Regelung im Aufenthaltsgesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar

Bundesverfassungsgericht: Terror-Gefährder dürfen abgeschoben werden

Islamische Terror-Gefährder dürfen abgeschoben werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die entsprechende Bestimmung im Aufenthaltsgesetz (§ 58a) stehe im Einklang mit dem Grundgesetz.

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Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit dürfen »zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr« in einem beschleunigten Verfahren abgeschoben werden. So lautet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, welches unter dem Aktenzeichen Az. 2 BvR 1487/17 nachzulesen ist. Somit können islamische Terror-Gefährder unverzüglich in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Die entsprechende Erweiterung des Aufenthaltgesetzes durch den §58a stehe in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, entschieden die Verfassungsrichter.

Jener Paragraph war nach den islamisch motivierten Anschlägen in den USA am 11. September 2001 eingeführt worden, wurde hierzulande aber erstmals dieses Jahr bei den zwei in Göttingen verhafteten Islamisten angewendet. Die beiden Männer aus Algerien und Nigeria stehen in dem Verdacht, einen islamisch motivierten Terroranschlag geplant zu haben und wurden deswegen aus Gründen der Gefahrenabwehr in ihre Heimatländer abgeschoben.

Für die Eröffnung eines Strafverfahrens reichten die zu Tage gebrachten Beweismittel nicht aus. Eine Anklage wegen der Planung eines terroristischen Sprengstoffanschlags oder der Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung war das aufgefundene Material nicht belastend genug. Daher blieb nur die Option, den §58a Aufenthaltsgesetz zur Anwendung zu bringen. Das Vorgehen war zuvor auch vom Bundesverwaltungsgericht positiv beschieden worden, das Bundesverfassungsgericht hat jetzt ein Grundsatzurteil gesprochen, um Rechtssicherheit im Umgang mit diesen Bestimmungen zu schaffen.

 

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Werner

Diese Doofbattel der etablierten Parteien lassen Illegale ohne Ausweis in die BRD einreisen und danach sagen sie, man kann sie ohne Ausweis nicht abschieben. Da sieht man doch, dass im Bundestag lauter Bescheuerte sitzen.
Außerdem frag ich mich wie wir ein Verfassungsgericht haben können, wenn wir in der BRD keine Verfassung haben.
Die BRD war von den Alliierten nur als Übergangskonstrukt gedacht, bis vom deutschen Volk eine Verfassung ausgerufen wird. Das haben die etablierten Politiker verhindert, weil sie in der BRD leben können, wie die Maden im Speck.

Gravatar: die Vernunft

blubby 29.07.2017 - 15:03
Ein römisches Sprichwort sagt, wehret den Anfängen!

Jeder Islamist kann sehr schnell zum Terroristen, oder wie es heute heißt, zum physisch gestörten Einzeltäter werden. Die Summe der bekanntgewordenen versuchten Taten ist erschreckend! Unser ach so freißiges Volk wird gemeuchelt und von selbstgebauten Nagelbomben zerrissen! Jetzt sind nur die dummen Ungeduldigen aktiv! Was wird erst bei einem Erstarken des Islams in unserem Land sein, wenn der heilige Krieg beginnt?

Da es die Bundeskanzlerin mit ihren Gesetzesbrüchen veranlaßt hat, das diese Menschen ins Land kamen, sollen unsere Machthaber zusehen, das sie diese auch wieder los werden.
In Afrika brauchen wohl die wenigsten einen Paß! Also ab aufs entsprechend bewaffnete Schiff, und kostengünstig abgeschoben! Unverzüglich!

Gravatar: blubby

Ja das ist schon merkwürdig, ohne Papiere einreisen.
Ohne Papiere kann man nicht abschieben.

Schonmal versucht ohne Pass in ein anderes Land einzureisen (ausserhalb der EU)?
Sogar im Reisebüro wird auf Reisepass und Wisum hingewiesen.
Es ist einfach zum Kotzen wie wir verarscht werden.

Gravatar: Franz Horste

Da könnte Deutschland ab sofort sämtliche mehrere hundert dieser Menschen, die ja schon bekannt sind, bei Nacht und Nebel abschieben. Warum tut man das nicht? Die gutherzigen Grünen und Linken werden auch hierfür wieder 10000 Argumente haben, warum wir das aus humanitären Gründen nicht dürfen, Todesstrafe, Heimatland will sie nicht, haben den Pass weggeworfen etc. Verdammt! Das ist mir egal! Wollen sie warten bis wieder auf einem Fest eine Bombe hoch geht, oder ein LKW bei einem Kindergartenfest in die Menge fährt, wo niemand damit rechnet? Wenn die Polizei ihre Arbeit macht und die Gefährder einfängt, können R.Künast oder S.Peter sich wieder echauffieren, dass man diese Verbrecher nicht mit Samthandschuhen anfasst. Jetzt bin ich mal gespannt, wann endlich reagiert wird!
http://wort-woche.blogspot.de/2017/04/grune-ab-in-die-rente.html

Gravatar: Dirk S

@ Tom

Zitat:"Ich beanstande nämlich das Wort " dürfen" und beantrage hiermit den Ersatz durch das Wort " müssen " ."

Es ist eine Zuständigkeitsfrage: Das BVerfG ist für "dürfen" zuständig, "müssen" ist Sache des Parlaments (also eine gesetzliche Sollregelung zu beschließen).

Das BVerfG würde in diesem Fall bei "müssen" seine verfassungsmäßigen Kompetenzen überschreiten.

Verfassungsgemäße Grüße,

Dirk S

Gravatar: D.Eppendorfer

Dürfen.

Die höchstrichterliche Betonung liegt auf 'dürfen'.

Und von müssen sind wir hier in der offenen deutschen Gutmenschen-Psychiatrie mal wieder meilenweit entfernt, weil Schmarotzer sich gegen die Produktiven verbündet haben und dazu auch etliche Dummköpfe ihr Samariter-Süppchen kochen.

Gravatar: gast

Das das überhaupt eine Frage ist, wirft ein bezeichnendes Licht auf Deutschland.
Das sollte die reine Selbstverständlichkeit sein.

Gravatar: Tom

Und schon wieder ist eine Hintertür offen: Ich beanstande nämlich das Wort " dürfen" und beantrage hiermit den Ersatz durch das Wort " müssen " . Denn der Begriff " dürfen" lässt viel zu viel Spielraum zu.

Gravatar: Marianne Sigle

Sofort abschieben es ist allerhöchste Zeit

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