Bundesverfassungsgericht lässt vor Entscheidung EuGH weiter prüfen

Karlsruhe sieht Staatsanleihenkäufe der EZB kritisch

Seit 2015 kauft die EZB monatlich Staatsanleihen im Wert von 60 Milliarden Euro. Dagegen gab es beim Bundesverfassungsgericht eine Klage. Heute gaben die Karlsruher Richter zu erkennen, dass sie die Praxis für durchaus zweifelhaft halten.

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Das Bundesverfassungsgericht äußert Bedenken gegen die umstrittenen Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) und gab dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) den Auftrag, diese zu prüfen. Dabei wurde ein beschleunigtes Verfahren beantragt, weil »die Rechtssache eine rasche Erledigung erfordert«.

»Es bestehen Zweifel, ob der PSPP-Beschluss (Public Sector Purchase Programme) mit dem Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung vereinbar ist«, erklärten die Karlsruher Richter ihre Entscheidung. Demnach seien Anleihenkäufe zur Finanzierung von Staatshaushalten nicht vom EZB-Mandat gedeckt.

In der Konsequenz ist erkennbar, dass die Verfassungsrichter die Vorwürfe sehr ernst nehmen. Im äußersten Fall könnte Karlsruhe nämlich die deutsche Beteiligung an den Staatsanleihenkäufen untersagen. Im Vorfeld gab es drei Verfassungsbeschwerden gegen das Kaufprogramm, unter anderem vom früheren CSU-Politiker Peter Gauweiler.

Bis zur weiteren Entscheidung des EuGH bleibt das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unterbrochen. Erst danach wird das oberste deutsche Gericht abschließend über die Verfassungsbeschwerden urteilen.

Es geht bei dem Verfahren darum, dass die EZB zur Unterstützung von Inflation und Konjunktur seit März 2015 im großem Stil Staatsanleihen und andere Wertpapiere für aktuell 60 Milliarden Euro monatlich kauft. Die Kläger wollen erreichen, dass das  die Beteiligung der Bundesbank an dem EZB-Programm stoppt.

Diese sehen mit Sorge, dass die EZB eigenmächtig Wirtschaftspolitik betreibe und Deutschland hafte, wenn ein totaler Wertverlust der aufgekauften Staatsanleihen eintrete. Das Risiko für den deutschen Staatshaushalt sei unverhältnismäßig hoch, da die Bundesbank größter Anteilseigner der EZB ist.


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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: pandahugger

Wer glaubt denn noch, dass das BVerfG irgendetwas
bewirken kann? Maastricht, Lissabon, massive Rechts-
brüche der BReg. und LReg.en in der sog. Flüchtlings-
krise sprechen Bände von der Wirksamkeit dieser Ein-
richtung. Vor vielen Jahren hat ein Mitglied einer BReg.
das BVerfG als die "8 A...löcher in Karlsruhe" bezeichnet, von denen man sich nicht die Ostpolitik kaputt machen ließe. Sie haben es geschluckt! Dieses oberste Verfassungsorgan ist überflüssig wie ein Kropf. Die Alltagsgeschäfte können die obersten Bundesgerichte erledigen. Dafür braucht man nicht die merkwürdigen roten Roben aus der Provinz.

Gravatar: Hajo

Über dieses Schmierentheater kann man nur staunen. Da müssen Bürger dieses Landes vor den Kadi ziehen um die Anleihenankäufe der EZB aus allseits bekannten Gründen zu unterbinden und die geben es an den EUGH weiter, weil sie die Annahme in diesem Fall nicht verweigern können und anderen Interessenswaltern nicht in`s Handwerk pfuschen wollen. Eigentlich müßte die Regierung sich in dieser Angelegenheit selbst zur Wehr setzen und da kann man exemplarisch erkennen, daß auch wir zur Bananenrepublik verkommen sind und es ist zu erwarten, daß die Urteile und das abschließende Prozedere so ausgelegt werden, daß die wesentlichen Parteien zufrieden sein werden. Wir Bürger sind hoffnungslos verloren und es kann nur noch durch einen Politikwechsel der Untergang verhindert werden.

Gravatar: Dirk S

Zitat:"Demnach seien Anleihenkäufe zur Finanzierung von Staatshaushalten nicht vom EZB-Mandat gedeckt."

Und? Seit wann interssiert das in der EU bzw. Eurozone jemanden? Es bestand von Anfang an das Problem, dass man verschiedenen Ansichten über die Geldstabilität im Euro zusammenbringen müsste. Dumm nur, dass das nie funktionieren konnte. Die derzeitige Situation war von Anfang an zu erwarten gewesen. Egal, was die deutsche Politik auch immer beim Euro geträumt haben mag.

@ die Vernunft

Zitat:"Die EZB- Staatsverträge sind ihr Papier nicht Wert!"

Die EU-Verträge auch nicht. An die hält sich auch niemand.

Vertragsfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: die Vernunft

Bis die Richter entscheiden dürfen, die Kuh (Deutschland) vom Eis zu holen ist die Kuh längst (in fremden Schulden) ertrunken! Die Eisdecke (Solide Eurobasis) schmilzt immer schneller!

Die EZB- Staatsverträge sind ihr Papier nicht Wert! Sie sind nur zum Zweck geschaffen worden, das man Deutschland fängt und erhängt! Damit es uns alternativlos noch besser geht!

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