Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum EU-Asylrecht

Merkels Willkommenspolitik war eindeutig rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass für Asylverfahren die Dublin-Regel auch trotz der Ausnahmesituation im Sommer 2015 weiter galt. Damit war auch Merkels mit einer Notlage begründete Grenzöffnung klar rechtswidrig.

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Eigentlich ging es um zwei Einzelfälle, doch die juristische Dimension ist weitaus größer. Zwei Afghanen und ein Syrer haben vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) geklagt. Sie waren über Kroatien eingereist, der Syrer stellte danach einen Asylantrag in Slowenien, die Afghanen in Österreich. 

Beide Zielländer vertraten daraufhin die Ansicht, dass laut Dublin-Verordnung Kroatien als Erstaufnahmeland dafür verantwortlich sei. Anders sahen es die Anwälte der Betroffenen. Diese meinten, da zu diesem Zeitpunkt viele Grenzen in Europa geöffnet wurden, sei die Dublin-Öffnung hinfällig. 

Der EuGH traf am Mittwochmorgen seine Entscheidung und die lautet: Kroatien ist eindeutig für die Asylanträge der drei Betroffenen zuständig. Zur Begründung gaben die Richter an, dass das Überschreiten der Grenze von Kroatien nach Österreich bzw. Slowenien ohne erforderliches Visum illegal gewesen sei. 

Zuvor hatten die kroatischen Behörden die Beförderung der Asylsuchenden bis an die Grenze zwischen Kroatien und Slowenien übernommen, so dass sie sich in andere EU-Staaten begeben und dort internationalen Schutz beantragen können. 

Mit der Entscheidung des EuGH wird im weiteren eines deutlich: Die von Angela Merkel beförderten und mit Notlagen in den jeweiligen EU-Ländern begründeten Grenzöffnungen in den Jahren 2015 und 2016 waren eindeutig rechtswidrig. Die Bundeskanzlerin hat mit ihrer Willkommenspolitik mehr als einmal geltendes Recht gebrochen.

Mehr dazu unter tagesschau.de und sueddeutsche.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: R. Avis

Es ist wie im Mittelalter: das einfache Volk ist den Launen der Mächtigen wehrlos ausgeliefert. Den Wählern wird ein X für ein U vorgemacht (lateinisch 5 anstatt der 10), die Selberdenker werden als Ketzer zum Schweigen gebracht oder an den Pranger gestellt.
Wenn diese Regierung bei den Wahlen im Herbst nicht hinweggefegt wird, droht dem Land ein EXODUS biblischen Ausmaßes, weil dann jeder, der sein Geld auch anderswo verdienen kann, die Reißleine zieht. Viele Ferienhäuser im Ausland werden bereits zu Dauerwohnsitzen ausgebaut, denn hier ist es bald nicht mehr zum Aushalten. Schade um unser schönes Land.

Gravatar: Heinz

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich (will man uns gerne verkaufen).

Also, wenn ich mich gesetzwidrig verhalte, muß ich mit Strafe rechnen.

Bei der Erhabenen und ihren Helfern ist das offensichtlich anders.
Wer Gesetzesbrecher wählt macht sich mitschuldig.

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