Neuer Fall sorgt für Aufsehen: Frau soll in den Knast

Doch Gefängnis für GEZ-Verweigerer?

Eigentlich hatten ARD und ZDF angekündigt, dass man Rundfunkbeitrags-Verweigerer nicht mehr ins Gefängnis schicken lassen wolle. Doch nun droht einer Frau Haftstrafe.

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Im Frühjahr sorgte der Fall einer überzeugten Rundfunk-Beitrags-Verweigerin für Schlagzeilen. Sieglinda Baumert aus Chemnitz war 61 Tage ins Gefängnis gesperrt worden. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk war dies ein erheblicher Image-Schaden. Denn die Öffentlichkeit hatte sich mit der Frau solidarisiert. Die Maßnahme sei überzogen gewesen, lautete damals das Echo. Daraufhin ließ man verkünden, dass man in Zukunft von solchen Maßnahmen absehen wolle. Wie damals der Tagesspiegel berichtete, hatte man entschieden, nicht mehr auf das Mittel der Erzwingungshaft bei nicht gezahltem Rundfunkbeitrag zu setzen.

Doch man soll die Institutionen nicht an ihren Worten, sondern an ihren Taten messen. Nun sorgt ein neuer Fall für Aufsehen. Wie in der Presse berichtet wurde, soll eine alleinerziehende Mutter aus der Nähe von Brandenburg wegen Zahlungssäumnis ins Gefängnis (siehe Berichte: TAZ, Kieler Nachrichten, Welt-Online/N24, Merkur) Sechs Monate Erzwingungshaft will man ihr aufbrummen. Alles nur wegen rund 300 Euro.

Die 43-jährige Frau weigert sich seit vier Jahren, die Rundfunkbeitragspflicht anzuerkennen. Sie besitze weder Radio noch Fernseher und konsumiere auch nicht deren Sendungen.

 

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: karlheinz gampe

Man muss die verantwortlichen Politiker vor Gericht stellen ! Die Namen von Richtern die derart das Recht verbiegen müssen erfasst werden um sie zu einem späterem Zeitpunkt einer gerechten Bestrafung zu zuführen.

Gravatar: Einzelk@mpfer

Vom Rechtsstaat BRD ist nicht mehr viel übrig. Einheimische werden mit Stasimethoden drangsaliert, eingeschüchtert und niedergemacht.

Gravatar: santana

seltsam... knast für verweigerung von gez...
keinen knast für vergewaltigende flüchtlinge...

Gravatar: fishman

DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR.
Das ist im Falle der Vollstreckung ein würdeloses Verhalten gegenüber seiner Bürger ohne Schuld!!!!

Gravatar: H.Roth

Eigentlich dachte ich, dass Kontopfändung die aktuelle Strategie für Zahlungsverweigerer sei.

Die Variante NICHT konsumieren und NICHT bezahlen. ist nunmal bei den ÖR nicht denkbar. Man muss schon blind, taub, Sozialhilfeempfänger oder lebenslang Azubi, oder am besten alles gleichzeitig sein, um in den Genuß von Zahlungsbefreiung zu kommen.
Der arbeitende Geringverdiener ist nun mal der Fußabtreter der Republik.

Gravatar: J. Weissmüller

Und Tarzan sagt: Messerattacke gege Polizist isse nixe schlimme, 300 EURO nixe zahle deutsche Frau an GEZ, isse ganze schlimme Sachee, mußte Richter mache strenge Straffe.

Gravatar: Tom

Ich zitiere einfach mal : Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, – und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung -, eine Menschenrechtsverletzung. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und kann nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK): Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden „Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ (siehe auch IP66 Art. 11 (Internationaler Pakt für bürgerliche Rechte))

Die Dame aus Brandenburg sollte Anzeige beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und beim Internationalen Gerichtshof erstatten. Da wären : Räuberische Erpressung, Nötigung und Androhung von Existenzvernichtung.

Gravatar: Hein Blöd

In Anbetracht der Zwecksteuer, die die GEZ - 'Beiträge' ja nun einmal darstellen, finde ich es interessant, mit welchen Beträgen jüngsten Berechnungen zufolge im Jahr 2020, in gut drei Jahren also, Nichtbeamte zu den Pensionen der Beamtinnen und Beamten in Deutschland beitragen werden.

Bei steigender Tendenz handelt es sich in westdeutschen Bundesländern um Beträge in einer Höhe von 700 Euro - 900 Euro im Jahr, mit denen jede Nichtbeamtin und jeder Nichtbeamte die Pensionen der Beamtinnen und Beamten finanziert, die wiederum selbst niemals Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. .

Interessant auch, dass der Staatsrechtslehrer Hans Herbert von Arnim vor der katastrophalen Kostenlawine, die mit den Beamtenpensionen auf die Steuer - und SozialversicherungsbeitragszahlerInnen zukommen wird, schon vor etwa zwanzig Jahren gewarnt hat.

https://www.youtube.com/watch?v=g7gPlGm1zSg

Gravatar: Klaus Friedrich Bartholomay

Die Maas - Justiz macht`s möglich das mit Methoden wie Schutzgelderpressung,bzw. Scharia - Unterwerfung,die Finanzierung von politisch - ideologischen TV / Radio gesichert ist.
Zum Fall Höneß ! Wenn man Steuergeldveruntreuung/verschwendung durch Amtsinhaber / Politiker mindestens genau so hart strafrechtlich verfolgt und mit Schadensersatz haftbar macht,dann wären die Gefängnisse auch mit Politikern von Kommunen bis in die Bundesregierung belegt.Der Bund der Steuerzahler veröffentlicht jährlich Schäden in Höhe von zig Mio. € die der Staatskasse durch Schreibtischtäter "entzogen" werden.
Vor dem Gesetz sind alle gleich - außer Amtsmißbrauch durch einen Staat im Staate,der die Diktatur ausübt,oder ?????????????, !!!

Gravatar: Karl

Man Rechne mal hoch wie lange U.Hoeness hätte "Sitzen" müssen bei den Millionen die Hinterzogen wurden !
Wenn hier wegen 300 € 6 Monate im Raum stehen !
UNGLAUBLICH !

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