Staatssender dürfen weiterhin den Bürger schröpfen

EuGH entscheidet: auch wer weder Radio noch TV besitzt, muss GEZ zahlen

Die Staatssender ARD und ZDF sowie die angeschlossenen Anstalten dürfen auch weiterhin ungestraft die deutschen Haushalte schröpfen. Das hat aktuell der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Die GEZ darf auch bei den Haushalten eintreiben, die weder TV noch Radio haben.

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Jeder deutsche Haushalt muss  jeden Monat zwangsweise 17,50 Euro an die GEZ leisten. In der Zwischenzeit hat sich die GEZ zwar umbenannt und firmiert jetzt unter dem Namen »Beitragsservice«. Doch ist diese Namensänderung nichts anderes als ein Euphemismus. Dahinter steht nach wie vor die rechtlich höchst umstrittene identische Struktur eines auf Gewinn orientierten Wirtschaftsunternehmens, dass sich aber bei der Betreibung des Zwangsgeldes sehr gerne den Anstrich einer öffentlichen Einrichtung gibt und sich der Zwangsmittel einer staatlichen Institution bedient.

Die Zahl der Zwangsgeldverweigerer wie auch die Zahl der Klagen gegen die GEZ/Beitraggservice hat sich im Laufe der letzten Jahre deutlich erhöht. Auch bei vielen Juristen ist die Vorgehensweise jenes Unternehmens höchst umstritten. Allerdings fahren die Sender samt ihrer Geldeintreiber schwere bis schwerste Geschütze gegen die Verweigerer und Kritiker auf. Da werden Zahlungsverweiger schon einmal am Arbeitsplatz verhaftet, um ihren Widerstand zu brechen.

Oder man gibt Rechtsgutachten in Auftrag, die das gewünschte Ergebnis erbringen. So wie im vergangenen Sommer, als das Bundesverfassungsgerichtes unter dem Vorsitz von Richter Ferdinand Kirchhof geurteilt hatte, dass die Beitreibung des Zwangsbeitrages verfassungskonform sei. Der Bruder dieses Richters, Paul Krichof, hatte im Sommer 2010 ein von ARD, ZDF und Deutschlandfunk in Auftrag gegebenes Gutachten zur Bestätigung der Rechtmäßigkeit des Zwangsgeldes erstellt.

Heute hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) dieser verbraucherunfreundlichen und höchst umstrittenen Rechtsauslegung angeschlossen. Selbst wenn ein Haushalt in Deutschland weder Radio noch TV-Gerät hat, muss er den Zwangsbeitrag von 17,50 Euro pro Monat an die GEZ abdrücken. Die Staatssender ARD und ZDF samt ihrers Konglomerats von regionalen Ablegern dürfen sich also weiterhin nach Lust und Laune beim Bürger bedienen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Leopard

Jetzt erkennen so langsam die menschen wie korrupt demokratie ist und das klagen nicht bringt sondern´nur kämpfen!
gegen demokraten helfen nur soldaten und ich kenne keine parteien mehr, kenne nur Deutsche!

Gravatar: Edwin

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Die Gelbwesten haben gezeigt wie es geht. Nur mit massivem Widerstand auf der Strasse kann man was erreichen. Schreiben nützt gar nichts.

Gravatar: Karl Brenner

Die Richter des EuGH werden für sechs Jahre vom Rat gewählt. Und sie können wieder gewählt werden.
Sie bekommen (wie alle in der EU) einen riesen Haufen Geld. Einen unabhängigen Richter am EuGH gibt es also nicht. Ein Richter, welcher sich gegen die aktuelle Regierung stellt, ist möglicherweise nicht zurechnungsfähig.

Gravatar: Karl Biehler

Naiv, wer etwas Anderes erwartet hätte.

Gravatar: Manni 3

Deutschland ist schon lange in die Gerichtsbarkeit der EU gelegt worden,eine entmündigung des Deutschen Volkes ist defakto Gesetz.Jetzt bestimmen andere über unser Volk,das haben unsere Volksverräter so gewollt,nach dem Motto :Deutschland muss weg.

Gravatar: Robert Trako

Zahlen die Bürger unserer Nachbarländer auch? Diese können nämlich ARD, ZDF, DLF via Satelit auch konsumieren und tun es auch.

Gravatar: Werner

Die EU ist eine bolschewistische Diktatur. Aber nur so lang das Volk alles mit macht. Die Grenzen sollten nicht nur wegen denen dicht gemacht werden, die rein wollen, sondern auch wegen denen, die wo dann raus wollen. Politiker, Kulturvernichter, linke Comedian und Redakteure u.s.w.

Gravatar: John Sheridan

Der EUGH ist lediglich ein weiteres Instrument, die Deutschen in der BRD weiter "einzuhegen" und zu "begrenzen". "Demokratisch" und "rechtlich" ist dieses Pseudogericht, vielleicht eher Handelsgericht, auch nur als ein weiteres Folterinstrument zu sehen. Alleine die Begründungen verschiedener Urteile sind noch haarsträubender und abenteuerlicher als die in vielen deutschen Folter- , Entschuldigung, Gerichtssäälen.

Gravatar: Pedro

Der GEZ-Zwangsbeitrag verstößt gegen Menschenrechte, aber das interessiert niemanden. Schon mal gar nicht das Merkel-Regime und ihr verlängerter Arm der EuGH. Das Ergebnis war zu erwarten. Keiner vom EuGH will Merkel in die Suppe spucken.

Gravatar: Regina Ott-Hanbach

Der EUGH spricht entweder Recht gegen gesamtstaatlich
deutsche Interessen, oder er spricht UNRECHT gegenüber den einzelnen DEUTSCHEN. Hier wird das Recht im tatsächlichen Sinne "verbogen". Dieser ganze Unsinn mit dieser EU könnte Teil einer "komischen Oper" sein.

Wir DEUTSCHE haben nur die Pflicht, diesen Saftladen
zu finanzieren!

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