Schulverwaltung sieht Verstoß gegen Neutralitätsgesetz

Berliner Lehrerin darf kein Kreuz mehr am Hals tragen

Mit einem Neutralitätsgesetz verbietet die Berliner Schulverwaltung Lehrkräften, religiöse Symbole sichtbar zu tragen. Was eigentlich gegen das Kopftuch gerichtet war, widerfährt nun einer Lehrerin, die angewiesen wurde, eine Halskette mit Kreuz abzulegen.

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In Berlin-Wedding erhielt eine evangelische Lehrerin an einer staatlichen Schule die Dienstanweisung der Schulverwaltung, kein Kreuz mehr an ihrer Halskette zu tragen. Diesem folgt sie nunmehr. Ebenso verzichtet diese auf die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. 


Die Schulverwaltung sah sich im Recht, da das Kreuz auffällig groß gewesen sei und damit mehr als nur ein Schmuckstück am Hals der Lehrerin. 


Lehrern, Justizbeamten und Polizeibeamten sei es gesetzlich untersagt, im Dienst religiöse Symbole zu zeigen oder auffällige religiöse Kleidungsstücke zu tragen. Das Gesetz ziele vor allem auf das muslimische Kopftuch bei Frauen ab.


Die evangelische Landeskirche Berlin unterstützte die Lehrerin und signalisierte auch, dass man bereit sei, die Lehrerin in einem etwaigen Rechtsstreit zu unterstützen. Davon nimmt die Lehrerin nun doch Abstand.


Experten halten das Berliner Neutralitätsgesetz für verfassungswidrig, da es dem Grundrecht auf Religionsfreiheit widerspreche. Andere befürchten wiederum eine religiöse Beeinflussung von Schülern.


Erst im Februar wurde einer Frau mit muslimischer Kopfbedeckung eine Entschädigung zugesprochen, da sie sich in ihrer Bewerbung als Grundschullehrerin benachteiligt sah. Das Gericht entschied, dass das Bundesland Berlin ihr 8.680 Euro Entschädigung zahlen müsse.

Mehr dazu unter tagesspiegel.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Gernot Radtke

Ei, wer hätte das gedacht? Die rotrotgrüne Berliner Menschheitsbeglückung nun aktiv mit dabei bei der Christenverfolgung. Kein Spiel nur für Muslime. In Halskreuz-Fragen empfehle ich, Kardinal Marxloh und Luthers Nachfolger Betfort-Gnom zu konsultieren.

Gravatar: Dirk S

Zitat:"Experten halten das Berliner Neutralitätsgesetz für verfassungswidrig, da es dem Grundrecht auf Religionsfreiheit widerspreche."

Wenn es für alle Religionen gilt, dann stellt es kein Problem dar, denn es schränkt die Religionsfreiheit an sich nicht ein.
Wir müssen mal langsam wieder von dem völlig falschen Trend wegkommen, die Religionsfreiheit für als Begründung für jedes noch so kleine Privileg von Religiösen zu akzeptieren. Nur weil das GG dem Gesetzgeber verbietet, eine Staatsreligion festzulegen, bedeutet das noch lange nicht, dass Religionen priviligiert sein müssen. Im Gegenteil, man sollte Religionsgemeinschaften rechtlich als Vereine behandeln und gut ist. Geht in anderen Ländern ja auch.

Zitat:"Andere befürchten wiederum eine religiöse Beeinflussung von Schülern."

Was das betrifft, sind Schulen die kleinste Gefahrenquelle.

Zitat:"Erst im Februar wurde einer Frau mit muslimischer Kopfbedeckung eine Entschädigung zugesprochen, da sie sich in ihrer Bewerbung als Grundschullehrerin benachteiligt sah. Das Gericht entschied, dass das Bundesland Berlin ihr 8.680 Euro Entschädigung zahlen müsse."

Aus meiner Sicht ein Fehlurteil, denn den Nachteil bei der Bewerbung hat nur die Bewerberin selbst zu verantworten. Die Religionsfreiheit deckt nicht jede selbstgemachte Narretei ab. Sonst würde ja im GG ja nicht "Religionsfreiheit" sondern "Narrenfreiheit" stehen.

Wenn wir als Gesellschaft langfristig weiterbestehen wollen, müssen wir mal langsam wieder zu einer gesunden Selbstverantwortung zurück kehren. Wer sich mit einem für den Arbeitgeber abschreckenden Foto bewirbt (ob nun Kopftuch, Piercings im Gesicht oder "In -DE--nicht-zulässiges-Zeichen"-Tatoo am Hals), der ist für seine Probleme auf dem Arbeitsmarkt selbst verantwortlich. Man kann seine Rechte durchaus in Anspruch nehmen, nur muss man sich im Klaren darüber sein, dass niemand deswegen verpflichtet ist, auch nur die geringste Rücksicht auf die eigenen Befindlichkeiten zu nehmen. Eine Renaissance des Realitätssinns ist notwendig.

Religionsfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: Frank

Tja, aus menschlicher Sicht bzw. aus Sicht des Staates mag es richtig bzw. konsequent sein.
Aber wer sagt, er sei Christ, für den sollte das Wort Jehushuas höher stehen. Er sagt: "Wer sich aber mein und meiner Worte schämt unter diesem ehebrecherischen und sündigen Geschlecht, des wird sich auch des Menschen Sohn schämen, wenn er kommen wird in der Herrlichkeit seines Vaters mit den heiligen Engeln."
Irgendwann muss sich jeder entscheiden, aber es gibt ein "zu spät".

Gravatar: Hanna

Politik und Religionen sind von Jesuiten (Pädophilen
Teufelsanbetern) unterwandert worden und keiner weiß es. Das ist die Philosophie Lucifers, sich im Licht zu verbergen und überall Täuschungsszenarien im Verborgenen aufzubauen und zu beherrschen. Die evangelische Kirche
wurde Ende des 18.Jh. zurückreformiert von diesen. Überall werden Jesuiten i.d. Regierung implementiert,
Trudeau Kanada, Macron Frankreich, zu Guttenberg demnächst wieder, weißer Papst + schwarzer Papst sind Jesuiten, hat gar nix mit Jesus Christus zu tun !
ReBlog :

camilotorres
15. Mai 2017 at 14:31
Die evangelische Kirche besteht schon seit 1898 nicht mehr, weil sie von den Jesuiten in der Gegenreformation unterwandert worden sind. Es geht den Protestanten so wie den Juden, die sind von den Jesuiten mit den Zionisten beglückt worden.

Walter Veith, Die Jesuiten und die Gegenreformation

https://www.youtube.com/watch?v=M8upXTCFaQU

Jesuit and Zionist connection (All roads lead to Rome)

https://www.youtube.com/watch?v=CdJwm6ARtrY

Alle Wege führen nach Rom!

Gravatar: Christ

Das wird sich bitter rächen, wenn das Kreuz sukzessive
verboten wird.

Gravatar: Lüdicke

Mal sehen wielange man in diesem Land noch öffentlich aussprechen darf, dass man Deutscher ist.

Gravatar: Charlotte

Richtig. An einer staatlichen Schule haben religiöse Symbole nichts verloren, ebensowenig wie Parteien- oder Sekten- oder Sonstwas- Werbung.
Der Skandal ist, dass die Kopftuchfrau Schadensersatz erhielt. Unglaublich.

Gravatar: Herbert

Bedform - Strohm hatte doch auch sein tragendes Kreuz abgelegt, vor dem betreten einer Moschee. Und diese Ablehnung soll dann sogar auf Vorschlag der ev. Kirche
juristisch begleitet werden.Sehr fragwürdig dieser Vorfall.

Gravatar: Alfred

Richtige Entscheidung. Hoffentlich gilt das für alle Religionen - ohne Ausnahme! -.

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