Der Brandenburger, der ein Türke ist

Freispruch nach vierstündiger Vergewaltigung

Erst jetzt wird nach und nach ein weiterer Justizskandal aus Brandenburg/Havel publik. Das dortige Gericht sprach einen 23-jährigen Türken vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. Dabei hatte dieser über vier Stunden sein Opfer terrorisiert und malträtiert.

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Das Bericht, so schrieb es die »Märkische Allgemeine« am 20. April 2017, sah es zwar als erwiesen an, dass der Täter sein Opfer über vier Stunden lang gewalttätig gegen sein Opfer vorgegangen war und die Frau zum Sex gezwungen habe. Aber, so Richterin und Schöffen, der Tat fehlte der Vorsatz. Der Peiniger, so die Richterin, habe »wahrscheinlich nicht gewusst, was er der Frau antat.« 

Fest steht, dass er sein Opfer derart missbrauchte und verletzte, dass die Frau noch Wochen nach dieser schrecklichen Tat nicht vernünftig laufen konnte; von den seelischen Verletzungen einmal ganz abgesehen. Noch schwerer aber dürfte die Begründung des Gerichts für das Opfer zu verdauen sein: es sei durchaus möglich, dass der Täter mit der Mentalität des türkischen Kulturkreises das Geschehen, das sie als Vergewaltigung erlebte, vielleicht für wilden Sex gehalten hat. 

Noch eine kleine Anmerkung zu der Berichterstattung in der MAZ: im Einleitungstext wird der Täter als »Brandenburger« bezeichnet. Und sein Alter wird mit 23 Jahren angegeben. Erst wesentlich später, quasi nebenbei im Text, erfährt der Leser, dass es sich bei dem Vergewaltiger um einen Türken handelt. Wenn er Türke ist, dann sollte er auch als Türke bezeichnet werden. Eine Maus, die bei einem Bauern in einem Kuhstall lebt, bleibt trotzdem eine Maus - und wird nicht zu einer Kuh.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: renhard

Ich nehme zum erstenmal Kenntnis von diesem Fall und
bin entsetzt über ein solch skandalöses Urteil. Das öffnet
der islamischen Unkultur erst recht Tür und Tor für wei-
tere Verbrechen dieserart.

Hier fehlt inzwischen eindeutig eine sofort einschaltbare
Prüfinstanz (ohne kostenintensive Berufungsinstanzen,
die sich viele Opfer einfach finanziell nicht erlauben kön- nen) um einen solch unglaublichen Urteilsspruch einer Richterin einer strengen Kontrolle zu unterziehen. Denn mit solchen Urteilen wird die sog. Unabhängigkeit der Richter aufs gröbste mißbraucht.

Solche, in diesem Fall Richterin, müßten unverzüglich
mit Sanktionen belegt bzw. aus dem sicheren Versor-
gungskorb des Staates entfernt werden. Denn diese
Richterin ist Ihres Amtes nicht würdig und beschädigt das Ansehen der gesamten Richterschaft.

Überall in der freien Wirtschaft, ja selbst in Verwaltungen werden die Fähigkeiten und Abläufe mittlerweile nach
DIN geprüft und zertifiziert. Nur die Richterschaft, wenn sie einmal dieses Amt eingenommen hat, braucht sich keiner Prüfung bzw. Überprüfung zur Ausübung dieses
Amtes mehr stellen. Deshalb können Sie solche Skan-
dalurteile fällen, weil Sie Ihre sog. Unabhängigkeit vor
merklichen Sanktionen schützt. Das halte ich nicht für
in Ordnung und für den eigentlichen Skandal.

Gravatar: Dirk S

Zitat:"es sei durchaus möglich, dass der Täter mit der Mentalität des türkischen Kulturkreises das Geschehen, das sie als Vergewaltigung erlebte, vielleicht für wilden Sex gehalten hat."

Hat aber nichts damit zu tun, dass entweder eine Vergewaltigung vorlag, also ein Geschlechtsverkehr ohne rechtsgültige Einwilligung beider Seiten stattfand oder eben diese Einwilligung vorlag und damit keine Vergewaltigung. Das ist von dem, was in welchem Kulturkreis auch immer als "wilder Sex" durchgeht, vollkommen unabhängig.
Zumal das Opfer laut »Märkische Allgemeine« aussagte:

Zitat:"Seinen anschließenden Wunsch, mit ihr ins Bett zu steigen, lehnte sie ab. Er sei nicht ihr Fall, nicht ihr Typ, sagte die Zeugin vor Gericht aus."

Was ja wohl klar als Ablehnung zu verstehen ist, egal ob beide Meth drin hatten oder nicht. Wenn jemand das nicht kapiert, dann hat nicht Milde, sondern Härte zu erfolgen, denn der Vorsatz ist in so einem Fall ja nun ganz klar zu erkennen.

Und die Richerin gehört ohnehin gefeuert, denn eine Suggestiv-Frage wie

Zitat:"Doch die entscheidende Frage für den Ausgang des Strafprozesses war an die Zeugin, das Opfer, gerichtet: „Könnte es sein, dass der Angeklagte dachte, Sie seien einverstanden?“ "

hat in einem Prozess nichts verloren. Wie soll die Zeugin die Frage beantworten? Sie kann es gar nicht wissen, wie auch, solage sie nicht Gedanken lesen kann. Das fällt wohl unter die 25% Fehlurteile in deutschen Strafprozessen.

Ich will die Richerwahl, wie in den USA. Dann können wir, der Souverän, solche Richterinnen wenigstens aussieben.

Bleibt nur zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft in die nächste Instanz geht. So ein Urteil ist unhaltbar. Und die Richerin auch.

Verständnislose Grüße,

Dirk S

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