Und wieder schlägt die deutsche Kuscheljustiz zu:

Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs

Die deutsche Kuscheljustiz blamiert sich einmal mehr vor den Augen der Öffentlichkeit. Der 24-jährige Ismet S. hat im letzten Jahr angeblich einvernehmlichen Oralsex mit einer beim Tatzeitpunkt 13-jährigen gehabt - und diese Tat gefilmt. Nun erhielt er eine Strafe auf Bewährung.

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Ismet S., ein 24-jähriger mit Migrationshintergrund aus Kreuzberg, habe sich über Wochen per WhatsApp mit dem späteren Opfer ausgetauscht und sich ihr so genähert. Schließlich sei es im Januar 2016 zu einem angeblich einvernehmlichen Oralsex zwischen Täter und Opfer gekommen. Eine Vergewaltigung sei es nicht gewesen, argumentierte das Gericht; daher werde der 24-jährige wegen schweren sexuellem Missbrauch von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungsfrist beträgt vier Jahre. So weit das Gericht.

Doch nun tauchen einige Fragen auf. Warum wurde die Tat vor einem Jugendgericht verhandelt? Der Täter war bei Ausübung der Tat deutlich älter als 21 Jahre, gilt also in strafrechtlicher Hinsicht als Erwachsener und hätte demzufolge auch nach dem Erwachsenenstrafrecht behandelt werden müssen. Wieso schwächt das Gericht die Strafbestimmung ab, wenn im § 176a StGB eindeutig steht, dass auf eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen ist, wenn die Tat »mit einem Eindringen in den Körper verbunden« ist? Außerdem hat Ismet S. die gesamte Tat gefilmt. Der Vorwurf, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift zu machen, fand nur am Rand Erwähnung.

Faktisch geht ein Kinderschänder mit einer Bewährungsstrafe aus dem Gerichtssaal und kann sich der sommerlichen Temperaturen an Badeseen oder Freibädern erfreuen. Bald sind Ferien und jede Menge 12- oder 13-jährige Mädchen werden sich dort einfinden, um sich bei der Hitze abzukühlen. Leicht bekleidet oder im Bikini...

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Werner

Die von der Politik gesteuerte linke Justiz, hat den Auftrag die Illegalen Gangster zu schonen.

Gravatar: H.von Bugenhagen

Na iss denn dass
Na wenn es nicht mehr gibt können die grünen ja mal richtig hin langen.

Gravatar: Gisela Glatz

Ausländer werden in Deutschland anders behandelt als Deutsche. Diese Kuscheljustiz ist mit Verlaub gesagt zum "Kotzen". Was ist denn eigentlich unsere Justiz noch wert? Schade um die Studiengelder und Ausgaben für diese Berufsgruppen. Sie sind völlig unnütz und fehl am Platz, aber das wollen die Altparteien ja auch so. Nur keine Auseinandersetzung mit den Ausländern und Asylsuchenden. Nicht genug, das Anklagen bzw. Prozesse über Jahre verschleppt werden, nein hier wird auch nicht mehr Recht gesprochen.

Gravatar: Gerd Müller

Und so züchtet die deutsche, wie ich meine "Linksjustiz", eine neue und wie ich es sehe, Spezies von Sex-Gangstern und allerhand anderen kriminellen Unrat !

Diese Gattung hat dank der nicht nachvollziehbaren Urteile keinerlei Achtung oder gar Angst vor Strafverfolgung, tut und lässt alles wie es ihr gerade in den Sinn kommt und lacht über so viel Dämlichkeit.

Ich kann nur hoffen, daß nicht einmal eine Tochter eines solchen Richters zum Opfer wird und er dann gleiches Urteil ertragen muß !

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