Gastkommentar von Prof. Dr. Ulrich Kutschera

Drittes Geschlecht? Biologische Fakten und postfaktische Fiktionen

Mit Verwunderung konnte man vor einigen Tagen in den Leitmedien lesen, es gäbe demnächst ein ‚Drittes Geschlecht‘, welches im Geburtenregister eingetragen werden darf. Biologisch wurde in den Medien jedoch vieles falsch dargestellt.

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Mit Verwunderung konnte man vor einigen Tagen in den Leitmedien, wie der FAZ, der Süddeutschen Zeitung, Der Spiegel usw. lesen, es gäbe demnächst ein „Drittes Geschlecht“, welches im Geburtenregister eingetragen werden darf. Diese Schlagzeilen vermitteln der Allgemeinbevölkerung den irrigen Eindruck, man hätte jetzt endlich die schon lange von Vertretern der Gender-Ideologie geforderte „Überwindung“ des binären „Mann-Frau-Denkens“ vollzogen – die sowieso nur sozial konstruierte Zweigeschlechtlichkeit sei jetzt um eine dritte Option erweitert, könnte man annehmen. In verschiedenen Kommentaren wurde bereits auf die Widersinnigkeit dieser Begriffsbildung und deren Implikationen hingewiesen. Nachfolgend möchte ich auf biologische Hintergründe eingehen, die leider in den o. g. Medien falsch dargestellt sind. Worum geht es hierbei?

Der Fall Vanja – weder Mann noch Frau?


Eine Person, genannt Vanja, die korrekt als „Intersexuelle“ gekennzeichnet ist, hat gefordert, eine positiv besetzte Bezeichnung ihrer subjektiv gefühlten Geschlechtsidentität, neben männlich-weiblich, eintragen lassen zu können – sie fühle sich weder als Mann noch als Frau. Wie die SZ berichtet, hat Vanja über eine Chromosomenanalyse erfahren, dass sie den Karyotyp 45 X0 trägt – korrekt dargestellt – sie verfügt über 44 Autosomen (A) und nur ein Geschlechtschromosom, somit 44 A X0, pro Körperzelle. Jeder Mensch trägt das Erbgut seiner Mutter und des Vaters im Genom (22 Autosomen, X von der Mutter, und 22 A, X oder Y vom Vater; doppelter Chromosomensatz pro Zelle). Fertile, ausgereifte Männer sind 44 A XY-, Frauen demgegenüber 44 A XX-Menschentypen, definiert als Spermien- bzw. Eizellen-Produzenten. Das ist der im Verlaufe der Evolution herausgebildete Sexual-Dimorphismus unserer Spezies, eine belegte Tatsache. Da etwa 99 % aller neugeborenen Babys eindeutig männlich oder weiblich sind, erkenntlich an den noch unreifen Kopulationsorganen Penis bzw. Vagina plus den o. g. Chromosomensätzen, funktioniert die zweigeschlechtliche Reproduktion, genannt sexuelle Fortpflanzung (Kurzform Sex), seit Jahrmillionen recht gut. Wir existieren, weil sich unsere heteronormalen Eltern sexuell fortgepflanzt haben: Innere Befruchtung, Spermien-Eizellen-Fusion, Zygote, Baby, Kind.

Turner-Syndrom: Klinische Daten für die Evolutionsforschung


Bei Vanja liegt eine Chromosomenanomalie vor, die ich in meinem Fachbuch Das Gender-Paradoxon, 2016 im Detail dargestellt habe – es handelt sich um eine Intersex-Frau, die das Turner-Syndrom aufweist. Diese natürliche genetische Variation kommt mit einer Häufigkeit von 1 zu 5000 Lebendgeburten in europäischen Populationen vor. Und da sind wir schon beim Punkt.

Nahezu 99 % der vorgeburtlich festgelegten 44 A X0-Turner-Föten werden vom Mutterkörper abgestoßen, Stichwort Fehlgeburt; die wenigen lebend Geborenen entwickeln sich dann später zu einem Mädchen. Während der Jugend treten typische Symptome, wie verdickter Hals, kleiner Wuchs oder geschwollene Füße auf. Oft kommen dann später Herz- und Skelettprobleme dazu; wegen dem mangelhaften Estrogen-Pegel – Ovarien bleiben unterentwickelt – sind die allermeisten Turner-Frauen, die keinen Menstruationszyklus ausbilden, fortpflanzungsunfähig, d. h. steril. In der Evolutionsforschung werden Menschen mit Turner-Syndrom analysiert, um den stammesgeschichtlichen Ursprung des Sexual-Dimorphismus, das Mann-Frau-Sein, d. h. die Ausbildung der beiden Geschlechter, zu verstehen (s. Crespi, B.: Turner syndrome and the evolution of human sexual dimorphism. Evolutionary Applications1, 449–461, 2009). In der klinischen Praxis versucht man, durch Estrogen-Ersatztherapien den betroffenen Turner-Frauen ein besseres Leben zu ermöglichen. Die AA X0-Turner-Personen werden als Intersex- Menschen bezeichnet, weil eine geschlechtliche Ausreifung zu einer fertilen, fortpflanzungsfähigen Frau, bedingt durch die Chromosomenanomalie, unterbleibt – ob man hier von einer Entwicklungsstörung oder einem evolutionären Design-Fehler sprechen sollte, ist eine Frage, die nicht diskutiert werden soll.

Weder Frau noch Mann – daher die juristische Kategorie Inter


Soviel zur Biologie – was folgt daraus? Der Person Vanja sollte man, bei gefühlter Inter-Geschlechtlichkeit, die Option einräumen, sich nicht als dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugehörig definieren zu müssen – ihr Körper produziert (wie alle 44 A X0-Personen) in jungen Jahren, weder Spermien (m), noch Eizellen (w). Neben den zwei Geschlechtern m & w – die Evolution hat im Verlaufe der letzten 500 Millionen Jahre kein weiteres Geschlecht hervorgebracht – sollte es daher die juristische Kategorie „Inter“ geben.

Fazit: Die in den Medien dargestellte Wundergeschichte vom vermeintlichen „Dritten Geschlecht“, verbunden mit dem Personenstandsrecht, sollte korrigiert werden. Es gibt Spermien und Eizellen, eine dritte Gameten-Form hat die Evolution in Jahrmillionen nicht hervorgebracht – daran ändert auch ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nichts. Postfaktische Fiktionen, wie die hier dargelegte „Vanja-als-Drittes-Geschlecht-Story“, haben in einer auf Naturwissenschaft und Technologie basierenden Gesellschaft keinen Platz – sie passen gut in die Esoterik-Ecke, wo auch andere derartige Absurditäten (Homöopathie, Kreationismus etc.) ihre Daseinsberechtigung haben.

Übernahme des Artikels mit freundlicher Genehmigung von Prof. Dr. U. Kutschera.

Prof. Ulrich Kutschera ist international tätiger Evolutionsbiologe und Physiologe. Er ist Professor am Institut für Biologie der Universität Kassel, außerdem Visiting Scientist in Stanford/Kalifornien.

 

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: josh

Auf wieviele Promille der deutschen trifft das zu? werden in Zukunft auch Einzelgesetze für Brillen- und Gebissträger gemacht? HABEN WIR KEINE ANDEREN SORGEN IN UNSEREM LAND WO DIE BÜRGER NACH STRICH UND FADEN BELOGEN UND BETROGEN WERDEN VON STAATSWEGEN via Politkern???

Gravatar: Himmelsbürger

Ja, Herr Kutschera, die Zweigeschlechtlichkeit ist bis auf sehr wenige Ausnahmen Fakt. Doch die Behauptung, dass die Zweigeschlechtlichkeit (Mann, Frau) das Resultat einer Millionen Jahre dauernden Evolution ist, kann keineswegs belegt werden.

Im Rahmen der Evolutionstheorie gibt es weder gute Argumente für einen Selektionsdruck, der die Zweigeschlechtlichkeit bewirkt haben soll, noch gibt es auch nur annähernd eine Erklärung für einen Mechanismus, der zur Zweigeschlechtlichkeit geführt haben könnte. Damit bleibt die Evolutionstheorie in den wichtigsten Fragen eine Antwort schuldig (warum? und wie? kam es zu dieser Entwicklung). Da hilft es auch nicht, wiederholt gegen Kreationisten zu schimpfen.

Gravatar: Dirk S

@ Carolus

Zitat:"Prof. Kutschera ist offenbar entgangen, dass es die juristisch dritte Kategorie ja bisher schon gab: „ohne Angabe“."

Eigentlich nicht, weil ohne Aussage. Darum ging es ja, "ohne Angabe" ist eine negative Beschreibung und es wurde auf eine positive Beschreibung geklagt. Aber in einer Sache stimme ich Ihnen zu, wir haben inzwischen nicht nur biologische, grammatikalische und "soziale" Geschlechter, sondern nun auch juristische.

Zitat:"Wäre mMn ausreichend."

Nein, denn es ist eine Nichtbeschreibung. Wenn man der Meinung ist, dass eine Geschlechtsbeschreibung für den Personenstand wichtig ist, dann muss man auch "Ausreißer" gesondert behandeln, also "Geschlecht" objektiv definieren. (Dazu bitte meine Ausführungen im Kommentarbereich des Artikels http://www.freiewelt.net/blog/muss-das-wirklich-sein-10072667/ beachten.)
Ach ja, man könnte sich natürlich auch auf den Standpunkt stellen, dass das Geschlecht nicht so wichtig für den Personenstand ist. Dann kann man es ersatzlos streichen.

Geschlechtsneutrale Grüße,

Dirk S

Gravatar: Theo

P.S.

Der Artikel von Prof. Kutschera ist sehr gut, geht aber nicht auf das eigentliche Problem des BVerfG-Urteils ein:

Ein behördliches Register, dass nunmehr eine dritte Variante einer Geschlechtsregistrierung zulässt, erlaubt es den Perversen der GRÜNEN GENDER-Ideologie ihren dogmatischen Unsinn administrativ zu verfestigen.

Sogenannte Eltern von Kindern - denn auch GENDER-Ideologen bekommen Kinder - wird es erlaubt, über das Persönlichkeitsrecht des Neugeborenen hinweg ein Nicht männliches oder weibliches Geschlecht eintragen zu lassen (insoweit haben Voßkuhle und seine KollegINNEN das Persönlichkeitsrecht der Neugeborenen hinten wegfallen lassen, ergo das Urteil ist unausgewogen und daher juristisch Unsinn).

Wenn jetzt den GENDER-Ideologen nunmehr eine administrative Möglichkeit gegeben wird, ein Kind das z.B. eindeutig als Mädchen existiert, als "Geschlechtsneutral" zu bezeichnen, um es dann im Alter von 4 oder 8 Jahren einer Geschlechtsumwandlung zu unterziehen, dann wird an dieser Vergewaltigung kindlicher Unschuld der perverse Grundgedanke dieser absurd ideologischen Menschenexperimente deutlich.

Wo ist eigentlich die gerichtliche Anerkennung und Wertschätzung des Persönlichkeitsrechtes eines Kindes, dass mangels geistiger Reife erst gar nicht begreifen kann, was da alles an ihm/ihr herumgebastelt wird.

Bravo Herr Voßkuhle, Sie und Ihre Senate sind so eine Art juristische Doktores Frankenstein. Bemerkenswert dürfte diese Entgleisung verfassungsrechtlicher Rechtsprechung in der deutschen Rechtsgeschichte alle Male sein.

Gravatar: Theo

Fake news, fake news über alles, alles in der Welt.

Während die Perversen in einer verniedlicht ausgedrückten "Jamaika-Runde" über die Machterhaltung/Machtübernahme der GRÜNEN-Perversionsziele verhandeln, und die gesellschaftspolitische und rechtsstaatliche Urkatastrophe mit Hilfe einiger Geld- und Versorgungsgeiler FDP-Politiker zementieren, üben sich die pervertierten Presseorgane der Clinton/Soros/Tony Blair Apokalypse in absurdesten Vorhaltungen. So wird die Propaganda-Machinerie, die Russland zweifellos unterhält (wie alle Staaten im Übrigen auch), als die Verursacher allen Übels dargestellt:

http://www.dailymail.co.uk/news/article-5083185/Putin-s-lying-machine-Russia-s-spewing-propaganda.html

Dass BBC, CNN und France 24 aber behaupten, dass die AfD mit ihren knapp 13 % nun "mit Angela Merkel" über eine Koalition verhandelten, verdeutlicht die Verblödung der GENDER-Perversersen ReporterINNEN des BBC und CNN, allesamt bekanntlich "TRUMP"-Hasser mit ihrem üblich verblödeten Duktus.

Gravatar: Bálint József

Über 99,9 % der Bevölkerung ist der Ansicht, wer dieses zwischen dein Beinen hat, ist ein Mann, wer jenes, ist eine Frau. Der Rest von < 0,1 % soll jetzt bestimmen, daß es nicht so ist???
Wir tolerieren ja, wenn sich jemand einbildet, daß er/sie kein Mann / keine Frau ist, aber derjenige/diejenige sollte unsere Toleranz nicht mißbrauchen, und seinen/ihren Blödsinn dem gesunden Rest von über 99,9 % aufzwingen. Wieso ist nur die gesunde Mehrheit zur Toleranz verpflichtet? Wieso kann der klägliche Rest von <0,1 % nicht auch tolerant sein, und auf seine Forderungen bezüglich eines dritten Geschlechts verzichten? Im Namen des gesunden Menschenverstandes.
Komisch, daß es sowas immer nur in Demokratien gibt. In Diktaturen würden sich diese Spinner kein Gehör verschaffen können. Höchstens Ein Achselzucken, "OK, lass mich mit deinem Blödsinn jetzt endlich in Ruhe", etc.

Gravatar: Carolus

Prof. Kutschera ist offenbar entgangen, dass es die juristisch dritte Kategorie ja bisher schon gab: „ohne Angabe“. Wäre mMn ausreichend.
Nunmehr allerdings kann es passieren, dass Susanne Baer über ihre NGOs weitere Menschen mit vierten, fünften etc. Geschlechtern animiert, Verfassungsbeschwerde wegen gefühlter Diskriminierung einzureichen.
Siehe dazu die Artikel auf dem Blog danisch.de.

Gravatar: Armin Helm

Wenn sich etwa ein Mann als Frau fühlt, bekommt er vom Arzt die Pille verschrieben und was macht ein Gynäkologe angesichts einer solchen...Verirrung? Wäre ich ein Arzt und mit einer solchen Chimäre konfrontiert, ich würde dem Individuum eine Überweisung zu einem Psychiater in die Hand drücken. :)

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

… „Diese Schlagzeilen vermitteln der Allgemeinbevölkerung den irrigen Eindruck, man hätte jetzt endlich die schon lange von Vertretern der Gender-Ideologie geforderte „Überwindung“ des binären „Mann-Frau-Denkens“ vollzogen – die sowieso nur sozial konstruierte Zweigeschlechtlichkeit sei jetzt um eine dritte Option erweitert, könnte man annehmen.“ …

Etwa auch so wie folgt??? https://www.youtube.com/watch?v=bRD2f-mjyNE

Gravatar: Andreas Berlin

Wenn ich das halbwegs richtig verstanden habe, liegt eine Anomalie, also eine Abweichung vom Normalen, vor? Und damit beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht? Na, da werden uns die anderen Länder aber beneiden, dass wir keine anderen Probleme zur Klärung anstehen haben. Und bis 2018 soll der Gesetzgeber das ändern? Wenn wir da nicht schon mal eine muslimische Verfassung haben....

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