Berechnungsgrundlage wurde willkürlich geändert

Merkel-Regierung behält ALG II-Beziehern 155 Euro pro Monat vor

Das ALG II, auch bekannt als Hartz IV, ist zu niedrig. Grund dafür ist ein Trick der Merkel-Regierung, um den Beziehern jeden Monat 155 Euro vorenthalten zu können. Und auch dem Steuerzahler werden durch diesen Rechentrick erhebliche Steuereinsparungen vorenthalten.

Quelle: pixabay.com
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Der Regelsatz des ALG II, in der Umgangssprache Hartz IV genannt, liegt angeblich bei 416 Euro. Das hätte die Berechnung des Warenkorbs ergeben. So wird es publiziert, so soll es den Bürgern glaubhaft gemacht werden. Doch eine Untersuchung des ARD(!)-Magazins »Monitor« hat ergeben, dass derlei Aussagen erstunken und erlogen sind. Die Größenordnung 416 Euro sind von der Regierung vorgegeben und mussten jetzt irgendwie mathematisch hingebogen werden. Denn legt man die ursprüngliche Regelsatzberechnung zugrunde (die monatlichen Ausgaben der unteren 20 Prozent der Gesellschaft), stehen jedem ALG II-Bezieher 571 Euro zu, also 155 Euro monatlich mehr.

Merkel und Konsorten gingen zunächst einmal hin und veränderten still und heimlich diese Regelsatzberechnung. Aus den unteren 20 Prozent der Gesellschaft wurden nur noch die unteren 15 Prozent. Dann wurden zahlreiche Ausgaben nachträglich nicht anerkannt und entweder ganz oder teilweise gestrichen. Dies betrifft vor allem die statistischen Ausgaben für Verkehrsmittel, Gaststättenbesuche, Reisen, Tabak oder Alkohol. Es geht hier rein mathematisch um die statistischen Berechnungswerte; unabhängig, ob das Geld tatsächlich dafür ausgegeben wurde oder nicht. Doch welcher alleinerziehende ALG II-Bezieher aus Berlin-Marzahn kann sich eine Urlaubsreise leisten?

Diese Minderausgaben für die Merkel-Regierung summieren sich im Jahr auf zehn Milliarden Euro. Doch auch die Steuerzahler werden durch dieses Kleinrechnen um weitere 15 Milliarden Euro betrogen. Denn der steuerliche Grundfreibetrag leitet sich direkt aus dem ALG II-Satz ab. Je höher dieser ALG II-Satz ist, um so höher ist der steuerfreie Grundfreibetrag des Einkommens. Statt aktuell knapp 5.000 Euro Freibetrag (12 Mal 416 Euro) stiege der auf knapp 7.000 Euro (12 Mal 571 Euro). Der Fiskus würde etwa 15 Milliarden Euro weniger pro Jahr einnehmen. Dieses Geld bliebe dem Steuerzahler erhalten. Merkel und Konsorten schröpfen wieder einmal die, die ohnehin schon wenig bis gar nichts haben.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: derDietmar

"Was sind Staaten anderes als große Räuberbanden, wenn es in ihnen keine Gerechtigkeit gibt."
Aurelius Augustinus

Hat er die Erosionen und Verwerfungen unsers heutigen
Systems schon vorhergesehen?

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

… „Denn legt man die ursprüngliche Regelsatzberechnung zugrunde (die monatlichen Ausgaben der unteren 20 Prozent der Gesellschaft), stehen jedem ALG II-Bezieher 571 Euro zu, also 155 Euro monatlich mehr.“ …

Genau diese göttliche(?) Freigiebigkeit bewirkte, dass ich bis zum 6. 6. d. J. eine Erzwingungshaft von 4 Tagen antreten muss!

Der Grund: Mein Personalausweis war abgelaufen. Da ich als langjähriger AlG-II-Empfänger allerdings nicht liquide genug bin, diesen zu bezahlen und der Regelbedarf für einen neuen PA erst seit anno 2013 25 Cent pro Monat ausmacht, unterbreitete ich der zuständigen Mitarbeiterin der Stadtverwaltung in 09456 Annaberg-Buchholz das Angebot, sich diesen Betrag per Dauerlastschrift monatlich zehn Jahre lang von meinem Konto abzubuchen. Sie lehnte dies ab und ließ mir nach einiger Zeit einen Bußgeldbescheid über 240 Euro zukommen, gegen den ich in Widerspruch ging.

Der zuständige Richter war darüber entsetz, und minderte das Bußgeld auf 108 Euro, die ich + Gerichtskosten natürlich auch nicht zahlen kann.

Nun aber werden mindestens 600 Euro (+ für mich dringend notwendige medizinische Versorgung) zur Erzwingung einer Summe ausgegeben, von der man weiß, dass sie nie von mir zu holen ist!!! (Wo nichts zu holen ist, hat selbst eine Göttin(?) ihr Recht verloren!) Entsprechend freue ich mich auf meinen Haftantritt und werde hernach entsprechend darüber berichten!!!

Gravatar: SchlafKindleinSchlaf

Zitat;
Doch auch die Steuerzahler werden durch dieses Kleinrechnen um weitere 15 Milliarden Euro betrogen. Denn der steuerliche Grundfreibetrag leitet sich direkt aus dem ALG II-Satz ab. Je höher dieser ALG II-Satz ist, um so höher ist der steuerfreie Grundfreibetrag des Einkommens.

Das sollten sich diejenigen auf der Zunge zergehen lassen, die so gern , nach unten treten, auf jene die schon am Boden liegen..

Gravatar: futurelike

Immer wird bzgl. ALG II herum gemeckert. Das Volk ist schlussendlich selbst schuld wenn es die Verursacher dieses Sozialbetrugs in Wahlen immer wieder bestätigt. Da stellt sich pauschal, zum Beispiel, die Frage, was hat Frau Merkel in all den Jahren ihrer Amtszeit tatsächlich konstruktiv, positiv zum Vorteil FÜR das Volk verändert? Nur eine Antwort würde mir dis bezüglich schon reichen.....

Gravatar: anonym

Das Vater Staat den Bedürftigsten Geld vorenthält ist ein Riesenskandal und muß gerichtlich geahndet werden ! So nicht Vater Staat ! Es darf nicht sein das der Staat seinen bedürftigen Bürgern Geld vorenthält ! Nur um an den ärmsten zu sparen ! Man sollte mal die Diäten der Politiker drastisch reduzieren ! Dumme Reden halten keine Leistung erbringen sowas darf in dieser Gesellschaft nicht statthaft sein ! Man merkt das Vater Staat an seinen eigenen Bürgern weiter sparen will und den Zuwanderern reinsteckt ! Schluss damit!

Gravatar: Thomas Waibel

Das ganze Harz-4-System ist ein riesiger Betrug.

Wie kann es sein, daß Menschen, die 35 oder 40 Jahre gearbeitet und nicht wenig eingezahlt haben, wenn sie arbeitslos werden, nicht mehr bekommen als jemand, der nie gearbeitet und eingezahlt hat?

Richtig wäre es, daß die Arbeitslosen ein Arbeitslosengeld, das der Höhe ihrer Einzahlung entspräche, ausgezahlt bekämen und diejenige, die nie eingezahlt haben, nur die Sozialhilfe erhielten.

Würde die Regierung nicht Brüssel die Milliarden in den Rachen werfen und nicht horrende hohe Geldsummen vergeuden, um die "Flüchtlinge" zu verwöhnen, gäbe es ausreichende Mittel, um den Arbeitslosen ein angemessenes Arbeitslosengeld zu bezahlen.

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