Deutsche Männer erkennen ausländische Kinder an

Neue Masche beim Asylbetrug: Scheinvaterschaften

Ein neues Phänomen macht sich beim umfassenden Asylbetrug breit. Waren es früher deutsche Frauen, die ausländische Männer heirateten, damit diese in Deutschland bleiben durften, so sind es nun die deutschen Männer, die in den Vordergrund treten.

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Seit vielen Jahren ist bekannt, dass viele deutsche Frauen einen ausländischen Mann heiraten, damit dieser ein Aufenthaltsrecht in Deutschland erhält. 2010 berichteten die »Stuttgarter Nachrichten«: Es käme häufig vor, dass eine Ehe geschlossen werde, um an eine Aufenthaltserlaubnis zu gelangen. Der Stuttgarter Anwalt Martin Grüninger sagte, dass vielfach die Eheschließung »von vorneherein ein klares Geschäft sei, bei dem entsprechende Zahlungen« geleistet würden. Die Dunkelziffer der aus dieser Motivationslage geschlossenen Ehen sei entsprechend hoch.

Nun aber sehen sich die deutschen Behörden einem neuen Phänomen gegenüber. Immer mehr deutsche Männer verschaffen schwangeren Asylbewerberinnen durch eine Anerkennung der Vaterschaft eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. De facto kennen sich der angebliche Vater und die werdende Mutter gar nicht; der Mann wird »sein« Kind auch nie kennenlernen, sondern stattdessen mit bis zu 5.000 Euro für seine Unterschrift entlohnt. Da diese Männer häufig, so heißt es seitens der Berliner Staatsanwaltschaft, aus prekären Verhältnissen stammen, müssten sie auch keine Leistungen für die Kinder erbringen; dies übernimmt der Staat.

Gegenüber dem rbb sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass man Einzelfälle habe, in denen ein Mann bis zu zehn solcher Vaterschaften anerkannt habe. Insgesamt, so heißt es in dem Bericht, geht man allein in Berlin von mindestens 700 derartiger Fälle von Asylbetrug aus; die Dunkelziffer sei erheblich höher.

Das Besondere an dieser Vorgehensweise ist, dass das Kind, sobald es auf die Welt gekommen ist, durch die Anerkennung der Vaterschaft seitens eines deutschen Mannes automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhält; die Mutter darf dann ganz legal in Deutschland bleiben.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Dirk S

@ Alice Femi - Nazi

Ah, ok, danke für den Hinweis. Ich hatte schon den Eindruck, dass wir aneinander vorbei geschrieben haben. Nur habe ich nicht gesehen, wo nun das Missverständnis lag. Ok, das sehe ich nun.

Was die Kritik an Gender-Mainstreamin betrifft, da kann man sich leicht anschließen, die fabrizieren immer Müll.

Nur dass es unabhängig davon für vieles Regelungen gibt (und geben muss, selbst wenn man im Regelfall nicht betroffen ist), bitte ich auch anzuerkennen.

Genderfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: Katharina

Also, ich selbst weiß nur von Männern die Väter von
Mischlingskindern sind.
Die Kinder sind braun bis schwarz. Aber ich sehe auch
Väter von asiatischen Kindern.

Leider gibt es immer mehr solcher Kinder.
Und ich freue mich immer, wenn ich ein gemischtes Paar
sehe, wenn die Dame schon älter ist, dann gibt es
wenigstens keine Mischlingskinder mehr.

Ja, man wird bescheiden.

Gravatar: Alice Femi - Nazi

@ Dirk S

Frau Weber will ja auch nur sagen, dass die Methoden, die interessierte Kreise und politische Gruppierungen in Deutschland anwenden, um irgendwie die Natur und das entsprechende Grundrecht an der einzigen Stelle, an der das Grundgesetz sich ausdrücklich auf die Natur bezieht, nämlich bei dem natürlichen Elternrecht in Artikel 6 Absatz 2 GG, 'auszuhebeln' und zu pervertieren, inzwischen verfassungswidrige, absurde und kriminelle Formen angenommen haben.

Da ist Frau Weber auch recht zu geben, finde ich.

Das zugrunde liegende Problem der Deutschen indes ist schon ziemlich alt.

Einerseits nämlich sollen Frauen und besonders Mütter vollkommen gleichberechtigt und emanzipiert sein, das dann aber doch wieder nicht wirklich und nicht so weit, dass sie den Opferstatus (siehe z.B. die Unaussprechliche:'Ersetzen Sie in Ihren Büchern 'Frau' durch 'Jude' oder 'Neger', dann sind Ihre Schriften reif für den 'Stürmer') verlieren - den der Staat ihnen schon mit ihrer Geburt zuerkennt - und damit von Vater Staat abhängig werden, statt von einem Mann und Vater abhängig zu bleiben, der den Jäger, Sammler, Versorger und insofern den 'Patriarchen' zu geben hat, für den im Übrigen nur der Status des 'Täters' übrig bleibt.


https://www.youtube.com/watch?v=99r46HbiJEw

Gravatar: Dirk S

@ Karin Weber

Zitat:"Ein Kind hat nur einen Vater."

Biologisch, ja. Bestreitet auch niemand.

Zitat:"Alles andere können Sie sich sparen."

Nein, denn ein ordentliches Rechtssystem muss viele Aspekte berücksichtigen, denn leider ist das Leben nicht immer der einfache Normalfall und Gesetze sollen vor allem den Ausnahmefall regeln. Dazu kommen noch die Beziehungen innerhalb der kindlichen Entwicklung. Alles Aspekte, die man ignorieren kann, wenn man will, aber nicht sollte.

Zitat:"Schade um die Zeit."

Meinen Sie?

Zitat:"Irgendwelche juristischen Hickhacks hebeln niemals die Biologie aus."

Sollen die auch gar nicht. Aber man muss Biologie und Jure voneinander trennen. Aus der Biologie erwachsen zwar erst mal juristische Rechte und Pflichten. Nur können die auch von einer anderen Person übernommen bzw. einer anderen Person übertragen werden. Z.B. weil die biologischen Eltern bei einem Unfall sterben und das Kind dann bei Pflegeeltern aufwächst. Dann haben Sie einen Wechsel der gesetzlichen Elternschaft (schon allein, weil es nicht anders ginge, schon ein Arztbesuch des Kindes würde sonst scheitern), die biologische Elternschaft bleibt davon unberührt.

Zitat:"Wenn Sie den hier eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen, dann landen Sie zwangsläufig irgendwann beim GenderGaga."

Nein, die Rechtsregelungen der Eltern-Kind-Beziehungen haben nicht mit Gender zu tun, die erste Regelungen hatten bereits die alten Sumerer, also rund 4500 Jahre vor Gender. Selbst in der Bibel wird die Adoption positiv erwähnt, demnach ist der Übergang der rechtlichen Elternschaft bereits in biblischer Zeit bekannt und geregelt gewesen und aus bibilischer Sicht völlig ok.
Ebenso hat der "soziale Vater" nichts mit Gender zu tun, den gab es schon vorher und ist psychologisch wie soziologisch recht gut abgesichert. Das einzige, was Gender mit dem zu tun hat ist, dass die Genderistinnen die Funktion des "sozialen Vaters" nicht verstanden haben.

Zitat:"Darüber lachen mittlerweile alle Menschen, die noch bei Sinnen sind."

Über Gender-Studies, ja. Über sinnvolle gesetzliche Regelungen nicht.

Genderfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: Karin Weber

# Dirk S 07.06.2017 - 09:08

Ein Kind hat nur einen Vater. Alles andere können Sie sich sparen. Schade um die Zeit. Irgendwelche juristischen Hickhacks hebeln niemals die Biologie aus. Wenn Sie den hier eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen, dann landen Sie zwangsläufig irgendwann beim GenderGaga. Darüber lachen mittlerweile alle Menschen, die noch bei Sinnen sind.

PS.: Ich halte meinen Kommentar nicht knapp, weil mir die Argumente ausgehen oder ich keine Lust zum Diskutieren hätte, sondern weil ich eine ganz banale Sache nicht mit einer Doktorarbeit beantworten kann. Es ist doch so einfach.

Gravatar: Dirk S

@ Karin Weber

Zitat:"Sie machen es viel zu kompliziert."

Nein, das war noch einfach. Komplizierter bekomme ich auch hin, das ist sogar leichter.

Zitat:"Auch wenn er die Frau niemals und nachweisbar angefasst hat, ein DNA-Test negativ ist."

Das mit dem DNA-Test ist bei Verheirateten nicht so einfach, da muss es schon hinreichende Anhaltspunkte geben, z.B. dass das Baby sonnengebräunt auf die Welt gekommen ist, obwohl beide Eltern nahtlose Blässe tragen.

Zitat:"Das steht so im BGB und ist der pure Schwachsinn."

Nein, die Regelung dient dem Schutz der Frau und dem Erhalt der Ehe. Und natürlich der des "Patriachates".

Zitat:"Ein Kind hat nur einen Vater."

Biologisch ja. Rechtlich auch ja. Sozial können es mehrere sein. Und es muss nicht immer ein und die selbe Person sein.

Zitat:"Ich habe nicht die Absicht, mich der einfach strukturierten Auffassung dieses "Rechtsstaates" anzuschließen."

Die Beschreibung und Würdigung der (Rechts-) Beziehungen zwischen Kindern und Eltern sind alles andere als einfach, da hat sich der deutsche Rechtstaat eine Menge Gedanken gemacht. Im Gegensatz dazu ist Ihre Sichtweise einfach. Zu einfach.

Zitat:"Also noch mal: Ein Kind hat nur einen Vater."

Das ist so falsch und das Ergebnis einer simplifiziert-esotherischen Betrachtungsweise.
Sorry, aber für das Leben in einer zivilisierten Gesellschaft mit fortschrittlicher Reproduktionsmedizin ist Ihre Sichtweise Murx. Das funktioniert vielleicht in Tribalkulturen, wo alle Familienmitglieder Eigentum des Pater Familias sind. Aber in einer fortschrittlichen Kultur wie der Deutschen sind Ihre Ansichten realitätsfern. Na ja, es strömen derzeit viele Menschen zu uns, die Ihre simple Sichtweise teilen werden.

Testfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: Gisela Glatz

Hier zeigt sich, das die sogenannten Asylanten nur Wirtschaftsflüchtlinge sind, die in Deutschland gut leben aber nicht arbeiten wollen. Und der dumme Staat mit seinen Beamten zahlt das Geld des treuen und braven Steuerzahlers an diese Schmarotzer aus. Das sind dann die langersehnten und hochqualifizierten Arbeitskräfte und die Mütter mit ihren Kindern, die uns Deutschen die Rente verdienen sollen. HA- HA -HA !!!

Gravatar: Karin Weber

#Dirk S 06.06.2017 - 14:10

Sie machen es viel zu kompliziert. Wenn Mann und Frau verheiratet sind, die Frau fremdgeht und ein Kind bekommt, dann ist automatisch der Mann der Vater, der mit der Frau noch verheiratet ist. Auch wenn er die Frau niemals und nachweisbar angefasst hat, ein DNA-Test negativ ist. Das steht so im BGB und ist der pure Schwachsinn.

Im Übrigen hätten Sie sich die ganzen Ausführungen sparen können. Ein Kind hat nur einen Vater. Aus. Ich habe nicht die Absicht, mich der einfach strukturierten Auffassung dieses "Rechtsstaates" anzuschließen. Also noch mal: Ein Kind hat nur einen Vater.

Gravatar: Dirk S

@ Karin Weber

Zitat:"Von staatlicher Seite wurde zur Zerstörung der Bindung und der Wurzeln eines Kindes mehrere "Vaterschaften" kreiert:"

Diese verschiedenen Aspekte der Beziehungen eines Vaters zu einem Kind sind so alt wie die Zivilisation und auch notwendig, um in einem Rechtssystem die verschiedenen Aspekte der (Rechts-) Beziehungen abzudecken. Und da die zugrunde liegenden Rechtsprobleme (und auch die Rechtsregelungen) schon recht alt sind, hat das nichts mit der Zerstörungen irgendwelcher Bindungen zu tun.

Zitat:"- biologische Vaterschaft"

Hier geht es letztendlich nur um die Übertragung der Erbanlagen der biologischen Eltern. Wobei der Erfolg dieses im Allgemeinen die Unterhaltspflicht beider Elternteile zuerst einmal begründet.

Zitat:"- gesetzliche Vaterschaft"

Hier geht es um die Regelungen der Rechtsbeziehungen zwischen Vater und Kind, wie Unterhaltsrecht, Erbrecht etc. Denn der gesetzliche Vater muss nicht der Biologische sein, sondern kann z.B. durch Adoption gesetzlicher Vater des Kindes werden.

Zitat:"- soziale Vaterschaft"

Das ist der Vater, der das Kind erzieht, respektive das primäre Rollenvorbild ist. Und gerade bei der ersten Nachkriegsgeneration war das oftmals der Großvater, weil der Vater gefallen war.

Zitat:"Ich stehe auf dem richtigen Standpunkt, dass jedes Kind nur einen Vater hat, den biologischen Vater."

Das ist, wie oben beschrieben zu einfach gedacht.

Zitat:" Alles andere sind Quatschkonstrukte,"

Eben nicht, sondern die notwendige Zerlegung der verschiedenen Beziehungen zwischen Vater und Kind.

Zitat:"damit der Staat sich vor Unterhaltszahlungen drücken kann."

Äh, einem gesetzlichen und damit unterhaltspflichtigen Vater obliegt eine erhöhte Erwerbspflicht, um dem Kindesunterhalt zu zahlen. Gäbe es diesen gesetzlichen Vater nicht, gäbe es auch die Unterhaltspflicht (als Folge aus der gesetzlichen Vaterschaft) nicht und damit würde gerade der Staat einspringen müssen (wenn man denn nicht Mutter und Kind einfach ohne Unterhalt dastehen lassen will).

Übrigens haben Sie das Gleiche in Rosa bei den Müttern. Nur da sind das:

- die Eizellenspenderin,
- die "Gebärmutter",
- die gesetzliche Mutter (unterhaltspflichtig!),
- die Sorgeberechtigte ("soziale Mutter").

Und dank moderner Repoduktionstechniken können auch das 4 völlig verschiedene Personen sein.

Wie Sie sehen, ist die Aufteilung der verschiedenen Funktionen innerhalb der Vater- bzw. Mutterschaft durchaus sinnvoll und letztendlich auch notwendig.

Zerstörungsfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: Dirk S

Zitat:"De facto kennen sich der angebliche Vater und die werdende Mutter gar nicht; der Mann wird »sein« Kind auch nie kennenlernen, sondern stattdessen mit bis zu 5.000 Euro für seine Unterschrift entlohnt. Da diese Männer häufig, so heißt es seitens der Berliner Staatsanwaltschaft, aus prekären Verhältnissen stammen, müssten sie auch keine Leistungen für die Kinder erbringen; dies übernimmt der Staat."

Hmm, was ich nicht verstehe, warum werden dann bei begründetem Verdacht (Frau zur Zeit der Empfängnis nicht in DE, Mann aber wahrscheinlich in DE, weil er keine Reise zum wahrscheinlichen Ort der Empfängnis bezahlen könnte) keine Ermittlungen wegen Betruges aufgenommen? Schon allein, weil die gezahlten 5.000,-€ (ist eine Aufenhaltgenehmigung in DE so wenig wert?) ja auch als Einkommen anzugeben sind. Das zieht man ein paar mal durch, und dann hat sich die Masche erledigt.
Man könnte allerdings auch auf die "erhöhte Erwerbsobliegenheit" des anerkennden Vaters bestehen und den ordentlich durch die Mangel drehen. Denn wenn die "Väter" Kindesunterhalt (und auch zumindest während des Mutterschutzes der Mutter Unterhalt) zahlen müssen, wird das ganze schnell zu einem Verlußtgeschäft. Dann wird diese Masche für die Deutschen unattraktiv und erledigt sich auf diesem Wege.

Unterhaltsfreie Grüße,

Dirk S

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