Das Landgericht Berlin fällte seine Urteile über die sogenannten Obdachlosen-Zündler, die allesamt sehr milde ausfielen. Insgesamt sieben aus Syrien und Libyen stammende Männer zwischen 16 und 21 Jahre waren wegen des Versuchs angeklagt, an Heiligabend 2016 einen schlafenden Obdachlosen auf dem Berliner U-Bahnhof Schönleinstraße anzuzünden.
Dank aufmerksamer Fahrgäste gelang es, den Mann zu wecken und das Feuer rechtzeitig zu löschen, während die jungen Männer feixend und lachend mit der U-Bahn davon fuhren, wie Videoaufnahmen aus dem Zug später belegten. Wie sich herausstellte, waren die Tatbeteiligten allesamt in Deutschland als Flüchtlinge registriert.
Am Ende wurde nur der 21 Jahre alte Haupttäter Nour N. zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft beantragte für ihn eine Gefängnisstrafe von vier Jahren wegen eines gemeinschaftlich begangenen Mordversuches, setzte sich aber damit letztlich nicht durch.
Mohammad M., Khaled A. und Ayman S., 17 und 18 Jahre alt, bekamen wegen psychischer Beihilfe zur Tat eine achtmonatige Bewährungsstrafe . Zusätzlich muss jeder von ihnen 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Der 19-jährige Mohamad Al.-J. und der 16-jährige Bashar K. wurden wegen unterlassener Hilfeleistung zu vier Wochen Dauerarrest verurteilt, Eyad S., 17, zu zwei Wochen Dauerarrest, was durch die fast sechsmonatige Untersuchungshaft als bereits verbüßt gilt. Für die Zeit, die sie zu lange im Gefängnis saßen, werden sie nun finanziell entschädigt.
Schon am Freitag zeichnete sich ein recht geringfügiges Urteil ab, als fünf Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen wurden. Der Staatsanwalt Martin Glage sah einen Mordversuch aus Heimtücke gegeben. »Das war alles andere als ein aus dem Ruder gelaufener Dumme-Jungen-Streich« , sagte dieser vor Gericht. Regina Alex als Vorsitzende Richterin zog vielmehr eine Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Betracht.
Alex begründete dieses damit, dass die Ausführungen der Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe und einer psychiatrischen Gutachterin schließlich neue Erkenntnisse im Prozessverlauf gebracht hätten, die dann auch zu den entsprechenden Urteilen führten.
»Die Kammer bekam eine Vorstellung davon, was für Menschen uns gegenübersitzen. Junge Männer mit geringer Schulbildung, mit unreifen Persönlichkeiten, die noch nicht lange in Deutschland leben und noch nicht ihren Platz in unserer Gesellschaft gefunden haben«, erklärte die Vorsitzende Richterin.
»Die hohe Gefährlichkeit der Tat spricht zwar für einen versuchten Mord, aber es gab keine Vorbeziehung zu dem Opfer, überhaupt kein Motiv, niemand hat sich aggressiv verhalten. Sie wirken ziemlich gelangweilt, aber es gibt nichts, woraus wir einen bedingten Tötungsvorsatz ableiten könnten, nur gröbste Fahrlässigkeit«, führte sie weiter aus.
Für Haupttäter Nour N. kann das Urteil ausländerrechtliche Konsequenzen haben. Doch bevor an eine Abschiebung zu denken ist, muss er noch in Deutschland einen weiteren Prozess abwarten. Gegen ihn läuft noch ein weiteres Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung.
Kommentare zum Artikel
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Warum läßt man solche Rüpel laufen? Selbst die Richterin (vermutlich rot-grün getackt), sagte nach ihrem eigenen Urteil, dass sie der Meinung ist, dass die Täter rein gar nichts reflektiert haben. Weshalb dann Bewährung? Die machen doch gerade so weiter.
http://wort-woche.blogspot.de/2017/04/feiger-richter-in-heidelberg-druckt.html