Gutachten nach Mord an 15-jähriger Mia V. zeigt Täter als deutlich älter

Messerstecher von Kandel offensichtlich 20 Jahre alt

Die 15-jährige Mia aus Kandel wurde vor rund zwei Monaten in einem Drogeriemarkt von einem afghanischen Asylbewerber erstochen. Bisher hieß es, der Täter sei ebenso 15 Jahre alt. Ein Gutachten beweist jetzt, Abdul D. ist wesentlich älter.

Foto: Facebook
Veröffentlicht:
von

Im Mordfall der vor acht Wochen in einem Drogeriemarkt der pfälzischen Kleinstadt Kandel mit mehreren Messerstichen brutal getöteten 15 Jahre alten Mia V. wird immer mehr zur Erkenntnis, was ohnehin viele vermutet haben.

Der als zunächst gleichaltrig beschriebene Täter Abdul D. ist deutlich älter als von ihm behauptet. Einem nun vorliegenden Gutachten zufolge liegt das Alter des aus Afghanistan stammenden Asylbewerbers zwischen 18 und 20 Jahre.

Damit gelte Abdul D. als Heranwachsender und nicht als Erwachsener im strafrechtlichen Sinn, ließ die Staatsanwaltschaft Landau am Dienstag mitteilen. Abdul D. hatte angeben, 15 Jahre alt zu sein und war entsprechend als minderjähriger unbegleiteter Asylbewerber geführt.

Bei seiner Einreise nach Deutschland gab er an, keine Ausweispapiere zu besitzen und nannte als Geburtsdatum den 1. Januar 2002. Ein Sachverständiger urteilte jetzt nach einer Untersuchung von Händen, Gebiss und Schlüsselbeine, das wahrscheinliche Alter sei »circa 20«.

Abdul D. hatte am 27. Dezember 2017 die in Begleitung zweier Freunde befindliche 15 Jahre alte Mia V. an der Bushaltstelle abgepasst und ist ihr in einen Drogeriemarkt gefolgt. Dort lief er auf diese zu und stach mit einem Messer mehrfach auf sie ein.

Der Afghane schweigt seitdem zur Tat und sitzt nach wie vor in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Neben der Vernehmung von Zeugen soll insbesondere die Auswertung der beim Beschuldigten sichergestellten Mobiltelefone andauern.

Abdul D. war mehrere Monate mit der 15-jährigen zusammen, bis diese Anfang Dezember 2017 Schluss machte und ihn Mitte Dezember bei der Polizei anzeigte - wegen Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Verletzung persönlicher Rechte.

Der Asylantrag des Afghanen war bereits im Februar 2017 abgelehnt worden. Es wurde aber ein Abschiebungsverbot nach dem Aufenthaltsgesetz festgestellt, da die Richter sein Heimatland als derzeit unsicher bewerteten.

Der Fall entfachte neu eine Debatte um die medizinische Altersfeststellung von angeblich minderjährigen Flüchtlingen, die in Deutschland nicht nur bei Strafdelikten nach dem Jugendstrafrecht milder behandelt, sondern auch kostspieliger betreut werden.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Maximilian

… hier liegen die Gedanken nicht fern, dass dieses Gutachten bewusst so ausgefallen ist!!!Nun fällt das Strafmaß milde aus!? Wie immer!
Siehe, „Berliner Gericht fällt Skandalurteil“
Dies ist unteranderem auch ein „Fachwerk“ vom "Oberschaumschläger" Heiko“lein!?

Gravatar: Alleszuspät

"Einem nun vorliegenden Gutachten zufolge..."
Da wüßte ich gerne Genaueres. Wer hat da gegutachtet und in wessen Auftrag? Wurde da gemessen, geroentgt, gescannt oder mal wieder nur "in Augenschein genommen"?
Was ich nämlich vermute, nach meinem eigenem "Augenschein", ist der Mann eher Ende zwanzig, nicht Anfang. Mit diesem "Gutachten" soll ja wohl nur beschwichtigt werden in der Art wie, man habe ja gar nicht soooo falsch gelegen. Vielleicht bin ich zu mißtrauisch, aber ich glaube immer noch Meßwerten mehr als "Gutachten".

Gravatar: karlheinz gampe

Mit 15 schon Merkelakademiker ? Sowas glaubt nur Stasis Erika.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang