Benachteiligung gemäß § 7 AGG

Berlin muss abgelehnter Bewerberin mit Kopftuch Entschädigung zahlen

Das Land Berlin hat eine muslimische Lehramtsbewerberin abgelehnt, weil diese ein Kopftuch trug. Diese Ablehnung sei, so hatte jüngst das Landesarbeitsgericht entschieden, eine Benachteiligung gemäß der Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und daher nicht zulässig.

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Einige Berliner Landesbehörden sehen sich derzeit einer Klagewelle abgelehnter Bewerber ausgesetzt. Im Bereich des Lehramts häufen sich derzeit die Klagen abgelehnter muslimischer Bewerberinnen. Sie seien abgelehnt worden, so lautet der Vorwurf, weil sie Kopftuch trügen. Gegen diese Entscheidung zogen sie vor Gericht und konnten Erfolge verzeichnen. 

Mit einer der Bewerberinnen konnte bereits eine Einigung in einer Güteverhandlung erzielt werden. Das Land Berlin zahlt eine »Entschädigung« in Höhe von fast 7.000 Euro. Mit der zweiten Bewerberin stehen die Verhandlungen noch aus. Es ist aber davon auszugehen, dass auch sie dem Land Berlin in die Tasche greifen wird. Denn erst im Februar hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem Gerichtsverfahren zu Gunsten einer weiteren abgelehnten muslimischen Bewerberin entschieden und ihr fast 9.000 Euro Entschädigungssumme zugestanden.

Das Berliner Neutralitätsgesetz sieht vor, dass Lehrkräfte an staatlichen Schulen keine religiösen Symbole tragen dürfen. Das muslimische Kopftuch wird sowohl von der Mehrheit der Menschen in diesem Land wie auch von den Berliner Behörden als ein religiöses Symbol interpretiert. Die Gerichte aber knicken vor der Islamisierung des Landes ein.

Einen Sieg auf dem Gefechtsfeld der Verwaltungsklage konnte hingegen aktuell die Landespolizei verzeichnen. Sie hatte eine Bewerberin abgelehnt, weil sie die erforderliche Mindestgröße deutlich unterschritt. Die Frau hatte sich für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei beworben, wurde jedoch abgelehnt, weil sie die Mindestgröße von 160 cm um sechst Zentimeter verpasst hatte. Sie klagte gegen den Entscheid, stelle dieser doch ihrer Ansicht nach eine mittelbare Diskriminierung von Frauen dar.

Aktuell konnte sie keinen Erfolg erringen; derweil aber wird hinter den Kulissen über einen Abschaffung der Mindestgrößenanforderung diskutiert. Und auch die Bewerberin will sich noch nicht final geschlagen geben. Sie hat bereits die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragt.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: heiner philip

Gerichte handeln nicht mehr im Kontext des GG, sondern sind Privatgerichte oder Sondergerichte nach Handelsrecht. Hier wird nur noch nach Opportrunismus verhandelt: D muss islamisch werden, ob die Bevölkerung es will oder nicht. Der Plan der Oligarchen und Globalisten ist der FALL D in einen Recht- Gesetz-Wirtschfts-Kultur- losen Wüstenraum, weil dann die Eu folgen kann.

Europa wird der zweite Orient. Das ist der Plan. Wer das nicht sieht oder schon gelesen hat, lebt nicht hier, sondern im Märchenland!

Gravatar: ropow

Die kärglicher Reste der Aufklärung in Form von vereinzelt vorhandenen Widerstandsnestern gegen die Islamisierung Deutschlands durch Klagen einzeln auszuräuchern ist zwar mühsam, bringt aber immerhin etwas Geld.

Die Islamisierung Deutschlands wird aber erst dann einen richtig großen Schritt vorwärts machen können, wenn die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf die öffentlich-rechtlichen Medien angewandt und endlich „Tagesschau“-Sprecherin mit Kopftuch durchgesetzt werden können - denn erst dann, wenn die Ideale der Aufklärung auch öffentlich-rechtlich sichtbar obsolet geworden sind, „dann haben wir gewonnen.“ (Sigmar Gabriel bei einer Podiumsdiskussion am 24. Juni 2013).

Gravatar: H.von Bugenhagen

Leute macht Eure Bewerbungen mit einem fetten Kreuz um den Hals ,werdet ihr wegen dem Kreuz abgelehnt gibt es ein Jahresgehalt als fette Entschädigungen.

Gravatar: Tengo Pregunta

Darf die christiche Lehrerin demnach wieder ein Kruzifix am Kettchen tragen oder muß es weiter der Fisch sein?
Mal ehrlich, wieso sagt unsere Regierung nicht wie's ist, z.B. daß unser Land ausverkauft ist mit saudischem Geld und daher: wer zahlt, bestellt die Musik.
Das versteht jeder.

Gravatar: Stella

"Die Gerichte aber knicken vor der Islamisierung des Landes ein."
Der obige Satz hört sich so an, als wären diese irgend jemandem ausgeliefert, wären quasi dazu genötigt so zu handeln? Sie knicken natürlich nicht ein. Sie tragen zur Islamisierung aktiv bei, sie sind Teil der Verschwörung.

Die Kopftuchträgerin hat eine Absage mit Begründung erhalten? Das ist erstaunlich. Noch nie hatte ich in einer Absage eine Begründung, denn damit macht sich der Arbeitgeber angreifbar. Genau das soll hier anscheinend passieren bzw. provoziert werden, damit die Bewerberin in die nächste Instanz geht und offensichtlich tut sie das auch.
Man hat ihr also alles in die Hand gelegt, damit sie juristisch dagegen vorgehen kann und somit Grundsatzentscheidungen bei Gerichten erwirken kann, die dann auch für andere Muslime im Land Anwendung finden.

Das ist ein abgekartetes Spiel.

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