Oft bringt der Taumel der Gesellschaft jene zu schwerem Absturz, die er aufregend emporhob.
Julie Jeanne De LespinasseDas Wahlrecht vor Gericht

Die Materie, über die heute die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht beginnt, ist trocken – aber wichtig. Es geht um die Frage nach der Repräsentation des Volkswillens im Parlament, oder anders formuliert: um das Verhältnis zwischen Erst- und Zweitstimme und wie man vermeidet, dass sich die Entscheidung eines Wählers für eine Partei bei der Berechnung der Mandate nachteilig auswirkt.
Dieses »negative Stimmgewicht« entsteht durch die Kombination von Verhältnis- und Persönlichkeitswahl, einer Besonderheit des deutschen Wahlrechts. Bereits 2008 war diese Frage Verhandlungsgegenstand gewesen, zur erneuten Debatte steht die Lösung der Regierung, nachdem man sich nicht mit der Opposition auf eine Lösung hatte einigen können.
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(oe)
























Das ganze Wahlrecht ist eine Farce, Politruks und heutige Justiz ebenfalls.