiter.

Gravatar: Hans-Peter Klein

@ FJA 24.02.2018 11:19

Das deutsche Stromeinspeisegesetz (StromEinspG) datiert aus dem Jahr 1990.

Es trat zum 1. Januar 1991 in Kraft. Ziel der gesetzlichen Regelung war die vergütete Abnahme von Strom, der ausschliesslich aus Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie, Deponiegas, Klärgas oder aus Produkten oder biologischen Rest- und Abfallstoffen der Land- und Forstwirtschaft gewonnen wird, durch öffentliche Elektrizitätsversorgungsunternehmen.

Der Langtitel des Gesetzes lautete: Gesetz über die Einspeisung vom Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz vom 7. Dezember 1990 (BGBl. I S.2633).
MfG, HPK

Gravatar: Hans Diehl

FJA sagt am 24.02 18

Hier schrieben einige Leute Beiträge zu energiewirtschaftelichen Themen wie Blinde zur Farbenlehre.
1. Das EEG (Erneuerbare Energie Gesetz) wurde nicht in der Regierungszeit Kohl, sondern während der Schröder/Fischer-Regierungszeit geschaffen.

@ FJA
Das EEG ist eine Novellierung des Stromeinspeisegesetz von 1991 unter Kohl und Merkel als Umweltministerin. So viel zur Ihrer Farbenlehre.

FJA sagt.
2. Der Verweis auf die gesunkenen Großhandelspreise an der Börse verschweigt die Tatsache, daß die Stromkunden darauf zusätzlich die EEG-Umlage zahlen müssen, die fast doppelt so hoch ist wie der Strompreis an der Börse.

@ FJA mit dieser Aussage machen Sie deutlich, dass Sie zu wenig mit der Sache vertraut sind um hier sinnvoll mit diskutieren zu können.

Zu Ihrer Information:

Die Umlage wird ermittelt und irreführend dargestellt, als Differenzkosten. Mit anderen Worten, als „Mehrkosten ( Vergütungen ) gegenüber den Konventionellen.

Tatsächlich wird aber nur eine Differenz, zwischen zwei Zahlen zu Grunde gelegt.

Dass eine Differenz zwischen zwei Zahlen, und Differenz „Kosten“ ein himmelweiter Unterschied ist bleibt mit Hilfe der „Nebelkerze“ EEG Konto, verborgen.

Es geht ja um nur etwa 33% relativ teuren EE Strom dessen „Mehrkosten“ im Verhältnis zu dem konventionellen Strom ausgeglichen werden sollen. So stand es jedenfalls schon im Stromeinspeisegesetz von 1990 geschrieben.

Das Wesentliche das nicht berücksichtigt wird, ist die Tatsache dass diese 33% teurer Strom den Börsenpreis für die restlichen 67% unseres Strombedarfs halbiert haben.

Die Realität bestätigt eindeutig diese Tatsache. Auf der einen Seite heißt es, dass die EEG Umlage einen 4 Personenhaushalt jährlich mit etwa 220 bis 240 Euro belastet, und auf der anderen Seite wird empfohlen zu den Anbietern zu wechseln, die die gesunkenen Börsenpreise, sprich Strom Beschaffungskosten, an ihre Kunden weiter geben, weil man da mehr als 300 Euro im Jahr sparen könnte.

Würde die Umlage auf der Grundlage von Kosten/Nutzen ermittelt, dürften die 100% unseres Strombedarfs nicht teurer werden. Die Umlage wäre überhaupt kein Thema
Georg Candor der Begründer der Mengenlehre lässt grüßen.
Fazit
Ab 2010 gilt die Differenz zwischen Börsenpreis und EEG Vergütungen als Umlage

Wenn die Börsenpreise, sprich Strombeschaffungskosten sinken steigt die Umlage.

Mit anderen Worten, je billiger sich ein Versorger Strom beschaffen kann, desto mehr Umlage muss sein Kunde bezahlen.

Machen Sie sich mal über dieses „Paradoxon“ Gedanken, dann können wir weiter diskutieren.

Gravatar: Hans Diehl

B. Beck sagt. am 24.02 18

Erst duch die vorrangige Abnahmeverpflichtung der EE unabhängig davon, ob ein Bedarf für die Energie besteht oder nicht wird der Grosshandelspreis manipuliert.

@ B.Beck
Zur Erinnerung, wir diskutieren hier über ein mehrheitlich beschlossenes Gesetz nämlich das EEG, und nicht über Ihre Ideologie.

Auf Grund der Gesetzeslage ist Fakt, dass die Großhandelspreise für Strom sich seit 2009 mehr als halbiert haben, die Preise für den nicht privilegierten Verbraucher aber kontinuierlich erhöht haben

Siehe hier.
http://www.iwr-institut.de/images/seiteninhalte/presse/grafiken/strompreis_terminmarkt.png

Machen Sie sich mal Gedanken darüber.




B.Beck sagt.

Darüber hinaus währen die EE in einem freien Markt überhaupt nicht wettbewerbsfähig. Nur die (Millardenkosten) garantierten Abnahmepreise (Subventionen) erlauben diesen planwirtschaftlichen Irrsinn!

@ B Beck
Unter gleichen Voraussetzungen sehr wohl.

Schauen Sie mal hier: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Erneuerbare-Energien-Greenpeace-Energy-sieht-hohe-versteckte-Kosten-fuer-Strom-aus-Kohle-und-Atom-3858742.html

Würden die Belastungen des Staatshaushalts sowie die externen Kosten durch konventionelle Energien nach dem EEG-Prinzip auf die Verbraucher verteilt und in der Stromrechnung ausgewiesen, läge eine derart errechnete Umlage für konventionelle Energien im Jahr 2017 bei bis zu 11,5 Cent pro kWh. Die Umlage aus dem erneuerbare Energiengesetz lag bei 6,35 Cent pro Kilowattstunde Strom.

Gravatar: Tarani Nigel

Na immerhin bleibt sie doch der politischen Linie und den Zielen der Grünen in Sachen Energiepolitik treu. Auf der Lobbyseite kann sie sich besser für diese politischen Ziele einsetzen.

Gravatar: Karl Brenner

Bündnis90/Die Grünen +
Bundesverbandes Erneuerbare Energien

Komplizen im Ausbeuten der Bürger mittels Strompreisen

Gravatar: Gabriel van Helsing

Gestern noch gelesen,

Frankreich 1 kw/h kostet den Verbraucher, 16,7 Eurocent,

Belgien 1 kw/h kostet den Verbraucher, 21,4 Eurocent.

Deutschland 1 kw/h kostet den Verbraucher 29,8 Eurocent.

Herr Laschett will Belgien jetzt mit EEG Strom versorgen, damit die Autobahnen dort auch Nachts wieder leuchten.

Eine Eiskugel kostet je nach Eishändler zwischen 70 bis 100 Eurocent. Soviel teurer sollte das lt. Herrn Trittin, den Bürger die Umstellung auf EEG-Strom kosten.

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