Für Kriegsflüchtlinge gebürgt, aber am Ende nicht zahlungsfähig

Flüchtlingsbürgen sollen mit 37 Millionen Euro abgelöst werden

Im Zuge der Flüchtlingskrise übernahmen manche eine Bürgschaft für Kriegsflüchtlinge, damit diese in Deutschland einreisen konnten, zeigten sich aber erstaunt, als tatsächlich zu zahlen war. Nunmehr sollen 37 Millionen Euro für deren Entlastung bereit gestellt werden.

Foto: Pixabay
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Nach einer Meldung des »Handelsblatt« sollen 37 Millionen Euro durch Bund und Länder bereitgestellt werden, um sogenannte Flüchtlingsbürgen zu entlasten. Mehrere Bürger hatten im Zuge der Flüchtlingskrise für syrische Kriegsflüchtlinge finanziell gebürgt, um ihnen damit eine sichere Einreise nach Deutschland zu ermöglichen.

Dabei gingen diese offenbar davon aus, dass sie für die Kosten am Ende nicht tatsächlich aufkommen müssen, doch die Behörden sahen die Rechtslage teils anders und schickten fristwahrende Bescheide an die Betroffenen, wo sie die Unterhaltskosten für die jeweils übernommenen Kriegsflüchtlinge anmahnten.

Wie eine Anfrage im Bundestag an die Bundesregierung ergab, sei unterdessen für die Bürgenden eine entlastende Erstattungssumme von 21,2 Millionen Euro festgesetzt worden. Die Bundesagentur für Arbeit rechne mit weiteren 16,5 Millionen Euro, die zusätzlich zur Verfügung gestellt werden sollen, um die Bürgen abzulösen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach noch im Januar 2019 von einem »niedrigen zweistellen Millionenbetrag«, obwohl zu diesem Zeitpunkt allein im Bundesland  Niedersachsen für fast 1.000 Flüchtlingsbürgen Zahlungsaufforderungen in Höhe von 9,6 Millionen Euro versandt wurden.

Im November 2018 wurden seitens des Bundesarbeitsministeriums die Forderungen gegenüber Flüchtlingsbürgen bundesweit mit rund 21 Millionen Euro beziffert, wovon seinerzeit lediglich ein kleiner Bruchteil von rund 670.000 Euro durch die Betroffenen beglichen worden ist.

Viele solcher Bürgen wurden von jeweiligen Bürgern nicht nur für einen, sondern für mehrere Flüchtlinge abgeschlossen. In einem Fall verlangte das Jobcenter von einem, der eine Bürgschaft für einen Kriegsflüchtling übernommen hatte, Kosten für Unterkunft und Lebensunterhalt von 50.000 EUR. An Verwaltungsgerichten sind viele Verfahren anhängig.

Die Bürgenden vertreten zumeist die Auffassung, sie seien zum Teil fälschlicherweise davon ausgegangen, sie müssten nur so lange zahlen, bis der von ihnen eingeladene Asylsuchende einen Schutzstatus erhält, aber nicht über einen längeren Zeitraum, da die Verfahren sich dann außerordentlich lange hinzogen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Karl Brenner

Mit großer Geste und großer Klappe sind sie aufgestanden, als Bürgen für Fremde aus aller Welt.

Jetzt kriechen sie davon und überlassen die Kosten und die Drecksarbeit anderen, welche nichts damit zu tun haben.

Genauso wie die Politiker und deren Medien
Eine riesen Klappe, aber wenn es ums Geld geht, dann lassen sie andere Arbeiten

Gravatar: Karl Napp

@ Doris Mahlberg
Ich fürchte, Sie behalten Recht.

Gravatar: Thomas Waibel

Wer eine Burgschaft übernimmt, hat auch zu zahlen.

Das ist die Praxis im Rechtsverkehr. Warum sollte hier eine Ausnahme gemacht werden?

Sollten die Bürgen von falschen Tatsachen ausgegangen sein, muß das im jeden Einzelfall gerichtlich geklärt werden.

Noch eine Möglichkeit wäre, daß die Grünen diese Bürgschaften übernehmen und aus der Parteikasse zahlen.

Gravatar: Frank

Widerlich, ekelhaft, deutschenfeindlich. Deutsche Politik. Ich freue mich auf den Tag der kommen wird. Wenn die neuen Bürger ihr wahlrecht bekommen brauchen die Eliten nicht mehr dieses parasitäre Pack das sich mit Diäten, GEZ-Zwangsgebühren, Gagen und Pensionen fürs "richtige" wählen bezahlen lässt. Dann ist das Land am Ende und mit ihm diese widerliche Selbstbereicherungmentalität auf Kosten junger Mädchen die brutal vergewaltigt, Kinden die begrabscht und die missbraucht und Menschen die wegen Nichtigkeiten erstochen, erschlagen und ausgeraubt werden. Das ist wohl nicht mehr aufzuhalten...Leider..Deutschland geht und wird unweigerlich ganz Europa mit in den Abgrund, ins Mittelalter, reisen.....

Gravatar: francomacorisano

Warum habe ich keine Chance der Strafe zu entkommen, wenn ich mal falsch geparkt habe...?

Gravatar: Doris Mahlberg

@germanix

Es wird keine Strafanzeigen geben, es wird keine Petitionen geben und auch keine Aufrufe zu Demonstrationen. Die Politiker der AfD haben vermutlich andere Prioritäten, nämlich sich gegenseitig fertig zu machen.

Es wird, wie immer, gar nichts passieren. Der deutsche Steuerdepp wird malochen und bezahlen. Dumm, denkfaul und desinteressiert. Es bleibt alles beim Alten.
Nichts, worüber man sich aufregen sollte.

Gravatar: Andreas Schulz

Man ist Bürger diesen Landes und dieser Regierung. Und man bürgt somit für jeden. Das ist Buntland 2019.

Gravatar: Rolo

Wer bürgt, der zahlt! Das ist der Rechtsstaat, das ist geltendes Recht und muß Recht bleiben, der, das damit wieder einmal umgangen werden soll! Also wiedereinmal, all die Kosten, der Allgemeinheit der Steuerzahler auferlegen, obwohl der Großteil davon nicht gebürgt hat? Kann man dagegen klagen? Wohl eher nicht, ist die deutsche Justiz heute noch frei, oder wird sie vom politischen Establishment am Gängelband geführt?

Gravatar: Karl Biehler

Diese Regierung incl. IM Erika scheren sich einen Dreck um Recht und Gesetz. Und keiner gebietet Einhalt. Das ist das Tragische daran.

Gravatar: germanix

Wo bleibt die AfD zwecks Strafanzeigen?

Wo bleibt der Aufruf einer Petition?
Wo bleibt der Aufruf der FREIEN WELT zu einer Petition?

Wo bleiben die Aufrufe von Demonstrationen des Steuerzahlerbundes?

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