Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum EU-Asylrecht

Merkels Willkommenspolitik war eindeutig rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass für Asylverfahren die Dublin-Regel auch trotz der Ausnahmesituation im Sommer 2015 weiter galt. Damit war auch Merkels mit einer Notlage begründete Grenzöffnung klar rechtswidrig.

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Eigentlich ging es um zwei Einzelfälle, doch die juristische Dimension ist weitaus größer. Zwei Afghanen und ein Syrer haben vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) geklagt. Sie waren über Kroatien eingereist, der Syrer stellte danach einen Asylantrag in Slowenien, die Afghanen in Österreich. 

Beide Zielländer vertraten daraufhin die Ansicht, dass laut Dublin-Verordnung Kroatien als Erstaufnahmeland dafür verantwortlich sei. Anders sahen es die Anwälte der Betroffenen. Diese meinten, da zu diesem Zeitpunkt viele Grenzen in Europa geöffnet wurden, sei die Dublin-Öffnung hinfällig. 

Der EuGH traf am Mittwochmorgen seine Entscheidung und die lautet: Kroatien ist eindeutig für die Asylanträge der drei Betroffenen zuständig. Zur Begründung gaben die Richter an, dass das Überschreiten der Grenze von Kroatien nach Österreich bzw. Slowenien ohne erforderliches Visum illegal gewesen sei. 

Zuvor hatten die kroatischen Behörden die Beförderung der Asylsuchenden bis an die Grenze zwischen Kroatien und Slowenien übernommen, so dass sie sich in andere EU-Staaten begeben und dort internationalen Schutz beantragen können. 

Mit der Entscheidung des EuGH wird im weiteren eines deutlich: Die von Angela Merkel beförderten und mit Notlagen in den jeweiligen EU-Ländern begründeten Grenzöffnungen in den Jahren 2015 und 2016 waren eindeutig rechtswidrig. Die Bundeskanzlerin hat mit ihrer Willkommenspolitik mehr als einmal geltendes Recht gebrochen.

Mehr dazu unter tagesschau.de und sueddeutsche.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: josh

dann darf man Merkel ja jetzt ungestraft eine Gesetzesbrecherin nennen und diese "Aktion" von ihr ist ja kein Einzelfall, sie setzt sich regelmäßig über Gestzte hinweg. Die Insassen des Bundestages die dazu "genickt" haben gehören genauso angeklagt. WER TRAUT SICH?

Gravatar: rinhard

Ein Urteil das eindeutig ist. Nur was nützt es?

Solange diese Merkel noch im Amt ist, bleiben das alles
nur Papiertiger. Obwohl es nun amtlich ist, daß Sie ge-
gen geltendes Recht verstoßen hat, wird Sie nicht zur
Verantwortung gezogen. Und das, man mags kaum
glauben, werden noch nicht einmal die bevorstehenden
BTW ändern.

Lieber ertragen die DEUTSCHEN weiterhin Ihr Leid und
lassen sich tagein, tagaus von mohammedanischem Mob belästigen und wenn´s ganz schlimm kommt sogar vergewaltigen und ermorden. Das ist des Deutschen
Obrigkeitsblindheit allemal wenigstens ein Seufzer wehrt.

Im Gegensatz dazu wird eine Rechtsbrecherin, wie Mer-
kel, auch noch beschützt und abgeschirmt damit Sie
ja keinem dieser Pseudo-Asylanten zu nahe kommt und
wenn doch, dann nur nach vorheriger Sortierung.

Und das ganze bezeichnet sich dann als Rechtsstaat.
Wenn das alles war, was DER DEUTSCHE aus der Ver-
gangenheit gelernt hat, dann wird Ihn diese schneller
wieder einholen, als Er es sich je vorstellen hätte wollen.

Gravatar: Rietz

Na und ....wird die Merkel sagen...und lachen über dumme Deutsche, die schön stillhalten, anstatt die Merkeldiktatorin mit ihrer Verbrecherregierung in die Spree zu jagen !
Der dumme deutsche Michel wird die Merkel dennoch wiederwählen ! Kein Volk ist so bescheuert !!!...Es hat den Untergang wirklich verdient !

Gravatar: Dirk S

Zitat:"Mit der Entscheidung des EuGH wird im weiteren eines deutlich: Die von Angela Merkel beförderten und mit Notlagen in den jeweiligen EU-Ländern begründeten Grenzöffnungen in den Jahren 2015 und 2016 waren eindeutig rechtswidrig."

Ähm, nein, so was lässt sich nicht aus dem Urteil herausinterpretieren. Denn wenn Merkel die visumsfreie Einreise erlaubt hat, dann liegt keine illegale Einreise vor. Ob sie bei der damals geltenden Gesetzeslage dazu bevollmächtigt gewesen wäre, darüber kann man sich streiten. Und außerdem: Selbst wenn es so wäre, was würde das jetzt an der Situation ändern? Nichts.

Übrigens sind 2015 praktisch alle über die Ost-Balkan-Route durch Griechenland (EU-Staat) gekommen, folglich hätten die bereits in GR Asyl beantragen müssen. In Kroatien haben sie höchst wahrscheinlich zum zweiten Mal EU-Boden betreten. Worum es vor Gericht allerdings nicht ging.

Das Gerichtsurteil selbst ist zu begrüßen, schon allein, weil es Rechtssicherheit schafft und das Dublin-Abkommen stärkt. Das ist generell zu begrüßen. Gleichzeitig sollte sich die EU bequemen, den meist nicht ganz so reichen Grenzstaaten bei der Grenzsicherung und bei der Schaffung und Unterhaltung der Grenzübertrittsinfrastruktur (vor allem finanziell) zu unterstützen. Weiterhin ist es langsam an der Zeit, die Schlepper aus dem Verkehr zu ziehen.

Also Jean-Claude, gibt gut was zu tun. Nun mach mal hinne.

Urteilsfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: Tom

Ich wollte mich auch gerade dazu melden, aber die Redaktion der FW war wieder mal schneller , aber trotzdem: ( https://www.welt.de/politik/ausland/article167048179/Europaeischer-Gerichtshof-verlangt-Einhaltung-der-Asylregeln.html ). Nun bin ich aber gespannt ob es langsam aber sicher Anzeigen gegen die Merkeln & Co gibt, und Anzeigen gegen die Schlepper und Seenotretter , gegen die Medien von Funk und Presse und gegen Kirchen welche Asyl gewähren. Eigentlich müsste es nun Anzeigen hageln.

Gravatar: karlheinz gampe

Gibt halt heutzutage Leute in der Politik, die meinen Gesetze gelten für sie nicht. Wer wählt derartiges kriminelles, antidemokratisches Pack. Alle sind vor dem Gesetz gleich ( " aber einige sind gleicher"). So hieß es weiland bei Orwell unter der Schweineherrschaft. ( aber einige sind gleicher wurde hinzugefügt. So wurde aus Demokratie Diktatur dadurch, dass man zu guten Gesetzen eine kleine Erweiterung hinzu zufügte.
Hier Beispiel Link zur Verdummung der Massen:
http://www.kulturwerkstatt.de/krieg-ist-frieden-freiheit-ist-sklaverei-unwissenheit-ist-starke-2/

Gravatar: Zicky

Und nun? Mag sein dass Merkel das Recht mehrmals gebrochen, gebeugt, oder wie auch immer missachtet hat.
Das hat der Erdogan auch. Aber was ist die Konsequenz?
Nichts. Merkel wird weiterhin ihre Position innehaben wie ihr Freund Erdo auch.
Solange der deutsche Bürger darüber nicht ausreichend und ehrlich aufgeklärt wird, wird er wieder und wieder, eingelullt von den Medien der Blockparteien, sein ach so wichtiges Kreuzchen bei denen machen die ihm seine Gehirnwäsche verpassten. Solange es nichts trägeres und träumerisches gibt, als den deutschen Wähler, wird auch diese Rechtssprechung nichts an Merkels Verhalten ändern. Ihr Rechtsbruch wird sozusagen von der Mehrheit des für dumm verkauften Volkes gewünscht. Die Deutschen sind vermutlich das politisch leidensfähigste Volk auf diesem Planeten, weil es von klein auf lernt schuldig und hörig zu sein.

Gravatar: Prim. Dr. J. Franke

Und?
Hat das irgendwelche Konsequenzen?
Natürlich nicht und das Merkel wird auch 2017 wieder
Bundeskanzlerin.
Politikversagen auf ganzer Linie.

Gravatar: Mittelradikal

Und jetzt müssten die Medien eigentlich unentwegt gegen Fr. Merkel Hetze betreiben. Was wäre wenn Mr. Trump so gehandelt hätte? Die hätten ihn in genüsslich zerlegt. Bei Mutti Merkel wird komischerweise alles toleriert auch Rechtsverstöße. So etwas bezeichnen die Staatsmedien als Pressefreiheit. Die Freiheit es so auszulegen wie man es selbst für richtig hält. Bei der Meinungsfreiheit darf man aber nicht das sagen was man für richtig hält. Das ist der Unterschied welcher beseitigt werden sollte.

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