Langzeitgewahrsam läuft am Wochenende ab

Göttingen: Gefährder immer noch im Land

Zwei sogenannte Gefährder, also Terroverdächtige, befinden sich nach ihrer Festnahme derzeit immer noch im Langzeitgewahrsam in einer JVA in Braunschweig. Bis dato wurden sie nicht abgeschoben. Der Gewahrsam aber läuft am Wochenende aus.

Veröffentlicht:
von

Vor gut einer Woche wurden bei einer Razzia in der südniedersächsischen Universitätsstadt Göttingen zwei Terroverdächtige aus Nigeria und Algerien festgenommen. Sie stehen im dringenden Tatverdacht, einen Terroranschlag geplant zu haben. Die Vorbereitungen dazu waren, so berichtet der »NDR«, nach Angaben der Ermittler so weit fortgeschritten, dass es jederzeit zu dem Anschlag hätte kommen können.

Doch bisher ist die Abschiebung der beiden der islamistischen Szene zugeordneten Gefährdern nicht erfolgt. Nach wie vor befinden sie sich im sogenannten Langzeitgewahrsam in einer JVA in Braunschweig. Allein zu wissen, dass die beiden 22 und 27 Jahre alten Männer hinter Schloss und Riegel sitzen könnte ja für etwas Beruhigung sorgen. Doch es gibt ein »Aber«. Denn laut niedersächsischem Gesetz zur Gefahrenabwehr, das als Grundlage des Langzeitgewahrsams dient, ist dieser Gewahrsam auf maximal zehn Tage begrenzt.

Es liegt an den ermittelnden Behörden ausreichend Beweismaterial vorzulegen, um gegen die beiden Männer einen Haftbefehl gemäß § 89a StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) beantragen zu können. Doch, so heißt es in dem Bericht, »die Auswertung der sichergestellten elektronischen Geräte und Speichermedien sowie die Untersuchung der beschlagnahmten Waffen seien noch nicht abgeschlossen.«

Sollten also keine ausreichenden Beweismittel vorgelegt werden können, um einen Haftbefehl zu begründen, werden die beiden Terrorverdächtigen am Wochenende auf freien Fuß gesetzt. Als Gefährder dürfen sie zwar von den Sicherheitsbehörden beobachtet werden; doch wie »gut« das in Merkel-Land funktioniert hat nicht zuletzt der Fall Anis Amri bewiesen.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: H.von Bugenhagen

Na iss denn dass
Vielleicht sollte man als Bürger vor der JVA auf die Entlassung warten und die Bunten Kinder ins Paradies führen aber auch solche Tage werden Kommen.(Wahrscheinlich alles Nazis)

Gravatar: Max Latino

Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen.
Langzeitgewahrsam und dann 10 Tage (!) Haft.
Lebenslang heißt in unserer buntbesoffenen Republik auch in der Regel 15. Jahre.
Aber laßt sie ruhig laufen. Es geht ja höchstens um die Gefahr für Leib oder Leben des Pöbels, dem gemeinen Volk.
Auf der anderen Seite steht die Nichtdiskreminierung von äußerst Schutzbedürftigen einer fremden Kultur, die keiner will, aber trotzdem das Recht zugesprochen bekommen, unsere zivilisierte Kultur in die Steinzeit zurückzubomben.

In mir wütet nur noch die Flamme des Zorns und was mich am meisten dabei wundert, dass rund 80% des deutschen wahlberechtigten Volkes immer noch ihre eigenen dummdreisten Volksverräter wählen.

Was muss eigentlich noch alles passieren?

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang