Über 5.700 Asylanträge im Jahr 2016

Dänemark stoppt die Aufnahme von »Flüchtlingen«

Laut Plan des UN-Hilfswerks sollten weitere 500 »Flüchtlinge« nach Dänemark verbracht werden. Dieser Plan wurde jetzt vom dänischen Parlament außer Kraft gesetzt. Der Staat müsse erst mit der jetzigen Situation »in ökonomischer, sozialer und kultureller Hinsicht« fertig werden.

Veröffentlicht:
von

Im Vorjahr hatten über 20.000 Menschen einen Asylantrag in den nordeuropäischen Königreich gestellt, in diesem Jahr gab es weitere 5.700 Asylbewerber. Nun hat die Regierung die laut Programm des UN-Hilfswerks geplante Aufnahme von zusätzlichen 500 »Flüchtlingen« abgelehnt und das Programm außer Kraft gesetzt. 

Die dänische Ministerin für Integration, Inger Stöjberg, begründete den Aufnahmestopp mit dem Hinweis darauf, dass zunächst besser für diejenigen gesorgt werden solle und müsse, die bereits nach Dänemark gekommen sind. Zudem sollte der zumindest vorübergehende Ausstieg es dem dem Staat ermöglichen, mit der Situation »in ökonomischer, sozialer und kultureller Hinsicht« fertig zu werden.

Bereits im August hatte die Ministerin bekanntgegeben, dass die im UN-Programm vorgesehene Aufnahme von 491 »Flüchtlingen« zunächst ausgesetzt sei und das Land die Asylgesetze verschärfen werde. Das Reformpaket zur Gesetzesänderung war unter dem Eindruck des Herbstes des vergangenen Jahres notwendig geworden. Nach Merkels gesetzeswidriger Anordnung zum Wegfall der Grenzkontrollen waren über Deutschland mehrere Tausend »Flüchtlinge« über die Autobahnen nach Dänemark marschiert. Zukünftig soll es der dänischen Grenzpolizei ermöglicht werden, sogenannte »Asylbewerber« an der Grenze abzuweisen.

Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sind seit Anfang 2016 mehr als 328.000 Flüchtlinge auf dem Seeweg nach Europa gelangt. Über 4.000 von ihnen sind bei der lebensgefährlichen Überfahrt von Libyen nach Italien ums Leben gekommen.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang