Oft bringt der Taumel der Gesellschaft jene zu schwerem Absturz, die er aufregend emporhob.
Julie Jeanne De LespinasseBeschneidung ist Körperverletzung

Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist Körperverletzung und deshalb strafbar, hat das Landgericht Köln festgestellt. Es handele sich um eine »schwere und irreversible Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit« eines Menschen und sei deshalb vom Recht auf freie Religionsausübung nicht gedeckt. Betroffen von diesem Urteil sind Juden und Moslems, bei denen Beschneidungen ohne medizinische Indikation vorgenommen werden.
Die Entscheidung ist eigentlich überfällig und muss gar nicht erklärt werden. Fragt sich jetzt nur, wie die Richter mit der verbreiteten Praxis der handelnden Ärzte umgehen, die diese Zeremonie mit der Diagnose »Phimose« tarnen.
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(oe)














@ Klimax
Die Beschneidung von Jungen und Mädchen muss man sogar mit zweierlei Maß messen. Während sie bei Mädchen ein grausamer, verstümmelnder Eingriff ist, unter dem die Frauen ihr ganzes Leben lang leiden, ist die Beschneidung bei Jungen ein Minimaleingriff ohne nennenswerte Folgen.
An diesem Punkt Gleichberechtigung festmachen zu wollen, ist Unsinn.