Bundesverwaltungsgericht kippt Zwangsabgabe pro Hotelzimmer

Rundfunkbeitrag verfassungswidrig

Eine Hostel-Betreiberin aus Neu-Ulm hat erfolgreich gegen den Rundfunkbetrag geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht wertete die Zwangsabgabe von 5,83 Euro pro Gästezimmer als verfassungswidrig, sobald sich dort keine Empfängsgeräte befinden.

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Immer wieder gibt es Streit um den bestens noch als GEZ bekannten Rundfunkbetrag für die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio. Im Mittelpunkt steht dabei oft, dass jeder Haushalt 17,50 Euro blechen muss, selbst wenn kein Empfangsgerät im Haushalt vorhanden ist.

Hotels sind ebenso verpflichtet, einen Rundfunkbeitrag von 5,83 Euro pro Gästezimmer zu zahlen, auch wenn sich in den vermieteten Räumen weder ein Radio, Internet noch ein TV-Gerät befinden. Ungeachtet dessen haben inländische Hotelgäste schon für ihre eigene, gerade nicht genutzte Wohnung einen vollen Beitrag von 17,50 Euro geleistet.

Die Besitzerin eines Hostels in Neu-Ulm klagte gegen den zusätzlichen Betrag pro Gästezimmer, da sie keine entsprechenden Empfangsgeräte habe. Beim Verwaltungsgericht in Augsburg sowie vor dem Verwaltungsgericht in München hatte die Hostelbetreiberin keinen Erfolg. Der Zusatzbeitrag wurde weiter eingefordert.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sieht das allerdings anders. Die Richter entschieden, der Rundfunkbeitrag von 5,83 Euro pro Gästezimmer sei verfassungswidrig, wenn keinerlei Empfangsmöglichkeiten vorliegen. Nun soll nur noch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof prüfen, ob tatsächlich keine Empfangsmöglichkeiten im Hostel sind.

Das Bundesverfassungsgericht soll sich aktuell ebenfalls mit den Rundfunkgebühren beschäftigen. Vielleicht könnte langfristig auch der Beitrag für Verbraucher kippen. Ein erster Schritt ist mit dem aktuellen Urteil gemacht.

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