Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum EU-Asylrecht

Merkels Willkommenspolitik war eindeutig rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass für Asylverfahren die Dublin-Regel auch trotz der Ausnahmesituation im Sommer 2015 weiter galt. Damit war auch Merkels mit einer Notlage begründete Grenzöffnung klar rechtswidrig.

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Eigentlich ging es um zwei Einzelfälle, doch die juristische Dimension ist weitaus größer. Zwei Afghanen und ein Syrer haben vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) geklagt. Sie waren über Kroatien eingereist, der Syrer stellte danach einen Asylantrag in Slowenien, die Afghanen in Österreich. 

Beide Zielländer vertraten daraufhin die Ansicht, dass laut Dublin-Verordnung Kroatien als Erstaufnahmeland dafür verantwortlich sei. Anders sahen es die Anwälte der Betroffenen. Diese meinten, da zu diesem Zeitpunkt viele Grenzen in Europa geöffnet wurden, sei die Dublin-Öffnung hinfällig. 

Der EuGH traf am Mittwochmorgen seine Entscheidung und die lautet: Kroatien ist eindeutig für die Asylanträge der drei Betroffenen zuständig. Zur Begründung gaben die Richter an, dass das Überschreiten der Grenze von Kroatien nach Österreich bzw. Slowenien ohne erforderliches Visum illegal gewesen sei. 

Zuvor hatten die kroatischen Behörden die Beförderung der Asylsuchenden bis an die Grenze zwischen Kroatien und Slowenien übernommen, so dass sie sich in andere EU-Staaten begeben und dort internationalen Schutz beantragen können. 

Mit der Entscheidung des EuGH wird im weiteren eines deutlich: Die von Angela Merkel beförderten und mit Notlagen in den jeweiligen EU-Ländern begründeten Grenzöffnungen in den Jahren 2015 und 2016 waren eindeutig rechtswidrig. Die Bundeskanzlerin hat mit ihrer Willkommenspolitik mehr als einmal geltendes Recht gebrochen.

Mehr dazu unter tagesschau.de und sueddeutsche.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Franz Horste

Was nützt uns diese Erkenntnis, wenn sich Königin Angela einen Dreck drum schert? Wenn sie sich nicht für Fakten interessiert, wagen es ihre Lakaien auch nicht, eine andere Meinung zu äußern. Auch dieses Hinterher-Laufen hinter eindeutig falschen Thesen sollte uns aus der Geschichte bekannt vorkommen. Angela ist halt eben immer noch ein Kind des Arbeiter- und Bauernstaates. Keiner durfte seine Meinung sagen, also dürfen ihre Untertanen das auch nicht. Facit: Egal, ob richtig oder falsch, in Merkelstan bestimmt nur eine Person. Wenn wir dadurch alle untergehen, pffff, ihr doch egal!!
http://wort-woche.blogspot.de/2016/03/mama-merkel-ziert-sich-mit-neuen.html

Gravatar: Winfried Schley

Nach diesem Urteil handeln jene Staaten rechtswidrig, die ohne Zustimmung des Aufnahmelandes Flüchtlinge weiterleiten. Wenn das Aufnahmeland der Weiterleitung zustimmt, wird halt keine Klage gegen diese Rechtswidrigkeit erhoben. Das Aufnahmeland selbst handelt nicht rechtswidrig. Es bleibt in diesem Gerichtsurteil außen vor.

Gravatar: Anton

Der EuGH. hat entschieden, Frau Merkel als Bundeskanzlerin Deutschlands hat wiederholt Rechtsbruch
begangen!
Wo bleiben die Konsequenzen!?
Jeder rechtsbrehende Bürger würde bei jedem Gericht
ohne Zweifel verurteilt. Wo bleibt im Falle der Frau Merkel
die Verurteilung, die ohne Zweifel mit einem Rücktritt
enden müßte!
Oder gelten für Frau Merkel eine Gesetze?!

Gravatar: H.von Bugenhagen

Na hoffentlich wird sie als Migrant verurteilt und bekommt Bewährungs Strafe.

Gravatar: Ich

Ja und? Wer schafft uns jetzt die Invasoren vom Hals ?
Die vom Bürger hochbezahlte Politik-und Medienmafia hat welche Lösungsvorschläge?
Lager wie in Israel für Schwarzafrikaner? (zu kostspielig für den ohnehin extrem geschröpften Steuerzahler)Oder werden Schiffe und Flugzeuge gechartert?
Oder muss Merkel und die Polit-und Medienmischpoke doch weiter ihren Herren dienen?

Gravatar: Hans

Die Merkel-Politik ist der Sieg eines irrealen Willens über reale Erkenntnisse und führt zur Zerstörung nationaler und europäischer Strukturen.

Gravatar: Uwe Lingner

Der EuGH sagt aber auch wenn ein Land freiwillig Asylanten aufnimmt wäre das möglich. Ich wiederhole, ein Land nicht eine Person.
Sofort muss diese vor ein ordentliches Gericht.

Gravatar: Patriot

Was ist schon "rechtswidrig"? Kein Richter,- kein Henker! War doch schon immer so. Die Deutschen..oder besser, die, die noch übrig geblieben sind, liegen weiterhin im Wachkoma.

Gravatar: Peter

Sie wusste das von Anfang an und es ist ihr völlig egal.

Bin gespannt, welche Ausreden und Sprüche, welche einlullelnden Schachtelsätze und Textbausteine sie dieses mal für die Öffentlichkeit bereit hält.

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