Aus Rücksicht auf angebliche muslimische Traditionen fällte das Landgericht Osnabrück ein mildes Urteil

Bewährungsstrafe für Vergewaltigung einer Elfjährigen

Auch die Eltern des heute 26-jährigen Haupttäters wurden jeweils zu Bewährungsstrafen verurteilt. Sie hatten ihren Sohn zu diesem besonders schweren Fall von Missbrauch gedrängt, um gemäß ihren Traditionen zu leben.

Veröffentlicht:
von

Wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet, wurde für die Vergewaltigung von einer Elfjährigen die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Zwar war den Angeklagten offenbar bekannt, dass Geschlechtsverkehr mit einer unter 14-Jährigen ganz unabhängig von kulturellen Traditionen eine Straftat darstellt, die auch in ihrem Herkunftsland strafrechtlich verfolgt würde. 

Dennoch machten sie geltend, dass sie aus einem muslimischen Kulturkreis stammten, in dem der Geschlechtsverkehr auch mit pubertierenden Minderjährigen zum Zwecke einer Familiengründung zu einer lange gelebten Tradition gehöre. Wenn es zwischen zwei Menschen, die für eine Verbindung ausgewählt wurden, zum Beischlaf gekommen sei, stünde einer Ehe nichts mehr im Wege, auch dann nicht, wenn die Eltern eines der beiden Hochzeitskandidaten ursprünglich dagegen waren.

Ein Großonkel des Mädchens hatte sich mit den Eltern des Täters auf die Verbindung geeinigt. Entsprechend waren alle Vorbereitungen getroffen worden, die zu einer so genannten einvernehmlichen Entführung gehörten. Die beiden Eheleute in spe mussten nur noch eine Nacht lang gemeinsam in einem Bett zubringen.

Die Elfjährige, die als Braut vorgesehen war, hatte sich allerdings heftig gewehrt, so dass es nicht zum Geschlechtsverkehr kam. Daraufhin wurde die Zeremonie mehrmals wiederholt. Die Mutter des arbeitslosen Analphabeten, der als Bräutigam vorgesehen war, drohte schließlich, sich so lange neben das Bett zu setzen, bis der Akt vollzogen sei. Schließlich wendete er Gewalt an und tat seiner Mutter den Gefallen.

Eine Anklagevertreterin forderte eine zusätzlich Verurteilung zu einer Geldstrafe von jeweils 500 Euro. Das Gericht lehnte das ab. Das mache nicht viel Sinn, meinte der Richter, weil die Hartz-IV-Empfänger dafür keinen finanziellen Spielraum hätten. Auch zu sozialen Diensten sind sie nicht verpflichtet worden, weil sie dann für mögliche Jobangebote nicht zur Verfügung stünden.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Martin S.

Laut " Rautenmutti" (Angela Merkel) leben wie ja in einem Rechtsstaat. Ich frage mich immer wieder, wenn ich solche und andere Dinge lese, welchen Staat meint die denn?
Wie auch immer, "Rautenmutti" muß zwei Pässe haben, einen Christlichen und einen Muslimischen.
Die Sauerei ist, dass sich die Richter hinter der Formel "Im Namen des Volkes" ausruhen können.
Ich bin im August 1978 in die Bunderwehr eingezogen worden, habe nach der Grundausbildung gelobt das Recht und die Freiheit zu Verteidigen (Waschauer Pakt) . Wenn das die Rechtsauffassung eines Richters ist ( auf berufung Moslimischer herkunft und Sitte ) und auch "Rechtsspüche" anderer Richter die in Frage stehen, dann währe ich besser "Urinkellner" (Wehrdienstverweigerer) geworden.
Wir haben schon genug Staftäter in der eigenen Bevölkerung. Wir müssen uns nicht noch welche (von Gerichten unterstützt ziehen) die uns auch noch, dem Steuerzahler auf der Tasche liegen.
Solche Leute sollen den Kofferpaken und Abgeschoben werden. Den Scheinbar haben Sie dort wo Sie herkommen noch nicht genug Schei.....mit gemacht.
Welsches Leid das Kind mitgemacht hat ist einem solchen Richter scheinbar egal.

Gravatar: Hannes Matthias

Ich frage mich in welchem Land lebe ich wo es in Meinen spricht. Der Richter soll sich mal fragen, wenn es sein Kind wäre. Der Islam GEHÖHRT NICHT zu Deutschland

Gravatar: Patrick H.

@Ivan Manenica: das wäre eine Überlegung wert.
Auch wenns *politisch inkorrekt* ist. ;)

Gravatar: Patrick H.

Was fällt einem dazu noch ein ?
das hier.....*kopfschüttel*

Gravatar: Ivan Manenica

Bis der letzte Moslem nicht aus Europa vertrieben wird wurde es kein Frieden geben

Gravatar: M.B.H.

@Lothar Völler
Ja, genau so ist es. Sehr guter Beitrag.

Gravatar: M.B.H.

@ Alina Hübsch
Sehr richtig. Die Justiz macht und dreht alles wie und was sie will und die Kirchen halten still oder unterstützen noch.
Hätten die Kirchen keinen politischen Einfluss, wäre sicher vieles friedlicher. Für Recht und Demokratie ist die Institustion Kirche noch nie gestanden, weder im Mittelalter noch in der Nazizeit noch in heutiger Zeit.

Gravatar: Lothar Völler

Es ist zu spät. Beschneidung (Körperverletzung arg- und wehrloser Kinder) erlaubt. Schächten (Tierquälerei) erlaubt.
Kinderehen (Kindervergewaltigung) straflos. 2000 Moscheen in Dt. 1000-fache Grenzverletzung hingenommen. Abschiebungen praktisch null. Sozialbetrug an der Tagesordnung . . usw usw usw
Preußen wurde von den Alliierten abgeschafft. Deutschland schafft sich selber ab.

Gravatar: pastafarie

Bleibt uns nur zu hoffen, dass solche Richter einmal vor Gericht stehen und ihren Richter finden, der RECHT spricht, und nicht ideologisch verkommen ist.

Gravatar: Uli

Es kann doch nicht wahr sein, dass unser Grundgesetz
nicht für alle gilt und man unterschiedlich, je nach Religion
das Recht auslegt. Muslime haben unser Gesetz zu achten
und nicht zu beugen, wenn sie hier leben wollen.
Wo kommen wir hin, wenn Richter sich der Scharia und
nicht unserem deutschen Recht unterordnen

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang