Urteil Koblenzer Richter zugunsten eines Sexualstraftäters

Kommunen haben auch kriminelle Asylbewerber aufzunehmen

Städte und Gemeinden haben zu akzeptieren, dass ihnen auch straffällig gewordene Asylbewerber zugewiesen werden, selbst wenn sie als rückfallgefährdet gelten. Damit wies das Oberverwaltungsgericht Koblenz den Widerspruch einer Gemeinde ab.

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Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgericht in Koblenz müssen Städte und Gemeinden die Zuweisung von Asylbewerbern akzeptieren, auch wenn diese straffällig geworden sind. Das gelte auch dann, wenn der Betreffende nach einer Haftstrafe noch als rückfallgefährdet gilt. Die Richter entschieden, das Selbstvverwaltungsrecht werde dadurch nicht verletzt.

Zugrunde lag ein Fall, wo der rheinland-pfälzische Landkreis Bad Dürk­heim der Gemeinde Haßloch einen Asylbewerber zugewiesen bekam, der eine dreijährige Haftstrafe wegen Sexualdelikten abgesessen hatte, und der Mann weiterhin einem Überwachungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz und einer gerichtlich angeordneten Betreuung unterlag.

Kraft der Entscheidung von Gutachtern wurde die Unterbringung in einer Männerwohngruppe sowie die Einnahme von Medikamenten gegen seine Psychose empfohlen. Die 20.000 Einwohner-Gemeinde legte mit einem gerichtlichen Eilantrag gegen die Zuweisung des auch als aggressiv eingeschätzten Mannes Widerspruch ein.

Dabei berief sich sich auf ihr kommunales Selbstverwaltungsrecht. Sie sagte, dass ihr zum Schutz ihrer Einwohner ein Abwehrrecht zustehe. Das Gericht sah dieses anders. Diedes befand, die Gemeinde könne nur eigene Rechte geltend machen, nicht aber mögliche Gemeinwohlbelange der Bürger.

Zudem könne der Mann nicht in der Landesaufnahmestelle untergebracht werden, da sein Asylantrag bereits abgelehnt worden sei. Ebenso sei das nicht in Bad Dürkheim möglich, weil in der entsprechenden Einrichtung schon andere »Problemfälle« untergebracht seien. Daher sei die Zuweisung nach Haßloch im Grundsatz nicht zu beanstanden.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Karl

Einfach nur TOLL was uns seitens Justiz alles zugemutet wird. Asylantrag abgelehnt ??? Leute , da gibbet für mich nur eins, in nen Flieger gesetzt und ab ins Herkunftsland, Papiere bekommt der auch, wurde schliesslich erfasst lt Anklage..........

Gravatar: D.Eppendorfer

Der speckige Bessermenschen-Deutsche erlebt gerade seine Auferstehung im Tarngewande des übertoleranten Gutmenschen, der in jedem fremdkulturellen Import-Kriminellen eine wertvolle Bereicherung zu erkennen glaubt, die um jeden totalitären Preis geschützt und verhätschelt werden muss, während man die eigenen armen Landsleute empathielos als faules Gesindel diffamiert und als Obdachlose jeden Winter auf der Straße verrecken lässt.

Worin unterscheiden diese heutigen Endsiegsamariter sich eigentlich von den ihnen angeblich so verhassten Nazis? Sozialisten sind schließlich Sozialisten ... ob nun national oder international!

Wie es scheint, erleben wir 72 Jahre 'danach' gerade die Wiedergeburt von Freislers Volksgerichtshof, der ja auch anständige Kritik-Bürger als Lumpen beschimpfte und brutal aburteilte, die Verbrecher aber frei sprach und ungestraft morden ließ.

Und das 'schwarmintelligente' Michelpack taumelt erneut sediert jubelnd in die Propagandafalle eines antidemokratischen Ideologieterrorregimes. Vermutlich muss auch dieser Ausflug ins deutsche Bessermenschentum wieder enden wie 45, als jede Vernunft dem fanatischen Überlegenheits-Wahn gewichen war.

Justizia wird übrigens oft mit Augenbinde dargestellt, um ihre paragrafenhörige Realitätsblindheit zu bekunden.

Wenn die Deutschen nicht beizeiten aus ihrem obrigkeitdgehorsamen Delirium aufwachen und sich in ihren Gemeinden gegen illegale Importkriminelle zur Wehr setzen, dann verdienen sie ihren erneuten blutigen Untergang! Ich lernte nämlich: Dummheit schützt vor Strafe nicht.

Und hinterher hat wieder kein Mitläuferschwein etwas gewusst oder geahnt - eine echt pinscherhaft widerliche Köterrasse!

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgericht in Koblenz müssen Städte und Gemeinden die Zuweisung von Asylbewerbern akzeptieren, auch wenn diese straffällig geworden sind. Das gelte auch dann, wenn der Betreffende nach einer Haftstrafe noch als rückfallgefährdet gilt. Die Richter entschieden, das Selbstverwaltungsrecht werde dadurch nicht verletzt.“ …

Dabei kann ich mir vorstellen, das die Richter am Oberverwaltungsgericht in Koblenz ihr Urteil am Rande sogar damit begründeten, dass ja auch deutsche Sprachkenntnisse wohl nicht nur bei der Polizei in Berlin keine Rolle mehr spielen!!!
http://www.pi-news.net/berliner-polizei-deutschkenntnisse-unwichtig/

Könnten sich die Schwarzkittel da nicht auch an eine Entscheidung der Amis angelehnt haben, die wegen Personalmangels nun sogar psychisch Kranke an die Front schicken wollen??? https://www.youtube.com/watch?v=afuuEVjQzfo

Wird unsere Göttin(?) samt ihrer heiligen Kriegsministerin dem bald folgen???

Gravatar: Armin Helm

Das klingt wie ein Justiz-Büroscherz:

- Er ist ein Psychopath (für seinen Kulturkreis also normal).
- Er ist aggressiv.
- Sein Asylantrag wurde bereits abgelehnt.
- Es gibt mehr Problemfälle in dem Asylsimulantenheim.
- Das Gemeinwohl kann man nicht geltend machen.

Es ist nur eine Addition von Tatsachen, dass das Ziel der "Justiz" in der Förderung des Verbrechens liegt. So stellt sich die Frage, ob man Individuen, die solche "Urteile" sprechen und das auch noch im Namen des Volkes, Richter, Komplizen oder gar Anstifter nennen sollte.

Gravatar: karlheinz gampe

Wie krank sind diese Richter ? Ein abgelehnter krimineller Asylant muss in Deutschland aufgenommen werden ? Wieso werden diese kriminellen Problemfälle im Land behalten und nicht ausgewiesen ? Stellt diese Leute, die Deutschland mit Kriminellen fluten vor Gericht. Die sind genauso eine Gefahr für die Bürger wie die gemein gefährlichen Kriminellen, welche sie ins Land holen und im Land halten.

Gravatar: Unmensch

Ist schon klar, Bürger-Gemeinwohl zählt nicht. Weil die "Flüchtlinge" wichtiger sind.

Gravatar: Ebs

Vielleicht begreift man auch bald im letzten Winkel im Westen unseres Landes, dass es nichts bringt, gegen die Sachsen zu schimpfen sondern das die Sachsen diejenigen sind, die das einzig Richtige tun, Gesicht zeigen gegen diese deutschfeindliche Politik und auf die Straße gehen.

Gravatar: Stephan Achner

Diesen kriminellen Asylanten sollte man nun auf dem privaten Grundstück des Vorsitzenden Richters des OVG Koblenz unterbringen.

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