Bundesweit einmalige Regelung entfacht Kritik

Berliner Polizisten dürfen keine Dienstwaffe in der Freizeit mehr tragen

Obwohl Polizisten aufgrund ihrer Berufung oft auch außerhalb des Dienstes bei Verbrechen einschreiten, verbietet in Berlin eine neue Dienstanweisung ihnen, weiterhin die Dienstwaffe in der Freizeit mit sich zu führen.

Veröffentlicht:
von

Von Polizisten wird jederzeit ein korrektes Verhalten im Sinne ihrer beruflichen Tätigkeit erwartet, auch wenn sie offiziell nicht im Dienst sind. Nicht selten greifen Polizisten außerhalb ihrer Dienstzeit ein, wenn Sie gerade Zeuge eines Verbrechens oder von Gewalttaten werden.

Da diese dabei oft auch auf dem Weg zum Dienst oder zurück waren, trugen sie auch eine Pistole mit sich. in Berlin wurde das unterdessen mit einer Dienstanweisung untersagt. Polizisten dürfen ihre Pistolen nicht mehr außerhalb des Dienstes tragen.

Mit der neuen Regelung können Polizisten Dienstpistolen auch nicht mehr mit nach Hause nehmen. Darüber hinaus wurde ihnen die Teilnahme an einem Schießtraining in einem Schützenverein untersagt. Das ist auch deswegen bitter, weil die Schießstände der Berliner Polizei zumeist marode sind.

Eine Begründung für die Änderung im April gibt es nicht. Es ist auch kein Vorfall bekannt, wo ein Fehlverhalten aus der alten Regelung erwuchs. Bisher musste jeder Polizist gewährleisten, dass die nach Hause mitgenommene Dienstwaffe sicher und verschlossen aufbewahrt wird.

Darüber hinaus galt es diese nicht bei  bei öffentlichen Veranstaltungen, im Ausland und beim oder nach dem Trinken von Alkohol zu tragen.

Kritik an der in Berlin unter sämtlichen Bundesländer einmaligen Regelung kommt von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). »Unsere Beamten wissen, wie sie in bestimmten Situationen mit der Waffe umzugehen haben. Da spielt es keine Rolle, ob sie offiziell im Dienst sind oder nicht«, erklärte GdP-Sprecher Benjamin Jendro.

Jendro fügt an: »Wenn etwas in unserer Stadt passiert, muss ein Polizist eingreifen können, an jedem Ort und zu jeder Zeit.« Daher stelle die Neuregelung eine Gefahr für Polizisten dar, wenn sie Straftaten verhindern wollten und unbewaffnet seien.

Mehr dazu unter rbb-online.de

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Marc Höfer

@Dirk S.

Man merkt, dass sie keine juristische Bildung erfahren haben.
Machen Sie sich mit validierten Subsumtionsweisen von Rechtsbegriffen vertraut und hören Sie auf Pöbel und Stuss zu verbreiten.
So eine Menge Dummheit auf einmal ist ja kaum zu ertragen.

Gravatar: Peter Eibel

Sie reden hier alle vom "Waffenrecht" und zitieren Paragrafen, und Details.
Deutschland ist kein Rechtsstaat mehr und die Regierenden halten sich nicht mehr an Gesetze, sie tun das nur zum Schein oder wenn es opportun ist.
Stets gibt es irgendein Hintertürchen, nachdem dann irgendeine Bestimmung "im Notfall" ausser Kraft gesetzt werden kann und wird. Bestes Beispiel ist die Grenzöffnung durch Merkel, wo sie millionenfach gegen geltendes Recht verstossen hat. Aber selbst die AfD gab in einem Videobeitrag zu, dass eine Anklage gegen Merkel wahrscheinlich nicht möglich ist, da ihr Verhalten durch irgendeinen Paragrafen XY gedeckt sei.
Ausserdem ist das Recht in Deutschland durch die Bereinigungsgesetze 2006, 2007 und 2010 total zerstört worden, hunderte Gesetze traten ausser Kraft oder verloren den Geltungsbereich, man munkelt sogar das Grundgesetz. Informiert Euch selbst!
Also: "Gesetze" gelten nur für das niedere Volk.
Mord wird schwächer bestraft als z.B. Steuerhinterziehung. Hochverrat wird garnicht bestraft.
Souverän sind wir auch nicht.
Was sollen wir da noch von "Rechtsstaat" reden?!
Wir sind ein LINKSSTAAT geworden, der sich selbst abschaffen will.

Gravatar: Dirk S

@ Rösler

Zitat:"Ihre Argumentation baut sich auf Ihr Empfinden auf, dass es sich um ein Privileg handeln würde."

Ja. Sehe ich so.

Zitat:"Dem ist aber nicht so, es handelt sich um eine Notwendigkeit, die sich aus daraus ergibt, das auch unerwartet hoheitliche Aufgaben der kritischeren Art eintreten können. "

Das ist aber doch schon so ein bischen die alte preussische Masche. "Ein deutscher Beamter ist immer im Dienst." Ich weiß nicht, ich würde gerne davon weg kommen.

Zitat."Sehen Sie es als Werkzeug der speziellen Art, welches der Berufsausübung Nachdruck und Autorität verschaffen soll."

Ähm, wenn jemand in Zivil eine Waffe zieht, wird der eher als Bedrohung wahrgenommen, ob der sich als Polizist bezeichnet oder nicht. Ohne Uniform ist das schwer einzuschätzen. Also kann das sogar für den Polizisten gefährlich werden. Und nochmal, wie häufig kommt das in der Realität vor?

Zitat:"Unerwartet heißt dann auch, dass Polizisten außer Dienst entspechend zufällig kriminelle Handlungen beobachten, welche eben nicht durch mehr Polizeipräsenz einfach verschwinden. Ein Polizist außer Dienst wird dann trotzdem einschreiten, auch wenn er im Dienst tausend weitere Kollegen haben mag."

Wie häufig ist das denn nun in der Realität? Also, wie oft schreiten Polizisten in ihrer Freizeit ein und warum können die nicht auf die Kollegen warten? Und warum dürfen die nicht nach Dienstschluss auch Feierabend haben?

Zitat:"Ihr Fürsorgegedanke, was die Erholungszeit von Polizisten angeht, in allen Ehren (was ich aber nicht ganz glaube), "

Doch können Sie. Nur ein gut ausgeruhter Polizist kann einen ordentlichen Dienst versehen. Eine überarbeiteter, Dauergestresster hingen nicht. Es wird ohnhin viel zuviel auf den Knochen der Polizei gespart. Also, ein gut erholter Polizist sollte uns schon was wert sein. Dann ist vielleicht die Polizei meiner Heimatstadt auch wieder brauchbar (die leiden nämlich auch unter dem ganzen Mist).

Zitat:"aber auch der Polizist in Freizeitkleidung wird sich verantworlich fühlen."

Sagen wir mal: Meist ist der uniformierte Polizist doch die bessere Wahl. Akute Nothilfeleistungen mal ausgenommen.

Zitat:"Eine Dienstanweisung darf natürlich nicht im Widerspruch zu irgendwelchen Grundrechten stehen"

Tut sie ja auch nicht.

Zitat:" und da bisher ein Tragen von Waffen außer Dienst erlaubt wurde, gehe ich davon aus, dass dies als juristisch einwandfrei zu beurteilen ist."

Juristisch ist das einwandfrei, ich habe mich bei meinem ersten Kommentar ein wenig auf dem Holzweg befunden. Wobei mir persönlich das ewige Extrawurstbraten, das der Staat für sich selbst veranstaltet, auf den Keks geht. Aber mal abgesehen von meinen Empfindlichkeiten, §55 WaffG ist eine Kann- keine Muss-Bestimmung. Wobei ich dem Berliner Senat nicht unterstellen möchte, dass es ihm um die Gesundheit der Polizisten geht.

Zitat:"Weiter hoffe ich, dass die jetztige Dienstanweisung für die Berliner Polizei Widerspruch juristischer Art erfahren wird."

Auch wenns komisch klingt, ich auch. Wir diskutieren in DE eigentlich viel zu wenig über das deutsche Waffenrecht. Komischerweise aber recht häufig über das amerikanische.. Scheint ein bischen Neid mit bei zu sein. Jedenfalls wäre es nicht schlecht, wenn da mal was in Bewegung kommt. Denn dann muss der Staat mal Argumente iefern..

Zitat:"Bevor ich es vergesse, bei Schießübungen geht es vor allem um das Training einer Hand-Auge-Koordination und dem Einüben von Bewegungsabläufen. Das muß nicht speziell auf einem Schießstand der Polizei erfolgen."

Wenn es nur um den Ablauf des Ziehens, Anlegen und Zielen geht, dann stimme ich zu. Dass kann ein Polizist aber auch zu Hause mit einer SoftAir-Pistole üben, dafür benötigt er keinen Schießstand. Ich dachte da eher an das wirkliche Schießen mit scharfer Munition. Und da gibt es nun mal Unterschiede, die auch auf den Schießständen abgebildet sein sollten. Denn im Gegensatz zum Sportschützen hat der Polizist eben nicht viel Zeit zum Zielen.

Gesundheitsbewusste Grüße,

Dirk S

Gravatar: H.von Bugenhagen

Na iss denn dass.
Wie wäre es wenn sich alle Berliner Polizisten versetzen lassen ZB .nach Bayern.
Es heißt doch immer bei angriff durch Migranten soll man sich nicht verteidigen sonder fortlaufen.
Was macht einer mit Asthma ,???Sein Testament ins Handy tippen oder einen Migranten beseitigen.???

Gravatar: Rösler

@Dirk S.,

Ihre Argumentation baut sich auf Ihr Empfinden auf, dass es sich um ein Privileg handeln würde. Dem ist aber nicht so, es handelt sich um eine Notwendigkeit, die sich aus daraus ergibt, das auch unerwartet hoheitliche Aufgaben der kritischeren Art eintreten können. Sehen Sie es als Werkzeug der speziellen Art, welches der Berufsausübung Nachdruck und Autorität verschaffen soll.

Unerwartet heißt dann auch, dass Polizisten außer Dienst entspechend zufällig kriminelle Handlungen beobachten, welche eben nicht durch mehr Polizeipräsenz einfach verschwinden. Ein Polizist außer Dienst wird dann trotzdem einschreiten, auch wenn er im Dienst tausend weitere Kollegen haben mag.

Ihr Fürsorgegedanke, was die Erholungszeit von Polizisten angeht, in allen Ehren (was ich aber nicht ganz glaube), aber auch der Polizist in Freizeitkleidung wird sich verantworlich fühlen.

Eine Dienstanweisung darf natürlich nicht im Widerspruch zu irgendwelchen Grundrechten stehen und da bisher ein Tragen von Waffen außer Dienst erlaubt wurde, gehe ich davon aus, dass dies als juristisch einwandfrei zu beurteilen ist.

Weiter hoffe ich, dass die jetztige Dienstanweisung für die Berliner Polizei Widerspruch juristischer Art erfahren wird.

Bevor ich es vergesse, bei Schießübungen geht es vor allem um das Training einer Hand-Auge-Koordination und dem Einüben von Bewegungsabläufen. Das muß nicht speziell auf einem Schießstand der Polizei erfolgen.

Gravatar: Dirk S

@ Rösler

Zitat:"Es geht nicht um Gleichheitsabwägungen"

Das sehe ich anders. Gleichheit vor dem Gesetz ist elementar für einen Rechtstaat. Je mehr Außnahmen der Staat für sich schafft, umso mehr driftet er in Richtung Willkür ab.

Zitat:"sondern um besondere Verpflichtungen, denen bewaffnete Staatsdiener unterliegen,"

Dann stellt sich auch mal ganz provokant die Frage, ob diese besonderen Verpflichtungen außerhalb der Dienstzeit nun wirklich sein müssen. Die Bereitschaft der Polizisten in allen Ehren (das meine ich wirklich so), aber am Ende fördert das nur den Mangel an Polizisten insgesamt. Sagen wir es mal einfach so: Auch ein Polizist muss nach Feierabend auch wirklich Feierabend haben können. Wenn das nicht geht, muss eben mehr Personal her.

Zitat:" aus denen sich auch konkrete Gefahrenmomente ergeben können."

Die sich auch für Sie und mich ergeben könnten.

Zitat:"Die bisherigen Dienstanweisungen scheinen ja ein Tragen der Waffen außerhalb der Dienstzeit zuzulassen,"

Ja, §55 WaffG.

Zitat:"was ja auch im Hinblick auf das 'sich in Dienst stellen' als sinnvoll angesehen wurde und wird."

Was aber trotzdem ein Privileg darstellt.

Zitat:"Eine Betrachtung der Statistik, egal in welcher Richtung, ist da allerdings weniger sinnvoll, denn der Einzelfall ist entscheidend und über den kann eine Statistik nichts aussagen."

Letzteres ist zwar richtig, aber dennoch zeigt die Statistik, dass dieses Privileg nicht notwendig zu sein scheint.

Zitat:"Wie man 'Freizeit' von 'außer Dienst' abzugrenzen hätte und ob das überhaupt so konkret möglich ist, wäre eine andere Frage."

Eigentlich ganz einfach: Dienstschluss bedeutet Freizeit bis nächsten regulären Dienstbeginn. Auch im Interesse der Polizisten.

Zitat:"Insgesamt ist aber wohl festzustellen, das durch das Tragen von Waffen außer Dienst, bisher
keine negativen Auffälligkeiten auszumachen sind. Oder haben Sie das was gehört?"

Nein habe ich nicht. Was aber nichts bedeutet, denn, wie ich bereits geschrieben habe, werden die dafür notwendigen Informationen, im Gegensatz zu früher, nicht mehr veröffendlicht. Was bedeuten kann, dass nichts passiert und man keine Nullen veröffendlichen will oder aber, dass peinliche Probleme vorliegen. Beides ist möglich. Und ehrlich gesagt, ich vermute letzeres.

@ Duffy

Zitat:" Ihre epischen Ausführungen wären noch vor zehn Jahren sehr angebracht gewesen,"

Vor zehn Jahren hätte die Mehrheit in DE den diskutieren Vorgang für eine gute Idee gehalten.

Zitat:" inzwischen stellt sich die Frage nüchtern und einfach: welche Funktion soll ein Polizei-Beamter haben?"

Das ist in den Polizeigesetzen definiert.

Zitat:"Polizist sein ist kein Beruf wie Postangestellter."

Richtig. Schon allein weil Polizisten keine Angestellten sind. ;-)

Zitat:"Alle Polizisten die ich kenne, sind praktisch immer "im Dienst'."

Was der falsche Weg ist. Auch ein Polizist muss mal richtig Feierabend haben und nicht immer "im Dienst" sein. Ansonsten entwickeln die noch paranoide Züge.

Zitat:"Sie sehen Kleinigkeiten, die mir Normalbürger nicht auffallen."

"Berufskrankheit". Ist aber bei allen so.

Zitat:"Sie fühlen sich berufen, Streit zu schlichten, ob "im Dienst" oder nicht."

Sagen wir mal, das ist eine zweischneidige Sache. Zum einen ist das gut, zum anderen nicht immer weise. Hängt von der Situation ab. Aber die werden die bestimmt auch richtig einschätzen können.

Zitat:"Es gibt nette und weniger nette unter ihnen,"

Das ist immer so.

Zitat:"aber ich persönlich habe immer ein gutes Gefühl, wenn ein Vertreter der öffentlichen Ordnung in Sichtweite ist."

Ich inzwischen nicht mehr. Kann aber auch nur an unseren lokalen Polizeien liegen. In meiner Heimatstadt gilt: Nie da, wenn man sie mal braucht, immer da, wenn man sie nicht braucht.

Zitat:"Deshalb nehme ich es auch sehr persönlich, wenn Polizisten beleidigt oder gar verletzt werden."

Unnötige Gewalt ist immer abzulehnen und ein ordentlicher, respektvoller Umgang miteinander sollte eigentlich selbstverständlich sein. In alle Richtungen. Wobei mir klar ist, dass Polizisten eher weniger mit Ladys und Gentleman zu tun haben.

Zitat:"Um meine Frage selbst zu beantworten: mit dieser Maßnahme wird der Polizeiapparat bewußt geschwächt."

Das wage ich ehrlich gesagt zu bezweifeln. Denn in Situationen, wo die Dienstwaffe notwenig wäre, kommen Polizisten zum Glück eher selten. Wenn diese Situationen so häufig wären, also der Mob auf den Straßen herrscht, dann müsste man das Waffengesetz liberalisieren, damit sich auch der unbescholtene Bürger schützen kann.
Im Kern geht es nur darum: Ist die Gefahr auf DE's Straßen so groß, dass Polizisten rund um die Uhr bewaffnet sein müssen - dann kann und darf diese Schutzmöglichkeit dem unbescholtenen Bürger nicht verwehrt werden. Oder dem ist nicht so und Waffen zum Selbstschutz sind nicht nötig, dann ist aber auch nicht einzusehen, dass Polizisten dieses Privileg erhalten. Entweder das eine oder das andere. Meine Meinung.

Zitat:"Die Folge davon werden wir zukünftig auf unseren Straßen sehen."

Kommt auf die nächste Bundestagswahl an. Aber abgesehen davon: Ich für meinen Teil bin dafür, mehr Polizisten einzustellen. Dann können die einen vernünftig Feierabend machen und müssen nicht immer "im Dienst" sein. Und sich auch diese Diskussion erübrigen.

Dienstfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: Duffy

@Dirk S.: Ihre epischen Ausführungen wären noch vor zehn Jahren sehr angebracht gewesen, inzwischen stellt sich die Frage nüchtern und einfach: welche Funktion soll ein Polizei-Beamter haben?
Polizist sein ist kein Beruf wie Postangestellter. Alle Polizisten die ich kenne, sind praktisch immer "im Dienst'. Sie sehen Kleinigkeiten, die mir Normalbürger nicht auffallen. Sie fühlen sich berufen, Streit zu schlichten, ob "im Dienst" oder nicht. Es gibt nette und weniger nette unter ihnen, aber ich persönlich habe immer ein gutes Gefühl, wenn ein Vertreter der öffentlichen Ordnung in Sichtweite ist. Deshalb nehme ich es auch sehr persönlich, wenn Polizisten beleidigt oder gar verletzt werden.
Um meine Frage selbst zu beantworten: mit dieser Maßnahme wird der Polizeiapparat bewußt geschwächt. Die Folge davon werden wir zukünftig auf unseren Straßen sehen.

Gravatar: Rösler

@Dirk S.,

mit Ihren Bezeichnungen 'Privileg' und 'Besserstellung' führen Sie die Diskussion nach meiner Ansicht auf ein falsches Gleis. Es geht nicht um Gleichheitsabwägungen, sondern um besondere Verpflichtungen, denen bewaffnete Staatsdiener unterliegen, aus denen sich auch konkrete Gefahrenmomente ergeben können.

Die bisherigen Dienstanweisungen scheinen ja ein Tragen der Waffen außerhalb der Dienstzeit zuzulassen, was ja auch im Hinblick auf das 'sich in Dienst stellen' als sinnvoll angesehen wurde und wird.

Eine Betrachtung der Statistik, egal in welcher Richtung, ist da allerdings weniger sinnvoll, denn der Einzelfall ist entscheidend und über den kann eine Statistik nichts aussagen.

Wie man 'Freizeit' von 'außer Dienst' abzugrenzen hätte und ob das überhaupt so konkret möglich ist, wäre eine andere Frage. Insgesamt ist aber wohl festzustellen, das durch das Tragen von Waffen außer Dienst, bisher
keine negativen Auffälligkeiten auszumachen sind. Oder haben Sie das was gehört?

Gravatar: Dirk S

@ Rösler

Zitat:"Polizisten und andere Dienstwaffenträger des Staates unterliegen nicht dem Waffenrecht wenn sie sich im Dienst befinden."

Eigentlich doch, aber es gelten Sonderregeln (§ 55 WaffG). Aber wir sind uns einig, dass die Dienstzeit nicht Gegenstand der Meldung ist.

Zitat:"Und nun der Casus Knacktus, ein Polizist kann sich selber jederzeit in den Dienst versetzen, sollte dies aufgrund einer Gefahrenabwehr, Straftat oder sonstiges nötig sein. Er ist dazu sogar verpflichtet."

Daraus ergibt sich immer noch kein Recht darauf, die Dienstwaffe in der Freizeit zu führen. Denn dann ist auch der Polizist Privatperson.
Wobei §55 WaffG es dem Dienstherren durchaus ermöglicht, dies per Dienstanweisung zuzulassen (was ich als unnötiges Privileg ansehe). Dies ist aber eine Kannbestimmung und kein Recht.

Aber mal anderrum, wie oft ist in der Praxis das vorhandensein der Dienstwaffe bei Selbstindienststellung eines Polizisten notwendig gewesen? Mal konkrete Zahlen bitte (so als Aufruf an die GdP). In Anbetracht der Tatsache, dass deutsche Polizisten sehr selten schießen, dürfte der tatsächliche Bedarf gegen 0 gehen. Und damit wären wir wieder bei dem Thema Privilegien.

Um mal den Bedarf aufzuzeigen: Nach Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Waffengebrauch_der_Polizei_in_Deutschland) hat die deutsche Polizei 2015 40 Schüsse auf Personen abgegeben, in den letzten 9 Jahren im Durchschnitt weniger als 43 Schüsse pro Jahr. Seit 1988 sind 2364 Schüsse auf Personen abgegeben worden, das mach im Durchschnitt weniger als 88 bekannte Schüsse pro Jahr. Somit reden wir über ein ganz klares Randproblem der Polizeiarbeit, das kein waffenrechtliches Privileg rechtfertigt.

Zitat:"Damit ergibt sich eine völlig andere Problematik als aus Ihrem Kommentar zur 'Besserstellung' bzw. Gleichbehandlung eines jeden Bürgers ablesbar wäre."

Auch wenn §55 WaffG diese Besserstellung ermöglicht, so finde ich es dennoch ein Unding. Polizisten haben in ihrer Freizeit dem normalen Bürger gleichstellt zu sein, die alte preussische Privilegienwirtschaft gehört auf den Geschichtsmüll.

Und nochmals: Polizisten sind nicht automatisch bessere (oder höher stehende) Menschen als jeder normale Bürger. Also haben auch sie sich in ihrer Freizeit den gesetzlichen Regelungen zu unterwerfen. Und irgendwie vermisse ich in der Diskussion die zahlenbasierte Begründung (jetzt nicht von Ihnen, sondern von der GdP) für die Beibehaltung solch eines Privilegs. Wobei ich oben schon gezeigt habe, warum da nichts kommt.

Damit Sie meine Kommentare hier besser einordnen können (weil ich vermute, dass meine Intension nicht so richtig 'rüberkommt) noch folgende Anmerkungen:

Ich lehne jegliche Form von gesetzlichen Privilegien ab. Gleiche Rechte und Pflichten für jeden Staatsbürger sind die Grundlage eines jeden Rechtstaates.

Ich bin der Ansicht, dass jeder unbescholtene Bürger das Recht hat, Waffen zu besitzen und zu führen.

Die ideologischen Grundlagen des deutschen Waffenrechts sind freundlich gesagt unbewiesen. Da hat der Gesetzgeber nachzuliefern oder zu liberalisieren.

Und ich finde es gut, dass so das Waffenrecht mal ohne Gewalttat in die öffendliche Diskussion kommt, da eigentlich niemand einen wirklich guten Grund nennen kann, warum Polizisten waffenrechtlich soviel besser gestellt sind.

Schussfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: Rösler

@Dirk S.,

Polizisten und andere Dienstwaffenträger des Staates unterliegen nicht dem Waffenrecht wenn sie sich im Dienst befinden. Und nun der Casus Knacktus, ein Polizist kann sich selber jederzeit in den Dienst versetzen, sollte dies aufgrund einer Gefahrenabwehr, Straftat oder sonstiges nötig sein. Er ist dazu sogar verpflichtet.
Damit ergibt sich eine völlig andere Problematik als aus Ihrem Kommentar zur 'Besserstellung' bzw. Gleichbehandlung eines jeden Bürgers ablesbar wäre.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang