Bürgschaften für Syrer sorgen in Hessen für Streit

Flüchtlingshelfer müssen weiter zahlen, nicht Allgemeinheit

In Hessen übernahmen im Jahr 2014 mehrere Bürger Bürgschaften, damit Syrer aus dem Bürgerkriegsland nach Deutschland kommen konnten. Einige der Paten klagen unterdessen, dass sie bald drei Jahre lang deren Lebensunterhalt finanzieren müssen.

Veröffentlicht:
von

Eine Gruppe von Bürgern aus Mittelhessen, die 2014 meinten Gutes zu tun und für Menschen aus Syrien Bürgschaften übernahmen, damit diese aus dem Bürgerkriegsland nach Deutschland kommen können, steht nun vor einem ernsthaften Problem. Es gibt jetzt Streit darüber, wie lange sie für den Lebensunterhalt aufzukommen haben.

Sie beteiligten sich im Bundesland Hessen ein Jahr vor Merkels Grenzöffnung an einem Aufnahmeprogramm, mit denen über Patenschaften Syrer zu Verwandten nach Deutschland nachreisen durften und gaben eine entsprechendeVerpflichtungserklärung ab, bis auf weiteres für den Unterhalt der Flüchtlinge aufzukommen. Jetzt fühlen sie sich im Stich gelassen.

»Das Risiko einer Bürgschaft war uns bewusst, aber wir sind von einem überschaubaren zeitlichen Rahmen dafür von etwa einem Jahr ausgegangen. Sonst hätten wir das ja nicht so gemacht«, erklärte der als Flüchtlingshelfer engagierte Klaus-Dieter Grothe, der wie andere für einen jungen Syrer bürgte.

Etwa 1000 Euro im Monat kommen da schon je aufgenommene Person zusammen. Ausgegangen war man, dass dieses bis zum Abschluss des Asylverfahrens gelte. So bekräftigt dann auch Grothe: »Uns hat das Land immer wieder versichert, dass die Verpflichtungserklärung erlischt, sobald der Asylantrag bewilligt ist.«

Unterdessen sind die meisten Asylverfahren beendet und die Menschen als Flüchtlinge anerkannt, jedoch melden sich weiterhin die Jobcenter, die von den Flüchtlingshelfern unverändert die Sozialleistungen erstattet bekommen wollen. Laut des Gießener Jobcenters geht es bei einem Erwachsenen um monatlich etwa 800 Euro.

Dieses gefällt den Bürgern mittlerweile gar nicht mehr. Sie zweifeln am Staat, da das Land Hessen ihnen andere Zusagen gegeben habe. Grothe beklagt:  »Wenn man nicht den höchsten zuständigen Stellen in einem solchen Fall vertrauen kann – wem dann? Was sind dann noch staatliche Garantien und Aussagen wert?«

Die Bundesbehörden vertreten nämlich eine andere Rechtsauffassung als das Land Hessen. Nach einer Bestimmung des Aufenthaltsgesetzes wird angezweifelt, ob sich der Aufenthaltszweck der Flüchtlinge durch die Anerkennung des Asylstatus ändert und somit die Bürgschaft endet.

Das Bundesinnen- und das Bundesarbeitsministerium meinen, dass die Haftung der Bürgen bestehen bleibe. Hessen habe hier die gegenteilige Rechtsauffassung vertreten, erklärte der Sprecher des hessischen Innenministeriums, Michael Schaich, und dränge auch weiter darauf, die Verpflichtungsgeber nicht in Anspruch zu nehmen.

Das Land Hessen bedauere, dass die Jobcenter dazu bisher nicht bereit seien. »Das Land Hessen hat keine Möglichkeit, im Interesse der Verpflichtungsgeber unmittelbaren Einfluss zu nehmen«, sagt Schaich. Es sei der Bund, der darüber entscheide, diese in Regress zu nehmen. In dessen Ermessen liege es auch, auf etwaige Forderungen an die Verpflichtungsgeber zu verzichten.

Die Jobcenter weisen darauf, keinen Ermessensspielraum zu haben. Für diese sei die Rechtsauffassung des Bundesarbeitsministeriums sowie der Bundesagentur für Arbeit bindend. Das Bundesarbeitsministerium betont so auch, dass diese verpflichtet seien, Erstattungsansprüche geltend zu machen.

Im Januar entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass ein Verpflichtungsgeber für den Lebensunterhalt der Asylsuchenden auch nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft hafte. Die Klagen der mittelhessischen Helfer werden noch einmal gesondert vor Gericht verhandelt, der Termin dazu ist aber noch unklar.

Der Verein »Pro Asyl« kritisiert das derzeitige Procedere. Deren Sprecher Bernd Mesovic sagt: »Der Staat kann kein Interesse daran haben, dass man Bürger, die aus humanitären Gründen gehandelt haben, möglicherweise in die Nähe des Ruins treibt.«

Das Mitleid für die mittelhessische Flüchtlingshelfergruppe hält sich bei anderen wiederum in Grenzen.   Es klingt nicht weniger schön, erst auf eigenen Kosten jemand ins Land zu holen, und unmittelbar danach die Allgemeinheit dafür bezahlen zu lassen.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Dirk S

"Wer bürgt wird gewürgt", wie es so schön heißt. Nun denn, die Verpflichtung ist eingegangen und es ist an denen, die sich freiwillig verpflichtet haben, diese zu erfüllen. Ja, ja, Pflichten sind schon was unangenehmes, vor allem, wenn man die nicht auf andere abwälzen kann.

Zitat:"So bekräftigt dann auch Grothe: »Uns hat das Land immer wieder versichert, dass die Verpflichtungserklärung erlischt, sobald der Asylantrag bewilligt ist.«"

Und daran hat der echt geglaubt? Ohne sich das schriftlich geben zu lassen? Was für ein Depp, schon allein für soviel kleinkindliches Staatsvertrauen gehört jeder Cent für seine Bürgschaft aus ihm herausgepresst. Vielleicht lernen dann anderen von seinem selbstgewählten Schicksal, dass man dem Staat nicht trauen kann und darf.

Mitleidsfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: Karin Weber

Diese Willkommensklatscher und Teddybärenwerfer sollte man bis über alle Ohren mit diesen Kosten zuklatschen. Die ganzen Milliarden müsste man denen draufdrücken. Warum sollen Menschen für diesen Irrsinn bezahlen, die sich klar dagegen artikuliert haben? Sollen doch die die Kosten übernehmen, die dafür verantwortlich sind ... incl. Merkel & Bande.

Gravatar: Gerhard Berger

Bürgschaften im Rechtssinne liegen vor.
Das perniziöse Gutmenschentum dachte, für sie gelten die daraus resultierenden Rechtsfolgen nicht?

Bereits ein unbeachtlicher Irrtum im Motiv.
Allenfalls ein stets unbeachtlicher Rechtsfolgenirrtum.

Jetzt wollen sie sich - auf Kosten der Steuerzahler - also der Allgemeinheit, aus freiwillig übernommener Verantwortung stehlen - ohne jedes Unrechtsbewußtsein.

Für das Gefühl, ein besserer Mensch als andere Menschen zu sein, wollen sie nicht haften.

Wird durch öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter ein Helfersyndrom bestätigt, das ausreicht, um sich den Rechtsfolgen aus vorsätzlich übernommener Bürgschaft mit psychopathologischer Begründung doch noch entziehen zu können?

Sicherlich werden die bekannten Medien darüber berichten - wie immer bei solchen Themen in gnadenlos tendenziöser Art und Weise.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang