Nicht generell ungültig

Niedersachsens Justizministerin (Grüne) verteidigt »Kinderehe«

Niedersachsens »grüne« Justizministerin Niewisch-Lennartz will keine generelle Aufhebung sogenannter Kinderehen. Man müsse »differenziert betrachten« und es sei nicht gerechtfertigt, diese Ehen unter Generalverdacht zu stellen.

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Durch die Geschichte der Grünen zieht sich seit der Gründungsphase ein roter Faden der Pädophilie. Der eine oder andere Vertreter dieser Partei hat sich in der Befürwortung dieses ganz besonderen Umgangs mit Kindern relativ weit aus dem Fenster gelehnt und Positionen vertreten, die jedem Menschen mit einem gesunden Maß an Achtung und Moral Schauer über den Rücken jagten. Allerdings, so scheint es, wird diese eigenwillige Einstellung innerhalb der Partei von Politikergeneration zu Politikergeneration weitergegeben.

Es ist unzweifelhaft, dass die Zwangsverheiratung von Mädchen mit Männern, die vom Alter her ihre Väter oder sogar Großväter sein könnten, für zivilisierte Menschen nichts anderes darstellt als Kinderschändung. Diese Praxis findet weite Verbreitung im Islam und beruft sich darauf, dass Mohammed seine spätere Lieblingsfrau Aischa heiratete, als diese sechs Jahre alt war und die Ehe mit ihr vollzog, als sie neun Jahre alt war. So steht es im Koran.

Derartige Kinderschändung ist in der zivilisierten Welt unter Strafe gestellt; entsprechend geschlossene Ehen sind ungültig. Das sehen sogar Pläne vom Bundesjustizministerium vor. Doch nun erhebt sich Widerspruch aus Niedersachsen. Antje Niewisch-Lennartz (Bündnis 90/Die Grünen), Justizministerin des Landes, ist der Ansicht, dass eine Annullierung der sogenannten Kinderehen dem Schutz der Kinder zuwiderlaufen könne. Das berichtet die »Nordwest Zeitung«. 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Herbert.R

Habe auch nichts anderes von dieser 7% Partei der Pädophilien erwartet!

Gravatar: Jörg Hensel

Kinderehen verstoßen gegen Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UN Res. 217 A III) und gegen Artikel 3 der UN Kinderrechtskonvention (CRC). Für Flüchtlinge gilt Artikel 2 der Genfer Flüchtlingskonvention, wonach „jeder Flüchtling gegenüber dem Land, in dem er sich befindet, Pflichten hat, zu denen insbesondere die Verpflichtung gehört, die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften sowie die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung getroffenen Maßnahmen zu beachten“. - In Deutschland gilt ein Verbot von Kinderehen ! Vgl. insbesondere § 1303 BGB und § 176 StGB. Im Übrigen sind Kinder diesbezüglich nicht einwilligungsfähig. - Kinderehen sind schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, deren Befürworter Pädophilie billigend in Kauf nehmen. - „Child marriage is a human rights violation.“ http://www.unfpa.org/child-marriage

Gravatar: ropow

@van Lingen, G.

Nun haben Sie doch etwas Mitleid mit Dirk S. Seit er irgendwann diesen Kommentarbereich mit einem Chatroom verwechselt und sich extra dafür dieses Korsett umgeschnallt hat, hat er es sicher selber schon tausend Mal verflucht - und doch immer noch keine Möglichkeit gefunden, aus dieser Sache einigermaßen heil wieder rauszukommen…

Gravatar: Duffy

@ van Lingen: gut, daß sie es gesagt haben; aber es wäre schade, wenn Dirk S. jetzt beleidigt wäre.
Spaßfreie Grüße!

Gravatar: M.B.H.

@Birgit
mich auch und jeden Tag mehr.
Diese Grüne Pack verwuchert und verseucht unser Land - jeden Tag ein wenig mehr. Stoppt diese Grünen und wählt sie aus den Parlamenten. Sie sollen wieder auf die Straße wie in den 70ern oder besser noch schickt sie in die sicheren Herkunftsländer.

Gravatar: van Lingen, G.

Liebe Freie Welt, ich bitte Sie ebenso herzlich wie
dringend, Herrn Dirk S nahezulegen, seine albernen
Grüße zu unterlassen. Heute hat er es mit „Kopf-
schmerzfreien Grüßen“. Lächerlich. Aufhören!
Wirkt nicht intelligent, sondern dümmlich.

Gravatar: Dirk S

@ Gittel

Zitat:"Bei dieser Regelung hätte ich auch keine Bauchschmerzen."

Ich auch nicht. Ich fürchte nur Hirnschmerzen zu bekommen, bei dem was der Maas verzapfen könnte.

Schmerzfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: Birgit

Diese "Politik" widert mich nur noch an!

Gravatar: Gittel

@Dirk S
Die AfD fordert , Heirat generell erst ab dem 18.Lebensjahr.
Bei dieser Regelung hätte ich auch keine Bauchschmerzen.
Einen schmerzfreien Abend.
Gittel ;)

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