BAMF erkennt lediglich subsidiären Schutz zu

Deutsches Gericht: Syrische Wehrdienstverweigerer sind »Flüchtlinge«

Das Hin und Her der Merkel-Regierung um eine Neuauflage der GroKo findet auch in anderen Bereichen seine Fortsetzung. Unter anderem bei der Zuerkennung des Status für syrische Wehrdienstverweigerer. Das kann unabsehbare Folgen haben.

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Das »Bundesamt für Migration und Flüchtlinge« (BAMF) ist in seiner Beurteilung über syrische Wehrdienstverweigerer ganz klar und eindeutig: dieser Personenkreis erhält subsidiären Schutz. Der Flüchtlingsstatus wird ihnen nicht zugestanden, ein Familiennachzug ist somit so gut wie ausgeschlossen. Doch Merkels Deutschland wäre nicht Merkels Deutschland, wenn es hier bei einer einheitlichen Regelung bliebe. Ganz im Stile der Vorbilder auf der großen politischen Bühne, die einen Zick-Zack-Kurs in vielen Bereichen fahren und getroffene Entscheidungen innerhalb von wenigen Tagen, teilweise sogar Stunden, revidieren und sich um 180 Grad drehen, finden sich auch in diesem Fall deutsche Institutionen respektive Gerichte, die dem Kurs des BAMF vollumfänglich widersprechen.

Ganz konkret ist es in diesem Fall der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen. Denn einige syrische Wehrdienstverweigerer hatten gegen den Entscheid des BAMF vor den Verwaltungsgerichten Chemnitz, Leipzig und Dresden geklagt. Wenig überraschend kamen die einzelnen Gerichte nicht zu einheitlichen Urteilen und, noch weniger überraschend, fielen die Urteile einhellig im Interesse der syrischen Wehrdienstverweigerer aus. Also bemühte man das übergeordnete Gericht, das Oberverwaltungsgericht. Und das entschied nun, im Widerspruch zum BAMF, dass die Syrer als »Flüchtlinge« anerkannt werden müssen.

Diese Herren dürfen rein theoretisch also jetzt ihre Familien im Zuge des Nachzugs ebenfalls nach Deutschland holen. Der Senat ist sogar noch einen Schritt weiter gegangen. Gegen das von ihm gefällte Urteil wurde keine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die Richter des 5. Senats beim OVG Bautzen wollen offensichtlich das letzte Wort in diesem Themenkomplex behalten.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Dirk S

@ Wolfram

Zitat:"Haben wir nicht Rekrutierungsprobleme in der Bundeswehr?"

Ja. Und das, was rekrutiert wird, ist häufig auch ein Problem. Aber mit deutscher Staatsbürgerschaft.

Zitat:"Bitte nicht gleich ins Asylheim mit den durchtrainierten Jungs - auch nicht in die Betten unserer Mädels, sondern in die Grundausbildung .... oder in die Reparatur-Werkstätten unserer von der Politik heruntergesparten Armee."

Also eine Art Fremdenlegion? Warum nicht, hat sich bei den Franzosen bewährt und hat den Vorteil, dass man keine trauernden Angehörigen an den biologisch abbaubaren Bodybags sieht. Loch buddeln, Bodybag rein, Erde druf, fertisch. Kratzt im Lande keine Sau.

Wäre für DE tatsächlich eine echte Alternative.

Zitat:"Nur vor den Waffen und der Munition müssen wir sie noch ein bissel schützen"

Also, was die Munition betrifft, vor der schützte die BW ihre Soldaten schon immer.

Munitionsfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: Karl Napp

Die Richterausbildung bedarf dringend der Rückbesinnung auf die Rechtsstaatlichkeit. Über den Urteilen steht "Im Namen des Volkes". Damit ist das Deutsche Volk gemeint, nicht die Weltbevölkerung und auch nicht alle die Nichtdeutschen, die sich in Deutschland aufhalten. Es sind auch Alle Deutschen gemeint, nicht nur die, denen der jeweils herrschende öffentlich-rechtliche Zeitgeist politische correctness und Gutmenschentum zuspricht. Und die Richter haben sich an den Wortlaut der demokratisch zustande gekommenen Gesetze zu halten. Es ist Rechtsbeugung, wenn sie einen Gesetzeswortlaut nach ihrer je eigenen Auffassung verbiegen oder "schöpferisch weiterentwickeln", wie es sogar die in der Regel nach partei-ideologischen Gesichtspunkten von den politischen Parteien ausgewählten Bundesverfassungsrichter bisweilen belieben zu tun. Auch in der Justiz stinkt der Fisch inzwischen vom Kopf her. Man höre sich nur die linke Bazille Maas an.

Gravatar: Wolfram

Haben wir nicht Rekrutierungsprobleme in der Bundeswehr?

Bitte nicht gleich ins Asylheim mit den durchtrainierten Jungs - auch nicht in die Betten unserer Mädels, sondern in die Grundausbildung .... oder in die Reparatur-Werkstätten unserer von der Politik heruntergesparten Armee. Da liegt viel reparaturbedürftiges Material. Nur vor den Waffen und der Munition müssen wir sie noch ein bissel schützen, bevor wir ihre Handys nach IS-Kontakten gecheckt haben ....

Man weiß ja nie bei diesen Jungs...

Gravatar: Dirk S

@ Ekkehardt Fritz Beyer

Zitat:"Hatten die Richter von 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen etwa Angst davor, dass übergeordnete Instanzen den Fall insofern anders bewerten könnten"

Na ja, das OVG Münster hat im Mai 2017 völlig anders entschieden als das OVG Bautzen ( https://www.tagesschau.de/inland/asyl-muenster-urteil-101.html ). Überhaupt haben die OVG in solchen Fällen unterschiedliche Urteile gefällt. Folglich bedarf es entweder einer Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder aber gesetzgeberischer Handlung.

Zitat:"Noch nicht einmal der ehemalige US-Soldat André Shepherd erhielt in Deutschland Asylrecht!!!"

Vollkommen zurecht. Die USA haben keine Wehrpflicht- sondern eine Berufsarmee, folglich war der Soldat André Shepherd freiwillig bei den US-Streitkräften. Ein Auslandseinsatz sollte für einen US-Soldaten nun nicht allzu überraschend kommen, ist ja nicht so, dass die US-Truppen sich nicht öfters mal in Staaten außerhalb der USA einladen. Und wenn man sich den Fall ansieht, dann stößt man ohnehin auf Widersprüche: Wenn er den Irak-Krieg der USA als völkerrechtswidrig ansah, warum verlängerte er dann wiederholt seinen Vertrag? Schon allein wegen solcher Widersprüche war es richtig, kein Asyl zu gewähren. Mal abgesehen davon, dassauch keine politische, religiöse oder sonstige asylbegründenen Verfolgung vorgelegen hat, nur eine Strafverfolgung für eine Delikt, dass auch in DE vergleichbar strafbewehrt ist. Den Mann hätten ein paar Jahre Knast und eine unehrenhafte Entlassung erwartet. Nichts davon ist ein Asylgrund.

Wehrpflichtfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: Unmensch

Sie tun alles was notwendig ist um ihr Ziel zu erreichen: maximal schnell maximal viele fremde Menschen in Deutschland anzusiedeln.
Ich schlage vor, die ewige Vorsitzende soll die verantwortlichen Richter persönlich empfangen um sie zu Helden der Integration zu ernennen.

Gravatar: Karin Weber

Das sind keine Flüchtlinge, sondern Feiglinge.

Hier in Deutschland bekommen solche Feiglinge eine kuschelige Rund-um-Feiglings-Versorgung gratis.

Wie soll man solchen Feiglingen Respekt gegenüber erbringen?

Gravatar: Hartmut Koch

Was sind das für Richter, Linke oder Grüne? Jedenfalls nicht im Namen des Volkes!!!

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

… „Gegen das von ihm gefällte Urteil wurde keine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die Richter des 5. Senats beim OVG Bautzen wollen offensichtlich das letzte Wort in diesem Themenkomplex behalten.“

Hatten die Richter von 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen etwa Angst davor, dass übergeordnete Instanzen den Fall insofern anders bewerten könnten, dass auch syrische Wehr- bzw. Kriegsdienstverweigerer in ihre Heimat zurückgeschickt werden, dort ihre Liebe zu Heimat erkennen – wobei sie dann ähnlich gute Soldaten gegen die ihr Land völkerrechtswidrig okkupierenden Amis, die Bundeswehr & Co. werden, wie es die Deutschen ´einst` waren??? https://nachrichtenbrief.wordpress.com/tag/kriegsdienstverweigerung/

Besonders verwerflich an diesem Urteil finde ich:

Noch nicht einmal der ehemalige US-Soldat André Shepherd erhielt in Deutschland Asylrecht!!! http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-11/andre-shepherd-asylantrag-us-amerikaner-deutschland

Weil er am auch von dieser Merkel unterstützten, völkerrechtswidrig geführten Krieg der Amis gegen den Irak nicht länger teilnehmen wollte???

Gravatar: A. Pernath

Der Begriff "Flüchtling", also eine Bezeichnung welche dazu auffordert, der betreffenden Person gefälligst zu helfen, wird inflationär für alle gebraucht, dia a) muslimisch sind und b) von unserem Sozialnetz profitieren wollen. Das ist Etikettenschwindel und dreist gelogen. Da für die allermeisten in ihrer Heimat keine Bedrohung für Leib und Leben besteht, erweiterte man den Begriff großzügig auf "Wirtschaftsflüchtlinge" und tut so, als kämen mit diesen dringend gebrauchte Arbeitskräfte.
Leider sind die meisten dieser Personen auf unserem Arbeitsmarkt unbrauchbar, weil sie weder deutsch können noch unsere Schriftsprache (Alphabet). Würde man dagegen die jobsuchenden jungen Portugiesen, Spanier, Italiener einladen, unter denen wirklich viele gut ausgebildete Kräfte sind, hätten diese endlich eine Zukunftsperspektive und wir eine Chance, freie Stellen zu besetzen.
Stattdessen wird wie wild nutzloses Volk ins Land geholt, die das natürlich zuhause weitersagen und daher viele viele Nachahmer finden. Wohin soll das führen, wenn nicht in Armut für Alle?

Gravatar: Dirk S

Zitat:"Wenig überraschend kamen die einzelnen Gerichte nicht zu einheitlichen Urteilen"

Was dafür spricht, dass die Rechtslage nicht eindeutig und folglich der Gesetzgeber gefordert ist.

Zitat:"noch weniger überraschend, fielen die Urteile einhellig im Interesse der syrischen Wehrdienstverweigerer aus."

Nun ja, wenn die deutlich machen können, dass sie aus politischen und / oder religiösen Gründen den Wehrdienst verweigern, dann dürften einige Bedingungen für politische Verfolgung erfüllt sein. Sagen wir mal, kann je nach Fall nachvollziehbar sein. So wie früher bei kurdischen Wehrdienstverweigerern.

Zitat:"Also bemühte man das übergeordnete Gericht, das Oberverwaltungsgericht."

Ein völlig normaler Vorgang.

Zitat:"Und das entschied nun, im Widerspruch zum BAMF, dass die Syrer als »Flüchtlinge« anerkannt werden müssen."

Immerhin gibt es dann eine einheitliche Rechtsprechung. Ist doch schon mal was. Die so festgelegte Rechtslage kann ja per Gesetz geändert werden, in dem z.B. Wehrdienstverweigerung nicht als Asylgrund anerkannt wird.

Zitat:"Gegen das von ihm gefällte Urteil wurde keine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen."

Das ist gar nicht mal so ungewöhnlich. Aber es gibt immer noch die Möglichkeit, den Gesetzgeber zu bemühen.

@ Frank

Zitat:"der Arbeitsfähigen jungen Menschen abgezogen haben"

Vielleicht der Arbeitsfähigen, aber nicht unbedingt der Arbeitswilligen. Aber mal abgesehen davon stellen Bürgerkriegsflüchtlinge weniger als die Hälfte der Personen, die seit 2015 als Flüchtlinge hierherkamen.

Zitat:"Also steht für jeden jungen Syrer nun immer die Frage Militärdienst um sein Vaterland zu verteidigen"

Sie verkennen da ein Problem: In der muslimischen Welt sind das Konzept der Nation und des Nationalstaates weniger bedeutend. Die wichtigste Organisationsform ist da die Sippe, dann kommt noch übergeordnet der Stamm und das war es dann weitgehend. Historisch gewachsenen Nationen sind da eher die Ausnahme, Ägypten, der Iran und die Türkei fallen mir da so spontan ein. Wenn man sich die muslimischen Staaten mal so ansieht, dann haben die Grenzen der Meisten nicht im Geringsten etwas mit den Stämmen und deren Siedlungsgebieten zu tun. Allein die Kurden (übrigens wie die Perser und die Paschtunen in Afghanistan sprachlich Indoeuropäer) leben auf 4 Staaten verteilt (Türkei, Syrien, Iran und Irak). Deren "Vaterland" ist Teil von 4 Staaten und wenn die für "ihr Vaterland" kämpfen, nennt man sie meist Terroristen.
In der Ecke der Welt kommt man mit unseren europäischen Konzepten so nicht weiter (das gleiche gilt auch für Afrika, da gibt es sehr ähnliche Probleme). Da muss man sich was Anderes einfallen lassen.

Zitat:"Sie verraten ihr Land, lassen es im Stich wenn sie am dringendsten gebraucht werden"

Wie schon geschrieben, europäische Konzepte versagen dort. Wenn die "ihr Land" verteidigen, dann verteidigen die die Berge ihres Stammes oder ihre eigenen Äcker oder Dattelpalmen.
Die Gesellschaftskonzepte der islamischen Welt unterscheiden sich in vielen Teilen von Europäischen.

@ Franz Horste

Zitat:"Warum sind deutsche Wehrdienstverweigerer in den 70er und 80er Jahren nicht auf die Idee gekommen in einem schönen Land, in dem man gut und gerne lebt, Asyl zu beantragen?"

Weil damals
a) deutsche Wehrdienstverweigerer einen zivilen Ersatzdienst leisten konnten und nicht politisch verfolgt wurden,
b) West-Deutsche sich dem Wehrdienst durch Umzug nach West-Berlin entziehen konnten,
c) Ost-Deutsche Wehrdienstverweigerer im Westen kein Asyl beantragen brauchten und
d) Kurden, die in der Türkei den türkischen Wehrdienst verweigerten in West-DE als politisch Verfolgte Asyl genossen, während
e) Türken sich einfach per Geldzahlung vom Wehrdienst in der Türkei befreien lassen konnten.

Nur Fall d) lässt sich noch auf die heutige Situation übertragen.

Zitat:"Kein einziges Land dieser Welt hätte sie aufgenommen"

Brauchte ja auch keines, zumindest was deutsche Wehrdienstverweigerer betrifft. Aber bestimmt hätte die DDR liebend gerne den einen oder anderen westdeutschen Totalverweigerer aus Propagandagründen aufgenommen. Nur sind die lieber nach West-Berlin gezogen, da gab es wenigstens die West-Konsummöglichkeiten.

Zitat:"sie hätten sich mit Sicherheit auch freiwillig integriert, wie es Deutsche schon immer überall gemacht haben."

Menschen mit vernünftig ausgebildeter Impulskontrolle kann man eigentlich überall integrieren. Leider gibt es Kulturkreise, die die Entwicklung der Impulkontrolle bei ihren Kindern weniger fördern als andere Kulturen...

Kontrollierte Grüße,

Dirk S

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