Fehlende Regelung im Schulgesetz

In Niedersachsen dürfen Schülerinnen vollverschleiert sein

Einer Schule bei Osnabrück ging das Tragen einer Vollverschleierung im Unterricht zu weit und meldete nach erfolglosem Einwirken auf das Mädchen den Fall der Landesschulbehörde. Dort kam man zum Ergebnis, dass ein Verbot bisher das Schulgesetz nicht hergibt.

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In Niedersachsen verbietet das aktuell gültige Schulgesetz keine Vollverschleierung von Mädchen, wie ein von der Staatskanzlei in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten feststellt. Dieses war in Auftrag gegeben, weil in Belm bei Osnabrück eine Schülerin seit dem siebten Schuljahr einen Nikab-Gesichtsschleier trägt, der nur die Augenpartie frei lässt.

Die Schule reagierte Ende August 2016 mit einer Meldung bei bei der Landesschulbehörde, da die Schülerin nicht zu überzeugen war, den Schleier in der Schulzeit abzulegen.  Auch Polizei, Verfassungsschutz und Kultusministerium wurden eingeschaltet.

Das jetzt für die Staatskanzlei erstellte Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass zum Verbot einer Vollverschleierung zunächst das Schulgesetz geändert werden. Da Religionsfreiheit ein Grundrecht sei, bedürfe es einer Neuregelung, erklärt Gutachter Hinnerk Wißmann von der Universität Münster.

Dabei müsste als Passus eine eine explizite Anforderung an die Schüler aufgenommen werden, durch ihr Verhalten und ihre Kleidung den offenen Austausch zwischen allen Beteiligten an der Schule zu ermöglichen. Das Kultusministerium will entsprechendes vorbereiten. Letztlich muss dann der Landtag entscheiden.


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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Alfred

Das wäre ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot? Oder ist damit das Vermummungsverbot aufgehoben worden???

Gravatar: Onkeljoe

Versetzen wir uns mal in die Lage eines Lehrers, der solch ein verschleiertes Mädchen unterrichten soll: Ebenso wie bei einem Kopftuch darf er gar nicht darunter schauen, sondern muss eine Kollegin holen. Wenn die gerade mal keine Lust oder Zeit für eine Kontrolle hat, muss dieser Lehrer eben auf die nächste Kollegin warten. In der Zwischenzeit ist die Zeit für einen Leistungstest immer weniger geworden. Und was ist eigentlich, wenn diese Schülerin heute mal keine Lust auf Unterricht hat,- kein Problem, dann schickt sie einfach eine Freundin hin, die bei schriftlichen Arbeiten bestimmt nicht zufällig die bessere Leistung abliefert. Kraft Amtseid ist jeder Lehrer zur Gleichbehandlung aller Kinder verpflichtet,- wie soll das unter solchen Umständen gehen? Bei Tragen eines Kopftuches ist das Ohr bedeckt und moderne Kommuni-kationsmittel können unentdeckt betrieben werden. Das abzustellen trauen sich die servilen deutschen Beamten und erst recht nicht die Politiker, dabei wäre dem ganz einfach durch einen Hausordnung beizukommen, die Kopfbedeckungen in der Schule verbietet. So wird vielleicht doch einmal ein Vater oder beide Eltern oder sogar ein(e) Schüler/in auch Chancengleichheit vor Gericht einklagen müssen. Bin gespannt, ob dann ein Richter so viel Rückgrat hat und die Chanchengleichheit über die Religionsfreiheit stellt, die von unseren Zuwanderern oft genug als Freibrief für ihr Verhalten benutzt wird.

Gravatar: H.von Bugenhagen

Na iss denn dass
Es sollten sich alle Schüler verschleiern dann ist dass Noten vergeben überflüssig

Gravatar: Gerhard Berger

@Stella:
Es gibt im Internet abrufbare Schemata, wie Betrug iSv § 263 StGB zu prüfen ist.

Selbst juristische Laien kommen damit zu einem anderen Ergebnis als Sie.

Allzuviel überschießende Emotionen nutzen daher nicht.

Vollverschleierung ist bei Klassenarbeiten toll.
Unter der Burka steckt eine Person, die den Lehrstoff - rauf und runter - im Schlaf beherrscht.

Teilnahme am allseits so beliebten Sportunterricht?
Mit Burka eher nicht möglich.
400m Lauf mit Zeiten, die beim Marathon üblich sind . mit anschließender Behandlung auf der Intensivstation.

Aha! Burka verhindert, daß die Mädels in den muslimischen Ländern vor den notgeilen Jungs erfolgreich weglaufen können ...

Spaß beiseite:
Die Schule kann gegen die Entscheidung ihrer Aufsichtsbehörde vorgehen.

Bereits das zuständige VG kann (nicht muß) die Sache dem EuGH zur Entscheidung vorlegen.

Das wäre der schnellste Weg.

Gegenwärtig lehnt der EuGH die Burka ab.

So einfach ist das, wenn es denn nur gewollt wäre.

Gravatar: Franz Horste

Warum hat eine Staatskanzeli bis jetzt noch nicht begriffen, dass das Verschleiern von Frauen und sogar Kindern (ausschließlich weiblichen) absolut nichts mit Religion zu tun, folglich auch nichts mit deren freier Ausübung, ist töricht und unerträglich. Von "freier Ausübung" kann wohl bei Minderjähringen ohnehin nicht die Rede sein.
Vermutlich wird auch wieder die Mär von der Befreiung der Frau durch Verhüllung bemüht.
Was macht wohl das Ministerium mit einer Lehrerin, die sich weigert ein Kind so vermummt zu unterrichten? Wie findet überhaupt ein Unterricht in einer solchen Klasse statt? Kommt so ein verblödeter Minister womöglich noch auf die Idee in Deutschland Geschlechtertrennung in Schulen einzuführen, damit die Musels mal wieder einen Sieg davon tragen können?
http://wort-woche.blogspot.de/2017/04/feiger-richter-in-heidelberg-druckt.html

Gravatar: Drachentöter

Dann schlag ich vor, das alle nicht muslimischen Eltern ihren Kindern Motorradhelme, bevorzugt Initis oder Skihelme mit Brille aufsetzten. Irgendwo gibt's sicher ein Gesetz * Gleiches Recht für alle *

Gravatar: Gerd Müller

Ich denke, die werden integriert ?!

Integrieren bedeutet doch immer noch, sich einbringen, mitmachen, angleichen und dabei sein .....

Wie blöde ist unsere Gesellschaft im Jahr 2017 eigentlich schon geworden ?
Oder hat die Schulleitung etwa Angst davor, in Deutschland deutsch zu sein ?

In einem Lehrbuch der Ostzone stand über den Westen unter anderem: "Dekadente Gesellschaft".
Langsam glaube ich, die hatten doch Recht !!

Gravatar: renhard

Das was der Nationalsozialismus und seine Chargen
nicht ganz schafften, das schaffen seit dem Aufkommen
der 68iger die heutigen Sozialdemokratisten mit Bravour,
nämlich die völlige Umkehrung des deutschen Volkes
nur eben nicht im nationalsozialistischen Sinne sondern
im linken international geprägten sozialdemokratistischen
Sinne.

Es wird verniedlicht und relativiert, es werden andere
Meinungen verunglimpft, es werden demokratische Par-
teien mit wertkonservativen, bürgerlichen, patriotischen
Ansichten und deren Repräsentanten wie Sympathysan-
ten gejagt und sogar körperlich angegriffen und verletzt. Und diese schleichend geistige Linksideologie wurde
nach Ende des 2.WK in fast alle der nachfolgend gebo-
renen deutschen Junghirne eingehämmert und zwar
besonders während der gesamten Schul- und Studien-
zeit. Leider hat sich die damals verbliebene bürgerliche
Seite nicht deutlich genug dagegen empört und erhoben.
Man kann rätseln, ob sie aus Angst oder Feigheit oder
wegen der national"sozialistischen" Schatten geschwie-
gen hat. Als Ergebnis haben wir heute einen linken Mob
auf den Strassen, dem, wie oben bereits erwähnt nicht
nur diese Ideologie eingehämmert wurde sondern dem
man aller Wahrscheinlichkeit damit auch die Fähigkeit
zum normalen Denken und Erkennen zerstörte.

Diese Entwicklung ist es letztendlich, daß wir heute in
Europa wieder mehr Feinde als Freunde haben, auch
wenn sich die herrschende Klasse das Gegenteil ein-
bildet, und Fremde besonders Mohammedaner vor
unserem Lande und unseren links- und multikultura-
listischen Werten keinen Respekt haben! Das führt
dann eben dazu, daß man meint, auch im deutschen
Klassenzimmer seine eigene Kultur leben zu können.

Das Gegenteil wäre gefordert. Ein hartes Verbot und
harter Verweis! Dann wissen solche Leute wo die Gren-
zen sind und respektieren das auch. Aber ein Land,
daß von kranken grünen Hirnen plakativ
mit "Deutschland, Du mieses Stück Scheiße" vertre-
ten wird, wird seines Respektes und seiner Achtung
beraubt. Verständlich, daß Mohammedaner mit einer
völlig anderen Kultur und Erziehung, einem solchen
Land keinen Respekt erweisen!

Gravatar: Stella

Herr Hinnerk Wißmann hat ein Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Uni Münster. In der Jungen Freiheit heißt es:

"Laut dem Gutachten müßte das Schulgesetz geändert werden. Da Religionsfreiheit ein Grundrecht sei, bedürfe es einer gesetzlichen Neuregelung, argumentierte Gutachter Hinnerk Wißmann von der Universität Münster"

Herr Wißman unterliegt hier einem Irrtum, nämlich, dass die Geschichtsverschleierung zum Islam gehört, also vom Koran vorgegeben ist. Dem ist nicht so! Die Gesichtsverschleierung gehört nicht dazu. Sie wird somit von der Religionsfreiheit nicht abgedeckt. Es ist fraglich, ob überhaupt das KOpftuch dazu gehört. Die größte Anzahl der Musliminnen tragen nicht mal einen Kopftuch. Nach Herrn Wißmann würde auch die Beschneidung/Verstümmelung der Frau zur Religion gehören. Es gibt Menschen, die das behaupten.

Aber behaupten wir bewußt falsch, der Niqab gehöre unbedingt zur Religion. Dann hat aber auch die Religionsfreiheit, wie jedes andere GEsetz auch Schranken.

Erste Schranke:
Der Niqab stellt in unserem Kulturkreis eine Frauen verachtende Anforderung dar. Die Frau soll damit aus dem öffentlichen Leben verschwinden, sie soll kein Gesicht mehr haben; jede andere Frau, die diesen nicht trägt wird zum Freiwild für Männer. Dies stellt ein Verstoß gegen Art. 1 GG, Menschenwürde. Sowohl die Menschenwürde der Frau unter dem Schleier, als auch die Menschenwürde jeder anderen Frau in dem Raum. Ich werde gezwungen mit anzusehen, dass es möglich ist, die Frau so zu demütigen in meiner Gegenwart.

Zweite Schranke:
In einer Schulkasse muss ich als Lehrer die Gesichter erkennen. Sonst weiß ich als Lehrer nicht wer mir die Antwort gibt. Ich weiß nicht, wer die Klassenarbeit schreibt. Ich weiß nicht, wer am Unterricht teil nimmt. Ein Lehrer muss wissen, wie sein Schüler aussieht. Diese Schranke ergibt sich aus Art. 2 GG Freiheitsrechte, aus § 817 BGB Verstoß gegen die guten Sitten und eventuell aus dem jeweiligen Schulgesetz, in dem es heißen wird, der Schüler soll sachgemäß am Unterricht teilnehmen.

Herr Wißmann kann hier bei der Rechtsprüfung (leichte Aufgabe für den 1. Semester) nicht einem Irrtum unterlegen sein. Herr Wißmann behauptet hier bewußt Falsches. Der Jurist erfüllt hiermit den § 263 StGB Betrug "Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen.

Warum liefert Herr Wißman eine Falschdarstellung und will uns in die Irre führen?
Herr Wißman ist einer von denen, die in Stellung gebracht wurden, um die Verschwörung, die wir in unserer Welt haben voranzutreiben: das Ziel dieser Verschwörung ist Eine-Welt-REgierung und Eine-WElt-Religion, die jede Spur von Anstand in dieser Welt und jeder Kultur, wie wir sie heute kennen auslöschen soll. Um Eine-Welt-REligion zu bekommen muss ich das Christentum vernichten und den Islam. Dazu muss ich diese beiden großen Religionen aufeinender hetzen; ich muss genug Hass schüren. So werden Revolutionen und Kriege entfacht, um die Luziferische Religion über der ganzen Welt zu verhängen. Das ist das was wir derzeit überall erleben.

Gravatar: …und überhaupt…

Über Nacht konnte Merkel am 4.9.2015 nationales und EU-Recht außer Kraft setzen. Dann ist es genauso möglich, über Nacht die Vollverschleierung in Schulen zu verbieten.

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