Immer mehr erfolgreiche Klagen abgelehnter Asylbewerber

Deutsche Richter kassieren fast die Hälfte abgelehnter Asylentscheide

273.000 Klagen gegen abgelehnte Asylanträge gab es im ersten Dreivierteljahr 2017. Dabei entschieden in 44 Prozent der Verfahren die Verwaltungsrichter zugunsten der Asylsuchenden. Odt werden die Urteile aber in höheren Instanzen wieder aufgehoben.

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Fast die Hälfte aller abgelehnten Asylbewerber klagen vor deutschen Gerichten erfolgreich gegen die Ablehnung ihres Asylantrages durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wie aktuelle Zahlen der Bundesregierung über die ersten neun Monate des vergangenen Jahres ausweisen.

Insgesamt entscheiden in 44 Prozent aller Verfahren vor den Verwaltungsgerichten die Richter inhaltlich zugunsten der abgelehnten Asylbewerber. Allerdings werden viele Urteile dann in der nächsten Instanz wieder aufgehoben, so dass sich so die Verfahren in die Länge ziehen.

Besonders hoch sei die Erfolgsquote bei Syrern und Afghanen mit 69 und 61 Prozent. Hingegen gewannen Migranten aus Marokko und Algerien ihre Prozesse nur zu 12 beziehungsweise 10 Prozent. Letztere beiden Länder wollen Union und SPD zu sicheren Herkunftsländern erklären.

Mittlerweile wird gegen fast alle abgelehnten Asylanträge des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge geklagt. Bis Ende September des vergangenen Jahres wurden bereits 273.000 Klagen eingereicht. Knapp 100.000 Entscheide gab es in den ersten drei Quartalen 2017, fast eine Verdopplung zum Vorjahr.

Es  würden insbesondere Menschen aus Kriegs- oder Krisenländern wie Syrien ihren subsidiären Schutzstatus häufig nicht akzeptieren, sondern über den Klageweg eine Anerkennung als Flüchtling fordern. Dieser Status ist relevant, um Familienangehörige nach Deutschland nachholen zu können.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Dirk S

@ Hans

Trotzdem ist die Erfolgsquote der Klagen erschreckend hoch. Und somit stellt sich die Frage: Warum? Womit man letztendlich zum Ergebnis kommt, dass das BAMS zumindest in diesen Fällen schlechte Arbeit geleistet haben muss, entweder bei der Fallbeurteilung oder bei Formalien (es werden ja nicht die Gründe für die Erfolge genannt).
Wobei die Richter an den Verwaltungsgerichten auch nicht unbedingt die Besten zu sein scheinen, wenn die nächste Instanz auch viele derer Urteile aufhebt. Scheint so, als wenn in DE auch die Juristenausbildung den Bach runtergegangen ist. Davon, dass das BAMS anscheinend nicht ausreichend geeignetes Personal hat, mal ganz zu schweigen.

Quotenfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: Hans

Man kann den Flüchtlingen nicht mal einen Vorwurf machen. Dahinter stehen diverse Organisationen und deutsche Gutmenschen, die die Flüchtlinge über alle Möglichkeiten des Verbleibes informieren und dazu drängen, zu klagen.

Gravatar: Ronald Schroeder

Die BRD-Justiz ist offensichtlich die Institution, die die größten Verfallserscheinungen zeigt. Kuschelurteile gegen migrantische Mörder und Vergewaltiger, langjährige Haftstrafen gegen Menschen, die verbotene Meinungen zur deutschen Geschichte oder politisch nicht gewünschte Meinungen zum Islam und dem Verhalten von Muslimen äußern. Jahrelange Prozesse wenn es um die Durchsetzung von Rechten normaler Bürger gegen kriminelle Machenschaften darauf spezialisierter Bevölkerungsgruppen (etwa von Mietnomaden) geht. Geltendes Recht wird von BRD-Richtern nur noch durchgesetzt, wenn es ihrer fortschrittlichen Ideologie entspricht - etwa die Gesetze die die Einreise in die BRD regeln werden von den BRD-Richtern einfach nicht angewandt. Man empfindet sich kraft seiner "Unabhängigkeit" selbst auch als Legislative. Und wenn man schon die Einreisegesetze als BRD-Justiz nicht achtet, muß man schließlich auch keinen Respekt vor der Exekutive haben, auch nicht in den Fällen, in denen selbst diese keine Asylgründe findet.
Am Ende ist diese ganze Justizposse gänzlich gleichgültig, weil es heute in der BRD überhaupt nicht mehr relevant ist, ob Asyl gewährt oder nicht gewährt wird. Wer kein Asyl erhält, erhält den Duldungsstatus und wer diesen verwirkt hat, weil er vergewaltigt und mordet, darf trotzdem in der BRD bleiben, weil eine Rückkehr in die muslimischen Heimatländer generell mit einer humanistischen Verfahrensweise nicht vereinbar ist. Da ca. 99 Prozent derer, die einmal den Boden der BRD betreten, ohnehin dauerhaft hier bleiben, gleichgültig was irgendwelches Recht, um das sich in diesem Staat doch keiner schert, festlegt, sollte man die in dieses Asyl-Rechtssystem investierten Mittel zur Einkommenserhöhung von tausenden Anwälten und hunderter Richter besser einfach einsparen.

Gravatar: Hajo

Wir haben doch eine eindeutige Gesetzeslage, daß heißt, wer über einen Drittstaat unberechtigt die deutsche Grenze übertritt macht sich strafbar und muß abgewiesen werden. Wenn nun ein Teil der Richterschaft anders urteilt, dann verstoßen sie gegen geltendes Recht und man muß sich fragen ob ihnen das Recht als solches in dieser Frage fremd ist. Es gibt nur eine wirksame Ausnahme, wenn Leib und Leben des Asylanten in seiner Heimat bedroht wird, damit ist aber nicht die verlassene Schwiegermutter in Afghanistan gemeint, die dem Schwiegersohn Schläge angedroht hat, weil er die Tochter mit fünf Kindern verlassen hat. Hier muß es sich um nachweislich vom Staat verfolgte Persönlichkeiten handeln und die Mehrheit ist doch auch im Heimatland ohne jedes Interesse. Ergo handelt es sich bei den meisten um Wirtschaftsflüchtlinge und die sind für eine Aufnahme nicht vorgesehen und deshalb auszuweisen.

Gravatar: egon samu

Diese Spielerei mit den Betrugsasylanten ist ein Geschäftsmodell und Beschäftigungstherapie für alle unnützen "Juristen"....
Wird höchste Zeit im Maas´schen mal gründlich durchzukärchern.

Gravatar: Werner Kurz

Verstehe immer mehr das Polen ihre Justiz austauscht hoffe nur das die Justicia auch mal was abbekommt sie oder Ihre Sippschaft

Gravatar: Theo

Bravo liebe Richter, dann könnt Ihr eure Ehefrauenund Töchter ja schon einmal einstimen: HaHaHaHaHa!!!

Sonntag, 14.01.2018, 21:11

Drei Jugendliche haben vor einem Cottbuser Einkaufszentrum ein Ehepaar mit einem Messer bedroht.

Ein 51-Jähriger habe am Freitag mit seiner 43 Jahre alten Ehefrau das Einkaufszentrum betreten wollen, als die Jugendlichen auftauchten und den Vortritt verlangten, berichtete Polizeisprecherin Ines Filohn.

Zudem hätten sie verlangt, die Frau solle ihnen Respekt bezeugen. Als die Frau dies ablehnte, hätten die 14, 15 und 17 Jahre alten Jugendlichen den Ehemann angegriffen. Einer der Täter habe ein Messer gezogen. Daraufhin habe ein Passant beherzt eingegriffen und dem 51-Jährigen geholfen. Alarmierte Wachmänner hätten dann die aus Syrien stammenden Jugendlichen bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten, so die Polizei.

Gravatar: Karl

wozu der Umweg über die Verwaltungsrichter wenn das eh nur heisse luft ist was die rechtsprechen?? nur unnötige kosten,, holt das Gesindel rein und versorgt sie gut,, dann ist ruhe,,,,,
Ironie aus,,,

Gravatar: Dirk S

Zitat:"Insgesamt entscheiden in 44 Prozent aller Verfahren vor den Verwaltungsgerichten die Richter inhaltlich zugunsten der abgelehnten Asylbewerber. Allerdings werden viele Urteile dann in der nächsten Instanz wieder aufgehoben, so dass sich so die Verfahren in die Länge ziehen."

In beiden Fällen wäre es interessant zu wissen, warum das so ist. Wie hoch ist die Anzahl der Aufhebungen wegen Verfahrens- und Formfehlern? Hat da jemand Zahlen?

Formfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: gisela glatz

Es ist mir unverständlich, wie die Gerichte diese abgelehnten Asylbewerber bevorzugt, ihnen Verteidiger stellt und die Abschiebung verhindert. Alles mit unseren Steuergeldern. Wann wird endlich dieser Wahnsinn aufhören und diese Vernatwortlichen an den Pranger gestellt werden ? Deutschland votiert zum Irrenhaus und macht sich im Ausland total lächerlich. Alle Welt lacht über unsere Gesetze und über diese unfähigen Minister.Die Zeit ist reif, um eine Veränderung herbeizuführen, aber nicht die zum Dritten Reich, wie von"maasvollen" Minister bevorzugt.

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