Verstärkte Beobachtung nach Verfassungsreferendum

Europarat leitet Verfahren gegen Türkei ein

Der Europarat in Straßburg stellt sein Mitgliedsland Türkei nach dem Verfassungsreferendum unter verschärfte Beobachtung hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit.

Veröffentlicht:
von

Die Türkei zählt mit Beitritt 1949 zu den ersten Mitgliedern des Europarats. Jetzt stellt die in Straßburg ansässige Organsisation mit ihren 47 Mitgliedsstaaten das Land unter Beobachtung. Das umstrittene Verfassungsreferendum in der Türkei sowie das Vorgehen von Präsident Recep Tayyip Erdogan gegen Oppositionelle soll genauer untersucht werden.

Eine große Mehrheit der Abgeordneten aus den Mitgliedsländern stimmte am Dienstag in Straßburg für die Wiederaufnahme des sogenannten Monitorings. Es votierten 113 der 170 Delegierten für einen entsprechenden Beschluss, der die Türkei erstmals seit 13 Jahren wieder in den Fokus rückt.

Dieses hat zur Folge, dass zwei Berichterstatter regelmäßig in die Türkei fahren, um die Einhaltung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in dem Land zu überprüfen. Das Votum gilt als Vorzeichen eines näherrückenden Bruchs zwischen der Türkei und Europa.

In einer Resolution fordert die parlamentarische Versammlung des Europarats die schnellstmögliche Aufhebung des Ausnahmezustands in der Türkei und konstatiert eine »ernsthafte Verschlechterung der Funktionsweise demokratischer Institutionen in der Türkei«.

Das türkische Außenministerium verurteilte unterdessen den Beschluss als politisch motiviert. Die Entscheidung lasse der Türkei keine andere Wahl, als ihre Beziehungen zur Parlamentarischen Versammlung zu überdenken, teilte man mit. Europaminister Ömer Celik sprach von einem »historischen Fehler«.

Weiter hieß es aus Ankara, die Entscheidung sei auf »bösartige Kreise« in der Parlamentarischen Versammlung (PACE) zurückzuführen und »eine Schande für das Organ, das behauptet, die Wiege der Demokratie zu sein«.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang