Der Brandenburger, der ein Türke ist

Freispruch nach vierstündiger Vergewaltigung

Erst jetzt wird nach und nach ein weiterer Justizskandal aus Brandenburg/Havel publik. Das dortige Gericht sprach einen 23-jährigen Türken vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. Dabei hatte dieser über vier Stunden sein Opfer terrorisiert und malträtiert.

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Das Bericht, so schrieb es die »Märkische Allgemeine« am 20. April 2017, sah es zwar als erwiesen an, dass der Täter sein Opfer über vier Stunden lang gewalttätig gegen sein Opfer vorgegangen war und die Frau zum Sex gezwungen habe. Aber, so Richterin und Schöffen, der Tat fehlte der Vorsatz. Der Peiniger, so die Richterin, habe »wahrscheinlich nicht gewusst, was er der Frau antat.« 

Fest steht, dass er sein Opfer derart missbrauchte und verletzte, dass die Frau noch Wochen nach dieser schrecklichen Tat nicht vernünftig laufen konnte; von den seelischen Verletzungen einmal ganz abgesehen. Noch schwerer aber dürfte die Begründung des Gerichts für das Opfer zu verdauen sein: es sei durchaus möglich, dass der Täter mit der Mentalität des türkischen Kulturkreises das Geschehen, das sie als Vergewaltigung erlebte, vielleicht für wilden Sex gehalten hat. 

Noch eine kleine Anmerkung zu der Berichterstattung in der MAZ: im Einleitungstext wird der Täter als »Brandenburger« bezeichnet. Und sein Alter wird mit 23 Jahren angegeben. Erst wesentlich später, quasi nebenbei im Text, erfährt der Leser, dass es sich bei dem Vergewaltiger um einen Türken handelt. Wenn er Türke ist, dann sollte er auch als Türke bezeichnet werden. Eine Maus, die bei einem Bauern in einem Kuhstall lebt, bleibt trotzdem eine Maus - und wird nicht zu einer Kuh.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: wolle01

Wer wie aufgezeigt urteilt, belegt, daß ihm die Fähigkeit zum Richteramt offenbar fehlt, nicht wegen mangelnder juristischer Kenntnisse, sondern wegen der Unfähigkeit,
Sachverhalte des Lebens entsprechend nachvollziehbar juristisch einzuordnen, ggf. auch aufgrund verkorkster eigener Psyche oder Lebenseinstellung. Es ist unter Berücksichtigung der sog. Rechtsordnung nicht hinnehmbar, daß ein Opfer in der Weise,wie beschrieben, staatlicherseits erneut erniedrigt wird, anstelle der Hilfestellung, die ihm zukommen sollte. Wenn die Rechtsordnung wie beschrieben ad absurdum geführt wird, muß sich keiner wundern, wenn Bürger entsprechend reagieren und ihr Rechtsempfinden selbst umsetzen. Und daß mögliches "Andersticken" Zugewanderter diesen mildernd derart zugerechnet wird, ist nicht hinnehmbar, auch wenn Personen wie Frau Özoguz öffentlich bekunden, daß es keine hier angestammte Kultur gibt, die entsprechend auch in Sachverhalten wie beschrieben anders bewertet.

Gravatar: Hanna

es gibt nicht den Rechtsstaat in D, er wurde ausgehebelt
im Sinne der rot/grünen Verwesungssoße zur Abschaffung der Deutschen und ihrer Kultur ...aufwachen bitte !!

Gravatar: Hans Goliasch

Wäre es ein Biodeutscher gewesen hätte die volle Strenge des Gesetzes zugeschlagen.

Gravatar: Karin Weber

Wo sind jetzt die Linken & Feministinnen? Ging es denen jemals um die Rechte der Frauen?

Diese Richterin ist nur ein eindrucksvolles Beispiel für die abgewrackte Justiz in diesem Lande. Gesellschaftlicher Krebs, der andere zerstört und selbst nicht kaputtgehen kann.

Gravatar: Herbert

Ob in Hameln ( NRW ) ein Skandal- Urteil oder den hier angemahnten aus Brandenburg/ Havel.Mit dem Rechtsstaat und dessen Justizminister muss hier eine
Überprüfung stattfinden.Denn solch einen Rechtsstaat wirkt
hoffentlich auf die vielen Opfer, als einen Hohn

Gravatar: Britta

Und da wundern sich manche wenn Menschen
zur Selbstjustiz greifen.

Gravatar: P.Feldmann

Eine Richterin, die über Gefühlslagen argumentiert, sollte ihren Job aufgeben, denn es gibt Miriaden Gefühle, aber nur EIN REcht! Und wer sich nicht an dieses Recht hält , wird straffällig- egal, ob das in seinem Kulturkreis bei Vollmond erlaubt wäre, - egal ob er es wußte, - egal ob er ein Unrechtsbewußtsein hat!

Neben dem Skandal, daß diese Frau also die Vergewaltigte quasi selbst zur Mittäterin macht, gibt es also einen fundamentalen Skandal der Abschaffung des Rechtsstaates durch eine ausführende Beamte dieses Staates!
Damit folgt sie Merkel devot, aber eben wie jene verwirkt sie jedes Recht (!) auf Teilhabe an dieser Gesellschaft.

Meine Folgerung: Abschiebung der Richterin in einem Wagon mit ihrem Schützling. Falls dann kulturell etwas passiert, ist das einfach.... fatal, schicksalsgegeben und verlangt Unterwerfung.

Gravatar: Zicky

@renhard

Politiker brauchen auch keinen Fähigkeitsnachweis. Wäre auch schlecht, weil dann würden ganz viele ihren Hut nehmen müssen.

Gravatar: Zicky

Welch ein Urteil. Ein Freibrief für alle mit islamischen Hintergrund. Was bei uns eine Vergewaltigung ist, ist bei denen "etwas wilderer Sex" und die Damen sollen sich nicht so anstellen. Schließlich unternehmen unsere islamistischen Facharbeiter auch etwas gegen die deutsche Inzucht (so Schäuble). Ich wundere mich immer wieder, wo denn der Aufschrei unserer allgegenwärtigen Emanzen in einem solchen Fall bleibt. Haben die alle selber so wilden Sex zuhause, oder sind die inzwischen alle lesbisch und meinen das Thema geht sie nichts mehr an.
Der Richterin wünsche ich nur, dass sie niemals in den Genuss von nur wildem Sex kommt. Eher so "richtig wildem genussvollen Sex" auch für ihren Partner, der natürlich auch ein Brandenburger Jung sein darf. Allerdings sollte sie sich danach ein paar Tage freinehmen, sonst sieht jeder an ihrem Gang, wie schön es war. Zynismus aus.

Gravatar: Jörg L.

Dieser Bericht schlägt erneut dem Faß den Boden aus.
Zur Resozialisierung des armseligen Täters würde ich ihm die Richterin in die Zelle setzen. Möge es eine Nymphomanin sein. Um beide entweicht mir keine Träne.

Dann sehen wir mal, ob es künftig nicht wieder verstärkt zu Urteilen kommt, die den Namen auch verdienen.

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