Klare Ansage an den Intensivtäter aus Libyen

Richter schickt Nordafrikaner für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis

Ein 29-jähriger nordafrikanischer Intensivtäter aus Libyen ist von einem Richter in Zwickau für zweieinhalb Jahre aus dem Verkehr gezogen worden. Der Richter verdoppelte das vom Staatsanwalt geforderte Strafmaß, sodass eine Bewährungsstrafe ausgeschlossen war. Und er las dem Libyer gleich noch die Leviten.

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Ein 29-jähriger Libyer befand sich seit einiger Zeit als Asylbewerber in Deutschland. Untergebracht war er in einer entsprechenden Unterkunft in Zwickau. Dort randalierte er regelmäßig, zerstörte Einrichtungsgegenstände und ging auf Mitbewohner los. Der Sachschaden soll wohl erheblich sein. Doch damit nicht genug. Mohamed F. zeigte sich auch außerhalb der Unterkunft von einer ganz besonderen Seite. In einem Supermarkt soll er ein siebenjähriges Kind mit einer Bierflasche beworfen haben. Polizisten habe er bespuckt, deutsche Frauen und Mädchen habe er wiederholt als »Nazihuren« und »Scheißdeutsche« angebrüllt.

Für die Summe dieser Taten stand er nun in Zwickau vor Gericht. Der Staatsanwalt forderte eine 15-monatige Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf Bewährung. Doch der 54-jährige Richter Stephan Zantke schöpfte das Strafmaß aus. Er schickt Mohamed F. für zweieinhalb Jahre hinter Gitter und schützt so die Öffentlichkeit vor weiterer Bereicherung durch diesen Intensivtäter. 

Richter Zantke las dem Libyer auch gleich noch die Leviten. Dieser habe sich wie ein »Berserker« verhalten. Dabei erhielte er »von unseren Steuern ein Dach überm Kopf – und jetzt müssen wir noch Ihren Schaden bezahlen.« Der Angeklagte sei frauenfeindlich und achte nicht einmal Kinder. Was würde wohl passieren, wenn man solche Straftaten in Libyen begehe, wollte Zantke von dem Nordafrikaner erfahren. Die Antwort gab er sich gleich selbst: »Wir würden wohl nicht mehr leben.« Und einer anderen Frage des Richters blieb der 29-Jährige eine Antwort schuldig: »Wenn es bei uns so scheiße ist, warum sind Sie dann hier?«

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: D.Eppendofer

Bei Millionen Importaspiranten auf eine mehr oder weniger kriminelle Karriere in Schlummerland, ist dieses eine Urteil nur das Tröpfchen auf den glühenden Willkommenswahnfels.

Es wird ratzfatz zischend verdunsten, denn der multikulturelle Bevölkerungsaustausch wurde von ganz oben beschlossen und nun eisern durchgepeitscht.

Zudem sind unsere Knäste ja eher Erholungs- und Fortbildungsorte als Läuterungsstätten, und so ein kuschelig geheiztes Zimmer und drei warme Mahlzeiten am Tag, für die der vertrottelte Buntesbürger Tag und Nacht bei jedem Schietwetter malochen geht, sind ja schließlich ein Luxus, von dem viele dank Hartz 4 arme Deutsche nur träumen können.

Genau so wenig , wie eine einzige Schwalbe den Sommer macht, verwandelt ein Urteil eines Richters den Unrechtsstaat zurück in den Rechtsstaat.

Euer Gejubel erscheint mir also etwas verfrüht und übertrieben.

Gravatar: B.Scheuert

2,5 Jahre Haft, ja, sehr gut. Im Jahre 2010 lagen die Kosten der Unterbringung in einer 'Justizvollzugsanstalt' pro Häftling und Hafttag im Bundesdurchschnitt bei 110 Euro.

Wenn Sie es nach acht Jahren heute 120 Euro pro Häftling und Hafttag sein lassen, dann kommen Sie bei dem ruhmreich eingebuchteten 'Nafri' auf Kosten in Höhe von ...

2,5 Jahre x 365 Tage x 120 Euro = 110.000 Euro

... für den Steuerzahler.

Statt solcher juristischer Heldentaten könnte man den 'Nafri' da doch nun wirklich zurück in den Busch schicken und die 110.000 Euro in die 'alleinerziehende' Mutti mit fünf Kindern von sechs Vätern 'investieren'.

Wobei, wenn ich es mir recht überlege ... ach nein, vielleicht doch besser in den 'Nafri'.

Gravatar: M.B.H.

Hut ab vor diesem Richter. Hätten wir mehr solche
Richter und Staatanwälte, dann wäre die Lage in Deutschland ganz besimmt anders und um vieles besser.
Die Politiker wären mehr in der Pflicht und könnten nicht
dem grünen Wahnsinn dauernd nachgeben und mitmachen.Richter und Staatsanwälte schließt euch diesem Vorbild an. Nicht die Gesetzte sind schlecht, die Auslegung ist schlecht. Opferschutz und nicht Täterschutz ist die Pflicht!!!

Gravatar: Armin Helm

Es ist wohl noch ein wenig früh zum Jubeln, denn solange der Nafri nicht in seine Heimat abgeschoben ist liegt er uns auf der Tasche.

Gravatar: Eggert

Leider gibt es nicht genug Richter/rin die in der Realität angekommen sind, siehe Kirstin Heisig Neukölln (RIP).

BITTE weiter machen und diese Gutmenschen Lügen strafen.

Respekt und Dank an den Richter aus Zwickau, Spott und Hohn, an die Staatsanwaltschaft und den Anderen.

Gravatar: matt

Endlich mal ein Richter mit Rückgrat, der den "Fachkräften" zeigt, wo es langgeht..

Gravatar: Thomas Homilius

Bravo, endlich ein Mann mit Rückrat in der deutschen Justiz. Wer bitte kann einen Facebookaufruf mschen, damit man diesen Richter millionenfach liken kann?!

Respekt vor dieser juristisch korrekten Entscheidung.

Gravatar: Rolo

Bravo! Endlich einmal ein Richter der diese Amtsbezeichnung auch verdient! Leider gibt es viel zu wenige davon! Danke!

Gravatar: Thomas Waibel

Die Entscheidung des Richters keine Bewährungsstrafe zu verhängen, war vollkommen richtig, weil diese Leute so eine "Strafe" als Freispruch verstehen.

Für diese Leute ist ein deutsches Gefängnis ein 4-Stern-Hotel, aber mindestens muß er eine gewisse Zeit "sitzen", so daß er keinen Schaden anrichten.

Es bleibt abzuwarten, wann das Establishment diesen Richter abschießt, weil er nicht die "Kuscheljustiz", und dazu gegenüber eines Flüchtlings, praktiziert hat.

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