Moschee-Streit: Stadt gegen Bürger

Deutsche Stadt klagt, um Muezzin-Rufe durchzusetzen

Im nordrhein-westfälischen Oer-Erkenschwick hatte ein Ehepaar gegen eine muslimische Gemeinde geklagt. Der regelmäßige Gebetsruf des Muezzins der Moschee sei eine Lärmbelästigung gewesen. In erster Instamz hatten die Kläger gewonnen. Doch nun will die Stadt in Berufung gehen und gegen das Muezzin-Verbot klagen.

Symbolbild. Foto: Pixabay, CC0
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Die Freie Welt berichtete: Im nordrhein-westfälischen Oer-Erkenschwick hatte ein Ehepaar gegen eine muslimische Gemeinde geklagt. Der regelmäßige Gebetsruf des Muezzins der Moschee sei eine Lärmbelästigung gewesen. Der Kläger erklärte, dass es ihm nicht nur um die Lärmbelästigung gegangen sei. Auch der Inhalt des Muezzin-Gesanges habe ihn gestört. Er sei Christ in einem christlichen Land. Dort müssen man sich nicht fünfmal täglich zurufen lassen, dass Allah der alleinige Gott sei.

Die Kläger gewannen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Doch nun schlägt die Stadt zurück:

Wie n-tv und Focus-Online berichteten, sieht die Stadt Oer-Erkenschwick in diesem Urteil inhaltliche Fehler, wie die Rechtsvertreter der Kommune mitteilten. Die Stadtverwaltung entschließ sich dazu, in Berufung zu gehen und gegen das Muezzin-Verbot zu klagen.

Damit beginnt der Rechtsstreit von neuem.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Charles Eduard

Zweiter Nachtrag
Würde man in ganz Deutschland 5 mal am Tag diesen Unfug von Nachthemd Schreiern beigeben,würde es sogar
die Altparteien aufwecken.
EINE WAHNSINNIG GUTE REKLAME FUER DIE AFD.
WEG MIT DAS MERKEL SYSTEM
ES LEBE DIE AFD NUR WEG MIT MERKEL.
Salutations Charles

Gravatar: Jutta Erdmann

Die Stadtverwaltung von 'Oer-Erkenschwick' veruntreut Steuergelder um gegen Ihre eigenen Steuerzahler zu klagen um die Ausbreitung des Islam zu gewährleisten?
Habe ich mich gerade verlesen?
Eine Stadtverwaltung hat eine Neutralitätspflicht! Wird diese vorsätzlich!! für politische Ziele außer Kraft gesetzt bin ich für 'teeren und federn'.

Gravatar: Britta

Was ist Religionsfreiheit?

Das beinhaltet, das jeder seine Religion ausüben kann,
wenn es andere nicht stört.
Darum haben Moslems schon erfolgreich gegen Kreuze
in Kath. oder ev. Kindergärten geklagt.

Selbst Saudi-Arabien behauptet von sich, es habe
Religionsfreiheit. Warum, in diesem Land darf man im
stillen Kämmerlein und allein beten!
Das ist Religionsfreiheit.

Gravatar: Charles Eduard

Nachtrag:
In Frankreich würde so ein Mann im Nachthemd auf der
Zinne nur einmal versuchen zu schreien.Jeder Franzose
der so etwas sieht, denkt sofort an Zielfernrohre.
Nichts für Ungut -- Salutations Charles
ES LEBE DIE AFD
MERKEL MUSS WEG,

Gravatar: Kai Stiglat

Der Wahnsinn kennt keine Grenzen! Was soll man dazu noch sagen? Bei der nächsten Gemeindewahl abwählen, falls der Irrsinn nicht in der Mehrheit ist.

Gravatar: Franz Horste

Die einfachste Lösung---wegziehen aus dieser Stadt. Da vermutlich die wenigsten dieser Allah-Gläubigen berufstätig sind (bei 5x pro Tag beten bleibt keine Zeit für Arbeit--man muss schließlich auch noch in die Teestube oder die Shischa-Bar besuchen und mit seinen Gebetskugeln rollen--die Frau und die KInder müssen acuh noch gezüchtigt werden), fallen die Steuern weg. Dann bleiben die Islamisten unter sich und können ihrem Allah von morgens bis abends huldigen. Dann müssten sie sich allerdings selbst um ihr Einkommen kümmern.
Für Nicht-Islamisten ist ein Muezzin-Geschreie unerträglich.
http://wort-woche.blogspot.de/2016/05/muezzin-in-deutschland.html

Gravatar: Dirk S

@ Maria

Zitat:"habe ich das richtig verstanden, die Stadt klagt?"

Was die Schlagzeile betrifft: Ja. Nur ist die falsch, denn die Stadt macht nichts anderes, als gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Was in einem Rechtstaat ein völlig normaler Vorgang ist.

@ Rasio Brelugi

Zitat:"Wieso dürfen die Muezzin so öffentlich zum Gebet rufen?"

Weil es erst mal nicht verboten ist, solange es niemanden stört. In diesem Fall hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die sich gestört fühlenden Kläger ein Anrecht auf "negative Religionsfreiheit" haben und dass der Muezzin seine Gläubigen nicht öffendlich mit dem Gebetsruf zum Gebet rufen darf. Würde der z.B. Glocken verwenden, müssten nur Lärmvorschriften eingehalten werden.

Zitat:"Wieso dürfen die z.B. mich auf diese belästigende Art ansprechen?"

Es gilt: Solange es niemanden stört ist es erst mal kein Problem. Wenn es Sie stört, dann ist das Verwaltungsgericht gefragt.

Zitat:"Den Zeugen Jehovas wurde schon vor vielen Jahren verboten, die Leute auf der Straße anzusprechen! Das wurde als Belästigung gewertet."

Nennt sich "negative Religionsfreiheit", also das Recht, nicht von Religionen belästigt zu werden. Und genau das hat das Verwaltungsgericht zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht.

Erklärende Grüße,

Dirk S.

Gravatar: Charles Eduard

Hallo ihr lieben Leute aus Oer Erkenschwick
Die Stadtverwaltung hat recht. Endlich mal etwas vernünftiges
Bitte macht weiter so. Veranstaltet doch bitte eine Spendenaktion für den Ankauf einer Super Lautsprecher -
Anlage für den Schreihals im Nachthemd auf der Zinne.
Eine Bessere Reklame für die AFD kann es gar nicht geben.
Zu hoffen bleibt,das auch andere Städte diesem Beispiel
folgen. Noch einmal BRAVO BRAVO BRAVO
WEITER WIE BISHER _ WIR SCHAFFEN DAS.
Hoch lebe die AFD PEGIDA S.KURZ V.ORBAN ET
V.PUTIN Einen Dank auch an ITALIEN.
FUER EIN FREIES DEUTSCHLAND OHNE DAS MERKEL.
A bon entendeur et Salutations Charles

Gravatar: Karl Napp

Bei den nächsten Gemeinderatswahlen haben die Oer-Erkenschwiker Bürger die Möglichkeit, dem islam-affinen Treiben ihres Stadtrates ein Ende zu setzen, indem sie der AfD die Mehrheit geben.

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