18-jähriger russischer Staatsbürger plante in Deutschland Terroranschlag

Europäischer Gerichtshof stoppt Abschiebung eines gewaltbereiten Islamisten

Ein 18-jähriger Islamist plante einen Selbstmordanschlag in Deutschland und sollte nach Russland abgeschoben werden. Dagegen klagte er hoch bis zum Europäischen Gerichtshof. Heute stoppte Straßburg dessen Abschiebung vorläufig.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH)  stoppte bis auf weiteres die Abschiebung eines 18-jährigen islamistischen Gefährders aus Bremen, der als Sympathisant des IS im Verdacht steht, einen Terrorakt in Deutschland geplant zu haben. Der junge Mann hatte selber in Straßburg Beschwerde gegen seine Abschiebung eingereicht.

Der aus der russischen Republik Dagestan stammende Mann, der seit seiner Kindheit in Deutschland lebt, aber allein russischer Staatsbürger ist, war schon auf dem Weg zum Flughafen Frankfurt am Main, als ihn die einstweilige Verfügung des EuGH vor einer Abschiebung bewahrte. Er saß seit März in Abschiebehaft und sollte nach Moskau geflogen werden.

Der Islamist habe dem Weser-Kurier zufolge einer Kontaktperson in Essen mögliche Anschlagsziele in Deutschland genannt. Im Internet suchte er selber nach Anleitungen zum Bombenbau und chattete über seine Bereitschaft zu einem Selbstmordanschlag. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte schließlich den Mann als Gefährder. 

Das Bundesverfassungsgericht erklärte nach dessen Widerspruch eine Abschiebung als rechtens. Zwar nicht in die russische Kaukasusrepublik Dagestan, wo er nicht vor Verfolgung und Folter sicher sei, aber in andere Republiken Russlands. Gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Abschiebung ging der Islamist vor.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Unmensch

Ich möchte auch gerne ein Mensch sein und allerlei "Rechte" einklagen können. Leider bin ich im falschen Land und mit der falschen Sexualität geboren. Was kann ich dagegen tun?

Gravatar: Einzelk@mpfer

Warum zeigt man sich gegenüber dem Mordmoslem nicht kooperativ und ist ihm behilflich, sich in einem Steinbruch unter Aufsicht eines Sprengmeisters seinem Vergnügen hinzugeben?

Gravatar: p.feldmann

Wozu Feinde, wenn man solche #gerichte hat?!

Gravatar: Ronald Schroeder

Wen wundert dieses Urteil? Es ist derselbe Gerichtshof, der im Januar 2011 u.a. einem Dreifachmörder Haftentschädigung zusprach und Sicherungsverwahrung für diese hochgefährlichen Täter als mit deren Rechten nicht vereinbar erklärte. Schon damals kam niemandem in der politischen Klasse der BRD der Gedanke, einmal zu überprüfen, welches menschenverachtende Weltbild die dortigen Richter pflegen; dem Schutz welcher Personenkreise sie sich verpflichtet fühlen und ob eine solche Negierung der Rechte der Normalbürger mit dem Grundgesetz vereinbar ist bzw. die BRD sich nicht besser aus dem Machtbereich des Europäischen Gerichtshofs verabschieden sollte. Da paßt das Urteil, daß die Abschiebung eines muslimischen Gefährders eventuell dessen Rechte verletzen könnte ins Bild.

Gravatar: kim

Raus aus DIESER EU - weg mit den "Richtern" über uns Deutsche !

Gravatar: M.B.H.

Das die überhaupt an unseren Gerichten klagen dürfen ist eine Frechheit. Man stelle sich mal vor, unser einer würde nach Russland, Irak, Syrien, Lybien...gehen und gegen einen Amtsbeschluss klagen. Unser einer wäre in Lichtgeschwingkeit aus dem Land oder im Gefängnis. Nur unsere GRÜNEN Rechtsverdeher, die überall seit RAF-Zeiten die obersten Positionen erobert haben, gehen diesen Trip um unser Land und ganz Europa kaputt zu machen. Wählt endlich diese verlogenen Altparteien ab.

Gravatar: die Vernunft

Bitte Europäische Gerichtshof für Menschenrechte!

Welche Menschenrechte hat das deutsche Volk 72 Jahre nach dem 2. Weltkrieg?

Recht auf innere und äußere Sicherheit? Recht auf Selbstbestimmung (Volksbefragungen in entscheidenden Richtungsfragen/ auf eine eigene vom Volk formulierte/ erwählte Verfassung, Recht auf Volkswahl des Kanzlers)?

Recht auf solide Finanzen? (Steuern, Renten, Staatsschulden, Finanzgeschenke an Außenstehende?

Recht auf Selbsterhalt (Geburtenrate, Kinderfeindlichkeit in Beruf und Gesellschaft, in­di­vi­du­elle Verblödung (Extremisierung)/ Bildung/ Gender statt Freund- und Kameradschaft)/ Abschiebung und Nichtversorgung aller Illegalen im Land?

Gravatar: Dirk S

Zitat Weserkurier:"Dort wurde seinem Anliegen einstweilig stattgegeben."

Soll heißen, dass der EGMR die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt hat, bis über den Fall verhandelt und ein Urteil gefällt wurde. Das nennt sich einstweiliger Rechtsschutz und ist in Rechtstaaten so üblich.

Auch wenn es in diesem Fall ungünstig ist, so ist die Vorgehensweise des EGMR richtig, würde sich jeder von uns bei eigenem Anliegen ja auch wünschen, dass die unangenehme Maßnahme erst nach dem Urteil umgesetzt wird.

Nichts desto trotz hoffe ich, dass der Typ weiterhin in Haft gehalten wird. Denn es ist wahrscheinlich, dass auch der EGMR zu dem Ergebnis kommt, dass die Abschiebung rechtens ist, da dies ja bereits vom BVerfG so gesehen wurde und es eher selten zu sehr unterschiedlichen Urteilen beider Gerichte kommt.

Urteilsfreie Grüße,

Dirk S

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