Eine knappe Entscheidung des obersten griechischen Verwaltungsgerichts kann weitreichende Folgen für die gesamte Europäische Union haben. Dabei geht es um die Umsetzung des Flüchtlingsabkommens, das unter Federführung von Angela Merkel die EU im März 2016 mit der Türkei vereinbarte.
Das mit vier zu drei Stimmen gefällte Urteil verlangt in Gesetzesform, Asylbewerbern in Griechenland bis zum Abschluss ihres Verfahrens Bewegungsfreiheit im ganzen Land gewähren und kann damit zu neuen Flüchtlingsströmen nicht nur nach Griechenland führen.
Bisher müssen nach den Bestimmungen des Flüchtlingsabkommens Migranten und Flüchtlinge, die aus der Türkei zu den griechischen Ägäisinseln kommen, zunächst dort bleiben, bis über ihre Asylanträge entschieden ist. Wer kein Asyl erhält, soll in die Türkei zurückgebracht werden. Wer als schutzwürdig anerkannt wird, darf aufs griechische Festland weiterreisen.
Im Rahmen dieses Asylverfahrens wurde auf den Inseln Chios, Lesbos, Kos, Samos und Leros je ein Aufnahme- und Registrierungslager, sogenannten Hotspots eingerichtet. Ein Problem ist, dass sich Asylverfahren in Griechenland endlos hinziehen. Entscheidungen können Jahre dauern. Hintergrund sind Personalmangel und Einspruchsmöglichkeiten durch mehrere Instanzen.
Bereits jetzt sind die Auffanglager auf den Inseln chaotisch überfüllt. Seit einigen Wochen kommen wieder mehr Migranten aus der Türkei über die Ägäis kommen. Es sind nach offiziellen Angaben des griechischen Migrationsministeriums auf den Inseln 15.443 Menschen untergebracht, obwohl eigentlich nur eine Kapzität von 8.896 Plätzen vorhanden ist.
Die griechische Asylbehörde entschied per Verordnung im Mai 2016 zur Umsetzung des Flüchtlingsabkommens einen Verbleib der Asylbewerber auf den Inseln. Diese Regelung hoben die Richter jetzt mit ihrem Urteil auf.
Begründet wurde dieses damit, dass die Unterbringung auf den Inseln angesichts der Überfüllung der Lager die Grundrechte der Asylbewerber verletze. Zudem sei das Verfahren den Inselbewohnern nicht zuzumuten, denen damit eine unverhältnismäßige Last aufgebürdet werde. Geklagt hatte der Griechische Flüchtlingsrat, einer Nichtregierungsorganisation.
Das Urteil gilt nicht rückwirkend für alle, die schon auf den Inseln weilen, aber die griechischen Behörden müssen künftig allen Neuankömmlingen nach der Registrierung auf den Inseln und der Stellung ihres Asylantrags volle Bewegungsfreiheit in ganz Griechenland gewähren.
Das hebelt die Bestimmung, wonach illegal nach Griechenland kommende Migranten und Flüchtlinge in die Türkei zurückgeschickt werden können, aus. Sind die Menschen nämlich einmal von den Inseln aufs Festland weitergereist, müssen die türkischen Behörden sie nicht mehr zurücknehmen. Zudem dürften diese dann auch gar nicht mehr auffindbar sein und weiterreisen.
Es wird mit der verfügten Lockerung auch ein neuer Migrantenansturm zu erwarten sein, denn bisher wirkten die chaotischen Zustände in den griechischen Lagern und die Aussicht, dort jahrelang praktisch gefangen zu sein, abschreckend.
Kommentare zum Artikel
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Ich kann das Wort Menschenrecht nicht mehr hören. Es wird Zeit das man den Menschenrechtsorganisation auf die Pfötchen haut. die machen das doch erst möglich das die alle gerettet werden.
Es geht den Griechen, wie uns: Die Gewaltenteilung mißachtende Richter maßen sich gesetzgebende Gewalt an. Sie urteilen nicht mehr "Im Namen des Volkes" sondern "Im Namen meines Weltmoralismus gegen das Volk". Sie gehören wegen Größenwahnsinns in die Klappse!
Wie sieht denn der Strand aus ? Die Herren Geflüchteten sind wohl zu traumatisiert ihren Dreck wegzuräumen ? Wenn ich dort was zu melden hätte wären die mit ihrem Gelumpe gleich wieder im Wasser, Richtung Heimat.
Wer hatte da bloß wieder die Hand im Spiel? Nicht alle Richter in Griechenland sind gegen Bestechung immun, oder doch?